Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Emmerich
am Rhein beschließt den gewährten
freiwilligen Zuschuss an die Kirchengemeinde St. Christophorus, in Höhe von 4.200,00 € auf 8.008,50 €, für die
Einrichtung der 5. Kindergartengruppe (Übergangsgruppe) in der Kindertageseinrichtung
Polderbusch zu erhöhen.
Sachdarstellung :
Am 01.08.2016 ist die 5. Kindergartengruppe
in der Kindertageseinrichtung Polderbusch an den Start gegangen. Hierzu wird
Bezug genommen auf die Vorlage und den Beschluss der
Jugendhilfeausschusssitzung vom 16.06.2016. Die Herrichtungs- und
Einrichtungskosten der Räumlichkeiten wurden vorab mit einem Gesamtbetrag i.H.v. 19.200 € kalkuliert. Unter Anrechnung
des Zuschusses der Rudolf W. Stahr Sozial- und Kulturstiftung in Höhe von
15.000 € wurde aus städtischen Mitteln ein pauschaler Zuschuss in Höhe von
4.200 € bewilligt. Die tatsächlichen Kosten betragen nach Abschluss der
Maßnahme 25.508,50 €. Mit Datum vom 09.11.2016 stellte die Zentralrendantur
Kalkar einen Antrag auf Nachfinanzierung des freiwilligen Zuschusses. Dieser Antrag ist als Anlage 1 der Vorlage
beigefügt. Auf die Beifügung der Aufstellung und Rechnungen wurde verzichtet,
diese wurden im Jugendamt geprüft. Die höheren Kosten sind vertretbar.
Eine Nachfinanzierung aus Mitteln der
Stiftung entfällt. Die Zentralrendantur Kalkar hat angeboten, den freiwilligen
Betriebskostenzuschuss für das Kindergartenjahr 2016/2017 auf den Fehlbetrag in
Höhe von 6.308,50 € anzurechnen. Die
verbleibenden Kosten in Höhe von 3.808,50 € sollten jedoch nicht beim Träger
verbleiben, da die kostenneutrale Einrichtung dieser 5. Gruppe vereinbart war.
Das Jugendamt Emmerich befürwortet die
Nachfinanzierung des freiwilligen Zuschusses in Höhe von 3.808,50 €.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2016
(freiwillige Zuschüsse zu den Betriebskosten) vorgesehen. Produkt 1.100.0601.01.
.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3.
Peter Hinze
Bürgermeister