hier: Eingabe Nr. 35/2016 des CDU-Ortsverbandes Praest
Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachdarstellung :
Mit Schreiben vom
14.11.2016 beantragt der CDU-Ortsverband Praest die Umgestaltung des
Einmündungsbereiches Reeser Straße (L7) / Kerstenstraße.
Dies in Form von
1.
Ausreichende Beleuchtung für Schulkinder aus Berg,
sowohl auf der Kerstenstraße, wie auch auf der Landstraße
2.
Eine Unterstellmöglichkeit an der Bushaltestelle
auf beiden Seiten der Landstraße.
3.
Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf der
Landstraße im Bereich der Kerstenstraße.
4.
Eine Abbiegespur auf der Landstraße in Richtung
Kerstenstraße
Die Verwaltung
nimmt zu den Punkten 1. + 2. wie folgt Stellung :
- Ausreichende Beleuchtung für Schulkinder aus
Berg, sowohl auf der Kerstenstraße, wie auch auf der Landstraße
Mit Errichtung der Straßenüberführung Baumannstraße wird in
diesem Bereich auch eine Beleuchtungsanlage installiert. Mit den Stadtwerken
ist vereinbart worden, dass im Anschluss an die Einmündung der Baumann- in die
Kerstenstraße bis zur Reeser Straße/L7 die Beleuchtung komplettiert wird. Die
dem Einmündungsbereich Kersten-/Reeser Straße nächstgelegene Leuchte soll dabei
das Umfeld der beiden Bushaltestellen ausleuchten.
- Eine
Unterstellmöglichkeit an der Bushaltestelle auf beiden Seiten der
Landstraße.
Entlang der Reeser
Straße, auch gegenüber der Einmündung Kerstenstraße befindet sich das Baufeld
des Deichverbandes Bislich-Landesgrenze, die Deichsanierung Rees-Löwenberg
Planungsabschnitt 4. Diese führt bis an die Landesstraße heran.
Im Bereich der
ehem. Ausfahrt Hof Ricken ist eine Baustellenzu und -ausfahrt geplant. Während
der Baumaßnahme wird hier eine prov. Bushaltestelle eingerichtet. Auf die
Errichtung eines Bushaltehäuschens, das sich auf dem Stadtgebiet Rees befinden
wird, sollte jedoch bis nach Fertigstellung der Deichbaumaßnahme verzichtet werden.
Die weitere
Vorgehensweise und Ausstattung der Haltestelle, nach Fertigstellung der
Deichbaumaßnahme, wird gemeinsam mit dem Deichverband Bislich-Landesgrenze, dem
Landesbetrieb Straßenbau NRW und der Stadt Rees abgestimmt. Da dieser Termin
voraussichtlich erst Dezember/Januar stattfinden wird ist geplant, über das
Ergebnis in der nächsten Sitzung des Fachausschusses zu berichten.
Die Punkte 3. + 4.
betreffend wurde der Landesbetrieb Straßenbau NRW als Straßenbaulastträger um
Stellungnahme gebeten.
3. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf der
Landstraße im Bereich der Kerstenstraße.
4. Eine Abbiegespur auf der Landstraße in
Richtung Kerstenstraße
Stellungnahme des
Landesbetriebes Straßenbau NRW
Die L 7 (Reeser
Landstraße) dient der örtlichen, zwischengemeindlichen bis hin zu regionalen
Verkehrsverbindungen. Die Verkehrsbelastung beträgt hier gemäß
Bundesverkehrszählung aus 2010 DTV = 8044 KFZ / 568 SV (7,06%). In 2005
betrug die Verkehrsbelastung DTV = 8094 KFZ und 2000 betrug sie 8608 KFZ. Die
Fahrbahnbreite beträgt ca. 7,60m. Im angesprochenen Bereich hat die L 7 eine
gerade Linienführung. Die Sichtfelder aus der Kerstenstraße in die L 7 sind
genügend groß und weitestgehend frei. Für die Freihaltung der Sichtfelder ist
die Stadt Emmerich zuständig.
Zu 3 und 4:
Die hiesige
Unfallauswertung seit 2013 ergab, dass sich im angesprochenen Bereich keine
Unfälle ereigneten. Wie hoch die Verkehrsbelastung der Kerstenstraße ist, ist
hier nicht bekannt. Wie hoch sich diese nach Fertigstellung des planfreien
Bahnüberganges darstellt kann von hier aus nicht beurteilt werden. Hierzu würde
ein Verkehrsgutachten eine Aussage geben können. Derzeit sind hier keine
Probleme im Verkehrsablauf bekannt.
Abbiegende
Fahrzeuge haben diese Absicht frühzeitig durch Setzen des
Fahrtrichtungs-anzeigers kund zu tun und sollten ihre Geschwindigkeit auch
frühzeitig reduzieren. Möglichst sollte bis zur Fahrbahnmitte gefahren werden,
damit die nachfolgenden Fahrzeuge die Absicht des Abbiegens auch frühzeitig
erkennen und somit nicht zum Überholen ansetzen.
Fazit:
Auf Grundlage der
derzeitigen Verkehrslage werden seitens Straßen.NRW derzeit keine Maßnahmen für
erforderlich gehalten.
Es wird
vorgeschlagen die Verkehrsmengen der Kerstenstraße (nach Fertigstellung der
Straßenüberführung) richtungsbezogen zu ermitteln. Hiermit könnte dann
eine objektive Betrachtung der Einmündung vorgenommen werden.
Für Rückfragen
stehe ich gerne zur Verfügung.
Zusammenfassend
kann somit festgehalten werden, dass über die Notwendigkeit einer
Geschwindigkeitsbeschränkung bzw. einer
Umgestaltung des Einmündungsbereiches zur Kerstenstraße erst nach
Fertigstellung der Straßenüberführung und entsprechender Erfassung der
Verkehrsmengen abschließend entschieden werden kann.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme wird
von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter