Betreff
Anbindung der Kerstenstraße an die L 7 (B 8),
hier: Eingabe Nr. 35/2016 des CDU-Ortsverbandes Praest
Vorlage
05 - 16 0951/2016
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung :

 

Mit Schreiben vom 14.11.2016 beantragt der CDU-Ortsverband Praest die Umgestaltung des Einmündungsbereiches Reeser Straße (L7) / Kerstenstraße.

 

Dies in Form von

 

1. Ausreichende Beleuchtung für Schulkinder aus Berg, sowohl auf der Kerstenstraße, wie auch auf der Landstraße

 

2. Eine Unterstellmöglichkeit an der Bushaltestelle auf beiden Seiten der Landstraße.

 

3. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Landstraße im Bereich der Kerstenstraße.

 

4. Eine Abbiegespur auf der Landstraße in Richtung Kerstenstraße

 

 

Die Verwaltung nimmt zu den Punkten 1. + 2. wie folgt Stellung :

 

  1. Ausreichende Beleuchtung für Schulkinder aus Berg, sowohl auf der Kerstenstraße, wie auch auf der Landstraße

 

Mit Errichtung der Straßenüberführung Baumannstraße wird in diesem Bereich auch eine Beleuchtungsanlage installiert. Mit den Stadtwerken ist vereinbart worden, dass im Anschluss an die Einmündung der Baumann- in die Kerstenstraße bis zur Reeser Straße/L7 die Beleuchtung komplettiert wird. Die dem Einmündungsbereich Kersten-/Reeser Straße nächstgelegene Leuchte soll dabei das Umfeld der beiden Bushaltestellen ausleuchten.

 

  1. Eine Unterstellmöglichkeit an der Bushaltestelle auf beiden Seiten der Landstraße.

 

Entlang der Reeser Straße, auch gegenüber der Einmündung Kerstenstraße befindet sich das Baufeld des Deichverbandes Bislich-Landesgrenze, die Deichsanierung Rees-Löwenberg Planungsabschnitt 4. Diese führt bis an die Landesstraße heran.

Im Bereich der ehem. Ausfahrt Hof Ricken ist eine Baustellenzu und -ausfahrt geplant. Während der Baumaßnahme wird hier eine prov. Bushaltestelle eingerichtet. Auf die Errichtung eines Bushaltehäuschens, das sich auf dem Stadtgebiet Rees befinden wird, sollte jedoch bis nach Fertigstellung der Deichbaumaßnahme verzichtet werden.

Die weitere Vorgehensweise und Ausstattung der Haltestelle, nach Fertigstellung der Deichbaumaßnahme, wird gemeinsam mit dem Deichverband Bislich-Landesgrenze, dem Landesbetrieb Straßenbau NRW und der Stadt Rees abgestimmt. Da dieser Termin voraussichtlich erst Dezember/Januar stattfinden wird ist geplant, über das Ergebnis in der nächsten Sitzung des Fachausschusses zu berichten.

 

 

Die Punkte 3. + 4. betreffend wurde der Landesbetrieb Straßenbau NRW als Straßenbaulastträger um Stellungnahme gebeten.

 

3.       Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Landstraße im Bereich der Kerstenstraße.

 

4.       Eine Abbiegespur auf der Landstraße in Richtung Kerstenstraße

 

Stellungnahme des Landesbetriebes Straßenbau NRW

 

Die L 7 (Reeser Landstraße) dient der örtlichen, zwischengemeindlichen bis hin zu regionalen Verkehrsverbindungen. Die Verkehrsbelastung beträgt hier gemäß Bundesverkehrszählung aus 2010 DTV =  8044 KFZ / 568 SV (7,06%). In 2005 betrug die Verkehrsbelastung DTV = 8094 KFZ und 2000 betrug sie 8608 KFZ. Die Fahrbahnbreite beträgt ca. 7,60m. Im angesprochenen Bereich hat die L 7 eine gerade Linienführung. Die Sichtfelder aus der Kerstenstraße in die L 7 sind genügend groß und weitestgehend frei. Für die Freihaltung der Sichtfelder ist die Stadt Emmerich zuständig.

 

Zu 3 und 4:

 

Die hiesige Unfallauswertung seit 2013 ergab, dass sich im angesprochenen Bereich keine Unfälle ereigneten. Wie hoch die Verkehrsbelastung der Kerstenstraße ist, ist hier nicht bekannt. Wie hoch sich diese nach Fertigstellung des planfreien Bahnüberganges darstellt kann von hier aus nicht beurteilt werden. Hierzu würde ein Verkehrsgutachten eine Aussage geben können. Derzeit sind hier keine Probleme im Verkehrsablauf bekannt.

 

Abbiegende Fahrzeuge haben diese Absicht frühzeitig durch Setzen des Fahrtrichtungs-anzeigers kund zu tun und sollten ihre Geschwindigkeit auch frühzeitig reduzieren. Möglichst sollte bis zur Fahrbahnmitte gefahren werden, damit die nachfolgenden Fahrzeuge die Absicht des Abbiegens auch frühzeitig erkennen und somit nicht zum Überholen ansetzen.

 

Fazit:

 

Auf Grundlage der derzeitigen Verkehrslage werden seitens Straßen.NRW derzeit keine Maßnahmen für erforderlich gehalten.

 

Es wird vorgeschlagen die Verkehrsmengen der Kerstenstraße (nach Fertigstellung der Straßenüberführung) richtungsbezogen  zu ermitteln. Hiermit könnte dann eine objektive Betrachtung der Einmündung vorgenommen werden.

 

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

 

 

Zusammenfassend kann somit festgehalten werden, dass über die Notwendigkeit einer Geschwindigkeitsbeschränkung  bzw. einer Umgestaltung des Einmündungsbereiches zur Kerstenstraße erst nach Fertigstellung der Straßenüberführung und entsprechender Erfassung der Verkehrsmengen abschließend entschieden werden kann. 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme wird von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter