Betreff
Feststellung des Bedarfs für den Erhalt der Städt. Hanse-Realschule Emmerich am Rhein,
hier: Eingabe Nr. 28/2016 der Eheleute Marco und Sonja Kühnen und Detlef und Elisabeth Schneider
Vorlage
04 - 16 0878/2016/1
Art
Verwaltungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Schulausschuss beschließt, der Eingabe Nr. 28/2016 nicht zu folgen.

 

 

Sachdarstellung :

 

Erläuterung zum Verfahren :

In seiner Sitzung am 20.09.2016 hat der Rat der Stadt Emmerich am Rhein die Eingabe Nr. 28/2016 der Eheleute Marco und Sonja Kühnen und Detlef und Elisabeth Schneider (Anlage 3) gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 der Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein zur Erledigung an den Schulausschuss verwiesen.

Der Schulausschuss befasste sich in seiner öffentlichen Sitzung am 06.10.2016 mit der Eingabe. Der verwaltungsseitige Beschlussvorschlag, der Eingabe nicht zu folgen, wurde zum Antrag erhoben, über den gemäß der in § 16 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Emmerich am Rhein bestimmten Reihenfolge zuerst abgestimmt wurde.

 

Das Abstimmungsergebnis (8 dafür, 8 dagegen, 1 Enthaltung) wurde als Annahme dieses Antrages gewertet. § 50 Abs. 1 Satz 2  i.V. m. Abs. 5 der Gemeindeordnung NW bestimmen hingegen, dass bei Stimmengleichheit ein Antrag als abgelehnt gilt und Stimmenthaltungen nicht zur Berechnung der Mehrheit mitzählen.

 

Dieser Umstand bedingt eine Neubehandlung des Themas im Schulausschuss.

 

 

Sachdarstellung:

 

Die Eheleute Marco und Sonja Kühnen und Detlef und Elisabeth Schneider beantragen in Ihrer Eingabe, den Bedarf für den Erhalt der Städt. Hanse-Realschule durch eine Umfrage festzustellen und gegebenenfalls den Beschluss, die Realschule auslaufen zu lassen, aufzuhalten.

 

Unabhängig von dem Ergebnis einer ggf. durchzuführenden Elternbefragung besteht gem. Auskunft der Bezirksregierung Düsseldorf keine Möglichkeit, das Auslaufen der Städt. Hanse-Realschule zu stoppen.

 

Aufgrund des Beschlusses des Rates der Stadt Emmerich am Rhein vom 15. Oktober 2013 über die sukzessive Auflösung der Hanse-Realschule ab dem 01. August 2014 wurde bei der Bezirksregierung ein entsprechender Antrag zur Umsetzung dieses Beschlusses gestellt. Mit Genehmigungsverfügung vom 13. Januar 2014 wurde dem Beschluss stattgegeben. Durch das Eintreten der Bestandskraft steht unwiderruflich das Auslaufen der Hanse-Realschule spätestens zum 31. Juli 2019 fest.

 

Der noch nachzuweisende nachhaltige Bedarf für eine Realschule in Emmerich könnte nur durch eine Neugründung – frühestens zum Schuljahr 2018/19 gedeckt werden. Dem obliegen die weitreichenden Vorschriften eines Errichtungsverfahrens gem. § 81 Schulgesetz für Land NRW.

 

Unabhängig von den in diesem Falle durchzuführenden Verfahrensschritten (Elternbefragung, anlassbezogene Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung, Zurverfügungstellung der ordnungsgemäßen Schulanlagen für den Betrieb der Realschule, …) dürfen die damit direkt verbundenen Auswirkungen auf Schulstandort Emmerich nicht außer Acht gelassen werden.

 

Mit bereits genanntem Ratsbeschluss wurde die Errichtung einer 6- bis 7zügigen Gesamtschule eingeleitet. Die Gesamtschule befindet sich derzeit in ihrem dritten Schuljahr (Klassen 5, 6 und 7). Mit dem Gymnasium und der Gesamtschule werden in Emmerich damit alle an allgemeinbildenden Schulen möglichen Schulabschlüsse angeboten. Emmerich bietet somit bereits ein umfassendes Schulangebot.

 

Dieses Angebot könnte durch die Errichtung einer weiteren Schule für die Sekundarstufe I aus dem Gleichgewicht geraten. Eine Realschule würde der Gesamtschule einen sehr wichtigen Teil der Schülerschaft streitig machen und die Gesamtschule dadurch schädigen. Eine Gesamtschule bietet einer vielschichtigen Schülerschaft ein entsprechendes Schulangebot – sie lebt aber auch davon und auch von deren Heterogenität. Um diese erforderliche Heterogenität sicherzustellen, bliebe der Stadt als Schulträger als einziges zugelassenes schulorganisatorisches Mittel zur Steuerung von Schülerströmen, die Zügigkeit des Willibrord-Gymnasiums auf max. drei Züge zu begrenzen (§ 81 Abs. 2 SchulG NRW).

 

Auch ohne die Ausarbeitung einer neuen anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung ist erkennbar, dass eine weitere – wenn auch nur zweizügige – Schule der Sekundarstufe I zwar das Schulangebot erweitern würde, dies jedoch auf die Fortführung der beiden bestehenden Schulen negative Auswirkungen haben wird. Soweit mit dem jetzigen Schulangebot eine langfristige Sicherheit für deren Bestehen trotz teils stark schwankender Schülerzahlen gegeben werden kann, würde ein dritte Schule dazu führen, dass in schwachen Jahrgängen oder bei insgesamt rückläufigen Schülerzahlen die Mindestgrößen nicht mehr erreicht werden, mit der Folge der nach sich ziehenden Zwangsauflösung.

 

Eine Realschule und  ein Gymnasium müssen mit mindestens zwei Zügen, eine Gesamtschule mit mindestens vier Zügen fortgeführt werden (§ 82 Abs. 4, 6 und 7 SchulG NRW). Aus dem aktuellen Schulentwicklungsplan ist zu entnehmen, dass in den einzelnen Jahren mit schwankenden Schülerzahlen zu rechnen ist. In schwachen Jahrgängen können entsprechend weniger Klassen gebildet werden. So ist z. B. für das Schuljahr  2020/21 eine Schülerzahl von 246 Schulabgängern aus den Grundschulen prognostiziert. Daraus ergeben sich lediglich 9 Eingangsklassen. Soweit das Gymnasium nicht auf eine Dreizügigkeit begrenzt wird und diese in diesem Jahrgang aufgrund der Anmeldungen vier Eingangsklassen bilden würde, würde gleichzeitig die Realschule oder die Gesamtschule die Mindestschülerzahl nicht mehr erreichen. Bei ggf. sinkenden Schülerzahlen aufgrund demographischer Entwicklungen würde sofort eine erneute Änderung der Schullandschaft für Emmerich erforderlich sein.

 

Pädagogisch müssten bei drei Schulen Einschränkungen im Kursangebot in Kauf genommen werden. Weder eine zweizügige Realschule, noch eine vierzügige Gesamtschule oder ein dreizügiges Gymnasium sind in der Lage, ein ansprechendes Differenzierungsprogramm anzubieten. Insbesondere das Angebot einer zweizügigen Realschule wird sich stark dezimiert gegenüber dem bekannten Angebot der Hanse-Realschule zeigen müssen.

 

Die Schulraumplanung für die im Aufbau befindende Gesamtschule ist in vollem Gange. In der Ratssitzung vom 20. September 2016 wurde die Umsetzung des Raumprogrammes für eine 61/2-Zügigkeit beschlossen. Planungsmaßnahmen werden nun aufgrund dieses Beschlusses in Angriff genommen. Die Abweichung von dem am 15. Oktober 2013 beschlossenen zweigliedrigen Schulsystems für Emmerich würde sich auf die Zügigkeit der Gesamtschule auswirken. Eine Unterbrechung der bereits angestoßenen Planung durch geänderte Rahmenbedingungen wäre bis zur Klärung der Örtlichkeiten (Standortfrage der drei Schulen) erforderlich und würde zwangsläufig zu massiven Beeinträchtigungen der Gesamtschule führen, da sich erforderliche Fertigstellungen verzögern werden. Die weiteren Maßnahmen müssten bis zum Abschluss eines ggf. geänderten Schulsystems für Emmerich angehalten werden. Eine Änderung würde gleichzeitig die bisherigen Planungen einschließlich der Ergebnisse aus der durchgeführten Machbarkeitsstudie verwerfen. Durch die Änderungen und die erforderliche Neuplanung und Durchführung einer erneuten Machbarkeitsstudie würde die Fertigstellung der Gesamtschulgebäude deutlich verschoben werden.

 

Bezüglich der in der Eingabe aufgeführten Kosteneinsparung, weil die Realschule im vorhandenen Gebäude verbleiben und die Gesamtschule im Brink und Europaschulgebäude mit weniger Umbaumaßnahmen untergebracht werden könnte, ist zu beachten, dass dies eine wirtschaftlichen und pädagogischen Konzeption entgegensteht. Das Schulgebäude am Grollscher Weg hat eine fünfzügige Realschule beherbergt und würde dann künftig nur eine zweizügige Realschule beherbergen. Es würde eine größere Anzahl an Räumen leer stehen oder für eine andere Schulform zur Verfügung gestellt werden müssen. Die wurde bereits in der Vergangenheit von den Schulleitungen als problematisch betrachtet.

 

Auf der anderen Seite soll die dann fünfzügige Gesamtschule mit den Gebäuden der Europaschule und dem Brink auskommen. In der bisherigen Berechnung für eine 6½zügige Gesamtschule war bereits erheblicher zusätzlicher Raumbedarf errechnet worden, obwohl das größere Realschulgebäude einbezogen wurde.

 

Für die Beantragung der Errichtung einer neuen Schule ist auch darzulegen, wie die Unterbringung der Schule erfolgen soll. Für eine Realschule an der Seite einer Gesamtschule in Emmerich müsste ein neues Schulraumprogramm erstellt werden.

 

Unabhängig davon ist festzuhalten, dass zwei größere Schulen (Gymnasium und Gesamtschule) einen kleineren Raumbedarf haben, als 3 (dann kleinere) Schulen, da einige Räume mehr oder weniger unabhängig von der Zügigkeit der Schule gem. dem erforderlichen Raumprogramm vorgehalten werden müssen (z. B. Verwaltung, Fachräume).

 

In dem Errichtungsverfahren der Gesamtschule Emmerich am Rhein hat die Verwaltung die geforderte Beteiligung der Eltern mittels einer Abfrage auf drei (Schul-) Jahrgänge erweitert. Da der damalige vierte Jahrgang der Grundschulen noch im Rahmen des dreigliedrigen Schulsystems angemeldet werden musste, wurden die Eltern aller Grundschulkinder, die für das neue Schulsystem in Fragen kamen, in die Abfrage einbezogen. Gesetzlich vorgeschrieben ist lediglich eine Elternbefragung, also bei mindestens einem Jahrgang. Die Bezirksregierung empfiehlt mindestens zwei und höchstens drei Jahrgänge zu befragen, da von den Eltern der Kindergartenkinder eine Entscheidung über die Schullaufbahn ihrer Kinder schwerlich zu treffen ist. Bereits bei der 2013 in Emmerich durchgeführten Abfrage war deutlich zu erkennen, dass die Eltern der Erstklässler sich mit der Frage nach der nächsten Schule schwer taten (siehe Anlage 1, Seite 2: Anteil „ohne Nennung“ in der 1. Klasse bei 57 % gegenüber 27 % in der 3. Klasse).

 

Es wurden 872 Fragebögen zugeschickt. Von den 635 eingereichten Fragebögen mussten 5 für ungültig erklärt werden, so dass 630 in die Auswertung gelangten. Unter Punkt 3 der Anlage 1 ist zu erkennen, wie die Eltern den weiteren Schulweg ihrer Kinder sahen, solle sich das bisherige Schulangebot in der Sekundarstufe 1 nicht ändern. Die hieraus resultierenden „Realschulwähler“ wurden in der Anlage 2 in Bezug auf die Fragenstellung nach der Wahl der Schule des längeren gemeinsamen Lernens (dies sind die Sekundarschulen und die Gesamtschulen) aufgegliedert.

 

Die Summe der Eltern aus den befragten drei Jahrgängen, die sich gegen eine neue Schulform entschieden hatten und die Realschule als Schule ihrer Wahl sahen, betrug 34 Schülerinnen und Schüler. Das waren 5,4 % der rückläufigen gültigen Fragebögen.

 

Zu jedem Schuljahr gibt es bei den Übergängen zu den weiterführenden Schulen so genannte Wanderbewegungen. In der Schulentwicklungsplanung konnten diese bisher außer Acht gelassen werden, da die Anzahl nicht relevant war. Viele Anmeldungen an Schulen außerhalb von Emmerich waren meist auf anstehende Umzüge basiert; nur wenige haben sich gezielt eine besondere Schulform ausgewählt, die in Emmerich nicht angeboten wird (z. B. Waldorfschule, Privat- oder Internatsschulen, Förderschulen).

 

Zum Schuljahr 2014/15 wurden insgesamt 11 Schülerinnen an weiterführenden Schulen außerhalb von Emmerich angemeldet. Dies wurde durch die gleichzeitige Aufnahme von 8 Schülerinnen und Schülern, die zuvor nicht eine Emmericher Grundschule besucht hatten, fast ausgeglichen.

 

Im nachfolgenden Schuljahr 2015/16 hatte diese Zahl sich auf 15 erhöht. Im letzten Übergang (zum Schuljahr 2016/17) wurden dann insgesamt 21 Schülerinnen und Schüler außerhalb Emmerichs angemeldet. Dies ist immer noch keine alarmierende Anzahl, da es weiterhin Zugänge von außerhalb gibt.

 

Auffällig ist jedoch, dass sich die Anzahl der Schülerinnen und Schüler der Michaelschule in Praest, die außerhalb angemeldet werden, deutlich erhöht hat. Ohne Berücksichtigung der Anmeldungen an besonderen Schulen ist jedoch die Anzahl der Anmeldungen an den Reeser Schulen steigend. Zum Schuljahr 15/16 wurden 3 Kinder am Gymnasium Aspel und 4 an der Realschule Rees angemeldet. Zum aktuellen Schuljahr hatten sich die Eltern von 9 Kindern für das Gymnasium und von 6 Kindern für die Realschule in Rees entschieden. Eine Rückmeldung aus dem Bereich der Grundschule ergab, dass sich einige Eltern bewusst gegen den gebundenen Ganztag entschieden haben, den neben der Gesamtschule nun auch das Willibrord-Gymnasium anbietet.

 

In Rees werden derzeit 64 Schülerinnen und Schüler beschult, die ihren Wohnsitz in Emmerich haben. Die Gründe sind vielschichtig und betreffen nicht unbedingt die fehlende Realschule in Emmerich. Lt. Auskunft der Stadt Rees werden an deren Gymnasium und Realschule jeweils 21 und an der Hauptschule 22 Schülerinnen und Schüler beschult. Die Verteilung erstreckt sich dabei über alle Schuljahre. Neben den bereits oben erläuterten Übergängen zu den Schuljahren 2015/16 und 2016/17 sind auch Schüler zur Realschule gewechselt, als es in Emmerich noch eine Realschule in deren Jahrgang gab.

 

Die aktuelle Schulentwicklungsplanung (Verabschiedung im Rat am 20. September 2016) bestätigt, dass die Stadt Emmerich am Rhein mit dem Städt. Willibrord-Gymnasium und der Gesamtschule Emmerich am Rhein ein umfangreiches und ausreichendes Bildungsangebot besitzt und damit auch für die kommenden Jahre gut aufgestellt ist. Auch wenn sich nicht alle Eltern mit diesem Angebot anfreunden können, besteht derzeit aus Sicht der Verwaltung kein Änderungsbedarf. Aufgrund der bestehenden freien Schulwahl steht den Eltern frei, ihre Kinder auch an Schulen außerhalb von Emmerich anzumelden.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister