hier: Eingabe Nr. 28/2016 der Eheleute Marco und Sonja Kühnen und Detlef und Elisabeth Schneider
Beschlussvorschlag
Der Schulausschuss beschließt, der Eingabe
Nr. 28/2016 nicht zu folgen.
Sachdarstellung :
Erläuterung
zum Verfahren :
In seiner Sitzung am 20.09.2016 hat der Rat
der Stadt Emmerich am Rhein die Eingabe Nr. 28/2016 der Eheleute Marco und
Sonja Kühnen und Detlef und Elisabeth Schneider (Anlage 3) gemäß § 4 Abs. 2
Satz 2 der Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein zur Erledigung an den
Schulausschuss verwiesen.
Der Schulausschuss befasste sich in seiner
öffentlichen Sitzung am 06.10.2016 mit der Eingabe. Der verwaltungsseitige
Beschlussvorschlag, der Eingabe nicht zu folgen, wurde zum Antrag erhoben, über
den gemäß der in § 16 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Rat und die
Ausschüsse der Stadt Emmerich am Rhein bestimmten Reihenfolge zuerst abgestimmt
wurde.
Das Abstimmungsergebnis (8 dafür, 8 dagegen,
1 Enthaltung) wurde als Annahme dieses Antrages gewertet. § 50 Abs. 1 Satz
2 i.V. m. Abs. 5 der Gemeindeordnung NW
bestimmen hingegen, dass bei Stimmengleichheit ein Antrag als abgelehnt gilt
und Stimmenthaltungen nicht zur Berechnung der Mehrheit mitzählen.
Dieser Umstand bedingt eine Neubehandlung
des Themas im Schulausschuss.
Sachdarstellung:
Die Eheleute Marco und Sonja Kühnen und
Detlef und Elisabeth Schneider beantragen in Ihrer Eingabe, den Bedarf für den
Erhalt der Städt. Hanse-Realschule durch eine Umfrage festzustellen und
gegebenenfalls den Beschluss, die Realschule auslaufen zu lassen, aufzuhalten.
Unabhängig von dem Ergebnis einer ggf.
durchzuführenden Elternbefragung besteht gem. Auskunft der Bezirksregierung
Düsseldorf keine Möglichkeit, das Auslaufen der Städt. Hanse-Realschule zu
stoppen.
Aufgrund des Beschlusses des Rates der Stadt
Emmerich am Rhein vom 15. Oktober 2013 über die sukzessive Auflösung der
Hanse-Realschule ab dem 01. August 2014 wurde bei der Bezirksregierung ein
entsprechender Antrag zur Umsetzung dieses Beschlusses gestellt. Mit Genehmigungsverfügung
vom 13. Januar 2014 wurde dem Beschluss stattgegeben. Durch das Eintreten der
Bestandskraft steht unwiderruflich das Auslaufen der Hanse-Realschule
spätestens zum 31. Juli 2019 fest.
Der noch nachzuweisende nachhaltige Bedarf
für eine Realschule in Emmerich könnte nur durch eine Neugründung – frühestens
zum Schuljahr 2018/19 gedeckt werden. Dem obliegen die weitreichenden
Vorschriften eines Errichtungsverfahrens gem. § 81 Schulgesetz für Land NRW.
Unabhängig von den in diesem Falle durchzuführenden
Verfahrensschritten (Elternbefragung, anlassbezogene Fortschreibung der
Schulentwicklungsplanung, Zurverfügungstellung der ordnungsgemäßen Schulanlagen
für den Betrieb der Realschule, …) dürfen die damit direkt verbundenen
Auswirkungen auf Schulstandort Emmerich nicht außer Acht gelassen werden.
Mit bereits genanntem Ratsbeschluss wurde
die Errichtung einer 6- bis 7zügigen Gesamtschule eingeleitet. Die Gesamtschule
befindet sich derzeit in ihrem dritten Schuljahr (Klassen 5, 6 und 7). Mit dem
Gymnasium und der Gesamtschule werden in Emmerich damit alle an
allgemeinbildenden Schulen möglichen Schulabschlüsse angeboten. Emmerich bietet
somit bereits ein umfassendes Schulangebot.
Dieses Angebot könnte durch die Errichtung
einer weiteren Schule für die Sekundarstufe I aus dem Gleichgewicht geraten.
Eine Realschule würde der Gesamtschule einen sehr wichtigen Teil der
Schülerschaft streitig machen und die Gesamtschule dadurch schädigen. Eine
Gesamtschule bietet einer vielschichtigen Schülerschaft ein entsprechendes
Schulangebot – sie lebt aber auch davon und auch von deren Heterogenität. Um
diese erforderliche Heterogenität sicherzustellen, bliebe der Stadt als
Schulträger als einziges zugelassenes schulorganisatorisches Mittel zur
Steuerung von Schülerströmen, die Zügigkeit des Willibrord-Gymnasiums auf max.
drei Züge zu begrenzen (§ 81 Abs. 2 SchulG NRW).
Auch ohne die Ausarbeitung einer neuen
anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung ist erkennbar, dass eine weitere –
wenn auch nur zweizügige – Schule der Sekundarstufe I zwar das Schulangebot
erweitern würde, dies jedoch auf die Fortführung der beiden bestehenden Schulen
negative Auswirkungen haben wird. Soweit mit dem jetzigen Schulangebot eine
langfristige Sicherheit für deren Bestehen trotz teils stark schwankender
Schülerzahlen gegeben werden kann, würde ein dritte Schule dazu führen, dass in
schwachen Jahrgängen oder bei insgesamt rückläufigen Schülerzahlen die
Mindestgrößen nicht mehr erreicht werden, mit der Folge der nach sich ziehenden
Zwangsauflösung.
Eine Realschule und ein Gymnasium müssen mit mindestens zwei
Zügen, eine Gesamtschule mit mindestens vier Zügen fortgeführt werden (§ 82
Abs. 4, 6 und 7 SchulG NRW). Aus dem aktuellen Schulentwicklungsplan ist zu entnehmen,
dass in den einzelnen Jahren mit schwankenden Schülerzahlen zu rechnen ist. In
schwachen Jahrgängen können entsprechend weniger Klassen gebildet werden. So
ist z. B. für das Schuljahr 2020/21 eine
Schülerzahl von 246 Schulabgängern aus den Grundschulen prognostiziert. Daraus
ergeben sich lediglich 9 Eingangsklassen. Soweit das Gymnasium nicht auf eine
Dreizügigkeit begrenzt wird und diese in diesem Jahrgang aufgrund der
Anmeldungen vier Eingangsklassen bilden würde, würde gleichzeitig die
Realschule oder die Gesamtschule die Mindestschülerzahl nicht mehr erreichen.
Bei ggf. sinkenden Schülerzahlen aufgrund demographischer Entwicklungen würde
sofort eine erneute Änderung der Schullandschaft für Emmerich erforderlich
sein.
Pädagogisch müssten bei drei Schulen
Einschränkungen im Kursangebot in Kauf genommen werden. Weder eine zweizügige
Realschule, noch eine vierzügige Gesamtschule oder ein dreizügiges Gymnasium
sind in der Lage, ein ansprechendes Differenzierungsprogramm anzubieten.
Insbesondere das Angebot einer zweizügigen Realschule wird sich stark dezimiert
gegenüber dem bekannten Angebot der Hanse-Realschule zeigen müssen.
Die Schulraumplanung für die im Aufbau
befindende Gesamtschule ist in vollem Gange. In der Ratssitzung vom 20.
September 2016 wurde die Umsetzung des Raumprogrammes für eine 61/2-Zügigkeit
beschlossen. Planungsmaßnahmen werden nun aufgrund dieses Beschlusses in
Angriff genommen. Die Abweichung von dem am 15. Oktober 2013 beschlossenen
zweigliedrigen Schulsystems für Emmerich würde sich auf die Zügigkeit der
Gesamtschule auswirken. Eine Unterbrechung der bereits angestoßenen Planung
durch geänderte Rahmenbedingungen wäre bis zur Klärung der Örtlichkeiten
(Standortfrage der drei Schulen) erforderlich und würde zwangsläufig zu
massiven Beeinträchtigungen der Gesamtschule führen, da sich erforderliche
Fertigstellungen verzögern werden. Die weiteren Maßnahmen müssten bis zum
Abschluss eines ggf. geänderten Schulsystems für Emmerich angehalten werden.
Eine Änderung würde gleichzeitig die bisherigen Planungen einschließlich der
Ergebnisse aus der durchgeführten Machbarkeitsstudie verwerfen. Durch die
Änderungen und die erforderliche Neuplanung und Durchführung einer erneuten
Machbarkeitsstudie würde die Fertigstellung der Gesamtschulgebäude deutlich
verschoben werden.
Bezüglich der in der Eingabe aufgeführten
Kosteneinsparung, weil die Realschule im vorhandenen Gebäude verbleiben und die
Gesamtschule im Brink und Europaschulgebäude mit weniger Umbaumaßnahmen
untergebracht werden könnte, ist zu beachten, dass dies eine wirtschaftlichen
und pädagogischen Konzeption entgegensteht. Das Schulgebäude am Grollscher Weg
hat eine fünfzügige Realschule beherbergt und würde dann künftig nur eine
zweizügige Realschule beherbergen. Es würde eine größere Anzahl an Räumen leer
stehen oder für eine andere Schulform zur Verfügung gestellt werden müssen. Die
wurde bereits in der Vergangenheit von den Schulleitungen als problematisch
betrachtet.
Auf der anderen Seite soll die dann
fünfzügige Gesamtschule mit den Gebäuden der Europaschule und dem Brink
auskommen. In der bisherigen Berechnung für eine 6½zügige Gesamtschule war
bereits erheblicher zusätzlicher Raumbedarf errechnet worden, obwohl das
größere Realschulgebäude einbezogen wurde.
Für die Beantragung der Errichtung einer
neuen Schule ist auch darzulegen, wie die Unterbringung der Schule erfolgen
soll. Für eine Realschule an der Seite einer Gesamtschule in Emmerich müsste
ein neues Schulraumprogramm erstellt werden.
Unabhängig davon ist festzuhalten, dass zwei
größere Schulen (Gymnasium und Gesamtschule) einen kleineren Raumbedarf haben,
als 3 (dann kleinere) Schulen, da einige Räume mehr oder weniger unabhängig von
der Zügigkeit der Schule gem. dem erforderlichen Raumprogramm vorgehalten
werden müssen (z. B. Verwaltung, Fachräume).
In dem Errichtungsverfahren der Gesamtschule
Emmerich am Rhein hat die Verwaltung die geforderte Beteiligung der Eltern
mittels einer Abfrage auf drei (Schul-) Jahrgänge erweitert. Da der damalige
vierte Jahrgang der Grundschulen noch im Rahmen des dreigliedrigen Schulsystems
angemeldet werden musste, wurden die Eltern aller Grundschulkinder, die für das
neue Schulsystem in Fragen kamen, in die Abfrage einbezogen. Gesetzlich
vorgeschrieben ist lediglich eine Elternbefragung, also bei mindestens einem Jahrgang.
Die Bezirksregierung empfiehlt mindestens zwei und höchstens drei Jahrgänge zu
befragen, da von den Eltern der Kindergartenkinder eine Entscheidung über die
Schullaufbahn ihrer Kinder schwerlich zu treffen ist. Bereits bei der 2013 in
Emmerich durchgeführten Abfrage war deutlich zu erkennen, dass die Eltern der
Erstklässler sich mit der Frage nach der nächsten Schule schwer taten (siehe
Anlage 1, Seite 2: Anteil „ohne Nennung“ in der 1. Klasse bei 57 % gegenüber 27
% in der 3. Klasse).
Es wurden 872 Fragebögen zugeschickt. Von
den 635 eingereichten Fragebögen mussten 5 für ungültig erklärt werden, so dass
630 in die Auswertung gelangten. Unter Punkt 3 der Anlage 1 ist zu erkennen,
wie die Eltern den weiteren Schulweg ihrer Kinder sahen, solle sich das
bisherige Schulangebot in der Sekundarstufe 1 nicht ändern. Die hieraus
resultierenden „Realschulwähler“ wurden in der Anlage 2 in Bezug auf die
Fragenstellung nach der Wahl der Schule des längeren gemeinsamen Lernens (dies
sind die Sekundarschulen und die Gesamtschulen) aufgegliedert.
Die Summe der Eltern aus den befragten drei
Jahrgängen, die sich gegen eine neue Schulform entschieden hatten und die
Realschule als Schule ihrer Wahl sahen, betrug 34 Schülerinnen und Schüler. Das
waren 5,4 % der rückläufigen gültigen Fragebögen.
Zu jedem Schuljahr gibt es bei den
Übergängen zu den weiterführenden Schulen so genannte Wanderbewegungen. In der
Schulentwicklungsplanung konnten diese bisher außer Acht gelassen werden, da
die Anzahl nicht relevant war. Viele Anmeldungen an Schulen außerhalb von
Emmerich waren meist auf anstehende Umzüge basiert; nur wenige haben sich
gezielt eine besondere Schulform ausgewählt, die in Emmerich nicht angeboten
wird (z. B. Waldorfschule, Privat- oder Internatsschulen, Förderschulen).
Zum Schuljahr 2014/15 wurden insgesamt 11
Schülerinnen an weiterführenden Schulen außerhalb von Emmerich angemeldet. Dies
wurde durch die gleichzeitige Aufnahme von 8 Schülerinnen und Schülern, die
zuvor nicht eine Emmericher Grundschule besucht hatten, fast ausgeglichen.
Im nachfolgenden Schuljahr 2015/16 hatte
diese Zahl sich auf 15 erhöht. Im letzten Übergang (zum Schuljahr 2016/17)
wurden dann insgesamt 21 Schülerinnen und Schüler außerhalb Emmerichs
angemeldet. Dies ist immer noch keine alarmierende Anzahl, da es weiterhin
Zugänge von außerhalb gibt.
Auffällig ist jedoch, dass sich die Anzahl
der Schülerinnen und Schüler der Michaelschule in Praest, die außerhalb
angemeldet werden, deutlich erhöht hat. Ohne Berücksichtigung der Anmeldungen
an besonderen Schulen ist jedoch die Anzahl der Anmeldungen an den Reeser
Schulen steigend. Zum Schuljahr 15/16 wurden 3 Kinder am Gymnasium Aspel und 4
an der Realschule Rees angemeldet. Zum aktuellen Schuljahr hatten sich die
Eltern von 9 Kindern für das Gymnasium und von 6 Kindern für die Realschule in
Rees entschieden. Eine Rückmeldung aus dem Bereich der Grundschule ergab, dass
sich einige Eltern bewusst gegen den gebundenen Ganztag entschieden haben, den
neben der Gesamtschule nun auch das Willibrord-Gymnasium anbietet.
In Rees werden derzeit 64 Schülerinnen und
Schüler beschult, die ihren Wohnsitz in Emmerich haben. Die Gründe sind
vielschichtig und betreffen nicht unbedingt die fehlende Realschule in
Emmerich. Lt. Auskunft der Stadt Rees werden an deren Gymnasium und Realschule
jeweils 21 und an der Hauptschule 22 Schülerinnen und Schüler beschult. Die
Verteilung erstreckt sich dabei über alle Schuljahre. Neben den bereits oben
erläuterten Übergängen zu den Schuljahren 2015/16 und 2016/17 sind auch Schüler
zur Realschule gewechselt, als es in Emmerich noch eine Realschule in deren
Jahrgang gab.
Die aktuelle Schulentwicklungsplanung
(Verabschiedung im Rat am 20. September 2016) bestätigt, dass die Stadt
Emmerich am Rhein mit dem Städt. Willibrord-Gymnasium und der Gesamtschule
Emmerich am Rhein ein umfangreiches und ausreichendes Bildungsangebot besitzt
und damit auch für die kommenden Jahre gut aufgestellt ist. Auch wenn sich
nicht alle Eltern mit diesem Angebot anfreunden können, besteht derzeit aus
Sicht der Verwaltung kein Änderungsbedarf. Aufgrund der bestehenden freien
Schulwahl steht den Eltern frei, ihre Kinder auch an Schulen außerhalb von
Emmerich anzumelden.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Peter Hinze
Bürgermeister