Betreff
1. Nachtragssatzung zur Satzung für die Erhebung von Elternbeiträgen in Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich
Vorlage
04 - 16 0958/2016
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt die 1. Änderungssatzung zur Änderung der ‚Satzung für die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der „Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich“‘ vom 06.07.2016 in der als Anlage 1 beigefügten Fassung.

 

 

Sachdarstellung :

 

In der Sachdarstellung der Vorlage zum Erlass v. g. Satzung zur Sitzung des Rates vom 6. Juli 2016 wurde mit folgendem Wortlaut die Erhebung einer Pauschale für das Mittagessen in der Offenen Ganztagsschule erläutert:

 

Es ist vorgesehen, mit den Elternbeiträgen für die OGS auch eine Pauschale für die Mittagsverpflegung einzuziehen. Bisher musste der Kooperationspartner diese Beträge selbst eintreiben. Die vorgesehene Pauschale umfasst alle Schultage und wurde vom Träger aufgrund der durchschnittlichen Teilnahme am Mittagessen ermittelt. Eine Rückrechnung für Fehltage ist nicht vorgesehen.

Für die Tage der Ferienbetreuung wird rechtzeitig eine Elternabfrage durch die Schulen erfolgen. Auf deren Grundlage wird der Träger selbst die Beträge für die Mittagverpflegung einziehen.

 

In der Satzung fehlt in § 2 Absatz 2 Satz 1 der Hinweis auf den Umfang der Pauschale insoweit, dass nicht darauf hingewiesen wird, dass nur das Mittagessen an Schultage durch die Pauschale abgedeckt wird.

 

Zur Aufnahme in den Offenen Ganztag haben die Eltern einen Betreuungsvertrag abgeschlossen, der von der Schule, dem Schulträger und dem Träger der Betreuung gegen gezeichnet wurde. In diesem Vertrag wird mit Hinweis auf die Gebührensatzung der Umfang der Verpflegungspauschale auf das Mittagessen an Schultagen erläutert.

Zur Richtigstellung und zur Vermeidung von Irritationen soll in der Satzung der fehlende Zusatz „an Schultagen“ ergänzt werden.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Einnahmen für diese Maßnahmen sind im Haushaltsplan 2016 ff nach alter Satzungslage berücksichtigt und müssen angepasst werden.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.1

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister