Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt die 1. Änderungssatzung zur Änderung der ‚Satzung für
die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der „Offenen Ganztagsschulen im
Primarbereich“‘ vom 06.07.2016 in der als Anlage 1 beigefügten Fassung.
Sachdarstellung :
In der
Sachdarstellung der Vorlage zum Erlass v. g. Satzung zur Sitzung des Rates vom
6. Juli 2016 wurde mit folgendem Wortlaut die Erhebung einer Pauschale für das
Mittagessen in der Offenen Ganztagsschule erläutert:
Es ist vorgesehen, mit den
Elternbeiträgen für die OGS auch eine Pauschale für die Mittagsverpflegung
einzuziehen. Bisher musste der Kooperationspartner diese Beträge selbst
eintreiben. Die vorgesehene Pauschale umfasst
alle Schultage und wurde vom Träger aufgrund der durchschnittlichen
Teilnahme am Mittagessen ermittelt. Eine Rückrechnung für Fehltage ist nicht
vorgesehen.
Für die Tage der
Ferienbetreuung wird rechtzeitig eine Elternabfrage durch die Schulen erfolgen.
Auf deren Grundlage wird der Träger selbst die Beträge für die Mittagverpflegung
einziehen.
In der Satzung
fehlt in § 2 Absatz 2 Satz 1 der Hinweis auf den Umfang der Pauschale insoweit,
dass nicht darauf hingewiesen wird, dass nur das Mittagessen an Schultage durch
die Pauschale abgedeckt wird.
Zur Aufnahme in den
Offenen Ganztag haben die Eltern einen Betreuungsvertrag abgeschlossen, der von
der Schule, dem Schulträger und dem Träger der Betreuung gegen gezeichnet
wurde. In diesem Vertrag wird mit Hinweis auf die Gebührensatzung der Umfang
der Verpflegungspauschale auf das Mittagessen an Schultagen erläutert.
Zur Richtigstellung
und zur Vermeidung von Irritationen soll in der Satzung der fehlende Zusatz „an
Schultagen“ ergänzt werden.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Einnahmen für
diese Maßnahmen sind im Haushaltsplan 2016 ff nach alter Satzungslage
berücksichtigt und müssen angepasst werden.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.1
Peter Hinze
Bürgermeister