hier: Eingabe Nr. 36/2016 von Herrn Rüdiger Helmich
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung lehnt die Eingabe der Baumfreunde
betreffend der Pflanzung von Bäumen im Stromland Martini ab.
Sachdarstellung :
Die Möglichkeit von Baumpflanzungen im
Stromland Martini ist von den Baumfreunden schon einmal im Jahr 2011 im Rahmen
der Standortauswahl der erforderlichen Ersatzbäumen, die durch die Maßnahme
Rheinpark erforderlich wurden, abgeprüft worden. Schon damals wurden die
Standorte im Stromland vor der Hochwasserschutzwand aus Hochwasserschutzgründen
abgelehnt.
Dies ist den Baumfreunden mitgeteilt worden
und die erforderliche Ersatzpflanzung ist an anderen Standorten realisiert
worden.
Bei der Beantwortung der Fragestellung, ob
im Bereich des sogenannten „Stromlandes Martini“ als Teil des
Gestaltungskonzeptes der städtebaulichen Einbindung des Hochwasserschutzes im
Bereich der Rheinpromenade Baumpflanzungen erfolgen können, sind 1. Belange des
Hochwasserschutzes und 2. Städtebauliche Belange zu berücksichtigen.
1. Hochwasserschutz
Sämtliche vorgeschlagenen Baumstandorte
befinden sich im Überschwemmungsbereich des Rheins und bedürfen somit einer
Genehmigung der Bezirksregierung Düsseldorf gemäß Deichschutzverordnung
(DSchVO). Eine telefonische Anfrage bei der Bezirksregierung ergab, dass ein
Antrag wenig erfolgversprechend sei. Gemäß DSchVO ist das Pflanzen von Bäumen
in der DSZ I und II, d. h. bis zu 10 m vor und hinter der Hochwasserschutzwand
grundsätzlich verboten. Des Weiteren befindet sich im Stromland Martini längs
der Hochwasserschutzwand eine mehrere Meter breite Lehmschürze, die nicht
beschädigt werden darf. Ein weiterer Gesichtspunkt, der gegen eine
Baumpflanzung spricht, ist der mit der Pflanzung von Bäumen verbundene Verlust
von Retentionsflächen.
Damit scheiden die vorgeschlagenen Standorte
1-3 in der beantragten Form aus.
2. Städtebauliche Belange
Das Gestaltungskonzept der Rheinpromenade
zur städtebaulichen Einbindung des technischen Hochwasserschutzes beinhaltet
verschiedene Nutzungszonen. Neben der urbanen Zone mit Wohn-/Gartenzone,
Stadtplatte am Krantor und Gastronomiezone auch die rheinzugehörig, natürlich
gestalteten Zonen Stromland Martini und Stromland Pegelhaus.
Das Gestaltungskonzept sieht für die Bereich
der im Hochwasserfall überfluteten Stromländer am Kontrastt zur urbanen
Gestaltung der hochwassergeschützten Bereiche eine raue und amorphe Gestaltung
vor. Der konzeptionelle Ansatz der Gesamtgestaltungsidee, den Rhein erlebbar zu
machen und kontrastierend den urbanen Stadtbereichen eng zuzuordnen, wird in
diesen Promenadenabschnitten deutlich.
Beherrschend für das Stromland Martini ist
die Martinikirche, die mit einem Teil ihrer Basis im überflutbaren
Stromlandbereich steht. Durch die Beseitigung von Grünflächen und Bewuchs wurde
diese Besonderheit wieder erfahrbar gemacht. Der Hochwasserschutz wird hier im
Wesentlichen durch die historische Stadtmauer erfüllt.
Dem Gesamtkonzept folgend wird hier die
rheinzugehörige Atmosphäre durch raue und unbehandelte Materialien erzielt.
Die vermutete Ausdehnung der Martinikirche
ins Stromland wurde durch Stahl-/Holzprofile im Boden gekennzeichnet. Sie
zeigen hier Achsen und in Form von Achskrenzen den Standort der Pfeiler.
Vorgenannte Erläuterungen zeigen auf, dass
aus städtegestalterischen Erwägungen dieser Raum ganz bewusst ohne Begrünung
gestaltet wurde.
Insofern ist auch aus diesen Gründen jedwede
Pflanzung von Bäumen nicht konzeptkonform.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die
Eingabe der Baumfreunde betreffend der Pflanzung von Bäumen im Stromland
Martini abzulehnen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme wird
von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter