Betreff
Pflanzung von Bäumen an 3 Standorten an der Rheinpromenade Emmerich,
hier: Eingabe Nr. 36/2016 von Herrn Rüdiger Helmich
Vorlage
05 - 16 0962/2016
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung lehnt die Eingabe der Baumfreunde betreffend der Pflanzung von Bäumen im Stromland Martini ab.

 

Sachdarstellung :

 

Die Möglichkeit von Baumpflanzungen im Stromland Martini ist von den Baumfreunden schon einmal im Jahr 2011 im Rahmen der Standortauswahl der erforderlichen Ersatzbäumen, die durch die Maßnahme Rheinpark erforderlich wurden, abgeprüft worden. Schon damals wurden die Standorte im Stromland vor der Hochwasserschutzwand aus Hochwasserschutzgründen abgelehnt.

 

Dies ist den Baumfreunden mitgeteilt worden und die erforderliche Ersatzpflanzung ist an anderen Standorten realisiert worden. 

 

Bei der Beantwortung der Fragestellung, ob im Bereich des sogenannten „Stromlandes Martini“ als Teil des Gestaltungskonzeptes der städtebaulichen Einbindung des Hochwasserschutzes im Bereich der Rheinpromenade Baumpflanzungen erfolgen können, sind 1. Belange des Hochwasserschutzes und 2. Städtebauliche Belange zu berücksichtigen.

 

 

1. Hochwasserschutz

 

Sämtliche vorgeschlagenen Baumstandorte befinden sich im Überschwemmungsbereich des Rheins und bedürfen somit einer Genehmigung der Bezirksregierung Düsseldorf gemäß Deichschutzverordnung (DSchVO). Eine telefonische Anfrage bei der Bezirksregierung ergab, dass ein Antrag wenig erfolgversprechend sei. Gemäß DSchVO ist das Pflanzen von Bäumen in der DSZ I und II, d. h. bis zu 10 m vor und hinter der Hochwasserschutzwand grundsätzlich verboten. Des Weiteren befindet sich im Stromland Martini längs der Hochwasserschutzwand eine mehrere Meter breite Lehmschürze, die nicht beschädigt werden darf. Ein weiterer Gesichtspunkt, der gegen eine Baumpflanzung spricht, ist der mit der Pflanzung von Bäumen verbundene Verlust von Retentionsflächen.

Damit scheiden die vorgeschlagenen Standorte 1-3 in der beantragten Form aus.

 

 

2. Städtebauliche Belange

 

Das Gestaltungskonzept der Rheinpromenade zur städtebaulichen Einbindung des technischen Hochwasserschutzes beinhaltet verschiedene Nutzungszonen. Neben der urbanen Zone mit Wohn-/Gartenzone, Stadtplatte am Krantor und Gastronomiezone auch die rheinzugehörig, natürlich gestalteten Zonen Stromland Martini und Stromland Pegelhaus.

Das Gestaltungskonzept sieht für die Bereich der im Hochwasserfall überfluteten Stromländer am Kontrastt zur urbanen Gestaltung der hochwassergeschützten Bereiche eine raue und amorphe Gestaltung vor. Der konzeptionelle Ansatz der Gesamtgestaltungsidee, den Rhein erlebbar zu machen und kontrastierend den urbanen Stadtbereichen eng zuzuordnen, wird in diesen Promenadenabschnitten deutlich.

Beherrschend für das Stromland Martini ist die Martinikirche, die mit einem Teil ihrer Basis im überflutbaren Stromlandbereich steht. Durch die Beseitigung von Grünflächen und Bewuchs wurde diese Besonderheit wieder erfahrbar gemacht. Der Hochwasserschutz wird hier im Wesentlichen durch die historische Stadtmauer erfüllt.

 

Dem Gesamtkonzept folgend wird hier die rheinzugehörige Atmosphäre durch raue und unbehandelte Materialien erzielt.

 

Die vermutete Ausdehnung der Martinikirche ins Stromland wurde durch Stahl-/Holzprofile im Boden gekennzeichnet. Sie zeigen hier Achsen und in Form von Achskrenzen den Standort der Pfeiler.

 

Vorgenannte Erläuterungen zeigen auf, dass aus städtegestalterischen Erwägungen dieser Raum ganz bewusst ohne Begrünung gestaltet wurde.

 

Insofern ist auch aus diesen Gründen jedwede Pflanzung von Bäumen nicht konzeptkonform.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Eingabe der Baumfreunde betreffend der Pflanzung von Bäumen im Stromland Martini abzulehnen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme wird von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter