hier: Berichterstattung
Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der JHA nimmt die
Ausführungen zur Kenntnis.
Sachdarstellung :
In der Sitzung des
Jugendhilfeausschusses vom 10.12.15 wurde über das neu beschlossene Gesetz zur
Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder
und Jugendlicher, welches am 01.11.15 in Kraft getreten ist, berichtet. In der
Sitzung vom 16.06.16 wurde über die aktuelle Situation berichtet.
Aktuell ist das Jugendamt
Emmerich am Rhein für 20 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zuständig und
gewährt Leistungen nach dem SGB VIII. Die Jugendlichen leben teilweise
stationär in einer Jugendhilfeeinrichtung, jedoch sind in den letzten Monaten
bereits fünf von Ihnen im Rahmen der Verselbstständigung in eine eigene Wohnung
gezogen. Dort werden sie im Rahmen einer intensiv sozialpädagogischen
Einzelbetreuung (kurz: INSPE) gem. § 35 SGB VIII durch einen Träger der
Jugendhilfe im Rahmen von Fachleistungsstunden betreut und erhalten den
Lebensunterhalt vom Jugendamt. Alle Jugendlichen sind schulisch gut angebunden.
Per 22.12.16 liegt
die Quote bei 1:1.303. Für Emmerich bedeutet das ein Aufnahmesoll von 23
Fällen. Zuweisungen ergehen derzeit keine mehr. NRW hat laut Auskunft des
Jugendministeriums NRW seine Quote zu 97,9 % erfüllt (siehe Anlage). Der
Aufnahmeschlüssel ändert sich regelmäßig und wird über den LVR mitgeteilt,
jedoch sind die Änderungen minimal.
Die entstehenden
Jugendhilfekosten werden gem. § 89 d SGB VIII vom überörtlichen Träger der
Jugendhilfe erstattet. Seit dem 01.11.2015 ist dies für alle Fälle in Emmerich
der Landschaftsverband Rheinland. Aufgrund der Vielzahl der Fälle kommt der LVR
mit der Kostenerstattung nicht nach, weshalb im Jahr 2017 Abschläge in Höhe von
70 % der entstandenen Kosten gezahlt werden sollen.
Gem. § 7 des 5.
AG-KJHG erhalten die Jugendämter von den Ländern eine
Verwaltungskostenpauschale für die laufenden Fälle. Stichtage sind dabei der 30. Juni sowie der
31. Dezember. Je Fall wird eine Pauschale i.H.v. 3.100,- € gezahlt. Die
Pauschale wird in Vierteln gezahlt. Für das kommende Jahr wird ein Betrag
i.H.v. 71.300,- € angenommen (siehe Produkt 1.100.06.03.01/ 44810000).
Im letzten Jahr
wurden insgesamt vier Betreuungsgruppen (sogenannte Brückenangebote) für
jüngere zugewanderte Kinder eingerichtet. Gefördert wurden diese vom LVR. Es
hat sich gezeigt, dass diese Gruppen sehr gut geeignet sind, um den Familien
das Ankommen in Deutschland zu erleichtern und Kontakt zum deutschen System zu
bekommen. Die Mütter erhalten die Möglichkeit Deutsch zu lernen und die Kinder
kommen mit Gleichaltrigen in Kontakt, ohne überfordert zu werden.
Für das kommende
Jahr wurden weitere Mittel vom Land bereitgestellt und beantragt. Die erste
Bewilligung bis zum 31.03.17 ist erfolgt. Weitere Mittel werden aller
Voraussicht nach folgen. Die Gruppen werden von der Katholischen
Waisenhausstiftung betreut. Es wird angestrebt insbesondere die Vorschulkinder
in eine Kindertageseinrichtung aufzunehmen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3
Peter Hinze
Bürgermeister