Betreff
Situation minderjähriger Flüchtlinge in Emmerich am Rhein;
hier: Berichterstattung
Vorlage
04 - 16 0964/2016
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der JHA nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung :

 

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 10.12.15 wurde über das neu beschlossene Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher, welches am 01.11.15 in Kraft getreten ist, berichtet. In der Sitzung vom 16.06.16 wurde über die aktuelle Situation berichtet.

 

Aktuell ist das Jugendamt Emmerich am Rhein für 20 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zuständig und gewährt Leistungen nach dem SGB VIII. Die Jugendlichen leben teilweise stationär in einer Jugendhilfeeinrichtung, jedoch sind in den letzten Monaten bereits fünf von Ihnen im Rahmen der Verselbstständigung in eine eigene Wohnung gezogen. Dort werden sie im Rahmen einer intensiv sozialpädagogischen Einzelbetreuung (kurz: INSPE) gem. § 35 SGB VIII durch einen Träger der Jugendhilfe im Rahmen von Fachleistungsstunden betreut und erhalten den Lebensunterhalt vom Jugendamt. Alle Jugendlichen sind schulisch gut angebunden.

Per 22.12.16 liegt die Quote bei 1:1.303. Für Emmerich bedeutet das ein Aufnahmesoll von 23 Fällen. Zuweisungen ergehen derzeit keine mehr. NRW hat laut Auskunft des Jugendministeriums NRW seine Quote zu 97,9 % erfüllt (siehe Anlage). Der Aufnahmeschlüssel ändert sich regelmäßig und wird über den LVR mitgeteilt, jedoch sind die Änderungen minimal.

Die entstehenden Jugendhilfekosten werden gem. § 89 d SGB VIII vom überörtlichen Träger der Jugendhilfe erstattet. Seit dem 01.11.2015 ist dies für alle Fälle in Emmerich der Landschaftsverband Rheinland. Aufgrund der Vielzahl der Fälle kommt der LVR mit der Kostenerstattung nicht nach, weshalb im Jahr 2017 Abschläge in Höhe von 70 % der entstandenen Kosten gezahlt werden sollen.

Gem. § 7 des 5. AG-KJHG erhalten die Jugendämter von den Ländern eine Verwaltungskostenpauschale für die laufenden Fälle.  Stichtage sind dabei der 30. Juni sowie der 31. Dezember. Je Fall wird eine Pauschale i.H.v. 3.100,- € gezahlt. Die Pauschale wird in Vierteln gezahlt. Für das kommende Jahr wird ein Betrag i.H.v. 71.300,- € angenommen (siehe Produkt 1.100.06.03.01/ 44810000).

 

Im letzten Jahr wurden insgesamt vier Betreuungsgruppen (sogenannte Brückenangebote) für jüngere zugewanderte Kinder eingerichtet. Gefördert wurden diese vom LVR. Es hat sich gezeigt, dass diese Gruppen sehr gut geeignet sind, um den Familien das Ankommen in Deutschland zu erleichtern und Kontakt zum deutschen System zu bekommen. Die Mütter erhalten die Möglichkeit Deutsch zu lernen und die Kinder kommen mit Gleichaltrigen in Kontakt, ohne überfordert zu werden.

 

Für das kommende Jahr wurden weitere Mittel vom Land bereitgestellt und beantragt. Die erste Bewilligung bis zum 31.03.17 ist erfolgt. Weitere Mittel werden aller Voraussicht nach folgen. Die Gruppen werden von der Katholischen Waisenhausstiftung betreut. Es wird angestrebt insbesondere die Vorschulkinder in eine Kindertageseinrichtung aufzunehmen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister