Betreff
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017;
hier: Beratung in den Fachausschüssen
Budget 300 - "Fachbereich 3 - Immobilien"
Vorlage
03 - 16 0979/2017
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt den im Entwurf vorgelegten Haushalt für das Budget 300 – Fachbereich Immobilien. Der Rat legt den Zuschussbedarf für das Haushaltsjahr 2017 im Ergebnishaushalt auf 6.222.675 € und im Finanzhaushalt auf 6.392.512 € fest.

 

Ein Antrag zur Förderung des Stadtverbands Kleingärtner e. V. (Unterstützung Sanierung Gemeinschafftshaus) ist beigefügt. Das Ergebnis der Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss hat ggf. Auswirkungen auf das Budget 300 – Fachbereich Immobilien.

 

Sachdarstellung :

 

Der Haushaltsentwurf für das Jahr 2017 wurde in der Sitzung des Rates der Stadt Emmerich am Rhein am 13.12.2016 eingebracht und zur weiteren Beratung an die jeweiligen Fachausschüsse (hier HFA) verwiesen.

 

Die Aufgabenschwerpunkte, Zielsetzungen und ein grober Überblick über das Budget 300 – Fachbereich Immobilien wird/ wurde anhand eines Vortrages in der der Sitzung des Haupt und Finanzausschusses am 31.01.2017 gegeben.

 

Als Anlage ist der Haushaltsentwurf des Dezernates II/ Budget 300/ Fachbereich 3 – Immobilien beigefügt (S. 267 – 298)

 

 

Antrag:

Mit Antrag Ende Oktober 2016 (Antrag ohne Datum und Eingangsstempel) bittet der Stadtverband der Kleingärtner e. V. um finanzielle Unterstützung zur Instandsetzung der Gemeinschaftseinrichtung – nach einer ersten (eigenen) Kostenschätzung geht der Stadtverband der Kleingärtner e. V. von Maßnahmenkosten (Materialkosten) in Höhe von ca. 9.500 € aus – sowie um Prüfung der Förderfähigkeit der geplanten Maßnahme nach den Kleingartenrichtlinien.

 

Mit Schreiben vom 07.12.2016 teilte der Fachbereich Immobilien dem Stadtverband Kleingärtner e.V. mit, dass Instandsetzungsarbeiten, nach dem bestehendem vertraglichen Regelungen, zu Lasten des Pächters (Stadtverband Kleingärten e.V.) auszuführen sind und keinerlei Gelder zur Unterstützung von Kleingartenanlagen im Haushalt 2017 bisher eingeplant wurden.

 

Die Prüfung der Förderfähigkeit der geplanten Maßnahme (bauliche Instandsetzung und Renovierung des Gemeinschaftshaus) hat ergeben, dass gemäß der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Dauerkleingärten (Runderlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – II-5-2308.5.2 – vom 10.11.2004) die geplanten Unterhaltungsmaßnahmen ausdrücklich von der Förderfähigkeit ausgeschlossen werden. Ein entsprechender Antrag bei der Bezirksregierung müsste somit negativ beschieden werden.

 

Als Anlage ist das Antragsschreiben des Stadtverbands der Kleingärtner e. V. beigefügt.

 

 

 

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2017  vorgesehen. Produkt: sh. Anlage

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.1 und 6.2.

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister