hier: 1) Aufstellungsbeschluss
2) Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Der für die
Bauleitplanung zuständige Ausschuss für Stadtentwicklung der Stadt Emmerich am
Rhein fasst gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Beschluss zur
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. EL 9/4 -Waldhotel.
Ziel des Bebauungsplanes ist es, die
planungsrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen für den Neuaufbau des
Waldhotels mit Gästezimmern, Restaurant, Veranstaltungs- und Tagungsräumen
sowie den erforderlichen Stellplätzen zu schaffen. Dazu soll ein Sondergebiet
mit der Zweckbestimmung Hotel sowie eine private Parkplatzfläche, die dem SO
Hotel zugeordnet ist, festgesetzt werden. Für die umliegenden Bereiche werden
die vorhandenen Wegeflächen und die Waldflächen gesichert.
Die Aufstellung des
Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne
Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.
Das Plangebiet
umfasst das Grundstück des Waldhotels einschließlich Terrassenflächen, den
ehem. Tennisplatz sowie die angrenzenden Wald- und Wegeflächen. Betroffen sind
die Flurstücke 123 (teilw.), 124 (teilw.), 183, 198, 268 (teilw.), 291, 292,
293, 294 (teilw.), 295 und 373 (teilw.), Flur 9, Gemarkung Elten.
Die
Verfahrensgebietsgrenze ist in der Planunterlage mit einer gestrichelten Linie
gekennzeichnet.
Zu 2)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung für den in der Anlage
gekennzeichneten Verfahrensbereich eine Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §
3 Abs. 1 BauGB entsprechend Punkt 3.1 (einfache Bürgerbeteiligung) der
städtischen Richtlinien zur Bürgerbeteiligung durchzuführen sowie die Behörden
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.
Sachdarstellung :
Zu 1)
Das Waldhotel in Hoch-Elten steht nach
seiner Schließung im Jahr 2008 leer und wird derzeit modernisiert. In einer
ersten Ausbaustufe sind die Sanierung des bestehenden Gebäudes und der Anbau
von Gasträumen für ein Restaurant sowie für Personal- und Lagerräume
vorgesehen. In den Obergeschossen sind 9 Doppelzimmer angeordnet.
Der beigefügte Lageplan stellt das
bestehende Hotel einschließlich der geplanten Anbauten dar. In dieser „Phase I“
sollen die erforderlichen Stellplätze neben dem Gebäude - etwa auf der Fläche
des bereits abgerissenen zweiten Gebäudes nachgewiesen werden.
In einer später folgenden zweiten
Ausbaustufe soll auf der Grundfläche des früheren zweiten Gebäudes ein Neubau
errichtet werden. Hier sollen über einem Kellergeschoss mit Lagerräumen ein
Geschoss mit einem großen Festsaal und ein weiteres Geschoss mit
Konferenzräumen und einem Apartment errichtet werden (s. rote Fläche im
Lageplan). Eine genauere Planung wird erst nach Fassung des
Aufstellungsbeschlusses erarbeitet.
Die erforderlichen Stellplätze entfallen in
der zweiten Ausbaustufe auf der Fläche und werden im Bereich der ehemaligen Tennisplätze nachgewiesen.
Insgesamt wird sich das Vorhaben in den
Grenzen befinden, die auch der ursprüngliche Bebauungsplan zulässt. Durch die
Erweiterung des Bestandsgebäudes im Untergeschoss sowie die Anlage der
Stellplätze in der ersten Phase werden jedoch die Baugrenzen so weit
überschritten, dass hier ein Planungserfordernis entsteht. Die abschließend
geplante Umwandlung von Tennisplätzen in Stellplätze löst ebenfalls ein
Planungserfordernis aus.
Alle Vorhabengrundstücke sind Eigentum des
Vorhabenträgers.
Der Aufstellungsbeschluss dient als Grundsatzentscheidung, das
Planungsverfahren einzuleiten. Mit dem Aufstellungsbeschluss dokumentiert die Stadt,
die städtebauliche Planung durchführen und umsetzen zu wollen und gibt für den
Vorhabenträger insoweit erste Planungssicherheit.
Das Vorhaben entspricht den städtebaulichen Zielsetzungen der Stadt, im
Strukturkonzept des Masterplans Hoch-Elten ist die Reaktivierung des Waldhotels
und der Gastronomie ausdrücklich genannt.
Ein erster Vorabzug für einen Vorentwurf des Bebauungsplanes wurde
durch ein vom Vorhabenträger beauftragtes Büro vorgelegt. Dieser dient der
weiteren inhaltlichen Abstimmung zwischen Verwaltung, Eigentümer und Planern.
Die mit der Aufstellung des Bebauungsplanes entstehenden Kosten sind
vom Eigentümer/ Vorhabenträger zu übernehmen. Eine entsprechende vertragliche
Vereinbarung wird vor Einleitung der Beteiligungsverfahren abgeschlossen.
Die für den Bereich
gültigen Bebauungspläne EL K/3 – Luitgardisstraße - und der zugehörige
-Teilplan östl. Graf-Wichmann-Allee/südlich van-der-Renne-Allee- werden durch
den aufzustellenden Bebauungsplan überplant.
Der Flächennutzungsplan
wird im Wege der Berichtigung angepasst.
Zu 2)
Die Flächen
betreffen den bisher als Hotel genutzten und bereits überplanten Bereich, so
dass das Bebauungsplanaufstellungsverfahren als Maßnahme der Innenentwicklung
gemäß § 13 a als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ im beschleunigten
Verfahren durchgeführt werden kann.
Die Voraussetzungen
für die Anwendung dieser Bestimmungen liegen vor:
- Es handelt sich um
ein Vorhaben im Innenbereich, dass als Maßnahme der Innenentwicklung
gemäß § 13 a Abs. 1 dient.
- Die zulässige
Grundfläche, die durch die Planung festgesetzt wird, ist kleiner als 20.000 qm.
- Anhaltspunkte für
eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b genannten
Schutzgüter (Belange des Umweltschutzes
einschließlich des Naturschutzes und der
Landschaftspflege) liegen nicht vor.
Gemäß § 13 a Abs. 3
BauGB werden daher keine Umweltprüfung und kein Umweltbericht erforderlich.
Zur Unterrichtung
der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen
Auswirkungen der Planung soll eine frühzeitige Unterrichtung im Sinne des § 3
Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.
Daher kann die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung als „einfache Bürgerbeteiligung“ nach
Punkt 3.1 der städtischen Richtlinien zur Bürgerbeteiligung in
Bauleitplanverfahren in Form der Auslegung des Vorentwurfes durchgeführt
werden.
Im vorliegenden Fall
soll der Planungsvorentwurf nach öffentlicher Bekanntmachung bei der Verwaltung
für die Dauer eines Monats zur Einsichtnahme ausgelegt werden. Hierbei haben
interessierte Bürger die Möglichkeit, sich über die Planungsabsichten Kenntnis
zu verschaffen und Stellungnahmen hierzu abzugeben. Die Grundstückseigentümer
der benachbarten Flächen werden durch persönliche Anschreiben auf die Beteiligungsmöglichkeiten
hingewiesen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 5.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter