Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, die
Einrichtungskosten für die Übergangsgruppe im
Familienzentrum St. Martinus, nach Abzug
von Mitteln Dritter, zu
übernehmen. Darüber hinaus werden im Rahmen eines freiwilligen Zuschusses die
höheren Betriebskosten der zusätzlichen Ü3-Plätze übernommen. Der Rat sichert
der Kirchengemeinde St. Vitus Kostenneutralität für die Schaffung der
zusätzlichen Ü3-Plätze zu.
Sachdarstellung :
Aufgrund der Anmeldezahlen für das Kindergartenjahr
2017/2018 hat sich für den Ortsteil Elten abgezeichnet, dass mehr Plätze für
Ü3-Kinder benötigt werden als die beiden Kindertageseinrichtungen sicherstellen
können. In Zusammenarbeit mit der Einrichtungsleitung,
Frau Seegers, wurde eine gute Lösung gefunden, die eine Aufnahme von bis zu 13
weiteren Ü3-Kindern möglich macht. Hierzu sind jedoch Nutzungsänderungen in den
vorhandenen Räumlichkeiten erforderlich. Damit verbunden sind die Schaffung
einer Verbindungstüre zwischen zwei kleineren Räumen und die Schaffung eines
zweiten Rettungsweges in einem Raum, der zukünftig als Ruheraum genutzt werden
soll. Hierfür muss ein kleines Fenster durch eine bodentiefe Fenstertüre
ersetzt werden. Hinzu kommen einige
Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände,
allerdings wurde von der Einrichtungsleitung signalisiert, dass nicht alles neu
beschafft werden muss, da noch Einrichtungsgegenstände zur Verfügung stehen.
Die Kosten für die benötigten Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände müssen
ebenfalls noch kalkuliert werden.
Die Entscheidung des Trägers, der kath.
Kirchengemeinde St. Vitus, konnte zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch
nicht vorgelegt werden. Die Möglichkeit der zusätzlichen Schaffung der 13 Ü3-
Plätze hat sich kurzfristig ergeben, die Betriebserlaubnis wurde von Seiten des
LVR mit Email vom 08.02.2017 in Aussicht gestellt. Grundsätzlich muss die
Einrichtung der Übergangsgruppe sowohl im investiven als auch im Rahmen der
laufenden Betriebskosten für den Träger kostenneutral
erfolgen. Hier wird derzeit ein Finanzierungsmodell erarbeitet. Ein
entsprechender Antrag der Kirchengemeinde wird voraussichtlich bis zur
JHA-Sitzung vorgelegt. Zu den Investitionskosten soll ein Zuschuss bei der
Rudolf-Stahr-Stiftung beantragt werden.
Die verbleibenden Kosten sowie die zusätzlichen freiwilligen Zuschüsse
zu den laufenden Betriebskosten sind aus
Mitteln der Stadt Emmerich zu finanzieren. Die Einrichtung der
Übergangsgruppe soll zunächst für 2 Jahre erfolgen. Im Ortsteil Elten ist
derzeit nicht davon auszugehen, dass die Kinderzahlen rückläufig sind.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen beim Produkt 1.100.0601.01.
Da die Ermittlung
der Kosten noch aussteht, kann zum Zeitpunkt die Höhe nicht beziffert werden.
Diese Maßnahme ist im Haushalt 2017 nicht vorgesehen.
Leitbild :
Die Maßnahme
steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3
Peter Hinze
Bürgermeister