Betreff
Änderung der vorhandenen Markisenanlage, Rheinpromenade 24, Café/Restaurant "Hof von Holland"
Vorlage
05 - 16 1044/2017
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung stimmt der in der Vorlage beschriebenen beantragten Änderung der Markisenanlage an der Außengastronomiefläche des „Hof von Holland“, Rheinpromenade 24, zu.

 

Sachdarstellung :

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 03.03.2015 der heute vorhandenen Sonnen- und Windschutzanlage an der Außengastronomiefläche des „Hof von Holland“ zugestimmt (Vorlage Nr. 05-16 0291/2015).

In dieser Vorlage wurde darauf hingewiesen, dass die besondere örtliche Situation der Außengastronomiefläche in Hochlage mit den übrigen Gastronomieflächen an der Rheinpromenade nicht zu vergleichen ist. Von daher scheiden für diesen Bereich die in dem Grundsatzbeschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung am 28.11.2006 dargelegten Winterlösungen aus.

 

Die Markisenanlage wurde daraufhin realisiert.

In der Folgezeit wurden vom Betreiber des Restaurants ohne Genehmigung Schutzfolien an der Markise angebracht. Auch wurden Teile der seitlichen Heckenbepflanzung gerodet. Die Verwaltung hat daraufhin den Betreiber aufgefordert, diesen Zustand zurückzubauen und die Heckenbepflanzung wieder herzustellen.

 

Nachfolgend wurden mehrere Gespräche sowohl mit dem Betreiber, dem Eigentümer des Gebäudes und dem Markisenhersteller geführt. Hierbei wurde dargelegt, dass aufgrund der außergewöhnlichen Windverhältnisse an dieser Stelle (Nähe Krantor/Stadtplatte) die Außengastronomiefläche auch mit der vorhandenen Windschutz- und Markisenanlage vielfach auch an den Sommertagen nicht genutzt werden kann. Davon konnte sich die Verwaltung bei einem Ortstermin selbst ein Bild machen. Durch Windverwirbelungen im Bereich des Krantores/Alter Markt kommt es sehr häufig vor, dass diese Verwirbelungen unter die Markise schlagen und die Gefahr besteht, dass diese Schaden nimmt. Dies sei auch der Grund dafür gewesen, die Folien an der Markise anzubringen.

 

Vor dem Hintergrund der Beschlusslage zur der Ausgestaltung der Markisenanlagen auf der Promenade wurde in Abstimmung mit dem Betreiber und dem Markisenhersteller nach einer Lösung gesucht. Als Ergebnis soll nunmehr die vorhandene Markise an den Außenstützen durch eine sogenannte statische Scheibe stabilisiert werden. Zudem soll an der Westseite eine Schiebetüranlage eingebaut werden, um diese windanfällige Seite im Bedarfsfall schließen zu können. Zur Rheinseite und zur Ostseite bleibt die Markisenanlage wie bisher offen, der vorhandene Windschutz bleibt erhalten.

 

Es wurde Wert darauf gelegt, dass die statischen Scheiben und die Schiebetüren aus Glasscheiben ohne Rahmen bestehen, um diese Anlage möglichst transparent zu halten.

Der Vorlage sind die entsprechenden Planzeichnungen beigefügt.

 

Die Folien wurden in der Zwischenzeit entfernt und die Heckenpflanzung wieder hergestellt.

 

Die Verwaltung ist  der Auffassung, dass mit diesen Maßnahmen eine Lösung gefunden wurde, die sowohl dem Grundsatzbeschluss zur Ausgestaltung von Markisenanlagen auf der Rheinpromenade entspricht, als auch den Belangen des Restaurantbetreibers Rechnung trägt. Insofern wird empfohlen, dem Antrag zuzustimmen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme wird von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.

 

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter