Betreff
Gemeinsamer Antrag aller im Rat der Stadt Emmerich am Rhein vertretenen Fraktionen;
hier: keine zusätzliche Aufwandsentschädigung nach § 46 Satz 1 Nr. 2 GO NRW i. V. m. § 3 Abs. 1 Nr. 6 EntschVO für Vorsitzende der Ausschüsse des Rates
Vorlage
01 - 16 0999/2017/1
Art
Verwaltungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der gemeinsame Antrag aller im Rat der Stadt Emmerich am Rhein vertretenen Fraktionen  auf Verzicht einer zusätzlichen Aufwandsentschädigung nach  § 46 Satz 1 Nr. 2 GO NRW i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr.6 EntschVO für Vorsitzende der Ausschüsse des Rates durch eine entsprechende Hauptsatzungsänderung ist unter Bezugnahme auf den Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW vom 13. Februar 2017 zur Anwendung und Auslegung des § 46 GO NRW abzulehnen.

 

 

Begründung

Der Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW vom 13. Februar 2017 zur Anwendung und Auslegung des § 46 GO NRW (siehe Anlage) erklärt die pauschale Ausnahme aller Ausschüsse von der Gewährung einer zusätzlichen Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende für unzulässig.

 

Sachdarstellung :

 

sh. Anlage

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister