hier: Berichterstattung über Fallzahlen und Kosten
Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis.
Sachdarstellung :
Gem. § 35 a SGB VIII haben Kinder und Jugendliche mit einer seelischen
Behinderung Anspruch auf Eingliederungshilfe. Diese Hilfeform kann in
ambulanter, teilstationärer oder stationärer Form gewährt werden. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen
vorliegen, die im SGB VIII festgelegt sind. Zum einen muss es eine Diagnose
geben, zum anderen muss eine Teilhabebeeinträchtigung vorliegen, die vom
Jugendamt festgestellt werden muss. Die Diagnose muss kausal sein für die
Teilhabebeeinträchtigung.
Der Haushaltsansatz für die Eingliederungshilfen ist in den letzten
Jahren immer mehr gestiegen. Die Kostensteigerung stammt vor allem aus dem
Bereich der Integrationshilfen. Dies ist eine ambulante Hilfeform.
Integrationshilfen (auch Schulbegleiter genannt) sind an allen Emmericher
Schulen eingesetzt und begleiten die Kinder im Schulalltag, um die Teilhabe zu
ermöglichen. Der Stundenumfang orientiert sich am Bedarf des Kindes/ des
Jugendlichen und wird in Hilfeplangesprächen gem. § 36 SGB VIII in regelmäßigen
Abständen überprüft.
Aufgrund der Tatsache, dass die Fallzahlen sowie die Kosten in den
letzten Jahre enorm gestiegen sind, wurde im letzten halben Jahr in einer
Arbeitsgruppe gemeinsam mit dem Caritasverband an einem geänderten Konzept
gearbeitet. In der Sitzung werden die Kosten- sowie Fallzahlentwicklung sowie
die Veränderungen im Konzept vorgestellt.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2018
vorgesehen. Produkt: 1.100.06.03.01/ 53321400
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3.
Peter Hinze
Bürgermeister