Betreff
Entwicklung der Integrationshilfen für seelisch behinderte Kinder in Emmerich am Rhein;
hier: Berichterstattung über Fallzahlen und Kosten
Vorlage
04 - 16 1347/2018
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung :

 

Gem. § 35 a SGB VIII haben Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Behinderung Anspruch auf Eingliederungshilfe. Diese Hilfeform kann in ambulanter, teilstationärer oder stationärer Form gewährt werden.  Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen, die im SGB VIII festgelegt sind. Zum einen muss es eine Diagnose geben, zum anderen muss eine Teilhabebeeinträchtigung vorliegen, die vom Jugendamt festgestellt werden muss. Die Diagnose muss kausal sein für die Teilhabebeeinträchtigung.

Der Haushaltsansatz für die Eingliederungshilfen ist in den letzten Jahren immer mehr gestiegen. Die Kostensteigerung stammt vor allem aus dem Bereich der Integrationshilfen. Dies ist eine ambulante Hilfeform. Integrationshilfen (auch Schulbegleiter genannt) sind an allen Emmericher Schulen eingesetzt und begleiten die Kinder im Schulalltag, um die Teilhabe zu ermöglichen. Der Stundenumfang orientiert sich am Bedarf des Kindes/ des Jugendlichen und wird in Hilfeplangesprächen gem. § 36 SGB VIII in regelmäßigen Abständen überprüft.

Aufgrund der Tatsache, dass die Fallzahlen sowie die Kosten in den letzten Jahre enorm gestiegen sind, wurde im letzten halben Jahr in einer Arbeitsgruppe gemeinsam mit dem Caritasverband an einem geänderten Konzept gearbeitet. In der Sitzung werden die Kosten- sowie Fallzahlentwicklung sowie die Veränderungen im Konzept vorgestellt.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2018 vorgesehen. Produkt: 1.100.06.03.01/ 53321400

 

 

Leitbild :

 

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3.

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister