hier: Stellungnahme der Stadt Emmerich am Rhein
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme
in der vorliegenden Form zu beschließen.
Sachdarstellung :
Die Stadt Emmerich am Rhein ist aufgefordert,
zum Entwurf des Nahverkehrsplans (siehe Anlage 1) Stellung zu nehmen:
Stellungnahme der
Stadt Emmerich am Rhein zum Entwurf des Nahverkehrsplanes (NVP) des
Kreises Kleve
Die Stellungnahme nimmt Bezug auf die vorliegende
Synopse einer Sitzung der Arbeits-ebene beim Kreis Kleve sowie auf den zu
beratenden Entwurf des Nahverkehrsplanes, der die von der Stadt Emmerich am
Rhein vorgetragenen Anregungen und Bedenken bislang erst in Teilen
berücksichtigt.
Der Nahverkehrsplan berührt die Emmericher
Interessen in folgenden Punkten:
a) Die Ausstattung der Bahnhöfe
mit P+R sowie B+R – Anlagen
Der NVP sagt zu, dass der Bahnhof
Emmerich und der vorerst provisorisch anzulegende
Haltepunkt Elten daraufhin geprüft
werden, ob sie als sog. ‚Mobilpunkte‘ eingestuft und
ausgebaut werden können (zur
Erhöhung des Einzugsbereiches im Sinne des Radverkehrs
als Zubringer zum SPNV). Dieser
Prüfauftrag wird aufgenommen in das Maßnahmenkonzept
2019.
b) Änderung der Linie SB 58 von Nimwegen über Kleve/Emmerich nach
s’Heerenberg (NL)
Der NVP – Entwurf misst der Linie SB 58 eine Schnellbusfunktion zu, hat
aber die ur-sprüngliche Intention, sie als schnelle Verbindung bis nach
Doetinchem durchzubinden (NL – D –NL) aufgrund der mangelnden
Wirtschaftlichkeit ab -s’Heerenberg nicht weiter verfolgt. Die ursprüngliche
Absicht der Hochschule Rhein-Waal in Kleve, die sich von dieser Verbindung eine
Erweiterung ihres Einzugsgebietes in die rechtsrheinischen Niederlande versprochen
hatte, hat sich damit nicht erfüllt.
Weiterhin sieht der Nahverkehrsplan (in Kap. 9.2, Prüffeld 2) eine
Stärkung dieser Achse im Hinblick auf
eine engere Taktfolge und eine bessere Anbindung der Universität und an den RE
19 in Emmerich vor.
Die
Stadt Emmerich am Rhein bemängelt, dass der rechtsrheinische Ast dieser Linie
SB 58 durch eine inzwischen veränderte Taktfolge geschwächt wird. Das hat dazu
geführt, dass sich der Umstieg der Fahrgäste in -s’Heerenberg auf die Linie 24
nach Doetinchem, genauso wie auf zwei in den niederländischen Achterhoek
weiterführende Buurtbuslinien drastisch verschlechtert hat.
Hier
geht der NVP nur insoweit auf die Anregungen der Stadt Emmerich ein, als im nachrangigen Bedarf ganz allgemein
einzelne Schnellbusfahrten ggfs. auf ihre Fahrplanlage geprüft werden sollen.
Die Stadt Emmerich am Rhein regt an, im vordringlichen Bedarf die Situation
ganzheitlich zu prüfen und wenigstens ersatzweise mit dem beteiligten
niederländischen Verkehrsunternehmen die Fahrplanlagen der beteiligten
Buslinien so aufeinander abzustimmen, dass den Fahrgästen in -s’Heerenberg
keine Wartezeiten von 30 Minuten und mehr entstehen. Nach Auffassung der Stadt
Emmerich ist dies eine Grund-voraussetzung für die Attraktivität im ÖPNV,
selbst wenn augenblicklich kein genügendes Fahrgastpotential besteht, um diese
Linie in Richtung Doetinchem durchzubinden.
c) Einrichtung einer weiteren Buslinie zur besseren Erschließung des
Ortsteils Leegmer
Des Weiteren hat der NVP die Anregung der Stadt Emmerich am Rhein
aufgenommen, zu prüfen, ob das hiesige ÖPNV-Konzept um eine weitere Buslinie
ergänzt werden kann, die dann eine bessere Erschließung des Emmericher Ostens
und des benachbarten Gewerbegebietes Ost gewährleisten soll. Allerdings sieht
das Maßnahmenkonzept des Kreises eine solche Prüfung erst im mittel- bis
langfristigen Bedarf vor.
Nach Auffassung der Stadt Emmerich am Rhein sollte diese Prüfung
frühzeitiger erfolgen. Im Wege einer solchen Prüfung sollte auch mitbetrachtet
werden, welche möglicherweise negativ, konkurrenzierende Auswirkungen dies auf
den Betrieb des Bürgerbusses hätte, der augenblicklich mit einem nur wenige
Fahrgäste aufnehmenden Kleinbus Teilstrecken befährt.
Eine solche Maßnahme entspräche auch den im Leitbild des NVP formulierten
Zielen der Erschließungsqualität in Kap.7.2.1, denen zufolge „bedeutende
Beschäftigungsstandorte im Kreis entsprechend den Arbeitszeiten besser
angebunden werden sollen“ (Zitat).
d) Verbesserung der grenzüberschreitenden Buslinienverkehre
Im Bereich des Ortsteils Emmerich-Elten gibt es eine Art inoffiziellen
Grenzverkehr in der Form, dass ein sog. ‚Buurtbus‘, der im Gemeindegebiet
Rijnwaarden zirkuliert, unter anderem auch eine Haltestelle des VRR in Elten
anfährt.
Die Stadt Emmerich am Rhein regt an, zu prüfen, inwieweit andere
Möglichkeiten einer Kooperation mit benachbarten, niederländischen
Verkehrsdienstleistern bestehen, um für Nutzer des ÖPNV die benachbarte
Ortschaften jenseits der Grenze, wie Zevenaar, Lobith oder
Netterden/Gendringen, besser zu erreichen.
Neu hinzugekommen, bzw. bislang unerwähnt
sind folgende Anregungen der Stadt Emmerich am Rhein, zu denen u. E. der NVP
Stellung beziehen sollte:
Ø Der Entwurf des Nahverkehrsplanes thematisiert u.a. beim
Haltestellenausbau die Heraus-forderung der Barrierefreiheit, die – folgt man
den Forderungen des Gesetzgebers (Personenbeförderungsgesetz) -, bis zum ersten
Januar 2022 flächendeckend auch im Geltungsbereich des NVP im Kreis Kleve
vollständig hergestellt sein soll. Der Nahverkehrsplan sieht vor, als ersten
Schritt in diese Richtung ein fortschreibungsfähiges Haltestellenkataster zu
erstellen, um anhand von Prioritätenlisten diesen Ausbaustandard nach und nach
an den Haltestellen zu erreichen, die aufgrund ihrer zentralörtlichen
Lage die entsprechenden Vor-aussetzungen erfüllen.
In diesem Zusammenhang liegt der Emmericher Verwaltung derzeit ein
Antrag aus der Politik vor, den barrierefreien Ausbau von 3 Haltestellen an der
Reeser Straße sowie die Errichtung entsprechender Wartehäuschen auf ihre
Förderfähigkeit seitens des VRR in 2018 prüfen zu lassen und nach Möglichkeit
spätestens 2019 zu realisieren.
Ø Die Stadt Emmerich am Rhein verweist mit Nachdruck auf die selbst
gewählten Ziele des NVP, der als eine der Qualitätskriterien im Betrieb die
Pünktlichkeit der Busse als eine Grundanforderung auffasst.
Regelmäßige Verspätungen der Busse bis zu 10-15 Minuten gerade im
morgendlichen Schülerverkehr zu Schulbeginn, wie sie in Emmerich besonders
häufig vorkommen, sind damit nicht vereinbar. Hier sollte der Nahverkehrsplan
verbindlichere Normen setzen und nicht erst Verspätungen ab 20 Minuten als
‚Fahrtausfall‘ werten. Dem Aufgabenträger ist lt. NVP jährlich ein Bericht über
die Anzahl und Inhalte der Beschwerden sowie der ergriffenen Maßnahmen zum
Abbau der Mängel vorzulegen. Gerade im Hinblick auf die Vielzahl der
registrierten Verspätungen im morgendlichen Schülerverkehr, regt die Stadt
Emmerich an, im Sinne einer größeren Transparenz und Plausibilität zukünftig den Kommunen diesen Bericht
automatisch zur Mitkenntnis zu geben und damit für eine bessere
Qualitätskontrolle zu sorgen.
Ø Was die Anforderungen des Nahverkehrsplanes an den SPNV betrifft (Kap.
9.7), stellt der NVP Defizite auf der linksrheinischen Strecke Düsseldorf –
Kleve – Nimwegen fest und schlägt Verbesserungen vor.
Nach Auffassung der Stadt Emmerich am Rhein, geht der NVP auf die
Interessen der rechtsrheinischen Kommunen nicht gleichberechtigt ein. Hier
mangelt es an Ausgewogenheit. Er setzt sich nicht genügend ein für den nach wie
vor gewünschten Anschluss unserer niederrheinischen Wirtschaftsregion an das
überregionale Streckennetz, z. B. in Form einer Zielsetzung, die sich zur
möglichen Wiedereinrichtung eines IC - Haltes in Emmerich positiv bekennt.
Ø In Kapitel 9.9.2 spricht sich der Nahverkehrsplan dafür aus, die
heutigen Verkaufsstellen des ÖPNV im Kreis Kleve beizubehalten.
Auch hier wird nach Ansicht der Stadt Emmerich am Rhein eine
Fokussierung auf die linksrheinischen Kreisinteressen offensichtlich, indem sich
der NVP zwar für den Erhalt des Kundencenters in Kleve ausspricht, die
rechtsrheinische Situation jedoch, - besonders einen Verbleib des
Kundenzentrums im Bahnhof Emmerich -, mit keinem Wort erwähnt oder stützt,
obwohl der Kreis Kleve mit dem Halt der RE 19 in Emmerich über seine einzige
grenzüberschreitende SPNV-Verbindung verfügt.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.3.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter