Betreff
Entwurf des Nahverkehrsplanes (NVP) des Kreises Kleve;
hier: Stellungnahme der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
05 - 16 1360/2018
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme in der vorliegenden Form zu beschließen.

 

Sachdarstellung :

 

Die Stadt Emmerich am Rhein ist aufgefordert, zum Entwurf des Nahverkehrsplans (siehe Anlage 1) Stellung zu nehmen:

 

Stellungnahme der

Stadt Emmerich am Rhein zum Entwurf des Nahverkehrsplanes (NVP) des Kreises Kleve

 

Die Stellungnahme nimmt Bezug auf die vorliegende Synopse einer Sitzung der Arbeits-ebene beim Kreis Kleve sowie auf den zu beratenden Entwurf des Nahverkehrsplanes, der die von der Stadt Emmerich am Rhein vorgetragenen Anregungen und Bedenken bislang erst in Teilen berücksichtigt.

Der Nahverkehrsplan berührt die Emmericher Interessen in folgenden Punkten:

 

a)   Die Ausstattung der Bahnhöfe mit P+R sowie B+R – Anlagen

 

 Der NVP sagt zu, dass der Bahnhof Emmerich und der vorerst provisorisch anzulegende         

 Haltepunkt Elten daraufhin geprüft werden, ob sie als sog. ‚Mobilpunkte‘ eingestuft  und

 ausgebaut werden können (zur Erhöhung des Einzugsbereiches im Sinne des Radverkehrs

 als Zubringer zum SPNV). Dieser Prüfauftrag wird aufgenommen in das Maßnahmenkonzept

 2019.

 

b)  Änderung der Linie SB 58 von Nimwegen über Kleve/Emmerich nach s’Heerenberg (NL)

 

Der NVP – Entwurf misst der Linie SB 58 eine Schnellbusfunktion zu, hat aber die ur-sprüngliche Intention, sie als schnelle Verbindung bis nach Doetinchem durchzubinden (NL – D –NL) aufgrund der mangelnden Wirtschaftlichkeit ab -s’Heerenberg nicht weiter verfolgt. Die ursprüngliche Absicht der Hochschule Rhein-Waal in Kleve, die sich von dieser Verbindung eine Erweiterung ihres Einzugsgebietes in die rechtsrheinischen Niederlande versprochen hatte, hat sich damit nicht erfüllt.

     Weiterhin sieht der Nahverkehrsplan (in Kap. 9.2, Prüffeld 2) eine Stärkung dieser Achse  im Hinblick auf eine engere Taktfolge und eine bessere Anbindung der Universität und an den RE 19 in Emmerich vor.

 

     Die Stadt Emmerich am Rhein bemängelt, dass der rechtsrheinische Ast dieser Linie SB 58 durch eine inzwischen veränderte Taktfolge geschwächt wird. Das hat dazu geführt, dass sich der Umstieg der Fahrgäste in -s’Heerenberg auf die Linie 24 nach Doetinchem, genauso wie auf zwei in den niederländischen Achterhoek weiterführende Buurtbuslinien drastisch verschlechtert hat.

     Hier geht der NVP nur insoweit auf die Anregungen der Stadt Emmerich ein, als im nachrangigen Bedarf ganz allgemein einzelne Schnellbusfahrten ggfs. auf ihre Fahrplanlage geprüft werden sollen. Die Stadt Emmerich am Rhein regt an, im vordringlichen Bedarf die Situation ganzheitlich zu prüfen und wenigstens ersatzweise mit dem beteiligten niederländischen Verkehrsunternehmen die Fahrplanlagen der beteiligten Buslinien so aufeinander abzustimmen, dass den Fahrgästen in -s’Heerenberg keine Wartezeiten von 30 Minuten und mehr entstehen. Nach Auffassung der Stadt Emmerich ist dies eine Grund-voraussetzung für die Attraktivität im ÖPNV, selbst wenn augenblicklich kein genügendes Fahrgastpotential besteht, um diese Linie in Richtung Doetinchem durchzubinden.

 

c)  Einrichtung einer weiteren Buslinie zur besseren Erschließung des Ortsteils Leegmer

 

Des Weiteren hat der NVP die Anregung der Stadt Emmerich am Rhein aufgenommen, zu prüfen, ob das hiesige ÖPNV-Konzept um eine weitere Buslinie ergänzt werden kann, die dann eine bessere Erschließung des Emmericher Ostens und des benachbarten Gewerbegebietes Ost gewährleisten soll. Allerdings sieht das Maßnahmenkonzept des Kreises eine solche Prüfung erst im mittel- bis langfristigen Bedarf vor.

 

Nach Auffassung der Stadt Emmerich am Rhein sollte diese Prüfung frühzeitiger erfolgen. Im Wege einer solchen Prüfung sollte auch mitbetrachtet werden, welche möglicherweise negativ, konkurrenzierende Auswirkungen dies auf den Betrieb des Bürgerbusses hätte, der augenblicklich mit einem nur wenige Fahrgäste aufnehmenden Kleinbus Teilstrecken befährt.

Eine solche Maßnahme entspräche auch den im Leitbild des NVP formulierten Zielen der Erschließungsqualität in Kap.7.2.1, denen zufolge „bedeutende Beschäftigungsstandorte im Kreis entsprechend den Arbeitszeiten besser angebunden werden sollen“ (Zitat).

 

d)  Verbesserung der grenzüberschreitenden Buslinienverkehre

 

Im Bereich des Ortsteils Emmerich-Elten gibt es eine Art inoffiziellen Grenzverkehr in der Form, dass ein sog. ‚Buurtbus‘, der im Gemeindegebiet Rijnwaarden zirkuliert, unter anderem auch eine Haltestelle des VRR in Elten anfährt.

 

Die Stadt Emmerich am Rhein regt an, zu prüfen, inwieweit andere Möglichkeiten einer Kooperation mit benachbarten, niederländischen Verkehrsdienstleistern bestehen, um für Nutzer des ÖPNV die benachbarte Ortschaften jenseits der Grenze, wie Zevenaar, Lobith oder Netterden/Gendringen, besser zu erreichen.

 

Neu hinzugekommen, bzw. bislang unerwähnt sind folgende Anregungen der Stadt Emmerich am Rhein, zu denen u. E. der NVP Stellung beziehen sollte:

 

Ø  Der Entwurf des Nahverkehrsplanes thematisiert u.a. beim Haltestellenausbau die Heraus-forderung der Barrierefreiheit, die – folgt man den Forderungen des Gesetzgebers (Personenbeförderungsgesetz) -, bis zum ersten Januar 2022 flächendeckend auch im Geltungsbereich des NVP im Kreis Kleve vollständig hergestellt sein soll. Der Nahverkehrsplan sieht vor, als ersten Schritt in diese Richtung ein fortschreibungsfähiges Haltestellenkataster zu erstellen, um anhand von Prioritätenlisten diesen Ausbaustandard nach und nach an den Haltestellen zu erreichen, die aufgrund ihrer zentralörtlichen Lage die entsprechenden Vor-aussetzungen erfüllen.

 

In diesem Zusammenhang liegt der Emmericher Verwaltung derzeit ein Antrag aus der Politik vor, den barrierefreien Ausbau von 3 Haltestellen an der Reeser Straße sowie die Errichtung entsprechender Wartehäuschen auf ihre Förderfähigkeit seitens des VRR in 2018 prüfen zu lassen und nach Möglichkeit spätestens 2019 zu realisieren.

 

Ø  Die Stadt Emmerich am Rhein verweist mit Nachdruck auf die selbst gewählten Ziele des NVP, der als eine der Qualitätskriterien im Betrieb die Pünktlichkeit der Busse als eine Grundanforderung auffasst.

Regelmäßige Verspätungen der Busse bis zu 10-15 Minuten gerade im morgendlichen Schülerverkehr zu Schulbeginn, wie sie in Emmerich besonders häufig vorkommen, sind damit nicht vereinbar. Hier sollte der Nahverkehrsplan verbindlichere Normen setzen und nicht erst Verspätungen ab 20 Minuten als ‚Fahrtausfall‘ werten. Dem Aufgabenträger ist lt. NVP jährlich ein Bericht über die Anzahl und Inhalte der Beschwerden sowie der ergriffenen Maßnahmen zum Abbau der Mängel vorzulegen. Gerade im Hinblick auf die Vielzahl der registrierten Verspätungen im morgendlichen Schülerverkehr, regt die Stadt Emmerich an, im Sinne einer größeren Transparenz und Plausibilität  zukünftig den Kommunen diesen Bericht automatisch zur Mitkenntnis zu geben und damit für eine bessere Qualitätskontrolle zu sorgen.

 

Ø  Was die Anforderungen des Nahverkehrsplanes an den SPNV betrifft (Kap. 9.7), stellt der NVP Defizite auf der linksrheinischen Strecke Düsseldorf – Kleve – Nimwegen fest und schlägt Verbesserungen vor.

Nach Auffassung der Stadt Emmerich am Rhein, geht der NVP auf die Interessen der rechtsrheinischen Kommunen nicht gleichberechtigt ein. Hier mangelt es an Ausgewogenheit. Er setzt sich nicht genügend ein für den nach wie vor gewünschten Anschluss unserer niederrheinischen Wirtschaftsregion an das überregionale Streckennetz, z. B. in Form einer Zielsetzung, die sich zur möglichen Wiedereinrichtung eines IC - Haltes in Emmerich positiv bekennt.

 

Ø  In Kapitel 9.9.2 spricht sich der Nahverkehrsplan dafür aus, die heutigen Verkaufsstellen des ÖPNV im Kreis Kleve beizubehalten.

 

Auch hier wird nach Ansicht der Stadt Emmerich am Rhein eine Fokussierung auf die linksrheinischen Kreisinteressen offensichtlich, indem sich der NVP zwar für den Erhalt des Kundencenters in Kleve ausspricht, die rechtsrheinische Situation jedoch, - besonders einen Verbleib des Kundenzentrums im Bahnhof Emmerich -, mit keinem Wort erwähnt oder stützt, obwohl der Kreis Kleve mit dem Halt der RE 19 in Emmerich über seine einzige grenzüberschreitende SPNV-Verbindung verfügt.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.3.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter