hier: Verabschiedung des aktualisieirten Energiepolitischen Arbeitsprogramms (EPAP)
im Hinblick auf das bevorstehende externe Reaudit im April 2018
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt den EEA - Bericht zustimmend
zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, das vorgelegte Energiepolitische
Arbeitsprogramm (EPAP) umzusetzen. In diesem Programm sind konkrete Maßnahmen,
Zuständigkeiten, Prioritäten, Umsetzungszeiträume und Budgets festgehalten. Die
für die Umsetzung dieser als vorrangig eingestuften Maßnahmen notwendigen
Mittel werden in den Haushaltsjahren 2018 – 2020 bereitgestellt. Die Umsetzung
der Projekte wird in den beschriebenen Zeiträumen durch das Energieteam
koordiniert.
Sachdarstellung :
Seit 15 Jahren engagiert sich die Stadt Emmerich am Rhein im European Energy Award. Durch die Teilnahme an diesem fortlaufenden Zertifizierungsprozess möchte die Stadt ihren Beitrag zum kommunalen Klimaschutz leisten und ihre Energieeffizienz optimieren.
Das Programm sieht für die Teilnehmer vor, dass sich die jeweilige Stadt für einen über-schaubaren Zeitraum (inzwischen jeweils 4 Jahre) einen Katalog energiepolitischer Maß-nahmen vornimmt, den sie selbst bestimmen kann und der in diesem Zeitraum nach Möglichkeit realisiert werden soll.
Die Ernsthaftigkeit dieser Selbstverpflichtung kommt dadurch zum Ausdruck, dass der Rat einen Beschluss zur Umsetzung des Energiepolitischen Arbeitsprogramm (EPAP) fasst als Zeichen der politischen Willensbildung und damit auch eigene Finanzmittel bereitstellt.
Nachdem 2015 der Rat die Weiterführung seines EEA-Engagements für die nächsten Jahre beschlossen hat, wird nun hiermit turnusmäßig das aktuelle Arbeitsprogramm vorgelegt.
Eine Verabschiedung dieses aktuellen Programms ist auch Voraussetzung für das alle vier Jahre wiederkehrende Reaudit - Verfahren. Diese erneute, extern vom TÜV Rheinland durchzuführende Zertifizierung ist für April 2018 vorgesehen
Herr Ackermann von der Fa. GERTEC GmbH, der als externer Gutachter die Stadt bereits seit Jahren im Verfahren begleitet, wird in der Sitzung kurz den neuen Maßnahmenkatalog vorstellen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.1.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter