hier: Medienentwicklungsplan der Stadt Emmerich am Rhein
Beschlussvorschlag
Der Rat verabschiedet den
Medienentwicklungsplan für die Jahre 2018 bis 2021.
Sachdarstellung :
Das Land Nordrhein-Westfalen gibt durch Schulgesetz für das Land NRW im
§ 79 vor, dass Schulträger verpflichtet sind, die für einen ordnungsgemäßen
Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel
bereitzustellen und zu unterhalten. Hinzu kommt noch, dass eine am allgemeinen
Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur
Verfügung zu stellen ist.
Ableitend davon hat die Stadt Emmerich am Rhein im Rahmen seiner
Schulträgeraufgaben in den letzten Jahren bereits erheblich in die
Infrastruktur investiert, um den Schulen eine verlässliche Nutzung der zur
Verfügung gestellten Medien zu gewährleisten.
Aufgrund der zunehmenden Digitalisierung aller Lebensbereiche können
sich auch die Schulen und damit auch der Schulträger dem Wandel des
Schulalltags nicht verschließen. Die in den vorangegangenen Jahren umgesetzten
Anpassungen und Erweiterungen sind nicht mehr ausreichend, um den geänderten
Bedarfen einer digitalisierten Gesellschaft Rechnung zu tragen.
Die anstehenden Änderungen sind eine derart komplexe Aufgabe, die auf
kommunaler Ebene mit den Schulen und dem IT-Dienstleister abgestimmt werden und
aufgrund der personellen und finanziellen Auswirkungen auf eine mehrjährige
Entwicklungszeit aufgesplittet werden muss. Das Instrument, mit dem der
Schulträger die Abstimmung und den Einsatz von verschiedenen Medien in den
Schulen beschreiben kann, ist der Medienentwicklungsplan.
Bereits im Jahr 2016 hat die Verwaltung erste Arbeiten zur Erstellung
eines ersten kommunalen Medienentwicklungsplanes aufgenommen. Im Laufe des
letzten Jahres haben alle Schule in Trägerschaft der Stadt ihre Medienkonzepte
überarbeitet. Diese Konzepte waren Grundlage für die Erstellung des Entwurfes
für den Kommunalen Medienentwicklungsplan für die Jahre 2018 bis 2021.
Die finanziellen Auswirkungen des Medienentwicklungsplanes wurden soweit
bereits in den Haushaltsentwurf eingearbeitet.
Weitere Erläuterungen erfolgen in der Sitzung
Aufgrund von noch einzupflegenden Restarbeiten, wird der Entwurf des
Medienentwicklungsplans nachgereicht.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat haushaltsrechtlichen Auswirkungen für die
Haushaltsjahre 2018 ff. Sie wurden in die Planungen und Budgets der einzelnen
Schulen bereits aufgenommen
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Peter Hinze
Bürgermeister