Betreff
Lernförderliche IT-Ausstattung an den Schulen;
hier: Medienentwicklungsplan der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
04 - 16 1366/2018
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat verabschiedet den Medienentwicklungsplan für die Jahre 2018 bis 2021.

 

Sachdarstellung :

 

Das Land Nordrhein-Westfalen gibt durch Schulgesetz für das Land NRW im § 79 vor, dass Schulträger verpflichtet sind, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten. Hinzu kommt noch, dass eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen ist.

 

Ableitend davon hat die Stadt Emmerich am Rhein im Rahmen seiner Schulträgeraufgaben in den letzten Jahren bereits erheblich in die Infrastruktur investiert, um den Schulen eine verlässliche Nutzung der zur Verfügung gestellten Medien zu gewährleisten.

 

Aufgrund der zunehmenden Digitalisierung aller Lebensbereiche können sich auch die Schulen und damit auch der Schulträger dem Wandel des Schulalltags nicht verschließen. Die in den vorangegangenen Jahren umgesetzten Anpassungen und Erweiterungen sind nicht mehr ausreichend, um den geänderten Bedarfen einer digitalisierten Gesellschaft Rechnung zu tragen.

 

Die anstehenden Änderungen sind eine derart komplexe Aufgabe, die auf kommunaler Ebene mit den Schulen und dem IT-Dienstleister abgestimmt werden und aufgrund der personellen und finanziellen Auswirkungen auf eine mehrjährige Entwicklungszeit aufgesplittet werden muss. Das Instrument, mit dem der Schulträger die Abstimmung und den Einsatz von verschiedenen Medien in den Schulen beschreiben kann, ist der Medienentwicklungsplan.

 

Bereits im Jahr 2016 hat die Verwaltung erste Arbeiten zur Erstellung eines ersten kommunalen Medienentwicklungsplanes aufgenommen. Im Laufe des letzten Jahres haben alle Schule in Trägerschaft der Stadt ihre Medienkonzepte überarbeitet. Diese Konzepte waren Grundlage für die Erstellung des Entwurfes für den Kommunalen Medienentwicklungsplan für die Jahre 2018 bis 2021.

 

Die finanziellen Auswirkungen des Medienentwicklungsplanes wurden soweit bereits in den Haushaltsentwurf eingearbeitet.

 

Weitere Erläuterungen erfolgen in der Sitzung

 

Aufgrund von noch einzupflegenden Restarbeiten, wird der Entwurf des Medienentwicklungsplans nachgereicht.

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat haushaltsrechtlichen Auswirkungen für die Haushaltsjahre 2018 ff. Sie wurden in die Planungen und Budgets der einzelnen Schulen bereits aufgenommen

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister