Beschlussvorschlag
1. Der Rat beschließt das der Vorlage als Anlage
beigefügte Integrationskonzept für die Stadt Emmerich am Rhein.
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für die
Umsetzung der im Integrationskonzept beschriebenen Ziele und Maßnahmen
personelle und finanzielle Ressourcen erforderlich sind, über die die
zuständigen Gremien des Rates gesondert beschließen.
Sachdarstellung :
Die Stadt Emmerich am Rhein verfügt seit dem Jahr
2016 über eine Stabsstelle Asyl und Integration. Teil des Aufgabenzuschnitts
ist die Erstellung (und ggf. Fortschreibung) eines Kommunalen
Integrationskonzepts, das neben der starken Zuwanderung von Geflüchteten 2015
möglichst auch die Herausforderungen durch die Zuwanderung weiterer Gruppen
(wie beispielsweise EU-Arbeitsmigranten) adressiert und zusammen mit den
jeweils involvierten Akteuren nach lokalen Lösungen sucht, um diesen zu
begegnen.
Ein erstes Netzwerktreffen, bei dem versucht wurde,
alle in diesem Themenfeld engagierten und bedeutsamen Akteure einzuladen und
für die Mitarbeit an dem Konzept zu gewinnen, fand im November 2016 statt. Im
Anschluss wurde die Arbeit in (jeweils zwei parallel laufenden) thematisch
definierten Kleingruppen fortgesetzt, die Ergebnisse bei einem nächsten
Netzwerktreffen präsentiert haben. Gleichzeitig wurden bei den folgenden
Netzwerktreffen immer jeweils neue Arbeitsgruppen angestoßen. Auf der Basis der
Diskussion und Arbeit der Kleingruppen wurde das entsprechende Kapitel im
Integrationskonzept durch die Stabsstelle formuliert und – nach Rücksprache mit
den Teilnehmenden der Arbeitsgruppe – dem Gesamtkonzept hinzugefügt. Nach dem
letzten Treffen der (zunächst) letzten Arbeitsgruppe im November 2017 konnte
das Konzept schließlich zum vorliegenden Dokument finalisiert werden.
Mit dem Konzept liegt nun ein von den verschiedenen
Teilnehmenden in den Arbeitsgruppen gemeinsam erarbeiteter und getragener
Zielkatalog vor, der in den unterschiedlichen Bereichen den Wunschzustand
„Integration“ konkretisiert sowie die möglichen Schritte dorthin in Form von
Teilzielen. Was die Umsetzung betrifft, wurden sowohl bestehende Maßnahmen und
Projekte den Teilzielen zugeordnet als auch neue Ideen entwickelt und zum Teil
bereits umgesetzt.
Das Dokument verliert auch über den Erarbeitungsprozess hinaus seine Handlungsrelevanz nicht, weil an den Stellen, an denen (mit vertretbarem Aufwand zu erhebende) Indikatoren definiert worden sind, diese auch künftig in Form von Berichten präsentiert und auf diese Weise soweit wie möglich Entwicklungen in den verschiedenen Teilbereichen beobachtet werden. Darüber hinaus bietet ein solches Zielgerüst die Möglichkeit, künftige Projekte und Initiativen den einzelnen (Teil-) Zielen zuzuordnen und so nachvollziehbar zu machen, in welchen Bereichen auf lokaler Ebene bereits große Anstrengungen unternommen werden und wo Handlungsbedarf besteht. Sollte im Netzwerk oder im Rat der Eindruck entstehen, dass aufgrund einer veränderten Ausgangslage einzelne Kapitel in Ihrer Gesamtheit neu betrachtet und somit überarbeitet werden sollten, leitet die Stabsstelle ggf. erneut einen Arbeitsprozess mit den engagierten Akteuren aus dem jeweiligen Bereich ein.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.1
Peter Hinze
Bürgermeister