Betreff
Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplanes der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
04 - 16 1511/2018/1
Art
Verwaltungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt den durch die AG überarbeiteten Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Emmerich am Rhein mit der Änderung, dass es unter Kapitel 23,  Seite 104 (letzter Absatz) nicht  ". . . soll es zukünftig vierteljährlich  . . . "  sondern  ". . . wird es zukünftig vierteljährlich  . . ." heißt.

 

Sachdarstellung :

 

Mit Inkrafttreten des 3. Ausführungsgesetzes zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (3. AG KJHG) des Landes NRW, dem sogenannten Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFöG), wurden die Kommunen verpflichtet einen Kinder- und Jugendförderplan zu erstellen.

 

Mit dem in der Anlage befindlichen Dokument wird die Fortschreibung und damit der zweite Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Emmerich am Rhein, vorgelegt. Der Erste wurde am 04. November 2010 von den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen.

 

Das KJFöG bildet die Grundlage der Handlungsfelder der Kinder- und Jugendarbeit, der Förderung der Jugendverbände, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes, in den §§ 11 - 14 des Sozialgesetzbuches (SGB) – Achtes Buch (VIII).

 

In § 15 Abs. 3 des 3. AG KJHG – KJFöG ist eindeutig geregelt, dass es sich bei der Jugendförderung um eine kommunale Pflichtleistung handelt, deren Höhe in angemessenem Verhältnis zu den insgesamt bereitgestellten Mitteln für die Jugendhilfe stehen muss. Durch die hieraus resultierende Gewährleistungspflicht wollte der Gesetzgeber die Wichtigkeit der non-formalen Bildung unterstreichen, um notwendige Strukturen und Leistungen finanziell abzusichern und zu erhalten, bzw. angesichts der vielfach steigenden Gesamtausgaben der Jugendhilfe sogar weiter zu stärken.

 

Da die Grenzen zwischen oben angeführten einzelnen Handlungsfeldern, sowie weiteren Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe bzw. dem Bildungssektor, fließend sind, stellt dieser Kinder- und Jugendförderplan neben den vier klassischen Handlungsfeldern auch weitere Angebote für Kinder und Jugendliche dar, selbst dann, wenn deren Inhalte nicht durch die Jugendhilfe beeinflusst werden können.

Der Kinder- und Jugendförderplan soll der Fachöffentlichkeit einen Überblick über die vorhandenen Leistungen und deren Ziele geben. Er gilt jeweils für die Dauer einer Legislaturperiode und wird regelmäßig fortgeschrieben.

In der Jugendhilfeausschuss-Sitzung vom 29.06.2017 wurde die Einrichtung einer AG zur Überarbeitung des Kinder- und Jugendförderplans beschlossen. Diese hat sich insgesamt vier Mal getroffen und die Ergebnisse sind in das Kapitel „23. Ziele, Visionen/Maßnahmen und Fazit“ eingeflossen.

In ihrer letzten Sitzung am 26.04.2018 hat die AG beschlossen, dem Jugendhilfeausschuss zu empfehlen, den vorliegenden Kinder- und Jugendförderplan mit dem erweiterten Kapitel 23 für den Rest der Legislaturperiode zu beschließen.

Das überarbeitete Kapitel 23 ist als Anlage 1 beigefügt. Auf Hinweis der SPD-Fraktion wurden in Kapitel 13 die Abschnitte 13.4 „Lernen an einem anderen Ort“ sowie 13.5. „Klever Schulmodell“ ersatzlos gestrichen, da diese nicht aus Mitteln der Jugendsozialarbeit finanziert werden. Des Weiteren wurden kleinere Redaktionelle Änderungen (z.B.: Veränderungen bei den Ansprechpartner im Fachbereich 4) vorgenommen.
Da der aktuelle Entwurf, bis auf das Kapitel 23 bzw. die beiden gestrichenen Absätze in Kapitel 13, inhaltlich mit der in der Sitzung vom 7.3.2017 vorgelegten Version identisch ist, wird auf eine erneute Vorlage des gesamten Kinder- und Jugendförderplanes verzichtet. Eine aktuelle Version wird über das Ratsinformationssystem bereitgestellt oder kann bei Bedarf bei der Jugendpflege (Tel.: 75-1436, E-Mail: Jugendpflege@Stadt-Emmerich.de) angefragt werden.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3.

 

 

 

In Vertretung

 

 

Dr. Stefan Wachs

Erster Beigeordneter