Betreff
Vorlage des Jahresabschlusses der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zum 31.12.2017 mit zugehörigem Prüfungsbericht und Verwendungsnachweis
Vorlage
70 - 16 1525/2018
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Betriebsausschuss beschließt, der Betriebsleitung für das Jahr 2017 gemäß § 5 Abs. 2 EigVO NRW Entlastung zu erteilen.
  2. Der Rat beschließt, den Jahresabschluss gemäß § 4 c EigVO NRW der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zum 31.12.2017 festzustellen und
  3. den Jahresabschluss wie folgt zu verwenden:

a) Abführung eines Betrages in Höhe von 904.595,0 € an die Stadt Emmerich am Rhein

    im Rahmen der Eigenkapitalverzinsung und

b) die Einstellung eines Betrages in Höhe von 801.881,89 € in die allgemeine Rücklage

    (Gewinnrücklage) sowie

 4.   den Betriebsausschuss der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zu entlasten.

 

 

Sachdarstellung :

 

Der Betriebsausschuss der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein hat in seiner Sitzung am 07.09.2017 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible Treueberater GmbH aus Düsseldorf als Prüfer für den Jahresabschluss zum 31.12.2017 gemäß § 5 Abs. 5 EigVO NRW benannt. Die Bezirksregierung Düsseldorf – vertreten durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW in Herne – hat dieser Bestellung mit Schreiben vom 15.09.2017 gemäß § 106 Abs. 2 Satz 5 GO zugestimmt. Der Prüfungsbericht für das Jahr 2017 liegt nunmehr mit der Bilanz zum 31.12.2017 (siehe Anlage 1), der Gewinn- und Verlustrechnung (siehe Anlage 2), dem Lagebericht (siehe Anlage 3) und der spartenübergreifenden Erfolgsübersicht (siehe Anlage 4) vor.

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible wird in der Sitzung des Betriebsausschusses am 12.07.2018 den Bericht erläutern und zur Beantwortung von weiteren Fragen zur Verfügung stehen. Die Mitglieder des Betriebsausschusses sowie die im Rat vertretenen Fraktionen erhalten mit der Einladung zur Sitzung eine gebundene Gesamtausgabe des Jahresabschlusses der KBE zum 31.12.2017. Außerdem wird allen Ratsmitgliedern eine Ausfertigung des Prüfberichtes per PDF-Datei zur Verfügung gestellt.

Nach § 26 Abs. 1 EigVO berät der Betriebsausschuss über das Ergebnis der Prüfung des Jahresberichtes und seinen Anlagen, bevor er zur endgültigen Beschlussfassung an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein weiter geleitet wird. Gemäß § 5 Abs. 5 EigVO entscheidet der Betriebsausschuss über die Entlastung der Betriebsleitung und spricht eine Empfehlung für die Beschlussfassung im Rat der Stadt Emmerich am Rhein aus. Gemäß § 4 c der EigVO stellt dann der Rat in seiner Sitzung am 25.09.2018 den Jahresabschluss der KBE abschließend fest und beschließt zugleich über die Verwendung des Jahresgewinns bzw. über die Behandlung des Jahresverlustes, sowie über die Entlastung des Betriebsausschusses.

Zum vorgeschlagenen Verwendungsbeschluss bezüglich der Eigenkapitalverzinsung ist anzumerken, dass der Rat der Stadt Emmerich am Rhein bereits in seiner Sitzung am 13.12.2016 – mit der Verabschiedung des Wirtschaftsplans der KBE für das Jahr 2017 – die Vorababführung der Eigenkapitalverzinsung in Höhe von 6,45 % = 904.595,00 € gemäß § 26 Abs. 2 EigVO NRW und § 4 c EigVO NRW vom Grundsatz her so beschlossen hat. Dieser Betrag wurde auch schon im vergangenen Jahr in der beschlossenen Höhe an die Kämmerei der Stadt Emmerich am Rhein überwiesen. Aus Gründen der Rechtssicherheit ist es jedoch erforderlich, über die Gewinnverwendung nochmals einen gesonderten Beschluss herbei zu führen, sobald das geprüfte Jahresergebnis vorliegt und die wirtschaftliche Situation des Eigenbetriebs abschließend beurteilt werden kann.

Die Prüfung des Jahresabschlusses für das Jahr 2017 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible hat zu keinerlei Beanstandungen geführt. Wie auch in den Vorjahren konnte somit der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt werden. Die KBE hat das vergangene Geschäftsjahr mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 1.706.477,39 € abgeschlossen, so dass die Auszahlung der vereinbarten Verzinsung des Eigenkapitals in die Stadt Emmerich am Rhein in der gewünschten Höhe im Nachhinein wirtschaftlich vertretbar ist.

Zusammenfassend kann man sagen, dass das Jahresergebnis 2017 der KBE insgesamt zufriedenstellend ist, obwohl das recht gute Ergebnis des Vorjahres (+ 2.194 T€) nicht mehr erzielt werden konnte. Das Gesamtergebnis liegt jedoch über den Erwartungen im Nachtrag für das Jahr 2017 (NT 2017). Maßgeblich für dieses gute Ergebnis sind in erster Linie die Betriebszweige im Abwasserbereich. Die hier erzielten Überschüsse konnten zum größten Teil jedoch nicht vereinnahmt werden, da sie nach den Regularien des KAG NRW in die zugehörige Gebührenausgleichsrücklage abzuführen sind. Insoweit sind die Auswirkungen auf das Gesamtergebnis im Vergleich zum Vorjahr nur gering.

Mit leichten Abweichungen verliefen die aus Gebühren finanzierten Betriebszweige weitestgehend im Rahmen der Planungen. Auch der Blick auf die jeweiligen Gebührenausgleichsrücklagen ist erfreulich. Sämtliche Gebührenhaushalte sind nach dem KAG positiv ausgestaltet. Damit wird die gesetzliche Vorgabe nach dem KAG im vollem Umfang erfüllt.

Im Betriebszweig Verwaltung sind die spartenübergreifenden Aufwendungen zusammengefasst. Das Ergebnis liegt mit 640 T€ im Bereich der Vorjahre.

Maßgeblich verantwortlich für das Gesamtjahresergebnis der KBE ist naturgemäß der Betriebszweig Abwasser. Aufgrund von „Einmal-Effekten“ sind hier Überschüsse entstanden, die sich zwar auch im Jahresergebnis niederschlagen, jedoch in erster Linie in den zugehörigen Gebührenausgleichsrücklagen. Hier haben besonders Mehreinleitungen des maßgeblichen Großeinleiters zu diesem Ergebnis geführt. Die in den zugehörigen Gebührenausgleichsrücklagen aufgelaufenen Beträge können daher zukünftig bei der Gebührenkalkulation gebührenmindernd eingesetzt werden. Ansonsten verlief dieser Betriebszweig weitestgehend im Rahmen der ursprünglichen Planung. Mehrkosten bei den Fremdleistungen (+ 126 T€) beruhen u.a. auf den Steigerungen der Abwassermengen und Schmutzfrachten des besagten Großeinleiters.

Einsparungen gab es im Bereich der Abschreibung (- 93 T€). Ursächlich hierfür ist der Sachverhalt, dass die Investitionen hin und wieder nicht so zeitgerecht fertig gestellt werden konnten wie geplant. Im Vergleich zu den Vorjahren wird jedoch deutlich, dass es sich hierbei um eine stetig steigende Ausgabenposition handelt. Bei unveränderten Investitionstätigkeiten wird sich diese Tendenz auch zukünftig weiter fortsetzen und das Ergebnis entsprechend belasten.

Nach 4 Jahren in Folge hat 2017 erstmalig wieder – wenn auch nur in geringem
Umfang – ein Winterdienst der KBE stattgefunden. Die in diesem Betriebszweig aufgelaufenen Überschüsse führten 2016 zu einer erheblichen Senkung der Winterwartungsgebühr von 2,65 € auf 0,92 € pro Meter Grundstückslänge. Damit werden die aufgelaufenen Beträge Zug um Zug abgebaut. Noch sind die Mittel in der Gebührenausgleichsrücklage ausreichend.

Ebenso plangemäß entwickelte sich der Betriebszweig Abfallentsorgung. 2017 ist in Folge der Reduzierung der Kosten für die Abfallverbringung die Abfallgebühr nochmals um 7,11 % gesenkt worden. Damit bewegen sich die Kosten für die Abfallentsorgung für einen Musterhaushalt unterhalb des Niveaus des Jahres 2000. Bei weiterem plangemäßen Verlauf dieses Betriebszweigs in 2018 bedeutet dies jedoch auch, dass Ende des Jahres die in der Vergangenheit aufgelaufenen Überschüsse in der Gebührenausgleichsrücklage aufgezehrt sein dürften.

Der Betriebszweig Friedhöfe hatte sich in der Vergangenheit positiv entwickelt, so dass für 2017 eine leichte Gebührensenkung vorgenommen werden konnte. Für das vergangene Geschäftsjahr ist jedoch ein leichter Rückgang der durchgeführten Bestattungen – insbesondere im Bereich der normalen Familiengräber (- 14,7 %) zu verzeichnen. Die fehlenden Einnahmen führten zu einem erhöhten Rückgriff auf die vorhandene Gebührenausgleichsrücklage, so dass davon auszugehen ist, dass diese Ende des Jahres aufgezehrt sein dürfte.

In 2017 wurde in den nicht aus Gebühren finanzierten Betriebszweigen des Bauhofs der Budgetansatz außerordentlich um 207 T€ angehoben. Ursächlich hierfür waren zum einen die Kostensteigerung für die Entwässerung der öffentlichen Straßen und Plätze durch Anhebung der Wassergebühr und zum anderen die Umsetzung des politischen Wunsches auf Einrichtung einer zusätzlichen Stelle für den Innenstadthausmeister.

Diese nachträgliche Aufstockung der Mittel gemäß Haushaltsbeschluss vom 21.02.2017 führte zu einer vorübergehenden Sanierung dieses Betriebszweigs. Insgesamt konnten diese Beträge jedoch nicht in Gänze abgearbeitet werden. Zudem kam es durch den wieder erstmals stattgefundenen Winterdienst zu einer Verlagerung der Personalkosten auf den entsprechenden Gebührenhaushalt, so dass an die Stadt Emmerich am Rhein insgesamt ein Betrag in Höhe von ca. 27 T€ aus dem Budgetansatz für 2017 zurück überwiesen werden konnte. Dieser Betrag ist bereits im Zahlenwerk des Jahresabschlusses 2017 berücksichtigt worden.

Zusammenfassend ist zu sagen, dass das Jahresergebnis der KBE als positiv zu bezeichnen ist – insbesondere wenn man in die Betrachtung den Stand der Gebührenausgleichsrücklage in den Betriebszweig Abwasser mit einbezieht.

Die Betriebsleitung wird dadurch in die Lage versetzt, die o.g. Beschlussvorschläge zu unterbreiten, da sie wirtschaftlich vertretbar sind.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Wirtschaftsjahr vorgesehen.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

Gruyters

Betriebsleiter