Beschlussvorschlag
- Der Betriebsausschuss beschließt, der
Betriebsleitung für das Jahr 2017 gemäß § 5 Abs. 2 EigVO NRW Entlastung zu
erteilen.
- Der Rat beschließt, den Jahresabschluss
gemäß § 4 c EigVO NRW der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zum
31.12.2017 festzustellen und
- den Jahresabschluss wie folgt zu
verwenden:
a) Abführung eines Betrages in Höhe von 904.595,0 € an die Stadt Emmerich
am Rhein
im Rahmen der
Eigenkapitalverzinsung und
b) die Einstellung eines Betrages in Höhe von 801.881,89 € in die
allgemeine Rücklage
(Gewinnrücklage) sowie
4. den
Betriebsausschuss der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zu entlasten.
Sachdarstellung :
Der Betriebsausschuss der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein hat in
seiner Sitzung am 07.09.2017 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
EversheimStuible Treueberater GmbH aus Düsseldorf als Prüfer für den
Jahresabschluss zum 31.12.2017 gemäß § 5 Abs. 5 EigVO NRW benannt. Die
Bezirksregierung Düsseldorf – vertreten durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW
in Herne – hat dieser Bestellung mit Schreiben vom 15.09.2017 gemäß § 106 Abs.
2 Satz 5 GO zugestimmt. Der Prüfungsbericht für das Jahr 2017 liegt nunmehr mit
der Bilanz zum 31.12.2017 (siehe Anlage 1), der Gewinn- und Verlustrechnung
(siehe Anlage 2), dem Lagebericht (siehe Anlage 3) und der spartenübergreifenden
Erfolgsübersicht (siehe Anlage 4) vor.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible wird in der
Sitzung des Betriebsausschusses am 12.07.2018 den Bericht erläutern und zur
Beantwortung von weiteren Fragen zur Verfügung stehen. Die Mitglieder des
Betriebsausschusses sowie die im Rat vertretenen Fraktionen erhalten mit der
Einladung zur Sitzung eine gebundene Gesamtausgabe des Jahresabschlusses der
KBE zum 31.12.2017. Außerdem wird allen Ratsmitgliedern eine Ausfertigung des
Prüfberichtes per PDF-Datei zur Verfügung gestellt.
Nach § 26 Abs. 1 EigVO berät der Betriebsausschuss über das Ergebnis
der Prüfung des Jahresberichtes und seinen Anlagen, bevor er zur endgültigen
Beschlussfassung an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein weiter geleitet wird.
Gemäß § 5 Abs. 5 EigVO entscheidet der Betriebsausschuss über die Entlastung
der Betriebsleitung und spricht eine Empfehlung für die Beschlussfassung im Rat
der Stadt Emmerich am Rhein aus. Gemäß § 4 c der EigVO stellt dann der Rat in
seiner Sitzung am 25.09.2018 den Jahresabschluss der KBE abschließend fest und
beschließt zugleich über die Verwendung des Jahresgewinns bzw. über die
Behandlung des Jahresverlustes, sowie über die Entlastung des
Betriebsausschusses.
Zum vorgeschlagenen Verwendungsbeschluss bezüglich der
Eigenkapitalverzinsung ist anzumerken, dass der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
bereits in seiner Sitzung am 13.12.2016 – mit der Verabschiedung des
Wirtschaftsplans der KBE für das Jahr 2017 – die Vorababführung der
Eigenkapitalverzinsung in Höhe von 6,45 % = 904.595,00 € gemäß § 26 Abs. 2
EigVO NRW und § 4 c EigVO NRW vom Grundsatz her so beschlossen hat. Dieser
Betrag wurde auch schon im vergangenen Jahr in der beschlossenen Höhe an die
Kämmerei der Stadt Emmerich am Rhein überwiesen. Aus Gründen der
Rechtssicherheit ist es jedoch erforderlich, über die Gewinnverwendung nochmals
einen gesonderten Beschluss herbei zu führen, sobald das geprüfte Jahresergebnis
vorliegt und die wirtschaftliche Situation des Eigenbetriebs abschließend
beurteilt werden kann.
Die Prüfung des Jahresabschlusses für das Jahr 2017 durch die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible hat zu keinerlei
Beanstandungen geführt. Wie auch in den Vorjahren konnte somit der
uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt werden. Die KBE hat das vergangene
Geschäftsjahr mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 1.706.477,39 € abgeschlossen,
so dass die Auszahlung der vereinbarten Verzinsung des Eigenkapitals in die
Stadt Emmerich am Rhein in der gewünschten Höhe im Nachhinein wirtschaftlich
vertretbar ist.
Zusammenfassend kann man sagen, dass das Jahresergebnis 2017 der KBE
insgesamt zufriedenstellend ist, obwohl das recht gute Ergebnis des Vorjahres
(+ 2.194 T€) nicht mehr erzielt werden konnte. Das Gesamtergebnis liegt jedoch
über den Erwartungen im Nachtrag für das Jahr 2017 (NT 2017). Maßgeblich für
dieses gute Ergebnis sind in erster Linie die Betriebszweige im
Abwasserbereich. Die hier erzielten Überschüsse konnten zum größten Teil jedoch
nicht vereinnahmt werden, da sie nach den Regularien des KAG NRW in die
zugehörige Gebührenausgleichsrücklage abzuführen sind. Insoweit sind die Auswirkungen
auf das Gesamtergebnis im Vergleich zum Vorjahr nur gering.
Mit leichten Abweichungen verliefen die aus Gebühren finanzierten
Betriebszweige weitestgehend im Rahmen der Planungen. Auch der Blick auf die
jeweiligen Gebührenausgleichsrücklagen ist erfreulich. Sämtliche
Gebührenhaushalte sind nach dem KAG positiv ausgestaltet. Damit wird die
gesetzliche Vorgabe nach dem KAG im vollem Umfang erfüllt.
Im Betriebszweig Verwaltung
sind die spartenübergreifenden Aufwendungen zusammengefasst. Das Ergebnis liegt
mit 640 T€ im Bereich der Vorjahre.
Maßgeblich verantwortlich für das Gesamtjahresergebnis der KBE ist
naturgemäß der Betriebszweig Abwasser.
Aufgrund von „Einmal-Effekten“ sind hier Überschüsse entstanden, die sich zwar
auch im Jahresergebnis niederschlagen, jedoch in erster Linie in den
zugehörigen Gebührenausgleichsrücklagen. Hier haben besonders Mehreinleitungen
des maßgeblichen Großeinleiters zu diesem Ergebnis geführt. Die in den
zugehörigen Gebührenausgleichsrücklagen aufgelaufenen Beträge können daher
zukünftig bei der Gebührenkalkulation gebührenmindernd eingesetzt werden.
Ansonsten verlief dieser Betriebszweig weitestgehend im Rahmen der
ursprünglichen Planung. Mehrkosten bei den Fremdleistungen (+ 126 T€) beruhen
u.a. auf den Steigerungen der Abwassermengen und Schmutzfrachten des besagten
Großeinleiters.
Einsparungen gab es im Bereich der Abschreibung (- 93 T€). Ursächlich
hierfür ist der Sachverhalt, dass die Investitionen hin und wieder nicht so
zeitgerecht fertig gestellt werden konnten wie geplant. Im Vergleich zu den
Vorjahren wird jedoch deutlich, dass es sich hierbei um eine stetig steigende
Ausgabenposition handelt. Bei unveränderten Investitionstätigkeiten wird sich
diese Tendenz auch zukünftig weiter fortsetzen und das Ergebnis entsprechend
belasten.
Nach 4 Jahren in Folge hat 2017 erstmalig wieder – wenn auch nur in
geringem
Umfang – ein Winterdienst der KBE stattgefunden. Die in diesem Betriebszweig
aufgelaufenen Überschüsse führten 2016 zu einer erheblichen Senkung der
Winterwartungsgebühr von 2,65 € auf 0,92 € pro Meter Grundstückslänge. Damit
werden die aufgelaufenen Beträge Zug um Zug abgebaut. Noch sind die Mittel in
der Gebührenausgleichsrücklage ausreichend.
Ebenso plangemäß entwickelte sich der Betriebszweig Abfallentsorgung. 2017 ist in Folge der
Reduzierung der Kosten für die Abfallverbringung die Abfallgebühr nochmals um
7,11 % gesenkt worden. Damit bewegen sich die Kosten für die Abfallentsorgung
für einen Musterhaushalt unterhalb des Niveaus des Jahres 2000. Bei weiterem
plangemäßen Verlauf dieses Betriebszweigs in 2018 bedeutet dies jedoch auch,
dass Ende des Jahres die in der Vergangenheit aufgelaufenen Überschüsse in der
Gebührenausgleichsrücklage aufgezehrt sein dürften.
Der Betriebszweig Friedhöfe
hatte sich in der Vergangenheit positiv entwickelt, so dass für 2017 eine
leichte Gebührensenkung vorgenommen werden konnte. Für das vergangene
Geschäftsjahr ist jedoch ein leichter Rückgang der durchgeführten Bestattungen
– insbesondere im Bereich der normalen Familiengräber (- 14,7 %) zu
verzeichnen. Die fehlenden Einnahmen führten zu einem erhöhten Rückgriff auf
die vorhandene Gebührenausgleichsrücklage, so dass davon auszugehen ist, dass
diese Ende des Jahres aufgezehrt sein dürfte.
In 2017 wurde in den nicht aus Gebühren finanzierten Betriebszweigen
des Bauhofs der Budgetansatz
außerordentlich um 207 T€ angehoben. Ursächlich hierfür waren zum einen die
Kostensteigerung für die Entwässerung der öffentlichen Straßen und Plätze durch
Anhebung der Wassergebühr und zum anderen die Umsetzung des politischen
Wunsches auf Einrichtung einer zusätzlichen Stelle für den
Innenstadthausmeister.
Diese nachträgliche Aufstockung der Mittel gemäß Haushaltsbeschluss vom
21.02.2017 führte zu einer vorübergehenden Sanierung dieses Betriebszweigs.
Insgesamt konnten diese Beträge jedoch nicht in Gänze abgearbeitet werden.
Zudem kam es durch den wieder erstmals stattgefundenen Winterdienst zu einer
Verlagerung der Personalkosten auf den entsprechenden Gebührenhaushalt, so dass
an die Stadt Emmerich am Rhein insgesamt ein Betrag in Höhe von ca. 27 T€ aus
dem Budgetansatz für 2017 zurück überwiesen werden konnte. Dieser Betrag ist
bereits im Zahlenwerk des Jahresabschlusses 2017 berücksichtigt worden.
Zusammenfassend ist zu sagen, dass das Jahresergebnis der KBE als
positiv zu bezeichnen ist – insbesondere wenn man in die Betrachtung den Stand
der Gebührenausgleichsrücklage in den Betriebszweig Abwasser mit einbezieht.
Die Betriebsleitung wird dadurch in die Lage versetzt, die o.g.
Beschlussvorschläge zu unterbreiten, da sie wirtschaftlich vertretbar sind.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist
im Wirtschaftsjahr vorgesehen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Gruyters
Betriebsleiter