Betreff
Vorlage der Jahresabschlüsse nach dem KAG zum 31.12.2017
Vorlage
70 - 16 1526/2018
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Betriebsausschuss nimmt die in der Begründung aufgeführten Jahresabschlüsse der kostenrechnenden Einrichtung der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein nach dem KAG NRW zur Kenntnis

Sachdarstellung :

 

Die Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein verwalten mehrere kostenrechnende Einrichtungen, die dem Regelwerk des kommunalen Abgabengesetzes (KAG NRW) unterliegen. Nachdem nunmehr der kaufmännische Jahresabschluss nach handelsrechtlichen Kriterien für 2017 vorliegt, können auf Basis dieses Zahlenwerks auch die entsprechenden KAG-Abschlüsse dargestellt werden. Das KAG verpflichtet den Träger der kostenrechnenden Einrichtung, eine Nachkalkulation durchzuführen, da binnen einer Frist von 4 Jahren erzielte Überschüsse auszugleichen sind bzw. Defizite ausgeglichen werden können.

Auf diese Weise ist sichergestellt, dass überplanmäßige erzielte Gewinne ausschließlich gebührenmindernd in den jeweilig betreffenden Sparten eingesetzt werden. Eine Quersubventionierung aus anderen Gebührenhaushalten ist somit ausgeschlossen. Der kaufmännische Abschluss unterscheidet sich vom Abschluss nach dem KAG in erster Linie durch die kalkulatorischen Kosten bei der Abschreibung und Verzinsung. Hier sind vom KAG vorgegebene andere Berechnungsformen und Kriterien anzuwenden, wie z.B. die Abschreibung nach dem Wiederbeschaffungszeitwert. Maßgebend für die Kalkulation und die Höhe der Gebühr ist jedoch ausschließlich stets der KAG-Abschluss.

Die einzelnen Abschlussergebnisse nach Betriebszweigen geordnet sind in der Anlage zu dieser Vorlage zusammen gefasst. Gleichzeitig ist der jeweilige Stand der Gebührenausgleichsrücklage zum 31.12. eines jeden Jahres wieder gegeben. Hierdurch sind weitere Rückschlüsse auf die künftige Gebührenentwicklung möglich. Die Entwicklung der unterschiedlichen Gebührenhaushalte ist mit Ausnahme der Betriebszweige im Bereich Abwasser weitestgehend so verlaufen, wie sie für das Jahr 2017 auch prognostiziert wurden. Des Weiteren bleibt festzuhalten, dass alle kostenrechnenden Einrichtungen per 31.12.2017 ein positives Ergebnis aufweisen. Die gesetzlichen Vorgaben des KAG werden somit voll umfänglich erfüllt, so dass eine Quersubventionierung nicht stattfinden kann.

In den Betriebszweigen des Abwassers sind unerwartete Überschüsse aufgelaufen. Die Ursache für diese Mehreinnahmen ist an anderer Stelle im Ausschuss ausführlich (u.a. im Lagebericht des Jahresabschlusses 2017) erörtert worden. Während man bei der Gebührenkalkulation für das Jahr 2017 noch davon ausging, Mittel in Höhe von insgesamt 578 T€ aus den zugehörigen Gebührenausgleichsrücklagen zu entnehmen, konnten durch das positive Jahresergebnis jedoch insgesamt 1.922 T€ in die zugehörige Gebührenausgleichsrücklage eingestellt werden. Dieser Sachverhalt eröffnet prinzipiell Spielräume für eine Gebührensenkung. Angesichts der stetig sinkenden Zuleitungsmenge und Schmutzfrachten des maßgeblichen Großeinleiters sollten diese Mittel jedoch in erster Linie für eine Gebührenkonstanz über das Jahr 2018 hinaus verwendet werden. Erst danach wird man sehen können, inwieweit die Maßnahmen des Großeinleiters hinsichtlich der gesamten Abwassersituation langfristig Auswirkungen haben werden.

Im Betriebszweig Klärwerk haben sich die unerwarteten Mehreinnahmen am stärksten ausgewirkt. Dies ist in der Tatsache begründet, dass die prognostizierte Schmutzfrachtreduzierung um 96 % für 2017 in keinster Weise eingetreten ist.

Im Betriebszweig Kanal haben sich die unerwarteten Mehreinnahmen nicht in dieser Weise ausgewirkt, wie beim Klärwerk. Immerhin konnte jedoch anstatt einer geplanten Entnahme in Höhe von – 227 T€ eine Zuführung in die Gebührenausgleichsrücklage in Höhe von 259 T€ verbucht werden. Die ausgewiesenen Beträge sind gebührenmindernd entsprechend einzusetzen. Die Höhe wird auch erforderlich sein, um die absehbaren Gebührensteigerungen zu vergleichsmäßigen.

Der Betriebszweig Fäkalienabfuhr verlief nahezu planungsgemäß. Es muss jedoch davon ausgegangen werden, dass der Gesamtbestand Ende des Jahres aufgezehrt sein dürfte.

Auch in der Sparte Straßenreinigung/Winterdienst ist eine plangemäße Abwicklung erfolgt. Die vorhandenen Mittel sind nach derzeitigem Kenntnisstand und unter den gegebenen Voraussetzungen nach wie vor ausreichend, die Gebühr auch für 2019 konstant zu halten.

Anders ist die Sparte Abfallentsorgung zu bewerten. Nach jahrelangen Entnahmen und der damit verbundenen Gebührenminderung dürfte der Bestand Ende des Jahres aufgebraucht sein. Hieraus könnte sich für 2019 ein Handlungsbedarf ergeben.

Nach Jahren der Konsolidierung konnte im Betriebszweig Friedhof zum erstmals zum 31.12.2015 ein positiver Stand der Gebührenausgleichsrücklage ausgewiesen werden. Die Folge war eine leichte Gebührensenkung zum 01.01.2017. Leider sind jedoch im vergangenen Geschäftsjahr die Anzahl der durchgeführten Bestattungen – insbesondere bei den normalen Familiengräbern – zurück gegangen, so dass der Rückgriff auf die Gebührenausgleichsrücklage erheblich höher ausfiel als ursprünglich geplant. Dies bedeutet, dass bereits nach 2 Jahren der Bestand der Gebührenausgleichsrücklage aufgezehrt sein dürfte. Insoweit ergibt sich hier für das folgende Jahr Handlungsbedarf.

Nach dem derzeitigen Kenntnisstand lassen sich für die einzelnen Betriebszweige die Gebührenprognosen für 2019 wie folgt zusammenfassen:

1.    Abwassergebühr – unverändert

2.    Fäkalienabfuhrgebühr – leichter Anstieg

3.    Straßenreinigungsgebühr – unverändert

4.    Abfallgebühr – leichter Anstieg

5.    Friedhofsgebühr – leichter Anstieg

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Wirtschaftsjahr 2018  vorgesehen.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

Gruyters

Betriebsleiter