Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der Betriebsausschuss nimmt die in der Begründung
aufgeführten Jahresabschlüsse der kostenrechnenden Einrichtung der
Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein nach dem KAG NRW zur Kenntnis
Sachdarstellung :
Die Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein verwalten mehrere
kostenrechnende Einrichtungen, die dem Regelwerk des kommunalen Abgabengesetzes
(KAG NRW) unterliegen. Nachdem nunmehr der kaufmännische Jahresabschluss nach
handelsrechtlichen Kriterien für 2017 vorliegt, können auf Basis dieses
Zahlenwerks auch die entsprechenden KAG-Abschlüsse dargestellt werden. Das KAG
verpflichtet den Träger der kostenrechnenden Einrichtung, eine Nachkalkulation
durchzuführen, da binnen einer Frist von 4 Jahren erzielte Überschüsse
auszugleichen sind bzw. Defizite ausgeglichen werden können.
Auf diese Weise ist sichergestellt, dass überplanmäßige erzielte
Gewinne ausschließlich gebührenmindernd in den jeweilig betreffenden Sparten
eingesetzt werden. Eine Quersubventionierung aus anderen Gebührenhaushalten ist
somit ausgeschlossen. Der kaufmännische Abschluss unterscheidet sich vom
Abschluss nach dem KAG in erster Linie durch die kalkulatorischen Kosten bei
der Abschreibung und Verzinsung. Hier sind vom KAG vorgegebene andere
Berechnungsformen und Kriterien anzuwenden, wie z.B. die Abschreibung nach dem
Wiederbeschaffungszeitwert. Maßgebend für die Kalkulation und die Höhe der
Gebühr ist jedoch ausschließlich stets der KAG-Abschluss.
Die einzelnen Abschlussergebnisse nach Betriebszweigen geordnet sind in
der Anlage zu dieser Vorlage zusammen gefasst. Gleichzeitig ist der jeweilige
Stand der Gebührenausgleichsrücklage zum 31.12. eines jeden Jahres wieder
gegeben. Hierdurch sind weitere Rückschlüsse auf die künftige
Gebührenentwicklung möglich. Die Entwicklung der unterschiedlichen
Gebührenhaushalte ist mit Ausnahme der Betriebszweige im Bereich Abwasser
weitestgehend so verlaufen, wie sie für das Jahr 2017 auch prognostiziert
wurden. Des Weiteren bleibt festzuhalten, dass alle kostenrechnenden
Einrichtungen per 31.12.2017 ein positives Ergebnis aufweisen. Die gesetzlichen
Vorgaben des KAG werden somit voll umfänglich erfüllt, so dass eine
Quersubventionierung nicht stattfinden kann.
In den Betriebszweigen des Abwassers
sind unerwartete Überschüsse aufgelaufen. Die Ursache für diese Mehreinnahmen
ist an anderer Stelle im Ausschuss ausführlich (u.a. im Lagebericht des
Jahresabschlusses 2017) erörtert worden. Während man bei der Gebührenkalkulation
für das Jahr 2017 noch davon ausging, Mittel in Höhe von insgesamt 578 T€ aus
den zugehörigen Gebührenausgleichsrücklagen zu entnehmen, konnten durch das
positive Jahresergebnis jedoch insgesamt 1.922 T€ in die zugehörige
Gebührenausgleichsrücklage eingestellt werden. Dieser Sachverhalt eröffnet
prinzipiell Spielräume für eine Gebührensenkung. Angesichts der stetig
sinkenden Zuleitungsmenge und Schmutzfrachten des maßgeblichen Großeinleiters
sollten diese Mittel jedoch in erster Linie für eine Gebührenkonstanz über das
Jahr 2018 hinaus verwendet werden. Erst danach wird man sehen können, inwieweit
die Maßnahmen des Großeinleiters hinsichtlich der gesamten Abwassersituation
langfristig Auswirkungen haben werden.
Im Betriebszweig Klärwerk
haben sich die unerwarteten Mehreinnahmen am stärksten ausgewirkt. Dies ist in
der Tatsache begründet, dass die prognostizierte Schmutzfrachtreduzierung um 96
% für 2017 in keinster Weise eingetreten ist.
Im Betriebszweig Kanal haben
sich die unerwarteten Mehreinnahmen nicht in dieser Weise ausgewirkt, wie beim
Klärwerk. Immerhin konnte jedoch anstatt einer geplanten Entnahme in Höhe von –
227 T€ eine Zuführung in die Gebührenausgleichsrücklage in Höhe von 259 T€
verbucht werden. Die ausgewiesenen Beträge sind gebührenmindernd entsprechend
einzusetzen. Die Höhe wird auch erforderlich sein, um die absehbaren Gebührensteigerungen
zu vergleichsmäßigen.
Der Betriebszweig Fäkalienabfuhr
verlief nahezu planungsgemäß. Es muss jedoch davon ausgegangen werden, dass der
Gesamtbestand Ende des Jahres aufgezehrt sein dürfte.
Auch in der Sparte Straßenreinigung/Winterdienst
ist eine plangemäße Abwicklung erfolgt. Die vorhandenen Mittel sind nach
derzeitigem Kenntnisstand und unter den gegebenen Voraussetzungen nach wie vor
ausreichend, die Gebühr auch für 2019 konstant zu halten.
Anders ist die Sparte Abfallentsorgung
zu bewerten. Nach jahrelangen Entnahmen und der damit verbundenen
Gebührenminderung dürfte der Bestand Ende des Jahres aufgebraucht sein. Hieraus
könnte sich für 2019 ein Handlungsbedarf ergeben.
Nach Jahren der Konsolidierung konnte im Betriebszweig Friedhof zum erstmals zum 31.12.2015
ein positiver Stand der Gebührenausgleichsrücklage ausgewiesen werden. Die
Folge war eine leichte Gebührensenkung zum 01.01.2017. Leider sind jedoch im
vergangenen Geschäftsjahr die Anzahl der durchgeführten Bestattungen – insbesondere
bei den normalen Familiengräbern – zurück gegangen, so dass der Rückgriff auf
die Gebührenausgleichsrücklage erheblich höher ausfiel als ursprünglich
geplant. Dies bedeutet, dass bereits nach 2 Jahren der Bestand der
Gebührenausgleichsrücklage aufgezehrt sein dürfte. Insoweit ergibt sich hier
für das folgende Jahr Handlungsbedarf.
Nach dem derzeitigen Kenntnisstand lassen sich für die einzelnen
Betriebszweige die Gebührenprognosen für 2019 wie folgt zusammenfassen:
1.
Abwassergebühr –
unverändert
2.
Fäkalienabfuhrgebühr
– leichter Anstieg
3.
Straßenreinigungsgebühr
– unverändert
4.
Abfallgebühr –
leichter Anstieg
5.
Friedhofsgebühr –
leichter Anstieg
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist
im Wirtschaftsjahr 2018 vorgesehen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Gruyters
Betriebsleiter