Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt,
- den
Jahresabschluss 2016 aufgrund des durch den Rechnungsprüfungsausschuss
erteilten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk festzustellen und den
Jahresüberschuss der Ausgleichsrücklage zuzuführen,
- dem
Bürgermeister hinsichtlich des Jahresabschlusses 2016 die uneingeschränkte
Entlastung zu erteilen.
Sachdarstellung :
Der Jahresabschluss 2016 wurde dem Rat der Stadt am
11.07.2017 vorgelegt.
Dieser verwies ihn
zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss, der sich zur Durchführung der
Prüfung gemäß § 101 Abs. 8 GO NRW der örtlichen Rechnungsprüfung
bedient.
Gemäß § 101 GO NRW ist der Jahresabschluss
dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags-, und Finanzlage der Gemeinde unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ergibt. Die Prüfung hat
sich auch darauf zu erstrecken, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie
ergänzenden Satzungen beachtet worden sind. In die Prüfung sind die
Buchführung, die Inventur, das Inventar, die örtliche Abschreibungstabelle und
der Lagebericht einzubeziehen. Auf den Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung,
der den Ratsmitgliedern am 08.11.2018 zugegangen ist, wird verwiesen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 13.11.2018
dem Vorschlag der Rechnungsprüfung mit zwei Enthaltungen angeschlossen. Er hat
den Prüfbericht zu seinem eignen Bericht erklärt und einen uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk erteilt. Auf den beigefügten unterschriebenen
Bestätigungsvermerk wird verwiesen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat, den Jahresüberschuss
der Ausgleichsrücklage zuzuführen und dem Bürgermeister hinsichtlich des
Jahresabschlusses 2016 die uneingeschränkte Entlastung zu erteilen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Peter Hinze
Bürgermeister