Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, ein Bebauungsplanverfahren zur vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes E 28/1 Windmühlenweg einzuleiten. Voraussetzung hierfür ist die Erschließung der neu zu schaffenden Wohnbauflächen über die Eltener Straße.
Sachdarstellung :
Der Verwaltung liegt
ein Antrag auf vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes E 28/1 Windmühlenweg
vor. Der Antragsteller hätte gerne folgende Änderungen im genannten
Bebauungsplan vorgenommen:
1)
Doppelhausbebauung ermöglichen
Änderung der
bisherigen Festsetzung einer Einzelhausbebauung in eine Einzel- und
Doppelhausbebauung im Bereich Verlängerung der Gutenbergstraße (westliches
Baufenster). Das Baufeld befindet sich
im Bereich der bereits durchgeführten 1. vereinfachten Änderung des
Bebauungsplanes (Rechtskraft: 26.06.2006).
2) Neues Baufeld
ergänzen
Auf der Fläche
zwischen den letzten Baufenstern der Gutenbergstraße und den im Bau
befindlichen Gebäuden des Grundstücks Eltener Straße 6 soll ein weiteres
Baufeld im Bebauungsplan ergänzt werden, welches ebenfalls eine
Doppelhausbebauung ermöglichen soll.
3) Verkleinerung der
Verkehrsfläche
Anlegen einer
Wendemöglichkeit mit 10 x 15 m statt der bislang vorgesehenen privaten
Verkehrsfläche mit 11 x 30 m.
Stellungnahme der Verwaltung:
Ein Leitsatz in der
heutigen Stadtentwicklung lautet „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“. In
diesem Sinne würde die Verwaltung die beantragte Bebauungsplanänderung
mittragen.
Es bestehen
allerdings Bedenken bezüglich der Erschließung des gesamten Änderungsbereiches.
Die Gutenbergstraße endet in einem „Nadelöhr“ von lediglich drei Meter Breite.
Zur Erschließung ist
der Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes zu entnehmen:
„Der Ausbau der Gutenbergstraße blieb seinerzeit hinter den
Festsetzungen des Bebauungsplanes zurück, indem für die besagte rückwärtige
Zuwegung zur Eltener Str. 6 ein Ausbau in einer Breite von nur 3 m anstatt des
Bebauungsplanmaßes von 4 m erfolgte. Auch wurde auf eine Übereignung dieser
Fläche an die Stadt Emmerich verzichtet. Da sich eine nachträgliche
Verbreiterung dieses Wegeteilstückes auf das Bebauungsplanmaß infolge der
teilweisen Einbeziehung der im Bebauungsplan festgesetzten öffentlichen
Verkehrsfläche in das Hausgrundstück Gutenbergstr. 10 nicht mehr
bewerkstelligen lässt, wird der zukünftige Privatweg auf einer Länge von 11,5 m
einen Engpass von 3 m aufweisen. Aus verkehrstechnischer Sicht ist dies aber
als unproblematisch zu erachten, da sich hieran sofort ein Wendeplatz von 7,5
bis 11,5 m Breite anschließt und der Bereich für die Verkehrsteilnehmer
insgesamt überschaubar ist.“
Nach derzeitigem
Planungsrecht können im Plangebiet drei bis max. fünf Wohnhäuser (inkl. dem
Baufeld im süd-östlich der Gutenbergstraße) entstehen. Nach der beantragten
Änderung des Bebauungsplanes können bis zu acht Wohnhäuser entstehen.
Eine solche
Verdichtung kann nur mit einer entsprechenden Erschließung einhergehen.
Allerdings benötigen
Lastkraftwagen, Rettungswagen u. Ä. nach RaSt (Richtlinie für die Anlage von
Stadtstraßen) 3,55 m Straßenbreite. Bei einem Privatweg kann man im
Ausnahmefall von diesem Wert abweichen. Es muss allerdings deutlich werden und
den künftigen Bauherren kommuniziert werden, dass sich dadurch in der Realität
(Baustellenlogistik, Möbellieferung, etc.) Schwierigkeiten ergeben. Zudem
müssen die Mülltonnen der zusätzlich geplanten Wohneinheiten einen Weg von ca.
100m zu dem festgesetzten Mülltonnensammelplatz in der Nähe des Windmühlenweges
gezogen werden.
Aus den Erfahrungen
der letzten Jahre heraus zeigt sich, dass bei der Stadtverwaltung immer
häufiger Beschwerden bezüglich zu enger Straßen eingehen. Gerade bei der
vorliegenden schwierigen Erschließungssituation, wo nach bestehendem
Planungsrecht bereits Wohnhäuser errichtet werden können, sollte nicht zu stark
verdichtet werden.
Man hatte 2006 den
Bebauungsplan mit dem Ziel, einen städtebaulich ansprechenden Übergang zwischen
der dichten Doppelhausbebauung der Gutenbergstraße und der lockeren Bebauung der
Eltener Straße im Plangebiet zu schaffen, geändert. Die nun beantragten
Änderungen würden das damalige Planungsziel konterkarieren und keinen Übergang
zwischen den beiden unterschiedlichen Baudichten schaffen, sondern die dichte
Doppelhausbebauung bis zur Rückseite der Eltener Straße fortsetzen.
Die Verwaltung hat
diesbezüglich mit dem Vorhabenträger ein Gespräch geführt. Hierbei wurden
alternative Erschließungsmöglichkeiten sondiert. Ein tragfähiger Kompromiss
scheint, die Erschließung des neuen Baufeldes über die Eltener Straße zu
sichern. Hier wird die künftige Zufahrt zwischen den beiden im Bau befindlichen
Mehrfamilienhäusern genutzt und bis zum Wendeplatz an der Gutenbergstraße
durchgeführt. Es wird jedoch keine Möglichkeit zur Durchfahrt geschaffen. In
diesem Zuge könnte die Verkehrsfläche des Wendeplatzes neu konzipiert werden,
um bestmöglich auf die konkreten Planungen reagieren zu können.
Die Erschließung des
bisher als Einzelhaus festgesetzten Baufeldes erfolgt weiterhin über die
Gutenbergstraße mit den o. g. Nachteilen. Der Plan würde zu einer Einzel- und
Doppelhausbebauung geändert. Hierdurch wird der Verkehr auf der Gutenbergstraße
im Gegensatz zur heutigen planungsrechtlichen Situation um eine Wohneinheit
erhöht. Somit werden im Vergleich zur heutigen Situation maximal sechs weitere
Wohneinheiten an die Gutenbergstraße über das 3m breite Nadelöhr angeschlossen.
Das Grundstück im
östlichen Planbereich (rückwärtig Eltener Straße 4) steht derzeit ebenfalls zur
Disposition. Hier ist eine Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern zulässig. Wie
die Planungen eines künftigen Erwerbers aussehen, lässt sich derzeit nicht
absehen. Aus Sicht der Stadtverwaltung wäre eine gemeinsame Entwicklung aller
rückwärtigen Flächen vorteilhafter.
Nachtrag zur ASE-Sitzung am 29.01.2019:
Der Vorhabenträger
hat zwischenzeitlich signalisiert, dass die Fläche zwischen den beiden im Bau
befindlichen Häusern unmittelbar an der Eltener Straße so hergerichtet werden
kann, dass auf der Zufahrt zum Garagenhof Begegnungsverkehr ermöglicht wird.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme wird
von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter