Betreff
Antrag auf eine Nichtdurchführung einer Ersatzpflanzung am Plagweg;
hier: Eingabe Nr. 16/2018 vom CDU-Ortsverband Elten
Vorlage
05 - 16 1657/2018/1
Art
Verwaltungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dem Antrag teilweise zu folgen. Die Pflanzung soll vorgenommen werden, jedoch so, dass, wie in der Vorlage beschrieben, auf die vorhandene Sichtbeziehung Rücksicht genommen wird.

 

Sachdarstellung :

 

Die Eingabe des CDU-Ortsverbandes hat der Rat in seiner Sitzung vom 06.11. 2018 in die nächste Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 27. 11. 2018 verwiesen; dieser hat die Befassung mit dem Tagesordnungspunkt auf den 29. Januar 2019 vertagt.

 

 

Sachverhalt:

Anlass war die Freistellung der Kirche St. Vitus auf dem Eltenberg im Jahre 2011, die bis dahin von einem Fichtenforst umstellt war. Die katholische Kirchengemeinde St. Vitus, Hochelten hat auf dem in ihrem Eigentum  stehenden Flurstück 239, Flur 9, Gemarkung Elten den dort vorhandenen Fichtenforst fällen lassen und dieses Areal als private Grünfläche neu gestaltet. Die Bebauungsplanänderung (EL K/2 – St. Vitus Kirche -)  beinhaltete die Verpflichtung, ein Grundstück gleicher Größe wieder aufzuforsten. Da die katholische Kirchengemeinde als Vorhabenträger über keine eigene Fläche für eine entsprechende Ersatzpflanzung verfügte, bot die Stadt Emmerich am Rhein ein städtisches Flurstück am Plagweg für diese Ausgleichsmaßnahme an.

 

Mit Datum vom 17.09.2018 stellt der CDU-Ortsverband Elten den Antrag, diese Ersatzpflanzung am Plagweg nicht durchzuführen. (siehe Anlage 1). Auf Nachfrage wird der Antrag damit begründet, dass durch eine solche Aufforstung eine bestehende Blickbeziehung von einer Aussichtsbank am Waldrand am Plagweg auf den Ortsteil Niederelten verstellt würde (siehe Anlage 3). Die Kirchengemeinde als Ausgleichspflichtige hat sich dazu nicht geäußert, hat aber auch keine andere Pflanzfläche angeboten.

Es erfolgte u. a. eine Ortsbegehung  mit dem Verwaltungsvorstand.

 

Nach Prüfung des Sachverhalts nimmt die Verwaltung wie folgt dazu Stellung:

Es besteht aus dem Bauleitplanverfahren heraus die Verpflichtung für die Kirchengemeinde, als Kompensationsmaßnahme für den Fichtenkahlschlag in Hochelten eine gleich große Fläche wieder aufzuforsten. Da die Kirchengemeinde keine eigene Flächenreserve für eine solche Maßnahme vorweisen konnte, erhielt sie die Gelegenheit, auf einem städtischen Grundstück am Plagweg ihren Verpflichtungen nachzukommen, ohne die Fläche als Eigentum erwerben zu müssen.

Folgt man dem Willen des Antragstellers, so muss in der Konsequenz das Bebauungsplanverfahren geändert werden. Es verbleibt jedoch die Verpflichtung zu einer Ersatzaufforstung, dann an anderer Stelle. Die Stadt Emmerich am Rhein kann aus eigenen Beständen der Kirchengemeinde kein anderes Grundstück anbieten, dass aufgeforstet werden kann, bzw. wo eine solche Maßnahme im Biotopzusammenhang unter fachlichen Gesichtspunkten sinnvoll erscheint. Die Kirchengemeinde selbst kann offen-sichtlich keinen eigenen Alternativstandort für eine Aufforstung anbieten.

Nach Auffassung der Verwaltung lässt sich aber die Anpflanzung auf dem städtischen Grundstück am Plagweg so realisieren, dass der Blick auf Niederelten kaum beeinträchtigt wird (siehe Anlage 2 + 3 ).

In der Konsequenz steht nur noch eine kleinere Fläche zur Aufforstung zur Verfügung, statt 3.300 qm jetzt nur noch 2.750 qm. Es verbleibt also ein Ausgleichs-, bzw. Aufforstungsdefizit in einer Größenordnung von 550 qm. Die Aufforstung dieser Fläche wäre mit 2 Ökopunkten / qm zu bewertet, d.h. es verbleibt ein Kompensationsdefizit von 1.100 ökologischen Punkten im Wert von 2.750 Euro (1 Ökopunkt = 2,50 Euro).

Mit einer Aufforstung der hier skizzierten Fläche von 2.750 qm am Plagweg und einer zusätzlichen Ersatzgeldzahlung in Höhe von 2.750 Euro kann die Kirchengemeinde ihrem Kompensationserfordernis nachkommen, bei Beibehaltung der angestrebten Blickbeziehung.

 

Alternative:

Sollte der Ausschuss für Stadtentwicklung zur der Auffassung gelangen, dass eine Aufforstung als Kompensationsmaßnahme grundsätzlich nicht an dieser Stelle am Plagweg durchzuführen ist, muss über andere Optionen nachgedacht werden. Eine zu prüfende Variante wäre die Zahlung eines Ersatzgeldes an die Stadt Emmerich am Rhein in Höhe der Ökopunkte, die dort am Plagweg realisiert werden sollten. Diese Ersatzgelder wären dann zweckgebunden wieder in eine Aufforstung zu investieren, sobald die Stadt über ein geeignetes Grundstück verfügen würde.

Die Stadt Emmerich am Rhein ist augenblicklich auf der Suche nach möglichen Kompensationsflächen für eigene Eingriffe in Natur und Landschaft, wie sie durch die Bauleitplanung verursacht werden. Für deren Erwerb hat sie bereits Mittel in den Haushalt 2019 eingestellt (150.000 €). So ist sie z. B. interessiert an landwirtschaftlichen Flächen im Umfeld des Naturschutzgebietes Knauheide, die sich zwar für eine Arrondierung anbieten würden, aber nicht zum Zweck einer Aufforstung, da es sich hier um ein Gebiet mit hohen Grundwasserständen handelt, insofern nur Maßnahmen sinnvoll sind, die zu einer Wiedervernässung des Standortes beitragen. Unabhängig davon bleibt die Stadt weiter auf der Suche nach Flächen, die sich für eine Aufforstung eignen.

Voraussetzung für eine solche Alternativlösung wäre jedoch zunächst ein FNP-Änderungsverfahren sowie das Einverständnis der Forstbehörde, die dieser ergebnisoffenen Vorgehensweise zustimmen müsste.

Dazu wäre der Verwaltung zunächst einmal ein entsprechender Prüfauftrag zu erteilen; nach Vorliegen der Ergebnisse hätte sich der Ausschuss auf deren Grundlage erneut mit dem Sachverhalt zu befassen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.2.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter