hier: Vorstellung und Beschluss des Konzeptes
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt das Wasserversorgungskonzept in der vorliegenden
überarbeiteten Form.
Sachdarstellung :
Mit der Neufassung des Landeswassergesetzes NRW zum 16.Juli 2016 wurden
die Gemeinden in §38 Abs. 3 LWG verpflichtet, zur langfristigen Sicherstellung
der öffentlichen Wasserversorgung, ein Konzept über den Stand und die
zukünftige Entwicklung der Wasserversorgung in ihrem Gemeindegebiet
aufzustellen.
Das Wasserversorgungskonzept soll die wesentlichen Angaben enthalten,
die es ermöglichen nachzuvollziehen, dass im Gemeindegebiet die
Wasserversorgung jetzt und auch in Zukunft sichergestellt ist.
Das Konzept ist der zuständigen Bezirksregierung erstmalig zum 01.
Januar 2018 vorzulegen und alle sechs Jahre fortzuschreiben und erneut
vorzulegen.
Mit Erlass vom 11. April 2017 hat das Ministerium für Klimaschutz,
Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz NRW die Frist für die
Vorlage der Konzepte bis zum 30. Juni 2018 verlängert.
Die Stadt Emmerich am Rhein hat die Stadtwerke Emmerich GmbH mit der
Erstellung des Wasserversorgungskonzeptes beauftragt, die ihrerseits den
Auftrag weiter vergeben hat. Die ausführende Gesellschaft hat das Konzept im
Wesentlichen auf der Grundlage von Daten erstellt, die von den Stadtwerken
Emmerich zur Verfügung gestellt wurden.
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein hat in seiner Sitzung vom 10.04.2018
das Wasserversorgungskonzept beschlossen. Mit Schreiben vom 18.04.2018 wurde
der Bezirksregierung Düsseldorf das Wasserversorgungskonzept vorgelegt. Mit
Schreiben vom 09.07.2018 forderte die Bezirksregierung Düsseldorf die Ergänzung
des Wasserversorgungskonzeptes. Die Stadtwerke Emmerich GmbH wurde am
30.07.2018 um entsprechende Nachbesserung gebeten.
Das der Vorlage als Anlage beigefügte überarbeitete Konzept wird,
hinsichtlich der vorgenommenen Änderungen, in der Sitzung des Ausschusses für
Stadtentwicklung von Vertretern der Stadtwerke Emmerich erläutert.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Aufwendungen
für die Erstellung des Wasserversorgungskonzeptes sind im Haushaltsplan 2018 (Produkt:
1.100.01.08.01, Sachkonto 52810000) vorgesehen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter