hier: Beratung in den Fachausschüssen
- Maßnahmen des Fachbereiches 5 - Stadtentwicklung -
Beschlussvorschlag
Der Rat fasst den Budgetbeschluss und legt den Zuschussbedarf für das
Budget 500 „Fachbereich 5 – Stadtentwicklung“ im Ergebnishaushalt für das
Haushaltsjahr 2019 auf 2.974.588 Euro und im Finanzhaushalt auf 8.467.012 Euro
zuzüglich der Veränderung aus den folgenden Beschlüssen fest.
- Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein stellt
keine zusätzliche Mittel zum Anschaffung von „Outdoor-Fitness Geräten“ für
den Rheinpark zur Verfügung.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, mit den
Betreibern des geplanten Rollatorenparks und dem Investor des MONA-Geländes
Verhandlungen zum Aufstellen von Outdoor-Fitness-Geräten aufzunehmen.
- Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beauftragt die Verwaltung, in
Abstimmung mit der Schulleitung der St.-Michael-Grundschule, der Spielplatzkommission
und des Ortsvorstehers die Möglichkeiten zur Aufstellung von weiteren
Spielgeräten auf dem Schulgelände zu prüfen.
- Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein stellt keine zusätzlichen
Mittel zur Herstellung/Einrichtung von wettergeschützten Fahrradabstellplätzen
/ Fahrradständern an der Bushaltestelle „van-den-Bergh-Straße“ zur
Verfügung.
- Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
nimmt die Ausführungen der
Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, dem Antrag Nr. 21/2018 des
SPD-Ortsvereins Elten, betreffend der Initiierung eines EKE für den
Ortsteil Elten, zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zu folgen.
- Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein stellt
zunächst keine zusätzlichen Mittel für den Antrag für die Entwicklung zur
fahrradfreundlichen Stadt zur Verfügung.
- Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein stellt
zunächst keine zusätzliche Mittel für eine Beantragung von Fördermitteln
zur Nahmobilität zur Verfügung.
- Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein stellt
keine zusätzlichen Mittel für eine zeitnahe Luftmessung zur Verfügung.
- Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein stellt
den KBE Sondermittel in Höhe von 75.000 € für eine Generalüberholung der
Rheinpromenade zur Verfügung.
- Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein legt
die eingestellten Mittel für Planungskosten in Höhe von jeweils 15.000 €
für das Parkdeck „Willikensoord“ und „Kleiner Wall“ zusammen und erhöht
diese auf insgesamt 70.000 €. Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein stellt
für den Bau des Parkdeckes „Kleiner Wall“ eine Verpflichtungsermächtigung
in Höhe von 4,7 Mio. € in den Haushalt 2019 ein. Die Haushaltsansätze
sollen auf die Jahre 2020 in Höhe von 3 Mio. € und 2021 in Höhe von 1,7
Mio. € verteilt werden.
- Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein stellt
zusätzliche Mittel in Höhe von 70.000 € für eine Errichtung einer
Beleuchtung der Ostermayerstraße zwischen der Kreuzung B220/K16 bis zum
Gnadentalweg zur Verfügung.
- Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Antrag eines möglichen Radweges
von der B220 über das Kasernengelände bis zur Einfahrt an der
Kindertagesstätte zur Kenntnis und beschließt, diesem Antrag nicht zu
folgen.
- Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Antrag auf Bereitstellung von
Haushaltsmitteln für eine großräumige Luftmessung auf dem Gebiet der Stadt
Emmerich am Rhein zur Kenntnis und stellt hierfür zunächst keine Mittel
zur Verfügung.
Sachdarstellung :
Am
20.11.2018 wurde der Entwurf des Haushaltsplanes 2019 durch den Bürgermeister
und Stadtkämmerer in den Rat eingebracht und zur weiteren Beratung an die
Fachausschüsse verwiesen.
Am
27.11.2018 wurde der Entwurf des Haushaltsplanes 2019 im ASE zur weiteren
Beratung vorgestellt und zur Kenntnis gegeben. Weiterhin wurden die
entsprechenden Seiten des Haushaltsplanentwurfes 2019 verteilt bzw. im
Sitzungsinformationssystem eingestellt.
Als Anlage ist der Haushaltsplanentwurf des Dezernates II / Budget 500 /
Fachbereich 5 – Stadtentwicklung – beigefügt. S. 295 – 354)
Anmerkung: Diese Seiten sind im
Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2019 auf grünem Papier ausgedruckt.
Ab den
Seiten 311 und 312 sind die Tiefbaumaßnahmen und ab der Seite 316 sind die einzelnen
Straßen mit den jeweiligen Produktnummern aufgeführt.
Begründungen zu den
Eingaben und Anträgen der Fraktionen zum Haushalt 2019
- Zur Eingabe Nr.
XXXVIII/2018 der UWE-Fraktion zur Anschaffung von „Outdoor-Fitness
Geräten“ für den Rheinpark
Stellungnahme der Verwaltung:
Im Rahmen der
Gestaltungskonzeption des Rheinparkes wurden alle Spiel- und Aktionsgeräte im
Bereich der zentralen Parkachse
aufgestellt.
Schon im Verlauf
der Nachrüstung von einigen Spielgeräten, zeigte sich aufgrund der notwendigen
Sicherheitsabstände, dass weitere Spielgeräte nicht mehr aufgestellt werden
können. Außerdem sollten Geräte nicht unter Bäumen aufgestellt werden, weil
dort mit Verschmutzungen durch Vogelkot zu rechnen ist.
Die Flächen im
Umfeld des Kriegerehrenmales scheiden hierfür ebenfalls aus, da diese zum einen
für die Durchführung von Stadtfesten benötigt werden und zum anderen aus
gestalterischen Gründen zum Ehrenmal selbst ein gewisser Achtungsraum
verbleiben sollte.
Die Verwaltung
schlägt vor, solche Geräte ggf. bei dem geplanten St.-Augustinus-Rolatoren-Park
mit zu integrieren. Des Weiteren steht auf dem Kasernengelände im Zuge der
laufenden B-Planänderung zum Waldparkviertel die Planung von geeigneten
Spielflächen an. Hier könnten im Bereich der Grünfläche zwischen Gnadentalweg
und Borgheeser Weg/ Ostermayerstraße einige Outdoor-Fitnessgeräte als Start-,
bzw. Endpunkt von Laufrunden durch den Borgheeser Wald, aufgestellt werden.
- Zum Antrag Nr. 22/2018
vom CDU-Ortsverband Praest zur Errichtung eines provisorischen
Kinderspielplatz in Praest „Praestsches Feld“
Stellungnahme der
Verwaltung:
Im Baugebiet
„Praestsches Feld“ ist derzeit kein Spielplatz vorhanden.
In dem
usprünglichen Bebauungsplan aus dem Jahre 1990 wurde kein Spielplatz
festgesetzt. Seinerzeit bestand die Auffassung, dass zum einen die Lage im
ländlichen Raum und zum anderen die Tatsache, dass der Schulhof an der
Sulenstraße außerhalb der Unterrichtszeiten als Spielfläche genutzt werden
kann, keine Ausweisung eines gesonderten Spielplatzes erfordert.
Erst einige Jahre
nach erfolgter Erschließung und Bebauung wurde seitens der dort wohnenden
Familien die Anlage eines Spielplatzes gewünscht. Von daher wurde ein
Privatgrundstück für einen vorübergehenden Zeitpunkt hierfür zur Verfügung
gestellt und der Bebauungsplan entsprechend geändert. Nach Errichtung dieses
Spielplatzes wurde diese Bebauungsplanänderung mittels eines
Normenkontrollverfahrens seitens eines Grundstückseigentümers beklagt. Nachdem
das Gericht im Rahmen einer Ortsbesichtigung die Erfolgsaussichten dieser
Normenkontrollklage als eher gering einstufte, wurde über eine
Vergleichsregelung die Klage zurückgezogen. Nach Ablauf der befristeten
Festsetzung wurde dann der Spielplatz im Jahre 2017 wieder abgebaut.
Die Anlage und
Bestückung von Kinderspielplätzen wird regelmäßig einmal jährlich durch die
Spielplatzkommission geprüft. Seitens der Spielplatzkommission wurde das Fehlen
eines Spielplatzes in diesem Bebauungsplanbereich nicht angesprochen. Von daher
sieht die Verwaltung hier keinen Handlungsbedarf.
Der Vorschlag des
Antragstellers, derzeit noch nicht bebaute Grundstück im Besitz eines
Vorhabenträgers für eine erneute vorübergehende Spielplatznutzung zu verwenden,
wird seitens der Verwaltung nicht für sinnvoll erachtet.
Auch für dieses
Vorhaben wäre wiederum ein erneutes Bebauungsplanverfahren erforderlich. Die
betreffenden Grundstücke werden aber als sogenannte
Baustelleneinrichtungsflächen im Rahmen des laufenden
Planfeststellungsverfahrens zur ABS 46/2 Betuwe-Linie benötigt und sind in den
Planfeststellungsunterlagen entsprechend festgesetzt. Die Flächen unterliegen
zudem einer Veränderungssperre. Mit dem Planfeststellungsbeschluss zu diesem
Planfeststellungsabschnitt wird im Laufe des Jahres 2019 gerechnet, so dass
relativ kurzfristig die Bahnübergangsbeseitigungsmaßnahmen beginnen werden.
Somit müsste der Spielplatz ein zweites Mal wieder abgebaut werden.
Seitens der
Verwaltung wird jedoch vorgeschlagen, die Ausstattung des Schulhofs der Schule
an der Sulenstraße mit einigen zusätzlichen Spielgeräten zu prüfen. Der
Schulhof kann nach Schulschluss von Kindern genutzt werden und wäre dauerhaft
mit geringen Herstellungskosten, auch während der Bauphase nutzbar. Die
zuständige Spielplatzkommission soll mit diesem Anliegen beauftragt werden.
Die Einstellung
von weiteren Mitteln ist somit zunächst nicht erforderlich.
- Zum Antrag der UWE – Ratsfraktion vom
28.11.2018 zur Errichtung wettergeschützter Fahrradabstellplätzen /
Fahrradständern an der Bushaltestelle „van-den-Bergh-Straße“
s auf gleichlautenden Antrag zur Haushaltsplanberatung 2018
Stellungnahme der
Verwaltung:
Die Verwaltung
weist darauf hin, dass die Erfordernisse von Abstellmöglichkeiten für Fahrräder
(Standort und teilweise auch deren Ausgestaltung) im Rahmen des derzeit
ausgeschriebenen Nahmobilitätskonzeptes mit erarbeitet werden wird. Das Konzept
soll in 2019 erstellt werden.
Die Verwaltung
schlägt daher vor, zunächst die Ergebnisse des Konzeptes abzuwarten, um dann
bedarfsgerecht auch ggfs. an weiteren Standorten im Stadtgebiet ähnlich
gestaltete überdachte Zweirad-Abstellmöglichkeiten im Sinne des gestellten
Antrages einzurichten bzw. hierfür gezielt Gelder einzustellen und ggf. auch
Fördermöglichkeiten zu nutzen.
- Zur Eingabe 21/2018
des SPD-Ortsvereins Elten vom 17.10.2018 zur Bereitstellung von
entsprechenden Haushaltsmitteln zur Initiierung eines
Entwicklungskonzeptes für den Ortsteil Elten (EkE)
Stellungnahme der
Verwaltung:
Der SPD-Ortsverein
Elten beantragt mit der Eingabe 21/2018 vom 17.10.2018 die Initiierung eines
Entwicklungskonzeptes für den Ortsteil Elten (EKE).
Ein
gleichlautender Antrag wurde bereits zur Haushaltsplanberatung 2018 gestellt.
Die Begründung zu
der Eingabe nimmt Bezug auf die Planungen zum Planfeststellungsabschnitt 3.5
(Betuwe), welche aus Sicht des SPD-Ortsvereines neben den konkreten Maßnahmen
im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens auch erhebliche innerörtliche
Planungsanstrengungen, die über die rein bahntechnischen Aufgaben hinausgehen,
erfordern (s. Einleitung und Nr. 1.).
Darüber hinaus
enthält die Begründung in den Nr. 2.) – 9.) städtebauliche, verkehrsplanerische
und touristische Aspekte, die zur Entwicklung des Ortsteils Elten in einer
Gesamtkonzeption dargelegt werden sollen.
I. Betuwe –
Einleitung und Nr. 1.)
Derzeit laufen im
Ortsteil Elten zwei Planfeststellungsverfahren im Zusammenhang mit dem Ausbau
der Betuwe-Linie. Es handelt sich um die
PFV 3.5 (Bahn) und PFV B8n (Straßen.NRW). Für beide Verfahren wurde die
Offenlage durchgeführt. Im PFV Bahn bereits die Anhörung. Die Anhörung im
straßenrechtlichen Verfahren steht in 2019 noch an.
Zum Parken im
Bereich des Bahnhaltepunktes Elten laufen mit der Deutschen Bahn seit einiger
Zeit Gespräche, ungenutzte Flächen auf Bahn-Gelände zu einem Parkplatz für PKW
und Zweiräder zur Verfügung zu stellen und Herzurichten. Ziel der Verwaltung
ist es, dies bis zur Inbetriebnahme des Haltepunktes zu realisieren.
II.
Städtebauliche, verkehrsplanerische und touristische Aspekte – Nr. 2) – 9.)
Die in der
Begründung zur SPD-Eingabe unter den Nr. 2.) – 9.) vorgebrachten
städtebaulichen, verkehrsplanerischen und touristischen Aspekte, die sich in
dem EKE wiederfinden sollen, sind unter Berücksichtigung stadtplanerischer
Grundsätze wesentliche Bausteine eines solchen Konzeptes. Zur Gesamtbetrachtung
des Ortsteils Elten ist die Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes grundsätzlich ein
geeignetes informelles städtebauliches Instrument.
Die Umsetzung des
Masterplans Hoch-Elten und die Umsetzung von Maßnahmen des integrierten
Stadtentwicklungskonzeptes 2025 (ISEK 2025) für die Innenstadt sowie weitere im
Bereich Stadtentwicklung zu erarbeitende konzeptionelle Grundlagen binden in
den Jahren 2019 - 2022 jedoch so
umfangreiche personelle und finanzielle Mittel, dass die Erarbeitung eines
weiteren städtebaulichen Konzeptes für den Ortsteil Elten kurzfristig nicht
möglich ist.
a) Umsetzung
Masterplan Hoch-Elten
Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein hat in seiner Sitzung am 16.09.2014 den Masterplan Hoch-Elten
im Sinne eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11
Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Im Zuge eines
detaillierten Maßnahmen- und Prioritätenplans in Verbindung mit einer
überschlägigen Kostenschätzung gibt es mit dem vorliegenden Masterplan eine
grundlegende und zusammenhängende Übersicht aufeinander bezogener Maßnahmen zur
Ortsentwicklung Hoch-Elten.
Zusammen mit den
Bürgern wurden drei Maßnahmen mit hoher Priorität benannt:
- Freistellung von Sichtachsen,
- Schaffung eines Willkommensortes zur
Orientierung in der Ortsmitte und
- Verbesserung der
bestehenden öffentlichen WC-Anlage oder Errichtung einer neuen öffentlichen
WC-Anlage.
Die Sichtachsen am
Eltenberg wurden 2016 freigestellt. Die Planungen für den Willkommensort, die Einstiegsorte, der
Rundweg an den Sichtachsen sowie die Herrichtung der Annährungshindernisse sind
abgeschlossen. Im Jahr 2019 erfolgt die bauliche Umsetzung.
Gleichzeitig wird
der Dr. Robbers Park 2019 umgebaut.
Eine Vielzahl der
im Masterplan Hoch-Elten verankerten Maßnahmen unterstützt die Entwicklung des
Ortsteils Elten zu einem Kneipp-Kurort. Insofern leistet die Umsetzung des
Masterplans Hoch-Elten einen wichtigen Beitrag in Richtung
Kneipp-Zertifizierung.
b) Integriertes
Stadtentwicklungskonzept 2025 (ISEK 2025)
Darüber hinaus
laufen im Fachbereich 5 – Stadtentwicklung die Vorbereitungen zur Umsetzung des
Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes 2025 (ISEK 2025) für die Innenstadt mit
einem Projektzeitraum von ca. 5 Jahren. Ende des Jahres 2018 erhielt die Stadt
die Zusage von Städtebaufördermitteln zur Umsetzung des Konzeptes. Diese müssen
in dem festgelegten Projektzeitraum realisiert werden.
Einzelne
Maßnahmen, wie die Prädikatisierung als Kneipp-Kurort, die Instandhaltung und
Modernisierung von Straßen und Wegen sowie die Anpassung an den Klimawandel
bzw. dem Vorbeugen von Auswirkungen durch Starkregenereignisse werden
fortlaufend bearbeitet und sorgen so für eine kontinuierliche Weiterentwicklung
des Ortsteils.
Zusammenfassend
kommt die Verwaltung daher zu dem Ergebnis, dass aus den vorgenannten,
anstehenden Maßnahmen, aus der Umsetzung des Masterplans Hoch-Elten sowie des
ISEK 2025 für die Innenstadt und den noch nicht vorliegenden
Planfeststellungsbeschlüssen zu den beiden bahn- und straßenrechtlichen
Verfahren (Betuwe-Linie) die Erarbeitung eines weiteren städtebaulichen
Konzeptes für den Ortsteil Elten kurzfristig nicht möglich und auch zum
gegenwärtigen Zeitpunkt nicht sinnvoll ist. Vor dem Hintergrund kürzlich
erfolgter und anstehender Personalwechsel im Fachbereich 5 sind die Kapazitäten
ohnehin begrenzt.
- Zum Antrag XLIIl 2018
der Ratsfraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN vom 20.11.2018 zur Bereitstellung
von 50.000 € für die Entwicklung zur behindertengerechten und
fahrradfreundlichen Stadt
Stellungnahme der
Verwaltung:
Der Antrag zur Bereitstellung
von Mitteln für die Entwicklung zur behindertengerechten Stadt wird im
Sozialausschuss und ASE in einer gesonderten Vorlage bewertet.
Derzeit ist die
Erarbeitung eines Klimaschutzteilkonzeptes mit dem Fokus auf die Nahmobilität
(Fußgänger- und Radverkehr) ausgeschrieben.
Für den Haushalt 2019 sind Mittel in Höhe von 56.000€ angefordert
worden.
In diesem Konzept
soll die Förderung und Verbesserung des Fußgänger- und Radverkehrs, in Form
einer Nahmobilitätsstrategie, als fachübergreifender Handlungsleitfaden für
eine verbesserte Performance in Bezug auf die Klimaschutzziele herausgestellt
werden. Bestandteil des Konzeptes ist ein Maßnahmenkatalog, der verschiedene
Bausteine aufzeigen soll, die gezielt umgesetzt werden können. Handlungsfelder
sind beispielsweise:
-Netzlückenschlüsse
der Radwege,
-Verbesserung
der Querungsbedingungen für Fußgänger,
-Verbesserung
der Aufenthaltsqualität für zu Fuß gehende im Straßenraum
unter Berücksichtigung verschiedener
Altersklassen (Barrierefreiheit),
Es ist daher
sinnvoll, Mittel gezielt für die Umsetzung der dargestellten Maßnahmen in den
Haushalt erst dann einzustellen, wenn das Konzept vorliegt.
- Zum Antrag XLIIl 2018
der Ratsfraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN vom 20.11.2018 zur Beantragung von
Fördermitteln zur Nahmobilität
Stellungnahme der
Verwaltung:
Für eine
Beantragung finanzieller Mittel aus dem Fördertopf Nahmobilität, müssen
konkrete Projekte geplant sein. Diese werden sich aus dem in Bearbeitung
befindenden Konzept ergeben.
Für die
Ausarbeitung des Konzeptes ist unterdessen eine Zuwendung in Höhe von 50% über
den Projektträger Jülich bewilligt worden. In den Haushalt 2019 sind die
entsprechenden Mittel eingestellt. Es verbleibt ein Eigenanteil in Höhe von
28.000€.
Die Errichtung
sicherer Rad- und Fußwege wird zudem bei Straßenneubauten mitberücksichtigt und
durch Beantragung von Mitteln des Landes über die Richtlinie zur Förderung des
kommunalen Straßenbaus finanziell unterstützt. Auch die Anlage barrierefreier
Verkehrseinrichtungen erfolgt bereits sukzessive im Rahmen des Straßenneubaus.
Zudem wird nun der
Umbau der Bushaltestellen im Sinne einer barrierefreien Gestaltung umgesetzt
und mit Mitteln des Verkehrsverbunds Rhein Ruhr finanziell bezuschusst.
- Zum Antrag XLIIl 2018
der Ratsfraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN vom 20.11.2018 zur Bereitstellung
von Mitteln für eine zeitnahe Luftmessung in der Innenstadt
Stellungnahme der
Verwaltung:
Für den Bereich
zwischen Steinstraße/Fischerort und Rheinpromenade soll im Jahr 2019 ein
Bebauungsplan aufgestellt werden, um die städtebaulichen Zielsetzungen
planungsrechtlich zu sichern. Im Rahmen dieses Bebauungsplanverfahrens müssen
aufgrund der dort befindlichen Wohnnutzungen ohnehin durch qualifizierte
Gutachter Immissionsschutzgutachten bezüglich Lärm und Luftschadstoffen
beauftragt werden.
Mittel für
Gutachten im Rahmen von Bauleitplanungen stehen i. H. v. 40.000 € im Sachkonto
1.100.09.01.01, Produkt 52910000 zur Verfügung.
Aus diesem Grund
sind zunächst keine weiteren Haushaltsmittel zur Luftschadstoffmessung in
diesem Bereich erforderlich.
Auf die
Stellungnahme der Verwaltung zu Ziffer 12 (SPD-Antrag zu großräumigen Luftmessungen)
wird verwiesen.
- Zum Antrag XLVI 2018
der CDU-Ratsfraktion vom 13.12.2018 auf Bereitstellung von 250.000 € zur
Generalüberholung der Rheinpromenade
Stellungnahme der
Verwaltung:
Die Rheinpromenade
ist unter Inanspruchnahme von Städtebaufördermitteln gebaut und 2006 fertig
gestellt worden.
Es besteht noch
eine Zweckbindungsfrist aus der Städtebauförderung.
Die
Förderbedingungen untersagen eine Änderung, die dem Förderzweck entgegensteht.
Aufgrund des guten
Zustandes der Rheinpromenade und aufgrund der oben genannten Bedingung, sieht
die Verwaltung keinen Handlungsbedarf, der es rechtfertigen würde pauschal
250.000 € bereitzustellen.
Sanierung und
Instandhaltungsarbeiten sind Aufgabe der KBE.
Es handelt sich
deswegen um eine gesonderte Aufstockung der Unterhaltungsmittel für die KBE.
Die
Verwaltung schlägt daher vor, nach einer Ortsbesichtigung, Maßnahmenvorschläge
zu erarbeiten und diese dann, nach vorheriger Vorstellung im zuständigen
Werksausschuss der KBE und eventueller Abstimmung mit dem Fördermittelgeber,
umzusetzen.
Da es
sich dabei nur um Unterhaltungsmaßnahmen handeln kann, sollen dann ggf. den
KBE, Sondermittel in Höhe von 75.000 € zweckgebunden zur Verfügung gestellt werden.
- Zum Antrag XLVII 2018 der
CDU-Ratsfraktion vom 13.12.2018 zur Bildung eines Haushaltsansatzes von
3,0 Mio. € für den Bau eines mehrgeschossigen Parkhauses am Kleinen Wall.
Stellungnahme der
Verwaltung:
In der vergangenen
Ausschusssitzung wurden die Entwürfe als Ergebnis der Vorplanung der beiden
Parkdecks durch das Büro Kemper vorgestellt. Es liegt nun eine -weiterhin
grobe- Kostenschätzung vor, die einen erforderlichen Schallschutz mit
einrechnet.
Im Rahmen der Haushaltsplanberatung sollte über die weitere Vorgehensweise
hinsichtlich der beiden Parkdecks (Kleiner Wall und Willikensoord) beraten
werden.
Zudem liegt ein
Antrag der CDU Ratsfraktion vor, Gelder für die weitere Planung und den Bau
eines Parkdecks am Kleinen Wall in Höhe von 3 Mio. Euro in den Haushalt
einzustellen.
Die geschätzten Kosten für den Bau der Parkdecks betragen (Ergebnis Büro
Kemper):
Kleiner Wall
Kosten
2-geschossig (184 Stellplätze) 2.518.040 €
à inkl.
Schallschutz 3.020.360 €
Kosten
3-geschossig (282 Stellplätze) 3.859.170 €
à inkl.
Schallschutz 4.629.030 €
Willikensoord
Kosten
3-geschossig (137 Stellplätze) 1.874.845 €
à inkl.
Schallschutz 2.248.855 €
Vorschlag:
Die
Verwaltung schlägt vor, zunächst für den Standort „Kleiner Wall“ weitere
Planungskosten für die Leistungsphasen 3 und 4 in Höhe von 70.000€ in den Haushalt 2019 einzustellen sowie die
weiteren investiven Kosten für den Bau in den Haushalt 2020 und 2021
einzuplanen.
Planungskosten
Die Kosten
berechnen sich auf Grundlage der HOAI aus der grob errechneten, oben genannten
Gesamtsumme des Vorhabens.
Für den Haushalt
2019 sind derzeit bereits Planungskosten in Höhe von 30.000 Euro eingeplant worden
(jeweils 15.000 € für „Kleiner Wall“ und „Willikensoord“).
Es stehen keine
Mittel zur Übertragung ins Haushaltsjahr 2019 zur Verfügung.
Die eingeplanten Haushausmittel 2019 für die beiden Parkdecks werden
zusammengelegt und die Differenz von 40.000 Euro zusätzlich als Planungskosten
in den Haushalt 2019 eingeplant werden.
Investive Kosten
Für den Bau sind
für das Jahr 2020 bereits sowohl für das Projekt „Kleiner Wall“ als auch für
das Projekt „Willikensoord“ 1,5 Mio. Euro Baukosten angesetzt worden. Diese
Ansätze werden für die Umsetzung der Parkdecks „Kleiner Wall“ zusammengelegt
und um weitere 1,7 Mio. Euro ergänzt. D.h. es sollen insgesamt 4,7 Mio Euro in den Haushalt 2019 als
Verpflichtungsermächtigung aufgenommen werden, um eine Auftragsvergabe in 2019
zu ermöglichen.
Die
Haushaltsansätze aus denen die Investitionen gezahlt werden, werden auf die
Folgejahre 2020 (3 Mio.) und 2021 (1,7 Mio) verteilt werden.
- Zum Antrag XLVIII 2018 der
CDU-Ratsfraktion vom 13.12.2018 auf Errichtung einer ordentlichen
Beleuchtung für den Fuß- und Radweg an der Ostermayerstraße sowie
Überprüfung der Querung in Höhe des Elsepaßweges.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Zur Verbesserung
der Verkehrssituation und der Sicherheit der Fußgänger und Radfahrer sieht es
die Verwaltung vor dem Hintergrund der Inbetriebnahme des Kasernengeländes als
gerechtfertigt an, an dem Radweg der Ostermayerstraße eine Beleuchtung
vorzusehen. Die Kosten wurden auf circa 70.000 € für die Beleuchtung der Strecke
der Ostermayerstraße von der B220 bis zum Gnadentalweg geschätzt.
Die vorhandene
Querung der Radverkehrsanlage an der Kreuzung Ostermayerstraße / Elsepaßweg /
Moritz-von-Nassau-Straße wird geprüft.
- Zum Antrag XLVIII 2018 der
CDU-Ratsfraktion vom 13.12.2018 auf Prüfung eines möglichen Radweges von
der B220 über das Kasernengelände bis zur Einfahrt an der
Kindertagesstätte.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Die Sinnhaftigkeit
einer derartigen Radwegeführung wird seitens der Verwaltung kritisch gesehen.
Mit einer derartigen Radwegeführung müsste im Bereich der B220 eine weitere
Querungshilfe ggf. mit einer Ampelanlage eingeplant werden. Dies scheint vor
dem Hintergrund der vorhandenen Ampelanlage an der Kreuzung der
Ostermayerstraße /B220/Weseler Straße nicht umsetzbar. Außerdem müsste für ein
derartiges Vorhaben Grunderwerb getätigt werden und ein
B-Planänderungsverfahren angestrengt werden.
Zum anderen ist zu
berücksichtigen, dass mit dem unter Ziffer 10 gemachten Vorschlag, den Radweg
an der Ostermayerstraße zu Beleuchten und ggf. die Notwendigkeit einer
Querungshilfe im Einmündungsbereich des Elsepaßweg/ bzw. Moritz-v.
Nassau-Straße zu prüfen, eine geeignete und sichere Rad- und Fußwegeverbindung
angeboten wird.
Die Verwaltung schlägt daher vor, diesem Antrag mit vorgenannter Begründung
nicht zu folgen.
- Zum Antrag IV 2019 der SPD-Ratsfraktion
vom 03.01.2019 auf Bereitstellung von Haushaltsmitteln für eine
großräumige Luftmessung auf dem Gebiet der Stadt Emmerich am Rhein
Stellungnahme der
Verwaltung:
Für den Bereich
zwischen Steinstraße/Fischerort und Rheinpromenade soll im Jahr 2019 ein
Bebauungsplan aufgestellt werden, um die städtebaulichen Zielsetzungen
planungsrechtlich zu sichern. Im Rahmen dieses Bebauungsplanverfahrens müssen
aufgrund der dort befindlichen Wohnnutzungen ohnehin durch qualifizierte
Gutachter Immissionsschutzgutachten bezüglich Lärm und Luftschadstoffen
beauftragt werden.
Hinsichtlich weiterer Durchführung von großräumigen Luftmessungen wird sich die
Verwaltung mit den zuständigen Ministerien bzw. dem LANUV in Verbindung setzen,
um die Zuständigkeiten im Hinblick auf die Durchführung großräumiger
Luftmessungen abzuklären. Über das Ergebnis wird zu gegebener Zeit
berichtet.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist
im Haushaltsjahr 2019 vorgesehen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter