Betreff
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019;
hier: Beratung in den Fachausschüssen
- Maßnahmen des Fachbereiches 5 - Stadtentwicklung -
Vorlage
05 - 16 1738/2019
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat fasst den Budgetbeschluss und legt den Zuschussbedarf für das Budget 500 „Fachbereich 5 – Stadtentwicklung“ im Ergebnishaushalt für das Haushaltsjahr 2019 auf 2.974.588 Euro und im Finanzhaushalt auf 8.467.012 Euro zuzüglich der Veränderung aus den folgenden Beschlüssen fest.

 

  1. Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein stellt keine zusätzliche Mittel zum Anschaffung von „Outdoor-Fitness Geräten“ für den Rheinpark zur Verfügung.

Der Rat beauftragt die Verwaltung, mit den Betreibern des geplanten Rollatorenparks und dem Investor des MONA-Geländes Verhandlungen zum Aufstellen von Outdoor-Fitness-Geräten aufzunehmen.

  1. Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beauftragt die Verwaltung, in Abstimmung mit der Schulleitung der St.-Michael-Grundschule, der Spielplatzkommission und des Ortsvorstehers die Möglichkeiten zur Aufstellung von weiteren Spielgeräten auf dem Schulgelände zu prüfen.
  2. Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein stellt keine zusätzlichen Mittel zur Herstellung/Einrichtung von wettergeschützten Fahrradabstellplätzen / Fahrradständern an der Bushaltestelle „van-den-Bergh-Straße“ zur Verfügung.
  3. Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt  die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, dem Antrag Nr. 21/2018 des SPD-Ortsvereins Elten, betreffend der Initiierung eines EKE für den Ortsteil Elten, zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zu folgen.
  4. Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein stellt zunächst keine zusätzlichen Mittel für den Antrag für die Entwicklung zur fahrradfreundlichen Stadt zur Verfügung.
  5. Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein stellt zunächst keine zusätzliche Mittel für eine Beantragung von Fördermitteln zur Nahmobilität zur Verfügung.
  6. Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein stellt keine zusätzlichen Mittel für eine zeitnahe Luftmessung zur Verfügung.
  7. Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein stellt den KBE Sondermittel in Höhe von 75.000 € für eine Generalüberholung der Rheinpromenade zur Verfügung.
  8. Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein legt die eingestellten Mittel für Planungskosten in Höhe von jeweils 15.000 € für das Parkdeck „Willikensoord“ und „Kleiner Wall“ zusammen und erhöht diese auf insgesamt 70.000 €. Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein stellt für den Bau des Parkdeckes „Kleiner Wall“ eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 4,7 Mio. € in den Haushalt 2019 ein. Die Haushaltsansätze sollen auf die Jahre 2020 in Höhe von 3 Mio. € und 2021 in Höhe von 1,7 Mio. € verteilt werden.
  9. Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein stellt zusätzliche Mittel in Höhe von 70.000 € für eine Errichtung einer Beleuchtung der Ostermayerstraße zwischen der Kreuzung B220/K16 bis zum Gnadentalweg  zur Verfügung.
  10. Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Antrag eines möglichen Radweges von der B220 über das Kasernengelände bis zur Einfahrt an der Kindertagesstätte zur Kenntnis und beschließt, diesem Antrag nicht zu folgen.
  11. Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Antrag auf Bereitstellung von Haushaltsmitteln für eine großräumige Luftmessung auf dem Gebiet der Stadt Emmerich am Rhein zur Kenntnis und stellt hierfür zunächst keine Mittel zur Verfügung.

 

Sachdarstellung :

 

Am 20.11.2018 wurde der Entwurf des Haushaltsplanes 2019 durch den Bürgermeister und Stadtkämmerer in den Rat eingebracht und zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse verwiesen.

Am 27.11.2018 wurde der Entwurf des Haushaltsplanes 2019 im ASE zur weiteren Beratung vorgestellt und zur Kenntnis gegeben. Weiterhin wurden die entsprechenden Seiten des Haushaltsplanentwurfes 2019 verteilt bzw. im Sitzungsinformationssystem eingestellt.

 

Als Anlage ist der Haushaltsplanentwurf des Dezernates II / Budget 500 / Fachbereich 5 – Stadtentwicklung – beigefügt. S. 295 – 354)

 

Anmerkung:    Diese Seiten sind im Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2019 auf grünem Papier ausgedruckt.

 

Ab den Seiten 311 und 312 sind die Tiefbaumaßnahmen und ab der Seite 316 sind die einzelnen Straßen mit den jeweiligen Produktnummern aufgeführt.

 

 

Begründungen zu den Eingaben und Anträgen der Fraktionen zum Haushalt 2019

 

  1. Zur Eingabe Nr. XXXVIII/2018 der UWE-Fraktion zur Anschaffung von „Outdoor-Fitness Geräten“ für den Rheinpark

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Im Rahmen der Gestaltungskonzeption des Rheinparkes wurden alle Spiel- und Aktionsgeräte im Bereich der zentralen Parkachse  aufgestellt. 

Schon im Verlauf der Nachrüstung von einigen Spielgeräten, zeigte sich aufgrund der notwendigen Sicherheitsabstände, dass weitere Spielgeräte nicht mehr aufgestellt werden können. Außerdem sollten Geräte nicht unter Bäumen aufgestellt werden, weil dort mit Verschmutzungen durch Vogelkot zu rechnen ist.

Die Flächen im Umfeld des Kriegerehrenmales scheiden hierfür ebenfalls aus, da diese zum einen für die Durchführung von Stadtfesten benötigt werden und zum anderen aus gestalterischen Gründen zum Ehrenmal selbst ein gewisser Achtungsraum verbleiben sollte.

 

Die Verwaltung schlägt vor, solche Geräte ggf. bei dem geplanten St.-Augustinus-Rolatoren-Park mit zu integrieren. Des Weiteren steht auf dem Kasernengelände im Zuge der laufenden B-Planänderung zum Waldparkviertel die Planung von geeigneten Spielflächen an. Hier könnten im Bereich der Grünfläche zwischen Gnadentalweg und Borgheeser Weg/ Ostermayerstraße einige Outdoor-Fitnessgeräte als Start-, bzw. Endpunkt von Laufrunden durch den Borgheeser Wald, aufgestellt werden.

 

 

  1. Zum Antrag Nr. 22/2018 vom CDU-Ortsverband Praest zur Errichtung eines provisorischen Kinderspielplatz in Praest „Praestsches Feld“

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Im Baugebiet „Praestsches Feld“ ist derzeit kein Spielplatz vorhanden.

In dem usprünglichen Bebauungsplan aus dem Jahre 1990 wurde kein Spielplatz festgesetzt. Seinerzeit bestand die Auffassung, dass zum einen die Lage im ländlichen Raum und zum anderen die Tatsache, dass der Schulhof an der Sulenstraße außerhalb der Unterrichtszeiten als Spielfläche genutzt werden kann, keine Ausweisung eines gesonderten Spielplatzes erfordert.

Erst einige Jahre nach erfolgter Erschließung und Bebauung wurde seitens der dort wohnenden Familien die Anlage eines Spielplatzes gewünscht. Von daher wurde ein Privatgrundstück für einen vorübergehenden Zeitpunkt hierfür zur Verfügung gestellt und der Bebauungsplan entsprechend geändert. Nach Errichtung dieses Spielplatzes wurde diese Bebauungsplanänderung mittels eines Normenkontrollverfahrens seitens eines Grundstückseigentümers beklagt. Nachdem das Gericht im Rahmen einer Ortsbesichtigung die Erfolgsaussichten dieser Normenkontrollklage als eher gering einstufte, wurde über eine Vergleichsregelung die Klage zurückgezogen. Nach Ablauf der befristeten Festsetzung wurde dann der Spielplatz im Jahre 2017 wieder abgebaut.

Die Anlage und Bestückung von Kinderspielplätzen wird regelmäßig einmal jährlich durch die Spielplatzkommission geprüft. Seitens der Spielplatzkommission wurde das Fehlen eines Spielplatzes in diesem Bebauungsplanbereich nicht angesprochen. Von daher sieht die Verwaltung hier keinen Handlungsbedarf.

 

Der Vorschlag des Antragstellers, derzeit noch nicht bebaute Grundstück im Besitz eines Vorhabenträgers für eine erneute vorübergehende Spielplatznutzung zu verwenden, wird seitens der Verwaltung nicht für sinnvoll erachtet.

Auch für dieses Vorhaben wäre wiederum ein erneutes Bebauungsplanverfahren erforderlich. Die betreffenden Grundstücke werden aber als sogenannte Baustelleneinrichtungsflächen im Rahmen des laufenden Planfeststellungsverfahrens zur ABS 46/2 Betuwe-Linie benötigt und sind in den Planfeststellungsunterlagen entsprechend festgesetzt. Die Flächen unterliegen zudem einer Veränderungssperre. Mit dem Planfeststellungsbeschluss zu diesem Planfeststellungsabschnitt wird im Laufe des Jahres 2019 gerechnet, so dass relativ kurzfristig die Bahnübergangsbeseitigungsmaßnahmen beginnen werden. Somit müsste der Spielplatz ein zweites Mal wieder abgebaut werden.

 

Seitens der Verwaltung wird jedoch vorgeschlagen, die Ausstattung des Schulhofs der Schule an der Sulenstraße mit einigen zusätzlichen Spielgeräten zu prüfen. Der Schulhof kann nach Schulschluss von Kindern genutzt werden und wäre dauerhaft mit geringen Herstellungskosten, auch während der Bauphase nutzbar. Die zuständige Spielplatzkommission soll mit diesem Anliegen beauftragt werden.

 

Die Einstellung von weiteren Mitteln ist somit zunächst nicht erforderlich.

 

 

  1. Zum Antrag der UWE – Ratsfraktion vom 28.11.2018 zur Errichtung wettergeschützter Fahrradabstellplätzen / Fahrradständern an der Bushaltestelle „van-den-Bergh-Straße“

s auf gleichlautenden Antrag zur Haushaltsplanberatung 2018

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Erfordernisse von Abstellmöglichkeiten für Fahrräder (Standort und teilweise auch deren Ausgestaltung) im Rahmen des derzeit ausgeschriebenen Nahmobilitätskonzeptes mit erarbeitet werden wird. Das Konzept soll in 2019 erstellt werden.

Die Verwaltung schlägt daher vor, zunächst die Ergebnisse des Konzeptes abzuwarten, um dann bedarfsgerecht auch ggfs. an weiteren Standorten im Stadtgebiet ähnlich gestaltete überdachte Zweirad-Abstellmöglichkeiten im Sinne des gestellten Antrages einzurichten bzw. hierfür gezielt Gelder einzustellen und ggf. auch Fördermöglichkeiten zu nutzen.

 

 

  1. Zur Eingabe 21/2018 des SPD-Ortsvereins Elten vom 17.10.2018 zur Bereitstellung von entsprechenden Haushaltsmitteln zur Initiierung eines Entwicklungskonzeptes für den Ortsteil Elten (EkE)

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Der SPD-Ortsverein Elten beantragt mit der Eingabe 21/2018 vom 17.10.2018 die Initiierung eines Entwicklungskonzeptes für den Ortsteil Elten (EKE).

 

Ein gleichlautender Antrag wurde bereits zur Haushaltsplanberatung 2018 gestellt.

 

Die Begründung zu der Eingabe nimmt Bezug auf die Planungen zum Planfeststellungsabschnitt 3.5 (Betuwe), welche aus Sicht des SPD-Ortsvereines neben den konkreten Maßnahmen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens auch erhebliche innerörtliche Planungsanstrengungen, die über die rein bahntechnischen Aufgaben hinausgehen, erfordern (s. Einleitung und Nr. 1.).

 

Darüber hinaus enthält die Begründung in den Nr. 2.) – 9.) städtebauliche, verkehrsplanerische und touristische Aspekte, die zur Entwicklung des Ortsteils Elten in einer Gesamtkonzeption dargelegt werden sollen.

 

I. Betuwe – Einleitung und Nr. 1.)

 

Derzeit laufen im Ortsteil Elten zwei Planfeststellungsverfahren im Zusammenhang mit dem Ausbau der Betuwe-Linie. Es handelt sich um die  PFV 3.5 (Bahn) und PFV B8n (Straßen.NRW). Für beide Verfahren wurde die Offenlage durchgeführt. Im PFV Bahn bereits die Anhörung. Die Anhörung im straßenrechtlichen Verfahren steht in 2019 noch an.

 

Zum Parken im Bereich des Bahnhaltepunktes Elten laufen mit der Deutschen Bahn seit einiger Zeit Gespräche, ungenutzte Flächen auf Bahn-Gelände zu einem Parkplatz für PKW und Zweiräder zur Verfügung zu stellen und Herzurichten. Ziel der Verwaltung ist es, dies bis zur Inbetriebnahme des Haltepunktes zu realisieren.

 

II. Städtebauliche, verkehrsplanerische und touristische Aspekte – Nr. 2) – 9.)

 

Die in der Begründung zur SPD-Eingabe unter den Nr. 2.) – 9.) vorgebrachten städtebaulichen, verkehrsplanerischen und touristischen Aspekte, die sich in dem EKE wiederfinden sollen, sind unter Berücksichtigung stadtplanerischer Grundsätze wesentliche Bausteine eines solchen Konzeptes. Zur Gesamtbetrachtung des Ortsteils Elten ist die Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes grundsätzlich ein geeignetes informelles städtebauliches Instrument.

 

Die Umsetzung des Masterplans Hoch-Elten und die Umsetzung von Maßnahmen des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes 2025 (ISEK 2025) für die Innenstadt sowie weitere im Bereich Stadtentwicklung zu erarbeitende konzeptionelle Grundlagen binden in den Jahren 2019 -  2022 jedoch so umfangreiche personelle und finanzielle Mittel, dass die Erarbeitung eines weiteren städtebaulichen Konzeptes für den Ortsteil Elten kurzfristig nicht möglich ist.

 

a) Umsetzung Masterplan Hoch-Elten

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein hat in seiner Sitzung am 16.09.2014 den Masterplan Hoch-Elten im Sinne eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

 

Im Zuge eines detaillierten Maßnahmen- und Prioritätenplans in Verbindung mit einer überschlägigen Kostenschätzung gibt es mit dem vorliegenden Masterplan eine grundlegende und zusammenhängende Übersicht aufeinander bezogener Maßnahmen zur Ortsentwicklung Hoch-Elten.

Zusammen mit den Bürgern wurden drei Maßnahmen mit hoher Priorität benannt:

 

-           Freistellung von Sichtachsen,

-           Schaffung eines Willkommensortes zur Orientierung in der Ortsmitte und

-           Verbesserung der bestehenden öffentlichen WC-Anlage oder Errichtung einer neuen öffentlichen WC-Anlage.

 

Die Sichtachsen am Eltenberg wurden 2016 freigestellt. Die Planungen für den  Willkommensort, die Einstiegsorte, der Rundweg an den Sichtachsen sowie die Herrichtung der Annährungshindernisse sind abgeschlossen. Im Jahr 2019 erfolgt die bauliche Umsetzung.

 

Gleichzeitig wird der Dr. Robbers Park 2019 umgebaut.

 

Eine Vielzahl der im Masterplan Hoch-Elten verankerten Maßnahmen unterstützt die Entwicklung des Ortsteils Elten zu einem Kneipp-Kurort. Insofern leistet die Umsetzung des Masterplans Hoch-Elten einen wichtigen Beitrag in Richtung Kneipp-Zertifizierung.

 

b) Integriertes Stadtentwicklungskonzept 2025 (ISEK 2025)

Darüber hinaus laufen im Fachbereich 5 – Stadtentwicklung die Vorbereitungen zur Umsetzung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes 2025 (ISEK 2025) für die Innenstadt mit einem Projektzeitraum von ca. 5 Jahren. Ende des Jahres 2018 erhielt die Stadt die Zusage von Städtebaufördermitteln zur Umsetzung des Konzeptes. Diese müssen in dem festgelegten Projektzeitraum realisiert werden.

 

Einzelne Maßnahmen, wie die Prädikatisierung als Kneipp-Kurort, die Instandhaltung und Modernisierung von Straßen und Wegen sowie die Anpassung an den Klimawandel bzw. dem Vorbeugen von Auswirkungen durch Starkregenereignisse werden fortlaufend bearbeitet und sorgen so für eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Ortsteils.

 

Zusammenfassend kommt die Verwaltung daher zu dem Ergebnis, dass aus den vorgenannten, anstehenden Maßnahmen, aus der Umsetzung des Masterplans Hoch-Elten sowie des ISEK 2025 für die Innenstadt und den noch nicht vorliegenden Planfeststellungsbeschlüssen zu den beiden bahn- und straßenrechtlichen Verfahren (Betuwe-Linie) die Erarbeitung eines weiteren städtebaulichen Konzeptes für den Ortsteil Elten kurzfristig nicht möglich und auch zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht sinnvoll ist. Vor dem Hintergrund kürzlich erfolgter und anstehender Personalwechsel im Fachbereich 5 sind die Kapazitäten ohnehin begrenzt.

 

 

 

  1. Zum Antrag XLIIl 2018 der Ratsfraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN vom 20.11.2018 zur Bereitstellung von 50.000 € für die Entwicklung zur behindertengerechten und fahrradfreundlichen Stadt

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Antrag zur Bereitstellung von Mitteln für die Entwicklung zur behindertengerechten Stadt wird im Sozialausschuss und ASE in einer gesonderten Vorlage bewertet.

 

Derzeit ist die Erarbeitung eines Klimaschutzteilkonzeptes mit dem Fokus auf die Nahmobilität (Fußgänger- und Radverkehr) ausgeschrieben.  Für den Haushalt 2019 sind Mittel in Höhe von 56.000€ angefordert worden. 

In diesem Konzept soll die Förderung und Verbesserung des Fußgänger- und Radverkehrs, in Form einer Nahmobilitätsstrategie, als fachübergreifender Handlungsleitfaden für eine verbesserte Performance in Bezug auf die Klimaschutzziele herausgestellt werden. Bestandteil des Konzeptes ist ein Maßnahmenkatalog, der verschiedene Bausteine aufzeigen soll, die gezielt umgesetzt werden können. Handlungsfelder sind beispielsweise: 

-Netzlückenschlüsse der Radwege,

-Verbesserung der Querungsbedingungen für Fußgänger,

-Verbesserung der Aufenthaltsqualität für zu Fuß gehende im Straßenraum

       unter Berücksichtigung verschiedener Altersklassen (Barrierefreiheit),

Es ist daher sinnvoll, Mittel gezielt für die Umsetzung der dargestellten Maßnahmen in den Haushalt erst dann einzustellen, wenn das Konzept vorliegt.

 

 

  1. Zum Antrag XLIIl 2018 der Ratsfraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN vom 20.11.2018 zur Beantragung von Fördermitteln zur Nahmobilität

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Für eine Beantragung finanzieller Mittel aus dem Fördertopf Nahmobilität, müssen konkrete Projekte geplant sein. Diese werden sich aus dem in Bearbeitung befindenden Konzept ergeben. 

Für die Ausarbeitung des Konzeptes ist unterdessen eine Zuwendung in Höhe von 50% über den Projektträger Jülich bewilligt worden. In den Haushalt 2019 sind die entsprechenden Mittel eingestellt. Es verbleibt ein Eigenanteil in Höhe von 28.000€.

Die Errichtung sicherer Rad- und Fußwege wird zudem bei Straßenneubauten mitberücksichtigt und durch Beantragung von Mitteln des Landes über die Richtlinie zur Förderung des kommunalen Straßenbaus finanziell unterstützt. Auch die Anlage barrierefreier Verkehrseinrichtungen erfolgt bereits sukzessive im Rahmen des Straßenneubaus.

Zudem wird nun der Umbau der Bushaltestellen im Sinne einer barrierefreien Gestaltung umgesetzt und mit Mitteln des Verkehrsverbunds Rhein Ruhr finanziell bezuschusst.

 

 

  1. Zum Antrag XLIIl 2018 der Ratsfraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN vom 20.11.2018 zur Bereitstellung von Mitteln für eine zeitnahe Luftmessung in der Innenstadt

 

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Für den Bereich zwischen Steinstraße/Fischerort und Rheinpromenade soll im Jahr 2019 ein Bebauungsplan aufgestellt werden, um die städtebaulichen Zielsetzungen planungsrechtlich zu sichern. Im Rahmen dieses Bebauungsplanverfahrens müssen aufgrund der dort befindlichen Wohnnutzungen ohnehin durch qualifizierte Gutachter Immissionsschutzgutachten bezüglich Lärm und Luftschadstoffen beauftragt werden.

Mittel für Gutachten im Rahmen von Bauleitplanungen stehen i. H. v. 40.000 € im Sachkonto 1.100.09.01.01, Produkt 52910000 zur Verfügung.

Aus diesem Grund sind zunächst keine weiteren Haushaltsmittel zur Luftschadstoffmessung in diesem Bereich erforderlich.

Auf die Stellungnahme der Verwaltung zu Ziffer 12 (SPD-Antrag zu großräumigen Luftmessungen) wird verwiesen.

 

 

  1. Zum Antrag XLVI 2018 der CDU-Ratsfraktion vom 13.12.2018 auf Bereitstellung von 250.000 € zur Generalüberholung der Rheinpromenade

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Rheinpromenade ist unter Inanspruchnahme von Städtebaufördermitteln gebaut und 2006 fertig gestellt worden.

Es besteht noch eine Zweckbindungsfrist aus der Städtebauförderung.

Die Förderbedingungen untersagen eine Änderung, die dem Förderzweck entgegensteht.

Aufgrund des guten Zustandes der Rheinpromenade und aufgrund der oben genannten Bedingung, sieht die Verwaltung keinen Handlungsbedarf, der es rechtfertigen würde pauschal 250.000 € bereitzustellen.

Sanierung und Instandhaltungsarbeiten sind Aufgabe der KBE.

Es handelt sich deswegen um eine gesonderte Aufstockung der Unterhaltungsmittel für die KBE.

Die Verwaltung schlägt daher vor, nach einer Ortsbesichtigung, Maßnahmenvorschläge zu erarbeiten und diese dann, nach vorheriger Vorstellung im zuständigen Werksausschuss der KBE und eventueller Abstimmung mit dem Fördermittelgeber, umzusetzen.

Da es sich dabei nur um Unterhaltungsmaßnahmen handeln kann, sollen dann ggf. den KBE, Sondermittel in Höhe von 75.000 € zweckgebunden zur Verfügung gestellt werden.

 

 

  1. Zum Antrag XLVII 2018 der CDU-Ratsfraktion vom 13.12.2018 zur Bildung eines Haushaltsansatzes von 3,0 Mio. € für den Bau eines mehrgeschossigen Parkhauses am Kleinen Wall.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

In der vergangenen Ausschusssitzung wurden die Entwürfe als Ergebnis der Vorplanung der beiden Parkdecks durch das Büro Kemper vorgestellt. Es liegt nun eine -weiterhin grobe- Kostenschätzung vor, die einen erforderlichen Schallschutz mit einrechnet.
Im Rahmen der Haushaltsplanberatung sollte über die weitere Vorgehensweise hinsichtlich der beiden Parkdecks (Kleiner Wall und Willikensoord) beraten werden.

 

Zudem liegt ein Antrag der CDU Ratsfraktion vor, Gelder für die weitere Planung und den Bau eines Parkdecks am Kleinen Wall in Höhe von 3 Mio. Euro in den Haushalt einzustellen. 

Die geschätzten Kosten für den Bau der Parkdecks betragen (Ergebnis Büro Kemper):

Kleiner Wall

Kosten 2-geschossig (184 Stellplätze) 2.518.040 €   à inkl. Schallschutz 3.020.360 €

Kosten 3-geschossig (282 Stellplätze) 3.859.170 €   à inkl. Schallschutz 4.629.030 €

Willikensoord

Kosten 3-geschossig (137 Stellplätze) 1.874.845 €   à inkl. Schallschutz 2.248.855 €

 

Vorschlag:

Die Verwaltung schlägt vor, zunächst für den Standort „Kleiner Wall“ weitere Planungskosten für die Leistungsphasen 3 und 4 in Höhe von 70.000€  in den Haushalt 2019 einzustellen sowie die weiteren investiven Kosten für den Bau in den Haushalt 2020 und 2021 einzuplanen.

 

Planungskosten

Die Kosten berechnen sich auf Grundlage der HOAI aus der grob errechneten, oben genannten Gesamtsumme des Vorhabens.

Für den Haushalt 2019 sind derzeit bereits Planungskosten in Höhe von 30.000 Euro eingeplant worden (jeweils 15.000 € für „Kleiner Wall“ und „Willikensoord“).

Es stehen keine Mittel zur Übertragung ins Haushaltsjahr 2019 zur Verfügung.
Die eingeplanten Haushausmittel 2019 für die beiden Parkdecks werden zusammengelegt und die Differenz von 40.000 Euro zusätzlich als Planungskosten in den Haushalt 2019 eingeplant werden.

 

Investive Kosten

Für den Bau sind für das Jahr 2020 bereits sowohl für das Projekt „Kleiner Wall“ als auch für das Projekt „Willikensoord“ 1,5 Mio. Euro Baukosten angesetzt worden. Diese Ansätze werden für die Umsetzung der Parkdecks „Kleiner Wall“ zusammengelegt und um weitere 1,7 Mio. Euro ergänzt. D.h. es sollen insgesamt  4,7 Mio Euro in den Haushalt 2019 als Verpflichtungsermächtigung aufgenommen werden, um eine Auftragsvergabe in 2019 zu ermöglichen.

Die Haushaltsansätze aus denen die Investitionen gezahlt werden, werden auf die Folgejahre 2020 (3 Mio.) und 2021 (1,7 Mio) verteilt werden.

 

 

  1.  Zum Antrag XLVIII 2018 der CDU-Ratsfraktion vom 13.12.2018 auf Errichtung einer ordentlichen Beleuchtung für den Fuß- und Radweg an der Ostermayerstraße sowie Überprüfung der Querung in Höhe des Elsepaßweges.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Zur Verbesserung der Verkehrssituation und der Sicherheit der Fußgänger und Radfahrer sieht es die Verwaltung vor dem Hintergrund der Inbetriebnahme des Kasernengeländes als gerechtfertigt an, an dem Radweg der Ostermayerstraße eine Beleuchtung vorzusehen. Die Kosten wurden auf circa 70.000 € für die Beleuchtung der Strecke der Ostermayerstraße von der B220 bis zum Gnadentalweg geschätzt.

 

Die vorhandene Querung der Radverkehrsanlage an der Kreuzung Ostermayerstraße / Elsepaßweg / Moritz-von-Nassau-Straße wird geprüft.

 

 

  1.  Zum Antrag XLVIII 2018 der CDU-Ratsfraktion vom 13.12.2018 auf Prüfung eines möglichen Radweges von der B220 über das Kasernengelände bis zur Einfahrt an der Kindertagesstätte.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Sinnhaftigkeit einer derartigen Radwegeführung wird seitens der Verwaltung kritisch gesehen.
Mit einer derartigen Radwegeführung müsste im Bereich der B220 eine weitere Querungshilfe ggf. mit einer Ampelanlage eingeplant werden. Dies scheint vor dem Hintergrund der vorhandenen Ampelanlage an der Kreuzung der Ostermayerstraße /B220/Weseler Straße nicht umsetzbar. Außerdem müsste für ein derartiges Vorhaben Grunderwerb getätigt werden und ein B-Planänderungsverfahren angestrengt werden.

Zum anderen ist zu berücksichtigen, dass mit dem unter Ziffer 10 gemachten Vorschlag, den Radweg an der Ostermayerstraße zu Beleuchten und ggf. die Notwendigkeit einer Querungshilfe im Einmündungsbereich des Elsepaßweg/ bzw. Moritz-v. Nassau-Straße zu prüfen, eine geeignete und sichere Rad- und Fußwegeverbindung angeboten wird.


Die Verwaltung schlägt daher vor, diesem Antrag mit vorgenannter Begründung nicht zu folgen.

 

 

  1.  Zum Antrag IV 2019 der SPD-Ratsfraktion vom 03.01.2019 auf Bereitstellung von Haushaltsmitteln für eine großräumige Luftmessung auf dem Gebiet der Stadt Emmerich am Rhein

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Für den Bereich zwischen Steinstraße/Fischerort und Rheinpromenade soll im Jahr 2019 ein Bebauungsplan aufgestellt werden, um die städtebaulichen Zielsetzungen planungsrechtlich zu sichern. Im Rahmen dieses Bebauungsplanverfahrens müssen aufgrund der dort befindlichen Wohnnutzungen ohnehin durch qualifizierte Gutachter Immissionsschutzgutachten bezüglich Lärm und Luftschadstoffen beauftragt werden.
Hinsichtlich weiterer Durchführung von großräumigen Luftmessungen wird sich die Verwaltung mit den zuständigen Ministerien bzw. dem LANUV in Verbindung setzen, um die Zuständigkeiten im Hinblick auf die Durchführung großräumiger Luftmessungen abzuklären. Über das Ergebnis wird zu gegebener Zeit berichtet. 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2019  vorgesehen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter