Betreff
Verkehrssituation B 8/Fackeldeystraße;
hier: Eingabe Nr. 24/2018 des CDU-Ortsverbandes Hüthum - Borghees - Klein-Netterden
Vorlage
05 - 16 1741/2019
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung :

 

Üblicherweise nutzen Lastzüge Gegenfahrbahnen mit. Dies ist aufgrund der immensen Schleppkurven nicht auszuschließen. Lkw-Fahrer haben diese Fahrmanöver mit besonderer Vorsicht durchzuführen.  In der Fahrbeziehung Fackeldeystraße - Innenstadt ist eine regelgerechte Schleppkurve vorhanden. Im Bereich der Einmündung sind keine Unfälle mit Lkw  bekannt.

In der Fahrtrichtung Elten ist ein Überholverbot bis hinter der Einmündung vorhanden. 

 

Die Eingabe wurde dem zuständigen Straßenbaulastträger Straßen NRW zur Stellungnahme zu gesendet. Die Stellungnahme ist derzeit noch nicht eingegangen. Der aktuelle Mitteilungssachstand wird in der Sitzung mitgeteilt.

 

Im Weiteren weist die Fackeldeystraße im Allgemeinen einen sehr schlechten Straßenzustand auf, so dass die Straße unabhängig des jetzigen Antrages auf die Straßenausbauliste gesetzt wurde. Dies allerdings erst bei späteren Jahren. Bei diesem geplanten Ausbau könnte der geforderte Abbiegestreifen nochmal geprüft und ggf. mit eingeplant werden.

Auf Grund von früherem Schriftverkehr mit dem Straßenbaulastträger StrassenNRW geht die Verwaltung davon aus, dass beim Ausbau der Fackeldeystraße auch ein Abbiegestreifen auf der Bundesstraße (Linksabbieger Fahrtrichtung Elten) errichtet werden muss.

 

Deswegen wäre eine vorgezogene Verbreiterung der Fackeldeystraße um einen Rechtsabbiegerstreifen derzeit nicht sinnvoll.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme wird von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.

 

 

 

In Vertretung

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter