hier: Antrag Nr. IX/2018 der BGE-Ratsfraktion
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung lehnt die Neubewertung des Steintorgeländes aufgrund des vom
Rat beschlossenen integrierten Stadtentwicklungskonzeptes und des Einzelhandelskonzeptes
ab.
Sachdarstellung :
Die BGE beantragt, eine ganzheitliche
Analyse zur Neubewertung des Steintorgeländes zu erarbeiten. Das
Steintorgelände solle künftig dem Kernbereich der Emmericher Innenstadt
zugeordnet werden.
In den beiden städtebaulichen
Entwicklungskonzepten ISEK 2025 und Einzelhandelskonzept wurde die Fläche
thematisiert.
Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept
2025 verfolgt im Sinne des Gesamtkonzeptes zur Innenstadtentwicklung die
Absicht, die Innenstadt (insbesondere den Geistmarkt) verkehrlich zu entlasten.
Ein Teil des Anwohner- und Besucherparkens soll „vor den Toren“ der Innenstadt
stattfinden, um den Parksuchverkehr zu verringern und die Aufenthaltsqualität
in der Innenstadt zu erhöhen. Der Platz soll multifunktional als Stellplatz für
PKW und Touristenbusse für Wohnmobilisten sowie auch für die Kirmes genutzt
werden können.
Im Einzelhandelskonzept wurden ebenfalls städtebauliche Belange -hier
mit Schwerpunkt auf der Einzelhandelsentwicklung- geprüft. Dabei wurde
festgestellt, dass die Innenstadt bereits heute über eine sehr große Ausdehnung
verfügt. Diese ist für ein Mittelzentrum ungewöhnlich groß. Im Rahmen der Festlegung der zentralen
Versorgungsbereiche wurde auch die innenstadtnahe Potenzialfläche für eine
Einzelhandelsnutzung am Steintorgelände detailliert untersucht. In den
projektbegleitenden Arbeitskreisen zur Erstellung des Einzelhandelskonzeptes
und in den Beratungen in politischen Gremien wurde aus diesen Gründen von der
Ausweisung von einzelhandelsrelevanten Entwicklungsmöglichkeiten auf dem Steintorgelände
abgesehen. Eine Belebung der Steinstraße aufgrund des fehlenden städtebaulichen
Zusammenhangs und der Wegedistanz zur Hauptlage Neumarkt/Kaßstraße
unwahrscheinlich. Die Hauptlage würde möglicherweise durch
Standortrahmenbedingungen wie verkehrliche Anbindung, Parkplatzsituation, etc.
geschwächt. Dies würde einen Bedeutungsverlust für die gesamte Innenstadt
darstellen, der sich noch deutlicher an den Geschäftslagen obere Kaßstraße und
kleiner Löwe niederschlagen würde. Zudem sind die angrenzenden Bereiche
innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches schwerpunktmäßig nicht mehr dem
Einzelhandel zuzuordnen. Der Bereich Geistmarkt dient daher gem. Ausweisung im
EHK als Schwerpunktraum für Dienstleistung, Verwaltung und Tourismus. Daran
angrenzend ist die Steinstraße als Nebenlage klassifiziert.
Auch wenn auf dem
Neumarkt eine geänderte Einzelhandelsbesetzung etabliert werden sollte, ändert
dies nichts an der städtebaulich-funktionalen Bewertung, dass der Neumarkt
zusammen mit der Kaßstraße die Haupteinkaufslage der Emmericher Innenstadt
bildet und die (großflächige) Entwicklung von Einzelhandelsvorhaben auf dem
Steintorgelände die Funktionsfähigkeit des gesamten Bereiches schwächen würde.
Zusammenfassend
ergibt sich, dass das Steintorgelände städtebaulich und funktional als
Einzelhandelsstandort nicht geeignet ist. Auch der projektierte Bau der
Rettungswache ändert nichts daran, dass die verbleibende Fläche gemäß der o. g.
städtebaulichen Entwicklungskonzepte entwickelt werden soll. Die Notwendigkeit
einer Anpassung der vom Rat beschlossenen städtebaulichen Entwicklungskonzepte
ergibt sich somit nicht.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.1.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter