hier: Antrag Nr. X/2018 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Beschlussvorschlag
Der Sozialausschuss
beschließt, den vorliegenden Antrag abzulehnen.
Sachdarstellung :
Gemeinsam
beantragten die BGE- und SPD-Ratsfraktion die Einplanung von Haushaltsmitteln
in Höhe von bis zu 2 Mio. Euro im Haushalt 2018 zur Errichtung eines flexibel
nutzbaren Wohngebäudes in modularer Bauweise für die dezentrale Unterbringung
geflüchteter Menschen und einkommensschwacher Zielgruppen des Wohnungsmarktes.
Der
o.a. Antrag vom 19.02.2018 wurde in der Sitzung des Rates am 10.04.2018
einstimmig zur Beratung an den Sozialausschuss verwiesen.
In der
Sitzung des Sozialausschusses am 24.05.2018 sollte der Antrag anschließend als
Tagesordnungspunkt 8 in der öffentlichen Sitzung beraten werden.
Die
entsprechende Verwaltungsvorlage zu diesem Tagesordnungspunkt beinhaltete neben
einem ausführlichen Sachstandsbericht zum öffentlich geförderten Wohnungsbau
u.a. auch den Hinweis, dass die Verwaltung in Abstimmung mit dem Rat zunächst
eine externe Wohnungsmarktanalyse in Auftrag geben wird. Insoweit würde die
seinerzeit beantragte Errichtung eines Wohngebäudes aus Sicht der Verwaltung
dem Ergebnis dieser Wohnungsmarktanalyse vorgreifen und die geplante
Auftragsvergabe in Frage stellen. Daher wurde in der Vorlage im Mai 2018
vorgeschlagen, den Antrag abzulehnen.
Auf
Wunsch der antragstellenden Fraktionen hat sodann der Sozialausschuss
beschlossen, den Antrag bis auf Weiteres von der Tagesordnung abzusetzen.
Zwischenzeitlich
liegt das Handlungskonzept Wohnen für die Stadt Emmerich am Rhein vor und wurde
bereits im September allen Fraktionen in Schriftform überlassen und zusätzlich
durch das beauftragte Fachunternehmen in einem Workshop vorgestellt.
Aus
diesem Grunde wurde seitens der Verwaltung die Beratung über den Antrag erneut
auf die Tagesordnung des Sozialausschusses am 20.11.2019 gesetzt. Noch vor
Eintritt in die Tagesordnung wurde der Tagesordnungspunkt jedoch wegen
Beratungsbedarfs der CDU einstimmig von der Tagesordnung genommen.
Das
Handlungskonzept Wohnen weißt in seinen Ergebnissen keine Notwendigkeit aus,
dass die Stadt Emmerich selbst als Bauherr im Bereich des sozialen Wohnungsbaus
tätig wird.
Außerdem
wurden durch den Kreis Kleve die festgelegten Angemessenheitsgrenzen im
Rechtskreis SGB II und SGB XII zum 01.01.2020 erhöht, so dass sich durch diese
Anpassung an die tatsächlichen Mieten die Chancen für einkommensschwache
Zielgruppen am Wohnungsmarkt kurzfristig verbessern werden.
Insoweit
wird vorgeschlagen, den Antrag abzulehnen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Peter Hinze
Bürgermeister