Betreff
Ansatz zur Ermöglichung der „Inklusion in der Schule nach der Schule“ in finanzieller und organisatorischer Hinsicht;
hier: Eingabe Nr. 7/2019 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
04 - 16 2111/2020
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt als Ergebnis des „runden Tisches“ die Ermöglichung der „Inklusion in der Schule nach der Schule“, indem Haushaltsmittel in Höhe von 20.000 Euro für 2020 ff. als Gesamtsumme für alle Schulen in Trägerschaft der Stadt Emmerich am Rhein zur Verfügung gestellt werden.

 

 

 

Sachdarstellung :

 

 

Mit seiner Eingabe an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein vom 07. Mai 2019 hat der Petent beantragt, dass die Stadt unbefristet zweckgebundene Mittel zur Finanzierung von Maßnahmen zum Ansatz „Inklusion in der Schule nach der Schule“ für die sechs Grundschulen zur Verfügung stellt.

 

Diese Eingabe wurde zunächst in Schulausschuss vom 05.09.2019 diskutiert. Man einigte sich auf die Einrichtung eines „runden Tisches“ zu diesem Thema, welcher im Oktober 2019 stattgefunden hat.

An dem Gespräch waren neben dem Bürgermeister, der Petent, ein Vertreter der Lebenshilfe und Vertreter von Schulen und Fraktionen beteiligt.

 

Als Ergebnis lässt sich festhalten, dass das vorgeschlagene Inklusionsmodell auf freiwilliger Basis in enger Abstimmung mit den Schulleitungen ab 2020 durchgeführt werden kann, sofern es passende Mitarbeiter und Schulen gibt. Der Kreis der Schulen wurde hier auch um die weiterführenden Schulen vergrößert. Wichtig ist an dieser Stelle, dass Schulen nicht zusätzlich belastet werden.

 

Für Interessierte soll es im Vorfeld ein Gespräch mit der Schule geben, in dem eine mögliche Beschäftigung besprochen wird. Im Anschluss daran soll es ein Praktikum zum Kennenlernen geben, welches ggf. auch verlängert werden kann.

Im Falle einer Anstellung, die mit Kosten verbunden ist, wird es dann einen entsprechenden Vertrag zwischen der Lebenshilfe und der Stadt Emmerich am Rhein geben.

 

Für dieses Inklusionsmodell werden ab 2020 Haushaltsmittel in Höhe von 20.000 Euro jährlich als Gesamtsumme für alle Schulen berücksichtigt.

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme wird über die Veränderungsliste abgebildet.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister