Betreff
Antrag des Stadtsportbundes zur Haushaltsplanung 2020 auf Erhöhung der städt. Zuschüsse
Vorlage
04 - 16 2112/2020
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

1.    Der Rat erhöht die allgemeinen städtischen Zuschüsse an den Stadtsportbund zur Sportförderung für die Jahre 2020, 2021 und 2020 um jeweils 15.000 Euro auf nunmehr 195.000 Euro pro Jahr.

2.    Für die Jahre 2020, 2021 und 2020 werden dem Stadtsportbund Mittel in Höhe von jeweils 30.000 Euro zweckgebunden zur Unterstützung der Finanzierung der vorgeschriebenen Eigenanteile der Vereine für die investiven Maßnahmen im Rahmen des Landessportstättenförderprogramms „Moderne Sportstätten 2022“ bereitgestellt.

 

Sachdarstellung :

 

Der Stadtsportbund (SSB) hat mit den Schreiben vom 03.10.2018 und 11.10.2019 jeweils eine Erhöhung der städt. Sportfördermittel beantragt. Bei den Haushaltsberatungen im Schulausschuss im Januar 2019 wurde vereinbart, nach Bekanntgabe der Ausführungsrichtlinien zum Landessportstättenförderprogramm „Moderne Sportstätten 2022“ sich zu einem Arbeitsgespräch zwischen SSB, Politik und Verwaltung zusammenzusetzen, um einen Lösungsvorschlag zu erarbeiten.

 

Am 11. Dezember 2019 haben sich im Rathaus Vertreter des SSB, der Politik und der Verwaltung getroffen und nachfolgende Punkte besprochen:

 

1.    Die Höhe der städt. Zuschüsse und der Bedarf der Sportfamilie

2.    Die Verwendung der Sportförderpauschale des Landes

3.    Die Umsetzung des Landessportstättenförderprogramms „Moderne Sportstätten 2022“

 

Zu 1.:

Der SSB hatte ausführlich die finanziellen Belange der Anträge dargelegt. Aus dieser Arbeitsgruppe heraus wurde der gemeinsame Beschlussentwurf (Beschlussvorschlag Nr. 1 dieser Vorlage) erarbeitet, dass der Sportfamilien für die gestiegenen konsumtiven Ausgaben in den nächsten drei Jahren jeweils 15.000 € zusätzlich gewährt werden sollte.

 

Zu 2.:

Die Verwaltung hat den politischen Vertretern und den Vertretern des SSB die rechtlichen Anforderungen zur Verwendung der Sportpauschale und deren Verwendung dargelegt. Man ist übereingekommen, dass die Verwendung der Mittel aus der Sportpauschale für Gewährung der städt. Sportfördermittel an den SSB keinen Einfluss hat.

 

Zu 3.:

Bei der v. g. Besprechung hat Herr Helmich als Vorsitzender des SSB seine Überlegungen zur Berücksichtigung der vorliegenden Investitionsanträge für das Landessportstättenförderprogramm „Moderne Sportstätten 2022“ vorgestellt, mit denen er in die Diskussion mit den Sportvereinen am 12. Dezember 2019 gehen wollte.

 

Der den Emmericher Vereinen zur Verfügung stehenden 418.570 Euro Fördermitteln stehen Anträge von weit über 800.000 Euro gegenüber. Der SSB hat in Zusammenarbeit mit dem Kreissportbund aus der Liste die entsprechend den Richtlinien zum Landessportstättenförderprogramm „Moderne Sportstätten 2022“ förderwürdigen Maßnahmen herausgefiltert und die zur Verfügung stehenden Mittel auf die Vereine verteilt. Die Vereine können somit für Ihre Maßnahmen in der Regel mit einer 50 %igen Landesförderung rechnen. Weitere 25 % können aus der Sportförderung des SSB beigesteuert werden, so dass die Vereine nunmehr lediglich einen Eigenanteil von 25 % leisten müssen.

 

Die Summe der Zuschüsse aus dem Sportfördertopf des SSB wird sich auf ca. 197.000 Euro belaufen. Da die für die investiven Förderungen des SSB zur Verfügung stehenden Mittel für 2020 und teils für 2021 bereits vergeben sind, würde sich die Bezuschussung für die unter das Landessportstättenförderprogramm „Moderne Sportstätten 2022“ fallenden Maßnahmen auf die Jahre ab 2021 beziehen und den finanziellen Spielraum des SSB für weitere investiven Förderungen für ca. 4 ½ Jahre fast vollständig beschneiden.

 

Der Bedarf an investiven Maßnahmen bei den Vereinen ist jedoch deutlich höher als über das Landesprogramm gefördert werden darf und kann. Dies hatten die politischen Vertreter und die Verwaltung erkannt und bereits am 11. Dezember 2019 beschlossen, ein weiteres Gespräch am 07. Januar 2020 durchzuführen.

 

Hierbei konnte Herr Helmich auch von den positiven Rückmeldungen aus seiner Besprechung mit den Vereinen am 12. Dezember 2019 berichten. Nach kurzer Diskussion kamen die politischen Vertreter überein, dass die Stadt nach finanziellen Möglichkeiten dem SSB in den kommenden Jahren einen Teil seiner Sportförderung für die Maßnahmen des Landessportstättenförderprogramms „Moderne Sportstätten 2022“ zusätzlich zur allgemeinen Sportförderung übernehmen sollte.

 

Die Verwaltung schlägt zu diesem Zweck die Bereitstellung von jeweils 30.000 Euro in den Haushaltsjahren 2020 bis 2022 vor (Beschlussvorschlag Nr. 2). Da zurzeit noch nicht abzusehen ist, wann die Mittel abfließen werden, sollen die Mittel zum Abruf für den SSB bereitstehen. Über die tatsächliche Förderhöhe soll noch einmal beraten werden, wenn für alle beantragten Maßnahmen die Förderbescheide vom Ministerium vorliegen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die vorgestellten Maßnahmen sind in der Budgetplanung 403 – 415 noch nicht berücksichtigt. Die Veränderungen werden in der Veränderungsliste aufgenommen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister