Beschlussvorschlag
1.
Der
Rat erhöht die allgemeinen städtischen Zuschüsse an den Stadtsportbund zur
Sportförderung für die Jahre 2020, 2021 und 2020 um jeweils 15.000 Euro auf
nunmehr 195.000 Euro pro Jahr.
2.
Für
die Jahre 2020, 2021 und 2020 werden dem Stadtsportbund Mittel in Höhe von
jeweils 30.000 Euro zweckgebunden zur Unterstützung der Finanzierung der
vorgeschriebenen Eigenanteile der Vereine für die investiven Maßnahmen im
Rahmen des Landessportstättenförderprogramms „Moderne Sportstätten 2022“
bereitgestellt.
Sachdarstellung :
Der Stadtsportbund
(SSB) hat mit den Schreiben vom 03.10.2018 und 11.10.2019 jeweils eine Erhöhung
der städt. Sportfördermittel beantragt. Bei den Haushaltsberatungen im
Schulausschuss im Januar 2019 wurde vereinbart, nach Bekanntgabe der
Ausführungsrichtlinien zum Landessportstättenförderprogramm „Moderne
Sportstätten 2022“ sich zu einem Arbeitsgespräch zwischen SSB, Politik und
Verwaltung zusammenzusetzen, um einen Lösungsvorschlag zu erarbeiten.
Am 11. Dezember
2019 haben sich im Rathaus Vertreter des SSB, der Politik und der Verwaltung
getroffen und nachfolgende Punkte besprochen:
1.
Die
Höhe der städt. Zuschüsse und der Bedarf der Sportfamilie
2.
Die
Verwendung der Sportförderpauschale des Landes
3.
Die
Umsetzung des Landessportstättenförderprogramms „Moderne Sportstätten 2022“
Zu 1.:
Der SSB hatte
ausführlich die finanziellen Belange der Anträge dargelegt. Aus dieser
Arbeitsgruppe heraus wurde der gemeinsame Beschlussentwurf (Beschlussvorschlag
Nr. 1 dieser Vorlage) erarbeitet, dass der Sportfamilien für die gestiegenen
konsumtiven Ausgaben in den nächsten drei Jahren jeweils 15.000 € zusätzlich
gewährt werden sollte.
Zu 2.:
Die Verwaltung hat
den politischen Vertretern und den Vertretern des SSB die rechtlichen
Anforderungen zur Verwendung der Sportpauschale und deren Verwendung dargelegt.
Man ist übereingekommen, dass die Verwendung der Mittel aus der Sportpauschale
für Gewährung der städt. Sportfördermittel an den SSB keinen Einfluss hat.
Zu 3.:
Bei der v. g.
Besprechung hat Herr Helmich als Vorsitzender des SSB seine Überlegungen zur
Berücksichtigung der vorliegenden Investitionsanträge für das
Landessportstättenförderprogramm „Moderne Sportstätten 2022“ vorgestellt, mit
denen er in die Diskussion mit den Sportvereinen am 12. Dezember 2019 gehen wollte.
Der den Emmericher
Vereinen zur Verfügung stehenden 418.570 Euro Fördermitteln stehen Anträge von
weit über 800.000 Euro gegenüber. Der SSB hat in Zusammenarbeit mit dem
Kreissportbund aus der Liste die entsprechend den Richtlinien zum Landessportstättenförderprogramm
„Moderne Sportstätten 2022“ förderwürdigen Maßnahmen herausgefiltert und die
zur Verfügung stehenden Mittel auf die Vereine verteilt. Die Vereine können
somit für Ihre Maßnahmen in der Regel mit einer 50 %igen Landesförderung
rechnen. Weitere 25 % können aus der Sportförderung des SSB beigesteuert
werden, so dass die Vereine nunmehr lediglich einen Eigenanteil von 25 %
leisten müssen.
Die Summe der
Zuschüsse aus dem Sportfördertopf des SSB wird sich auf ca. 197.000 Euro
belaufen. Da die für die investiven Förderungen des SSB zur Verfügung stehenden
Mittel für 2020 und teils für 2021 bereits vergeben sind, würde sich die
Bezuschussung für die unter das Landessportstättenförderprogramm „Moderne
Sportstätten 2022“ fallenden Maßnahmen auf die Jahre ab 2021 beziehen und den
finanziellen Spielraum des SSB für weitere investiven Förderungen für ca. 4 ½
Jahre fast vollständig beschneiden.
Der Bedarf an
investiven Maßnahmen bei den Vereinen ist jedoch deutlich höher als über das
Landesprogramm gefördert werden darf und kann. Dies hatten die politischen
Vertreter und die Verwaltung erkannt und bereits am 11. Dezember 2019
beschlossen, ein weiteres Gespräch am 07. Januar 2020 durchzuführen.
Hierbei konnte Herr
Helmich auch von den positiven Rückmeldungen aus seiner Besprechung mit den
Vereinen am 12. Dezember 2019 berichten. Nach kurzer Diskussion kamen die
politischen Vertreter überein, dass die Stadt nach finanziellen Möglichkeiten
dem SSB in den kommenden Jahren einen Teil seiner Sportförderung für die
Maßnahmen des Landessportstättenförderprogramms „Moderne Sportstätten 2022“
zusätzlich zur allgemeinen Sportförderung übernehmen sollte.
Die Verwaltung
schlägt zu diesem Zweck die Bereitstellung von jeweils 30.000 Euro in den
Haushaltsjahren 2020 bis 2022 vor (Beschlussvorschlag Nr. 2). Da zurzeit noch
nicht abzusehen ist, wann die Mittel abfließen werden, sollen die Mittel zum
Abruf für den SSB bereitstehen. Über die tatsächliche Förderhöhe soll noch
einmal beraten werden, wenn für alle beantragten Maßnahmen die Förderbescheide
vom Ministerium vorliegen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die vorgestellten
Maßnahmen sind in der Budgetplanung 403 – 415 noch nicht berücksichtigt. Die
Veränderungen werden in der Veränderungsliste aufgenommen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Peter Hinze
Bürgermeister