Betreff
Erweiterung des Angebots der Schulbetreuung;
hier: Betreuungsangebot ‚Schule plus‘ an der Rheinschule, Gemeinschaftsgrundschule der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
04 - 16 2115/2020
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Schulausschuss nimmt zur Kenntnis, dass gemäß dem Wunsch der Rheinschule, Gemeinschaftsgrundschule der Stadt Emmerich am Rhein, ab dem Schuljahr 2020/2021 an der Schule das Betreuungsangebot ‚Schule plus‘ angeboten wird.

 

Sachdarstellung :

 

Aufgrund von Nachfragen verschiedener Elternteile ist die Schulleitung der Rheinschule an die Verwaltung herangetreten, um die Möglichkeiten zu prüfen, die Schulbetreuung um die Betreuungsart ‚Schule plus‘ zu erweitern.

 

Unter der Betreuungsart ‚Schule plus‘ wird in Emmerich am Rhein die Betreuung von Schülerinnen und Schüler (SuS) nach Unterrichtsende an Grundschulen bis 13:30 Uhr verstanden. In Emmerich wird diese Betreuung außer an der Rheinschule an allen anderen Grundschulen angeboten. Insgesamt werden derzeit (Schuljahr 2019/20) in Emmerich 225 SuS in der ‚Schule plus‘ betreut.

 

Die Schulleitung der Rheinschule hat noch im Jahr 2019 eine Elternumfrage durchgeführt, um den Bedarf an dieser Betreuungsform zu ermitteln. Noch vor dem Schulausschuss wird die Schulkonferenz bezüglich des Erweiterungswunsches einen Beschluss fassen, der in der Sitzung vorgestellt wird.

 

Die Finanzierung der Betreuungsmaßnahme ‚Schule plus‘ erfolgt weitgehend ohne kommunalen Zuschuss. Die Betreuung wird in Zusammenarbeit mit dem Offenen Ganztagsangebot durch die Mitarbeiter der Katholischen Waisenhaus-Stiftung erfolgen. Für die zusätzlichen personellen Aufwendungen werden Landesmittel in Höhe von 7.500 Euro (für andere Betreuungsangebote an Offenen Ganztagsschulen) und die eingenommenen Elternbeiträge lt. Satzung (40 Euro pro SuS und Monat) weitergeleitet. Betreuungsverträge werden mindestens für ein Schuljahr abgeschlossen.

 

Die Rheinschule würde die Betreuung innerhalb der Schulräume darstellen, die auch für den Offenen Ganztag bereitgestellt werden. Eine zusätzliche Ausstattung ist nicht erforderlich.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die vorgestellten Maßnahmen erhöhen die Ein- und Ausgaben in gleichem Umfang.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister