Betreff
Lärmaktionsplanung III;
hier: Vortrag durch Herrn Schmitz-Herkenrath vom Büro ACCON, Köln, zur Fortschreibung des
Lärmaktionsplanes der Stufe II
Vorlage
05 - 16 2139/2020
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen des Büros ACCON zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Offenlegung der Unterlagen und der Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger, öffentlicher Belange.

 

Sachdarstellung :

 

Die Umgebungslärmrichtlinie sieht ein mehrstufiges Konzept der Lärmaktionsplanung vor, dass in Abständen von 5 Jahren fortzuschreiben ist. In der Stadt Emmerich am Rhein wurde die grundlegende Lärmkartierung als LAP I in 2008 vom Büro ACCON durchgeführt.

 

2014 erfolgte die Überprüfung und Fortschreibung der Untersuchung auf alle Hauptverkehrsstraßen mit einer Verkehrsbelastung von mehr als 3 Mio. Kfz/Jahr. Ergänzend zu der Pflichtkartierung wurden seinerzeit auch weitere Stadtstraßen betrachtet, um die Belastungssituation an kritischen Punkten im Stadtgebiet trotz Unterschreitung der Auslösewerte besser einschätzen zu können.

 

Die Kartierung der Haupteisenbahnstrecken des Bundes und die Aufstellung entsprechender Lärmaktionspläne wurde zwischenzeitlich vom Eisenbahnbundesamt (EBA) vorgenommen

(s. http://www.eba.bund.de/lap).

 

In der nun anstehenden Lärmaktionsplanung III (Anlage 1) gilt es, den Lärmaktionsplan der zweiten Stufe daraufhin zu prüfen, ob und ggfs. wo sich Veränderungen ergeben haben, die eine Überarbeitung erforderlich machen (wie z.B. Änderungen des Verkehrsaufkommens, Neu- und Umbauten von Straßen, sonstige Baumaßnahmen). Mitbetrachtet wird hier die Anlage und Eröffnung der neuen Autobahn-Anschlussstelle Emmerich Ost wie auch die Auswirkungen der mittlerweile errichteten Lärmschutzwand am Zeisigweg.

 

Das Gutachterbüro ACCON stellt in seinem Vortrag die Ergebnisse der LAP III vor. Die zugehörige Powerpoint-Präsentation entnehmen sie bitte der Anlage 1.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.1.6.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter