hier: Vortrag durch Herrn Schmitz-Herkenrath vom Büro ACCON, Köln, zur Fortschreibung des
Lärmaktionsplanes der Stufe II
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die
Ausführungen des Büros ACCON zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der
Offenlegung der Unterlagen und der Beteiligung der Behörden und Träger
sonstiger, öffentlicher Belange.
Sachdarstellung :
Die Umgebungslärmrichtlinie sieht ein mehrstufiges Konzept der
Lärmaktionsplanung vor, dass in Abständen von 5 Jahren fortzuschreiben ist. In
der Stadt Emmerich am Rhein wurde die grundlegende Lärmkartierung als LAP I in
2008 vom Büro ACCON durchgeführt.
2014 erfolgte die Überprüfung und Fortschreibung der Untersuchung auf
alle Hauptverkehrsstraßen mit einer Verkehrsbelastung von mehr als 3 Mio.
Kfz/Jahr. Ergänzend zu der Pflichtkartierung wurden seinerzeit auch weitere
Stadtstraßen betrachtet, um die Belastungssituation an kritischen Punkten im
Stadtgebiet trotz Unterschreitung der Auslösewerte besser einschätzen zu
können.
Die Kartierung der Haupteisenbahnstrecken des Bundes und die Aufstellung
entsprechender Lärmaktionspläne wurde zwischenzeitlich vom Eisenbahnbundesamt
(EBA) vorgenommen
(s. http://www.eba.bund.de/lap).
In der nun anstehenden Lärmaktionsplanung III (Anlage 1) gilt es, den
Lärmaktionsplan der zweiten Stufe daraufhin zu prüfen, ob und ggfs. wo sich
Veränderungen ergeben haben, die eine Überarbeitung erforderlich machen (wie
z.B. Änderungen des Verkehrsaufkommens, Neu- und Umbauten von Straßen, sonstige
Baumaßnahmen). Mitbetrachtet wird hier die Anlage und Eröffnung der neuen
Autobahn-Anschlussstelle Emmerich Ost wie auch die Auswirkungen der
mittlerweile errichteten Lärmschutzwand am Zeisigweg.
Das Gutachterbüro ACCON stellt in seinem Vortrag die Ergebnisse der LAP
III vor. Die zugehörige Powerpoint-Präsentation entnehmen sie bitte der Anlage
1.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.1.6.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter