Betreff
Kommunale Klimaschutzinitiative;
hier: Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen
Vorlage
05 - 16 2141/2020
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme (kein Beschluss)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

 

Sachdarstellung :

 

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung (ASE) am 11.09.2019 haben sich die im Rat vertretenen Fraktionen darauf verständigt, ihre Vorschläge für einen besseren Klimaschutz zu bündeln.

 

Die Verwaltung wurde beauftragt

„eine kommunale Klimaschutzinitiative unter Berücksichtigung der inhaltlichen Punkte der Anträge der CDU, der SPD der BGE und der Bündnis 90/Die Grünen bis zu den Haushaltsplanberatungen 2020 zu erarbeiten“.

 

Ferner wurde der Bürgermeister beauftragt

„sobald wie möglich in seinem Verantwortungsbereich eine ‚Stabsstelle Umwelt und Klima‘ mit einem hauptamtlichen Klimaschutzmanager und unter seiner Leitung einen lokalen Klimabeirat zu bilden und einen Klimaworkshop unter Beteiligung lokaler Akteure und der Bevölkerung als Partizipationsprojekt durchzuführen“.

 

Der Vorsitzende machte in diesem Zusammenhang deutlich, dass

„zeitnah ein Klimaschutzbeauftragter seitens der Verwaltung eingestellt würde, da dieser vorrangig die weiteren Planungen und Entwicklungen zu begleiten habe.“

 

Um möglichst alle Grundsatzforderungen und Maßnahmenvorschläge abzubilden, nimmt diese Vorlage Bezug auf die folgenden Anträge:

  • auf den gemeinsamen Antrag der CDU- und der BGE-Fraktion vom 03.09.2019,      der jedoch nicht mehr rechtzeitig als eigenständiger Punkt auf die Tagesordnung der Sitzung am 11.09.2019 gelangte (in Anlage 1)
  • auf den seinerzeitigen Antrag der SPD-Fraktion vom 23. Juni 2019 (in Anlage 2)
  • auf den Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 26.08. 2019 (in Anlage 3)

 

Die in den Anträgen formulierten Vorstellungen fanden - dem Grunde nach, wenn auch nicht im Detail -, bereits Eingang in die generelle Beschlussfassung vom 11.09.2019, die das Ergebnis einer kurz vor der Sitzung erfolgten interfraktionellen Beratung gewesen war.

 

Aus diesen zahlreichen Maßnahmenvorschlägen eine gemeinsame ‚Kommunale Klima-schutzinitiative‘ zu formen, wird nun die Aufgabe der Verwaltung, insbesondere des Klimaschutzmanagers sein. Dazu stellt die Vorlage noch einmal alle Maßnahmenvorschläge vor und ordnet sie, wo das erforderlich ist, ein in das bereits vorhandene Klimaengagement der Verwaltung.

 

 

I.          Antrag der SPD (vom 23. 06. 2019)

 

Nachdem sich der Ausschuss für Stadtentwicklung in seiner Sitzung am 11.09.2019 gegen die Ausrufung des Klimanotstandes ausgesprochen hat, bleiben folgende Anträge der SPD-Fraktion zu erörtern:

  1. Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein berücksichtigt ab sofort die Auswirkungen auf das Klima bei jeglichen Entscheidungen und bevorzugt Lösungen, die sich positiv auf Klima-, Umwelt- und Artenschutz auswirken.
  2. Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein fordert den Bürgermeister auf, dem Rat und der Öffentlichkeit alle sechs Monate über Fortschritte und Schwierigkeiten bei der Reduktion der Emissionen Bericht zu erstatten.
  3. Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein richtet zunächst einen Klimabeirat ein. Der Klimabeirat verfolgt das Ziel, ein Klimaschutzkonzept zu entwickeln und die Umsetzung zu begleiten.

 

 

Die Haltung der Verwaltung zu den Anträgen der SPD

 

zu 1.  Die Verwaltung teilt die Ansicht, politische Entscheidungen im Einzelfall in Zukunft 

          stärker auf ihre Klimarelevanz hin zu prüfen und die Interessen untereinander

          abzuwägen. Dies ist beispielsweise im Rahmen von Bauleitplanung bereits vorgegeben. Darüber hinaus werden bereits viele Klimafreundliche und Klimaschützende Ratsentscheidungen getroffen. Um künftig Entscheidungen mit Blick auf Klimarelevanz treffen zu können, müssen im Rahmen des Klimabeirates Maßstäbe für die Bewertung erarbeitet werden.

 

zu 2.  Eine geregelte Berichterstattung über den Fortschritt bei der Reduktion der Emis-

          sionen gibt es in Form der ‚EEA - Berichte‘ bereits. Die Erfahrungen hier legen

          jedoch auch nahe, solche ‚Monitoringsberichte‘ in deutlich längeren Abständen an-        

          zufertigen als alle halbe Jahre (1x jährlich).

 

zu 3.  Die Forderung nach der Einrichtung eines Klimabeirates wird von allen Fraktionen 

          mitgetragen. Er ist Teil der beabsichtigten Klimaschutzinitiative und damit Teil der  

          Öffentlichkeitsarbeit, die durch die Einstellung eines Klimaschutzmanagers intensi-

          viert werden soll. Der Bürgermeister richtet den Klimabeirat ein, zeitnah zur Ein -

          richtung der Stabsstelle für Klimaschutz. Ziel des Klimabeirates ist primär, die Um-

          setzung der schon bestehenden Klimaschutzkonzepte zu begleiten. Die Erarbei -

          tung eines weiteren Konzeptes ist zur Zeit nicht erforderlich.

 

 

II.         Gemeinsamer Antrag der CDU - und BGE - Fraktion (vom 03.09.2019)

 

In dem gemeinsamen Antrag von CDU und BGE, bringen die Parteien in der vorangestellten Präambel ihre Zielvorstellung zum Ausdruck, die Kommune ganzheitlich ökologisch und klimagerecht entwickeln zu wollen. Gleichzeitig betonen sie, dass die bereits bestehenden Maßnahmen und Konzepte zwar zum Klimaschutz beigetragen haben, jedoch i. E. einer weiteren Ergänzung und einer konsequenteren Umsetzung bedürfen. Nach Auffassung der beiden Fraktionen “fehlt im Rat und in der Verwaltung die spezielle fachliche Expertise, ein geeignetes Maßnahmenbündel für den kommunalen Klimaschutz als Masterplan zu entwickeln und mit Haushaltszahlen zu hinterlegen….“.

Im darauffolgenden Antrag wird die Verwaltung damit beauftragt, mit Hilfe der Beratung des Service - und Kompetenzzentrums Kommunaler Klimaschutz nach Fördermöglichkeiten zu suchen.

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Exkurs zu den Fördermöglichkeiten der Stelle eines Klimaschutzmanagers

Die Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums sieht verschiedene Fördermöglichkeiten vor, sofern das Klimaschutz - bzw.-anpassungskonzept nicht älter als 36 Monate ist. Im Fall der Stadt Emmerich am Rhein sind beide Konzept älter als drei Jahre.

 

Entscheidend ist, dass das integrierte Klimaschutzkonzept; - weil es das weitergehende ist -, zunächst auf eigene Kosten fortgeschrieben werden müsste; hier werden Klimaschutzmanager und Klimabeirat gefordert sein. Das bedeutet, die Energie- und Treibhausgasbilanz muss fortgeschrieben werden, die Potentialanalyse aktualisiert werden, über Workshops sollte bei dessen Erarbeitung auch die Akteursbeteiligung wieder sichergestellt werden. Notwendig wäre es auch, die seinerzeitigen Maßnahmen auf ihre bisherige Umsetzung hin zu überprüfen bzw. fortzuschreiben und eine Anpassung an neuere, gesetzliche Rahmenbedingungen vorzunehmen. Der Rat hat dann das novellierte Konzept erneut zu beschließen. Verbunden damit ist auch die Einführung eines Controlling-Konzeptes, welches vom Klimaschutzmanager umgesetzt werden soll. Der Zeitaufwand für die Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes wird in etwa auf 1,5 Jahre taxiert.

 

Unter dieser Voraussetzung kann die Stadt in einem sog. ‚Anschlussvorhaben‘ für die Dauer von zwei Jahren die Personalkosten eines einzustellenden Klimaschutzmanagers (TÖVD 11-13) zu 40% finanziert bekommen. Hinzu kommen ca. 10.000 Euro an Sachmittel sowie die Förderung von 5 Weiterbildungstagen. Bei der Beantragung der Mittel für die einzurichtende Stabsstelle ist jedoch zu berücksichtigen, dass alleine die Bearbeitung eines Antrages nach der Einreichung ca. 5 Monate dauert. Somit wäre insgesamt mit einer Besetzung der Stabsstelle anhand von Fördermitteln frühestens im Jahr 2022 zu rechnen.

 

Unter Abwägung des zu leistenden finanziellen und zeitlichen Aufwands zur Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes mit dem vorhanden Personal und dem voraussichtlichen Zeitbedarf von über 2 Jahren, zur Besetzung der Stabsstelle Klimaschutz, ist es zielführender, dem gemeinsamen politischen Willen der Bildung einer „Stabsstelle Umwelt und Klima“ sobald wie möglich zu entsprechen. Dies schließt die Förderung des Klimaschutzmanagers aus.

 

Unabhängig von der Förderung der Personalkosten des Klimaschutzmanagers gibt es die Möglichkeit, die Durchführung einer ausgewählten investiven Maßnahme aus dem dann fortgeschriebenen Konzept gefördert zu bekommen, wie z.B. die Sanierung von Gebäuden oder die Einrichtung eines Nahwärmenetzes. Diese Maßnahme würde dann zu 50 % gefördert bis zu einer Höchstsumme von 200.000,- Euro, vorausgesetzt, die Stadt kann die personelle Betreuung des Projektes für die Dauer der Laufzeit sicherstellen und das Projekt wird innerhalb von 36 Monaten nach Bewilligung fertiggestellt.

 

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Der gemeinsame Antrag der beiden Fraktionen beinhaltet 5 Grundsatzforderungen und neun Maßnahmenvorschläge, die die Verwaltung auf ihre Machbarkeit und ihre Finanzierbarkeit hin prüfen soll.

 

 

Die Grundsatzforderungen lauten:

 

  1. Der Bürgermeister richtet bei Bedarf eine Stabsstelle „Umwelt & Klimaschutz“ als Klimaschutzmanager, möglichst zum Haushalt 2020, ein.
  2. Die Verwaltung berichtet quartalsweise im Ausschuss zum Stand der Umsetzung des Klimaanpassungskonzeptes,
  3. Der Bürgermeister richtet einen Klimabeirat ein, der vierteljährlich tagt. Die Verwaltung erarbeitet einen Vorschlag zu dessen Zusammensetzung.
  4. Zu den Aufgaben der Stabsstelle für Klimaschutz zählt es, die Maßnahmen der Klimafolgenanpassung einer breiten Öffentlichkeit näher zu bringen, sich im Falle sog. Workshops, die durch den Bürgermeister moderiert werden für eine breite Bürgerbeteiligung zu engagieren, und dessen Inhalte mit der Wirtschaftsförderung abzustimmen.
  5. In der Übergangszeit, bis die Stabsstelle eingerichtet und arbeitsfähig ist, beauftragt der Rat den Bürgermeister mit der kommissarischen Wahrnehmung der Aufgaben, wie sie u.a. den Maßnahmenvorschlägen zu entnehmen sind.

 

 

 

Die Haltung der Verwaltung zu den Grundsatzforderungen der CDU- und BGE-Fraktion

 

zu I.     Die im Rat vertretenen Fraktionen haben sich einheitlich für die Einrichtung einer zusätzlichen Stabsstelle ausgesprochen. Überschneidungen mit dem bestehenden Sachgebiet Umwelt im Fachbereich 5 des Dezernates II sind durch Abgrenzung der Zuständigkeiten zu vermeiden, sehr wohl ist hier eine intensive Zusammenarbeit erforderlich. Die neu einzurichtende Stelle ‚Stabsstelle für Klimaschutz‘ soll auf Wunsch dem Dezernat I zugeordnet werden.

 

zu II.    Die bisherigen Erfahrungen mit der Umsetzung der vorliegenden Klimaschutz-konzepte legen es nahe, eine regelmäßige Berichterstattung über den jeweiligen Stand in deutlich längeren Abständen (1 x jährlich) vorzusehen.

 

zu III.   Die im Rat vertretenen Fraktionen haben sich einheitlich für die Einrichtung eines Klimabeirates ausgesprochen. Die Verwaltung wurde gebeten, einen Vorschlag zur personellen Zusammensetzung des Klimabeirates unter Beteiligung lokaler Akteure auszuarbeiten. Der Beirat soll dem ASE als zuständigem Fachausschuss Vorschläge für eine klima- und umweltfreundliche Stadtentwicklung unterbreiten. Die Organisation des Beirates obliegt dem Klimaschutzmanager.

 

            Der Vorschlag der Verwaltung zur Zusammensetzung des Klimabeirates lautet: jeweils ein Vertreter der im Rat vertretenen Fraktionen, Bürgermeister, Erster Beigeordneter, Fachbereichsleiter 5, Energieteamleiterin bzw. Sachbearbeiterin Umweltschutz, Klimaschutzmanager, KBE, Wirtschaftsförderung, NABU, Naturschutzzentrum im Kreis Kleve, Baumfreunde).

 

zu IV.   Es gehört zu den elementaren Aufgaben einer Stabsstelle für Klimaschutz, in der Bürgerschaft das für Klimaschutz und Klimafolgenanpassung notwendige Bewusstsein zu schaffen bzw. zu stärken (u.a. auch durch die Beteiligung breiter Bevölkerungsschichten an themenorientierten Workshops unter der Führung des Bürgermeisters - vergleichbar den sog. ‚Klimatischen‘ früherer Jahre).

 

zu V.    Die dem nachfolgenden Maßnahmenkatalog zu entnehmenden Vorschläge richten sich bis zur Einrichtung einer Stabsstelle an den Bürgermeister. Die Verwaltung wird die Vorschläge auf ihre Realisierung hin prüfen.

 

 

 

 

Zu den Maßnahmenvorschlägen zählen:

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat in absehbarer Zeit ein Konzept zur Aufforstung vorzulegen und dafür Haushaltsmittel für 2020 einzuplanen,
  2. Der Rat verpflichtet sich, bei neu aufzustellenden Bebauungsplänen zukünftig Festsetzungen zu treffen, die vollversiegelten Flächen in Vorgärten, in Form von Steingärten ausschließen. Das Beratungs- und Informationsangebot für die Bürger zur Gestaltung von Vorgärten soll ausgebaut werden.
  3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, nach dem Beispiel der Stadt Gütersloh ein städtisches Förderprogramm für Fassaden- und Dachbegrünung aufzulegen, das bis zu 4.000,- € städtischer Förderung pro Gebäude vorsieht.
  4. Der Rat beauftragt die Verwaltung und die Erschließungsgesellschaft Emmerich (EGE), im Bereich der Innenstadt in Anlehnung an das Bundesprogramm Biologische Vielfalt und dessen Förderschwerpunkt sog. „Stadtnaturprojekte“ zu realisieren.
  5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Begrünung von städtischen Bushaltestellen zu prüfen.
  6. Die Verwaltung wird beauftragt, die Energieeffizienz von städtischen Gebäuden zu prüfen und ggfs. Maßnahmen wie Dach- und Fassadenbegrünung bzw. die Installation von Solaranlagen zu prüfen.
  7. Die Verwaltung wird beauftragt, das Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge (Elektromobilitätsgesetz – EmoG) auf seine Anwendung in Emmerich hin zu prüfen. Für Elektroautos soll das Parken in der Innenstadt grundsätzlich kostenfrei gestellt werden.
  8. Der Rat beauftragt die Verwaltung, zusammen mit den Stadtwerken die Ladeinfrastruktur für E-Mobilität im gesamten Stadtgebiet kurzfristig zu analysieren und deren Ausbau voran zu treiben.
  9. Der Rat beauftragt die Verwaltung, neue innovative Mobilitätskonzepte und Verkehrs-lösungen für den Fuhrpark der Verwaltung zu entwickeln.

 

 

Die Haltung der Verwaltung zu den Maßnahmenvorschlägen der CDU- und BGE-Fraktion:

 

zu 1.    Aufforstungen sind üblicherweise Maßnahmen, die im Freiraum außerhalb der Siedlungsbereiche oder in räumlicher Nachbarschaft zu bestehenden Waldparzellen stattfinden. Die Stadt Emmerich am Rhein hat im Rahmen ihrer Ausgleichsmaßnahmen auch schon Waldparzellen wiederaufgeforstet, bzw. alleenartige Neupflanzungen an Straßen im Außenbereich vorgenommen. Eine Überprüfung sämtlicher stadteigenen Flächen im Außenbereich auf evtl. mögliche und sinnvolle Aufforstungen hat bereits stattgefunden. Im Ergebnis verfügt die Stadt derzeit über keine eigenen Flächen, die sich für eine Aufforstung anbieten. Die Verwaltung ist in Verhandlungen zum Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen, von denen sich ein Teil ggfs. für eine Wiederaufforstung eignet. Mittel wurden bereits in Höhe von 150.000 Euro angemeldet.

 

zu 2.    Die Verwaltung trifft mittlerweile in einzelnen, neu aufzustellenden Bebauungsplänen wie z.B. dem Bebauungsplan Dornick 2/1 Festsetzungen, die sog. Steinvorgärten verhindern. Bislang unterliegt das jedoch der Einzelfallregelung. Eine grundsätzliche Selbstverpflichtung des Rates, derartige Festsetzungen zum Bestandteil aller zukünftigen Bebauungspläne zu machen, gibt es bislang noch nicht und ist grundsätzlich planungsrechtlich nicht zulässig (Abwägungsmangel).

 

Denkbar wären weniger verbindliche Instrumente in Form gezielter Maßnahmenvorschlägen des Klimakonzeptes, die Herausgabe einer sog. Gestaltungsfibel oder aber Empfehlungen des Klimabeirates. Eine Aufklärung der Bauherren oder Hauseigentümer über pflegeleichte Begrünungsalternativen ist schon bestehende Broschüren zu entnehmen, die bei Bedarf über den Grünflächenverantwortlichen beim städtischen Bauhof bezogen werden können.

 

zu 3.    Die Stadt Emmerich am Rhein hat in den Jahren 1987 – 1990 diverse Erfahrungen mit Fassaden- und Dachbegrünungen gemacht (u.a. auf Antrag der ‚Grünen‘), im Ergebnis wurden bereitgestellte Fördermittel kaum nachgefragt. Mittlerweile hat sich die Dringlichkeit von Dach-, Fassaden- und Innenhofbegrünungen, vor allem in der Innenstadt bzw. in den Industrie- und Gewerbegebieten insofern geändert, als die Klimafolgen immer öfter und stärker in Erscheinung treten und auch das Klimaanpassungskonzept angesichts der zunehmenden Fälle sommerlicher Überhitzung der Innenstadt und der Gewerbegebiete die kühlende und, befeuchtend wirkende, kleinklimatische Wirkung von Begrünungsmaßnahmen für unverzichtbar hält. In den meisten Fällen entscheiden sich die Bürger auch heute noch dagegen, weil sie den Unterhaltungsaufwand scheuen, den Zutritt von Spinnen und andere Kleintiere in ihre Wohnungen befürchteten bzw. bei Selbstklimmern eine Beschädigung des Außenputzes annehmen oder den Aufwand einer Verankerung von Rankhilfen nicht treiben wollen. Dachbegrünungen, gerade im gewerblichen Bereich, könnten substanziell zum kleinklimatischen Ausgleich beitragen, werden jedoch wegen ihrer aufwendigeren Unterkonstruktion, dem notwendigen Substrataufbau und der aufwendigeren Unterhaltung eher als kostenintensiv wahrgenommen.

 

Im Rahmen des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes ISEK 2025 wurde ein Hof- und Fassadenprogramm mit Begrünung von Innenhöfen und Fassaden beschlossen. Dafür sollen seitens der Stadt Emmerich am Rhein Fördermittel für Privateigentümer zur Verfügung gestellt werden. Das Programm soll im Jahr 2020 durch den Stadtteilarchitekten aufgelegt werden.

 

 

zu 4.    Die Verwaltung wird prüfen, inwieweit das Bundesprogramm Biologische Vielfalt und dessen Förderschwerpunkt, Möglichkeiten bieten, zugeschnitten auf die Verhältnisse der Emmericher Innenstadt, gemeinsam mit der EGE sog. ‚Stadtnaturprojekte“ zu realisieren. Das Ergebnis dieser Prüfung wird dem Ausschuss für Stadtentwicklung in einer seiner Sitzungen vorgestellt werden.

 

zu 5.    Nach Ansicht der Verwaltung bieten die Bushaltestellen im Stadtgebiet dann einen wirksamen Beitrag zur Begrünung unserer Innenstadt, wenn im Zuge des gerade startenden, behindertengerechten Umbaus städtischer Haltestellen die zugehörigen Fahrgastunterstände durch einen Typ ersetzt würden, der neben transparenten Seitenwänden über eine Dachebene verfügt, die begrünt werden kann. Die Maßnahme wird somit künftig sukzessive umgesetzt.

 

zu 6.    Die Verwaltung überprüft die Energieeffizienz von städtischen Gebäuden anlass-bezogen. Bei erforderlichen Investitionen in die Gebäudesubstanz sowie bei erforderlichen Erneuerungen der technischen Gebäudeausstattung werden alle möglichen Lösungsansätze in Bezug auf erneuerbare Energien, Dach- oder Fassaden-begrünung sowie Schaffung von Nahwärmenetzen eingehend geprüft. Unter der Berücksichtigung von technischen und wirtschaftlichen Aspekten werden entsprechende Maßnahmen dann umgesetzt. 

 

zu 7.    Das Elektromobilitätsgesetz (EmoG, 2015) ermöglicht es in § 3, Abs.4, Nr. 1-4 den Kommunen, u.a. Maßnahmen zu ergreifen, um gekennzeichnete E-Fahrzeuge im Straßenverkehr zu bevorrechtigen, z.B. durch einen Erlass oder die Reduzierung von Gebühren bei der öffentlichen Parkraumbewirtschaftung oder auch bei der Privilegierung des Parkens an Ladeinfrastruktursäulen (LIS).

Erfahrungen aus anderen Städten zeigen, dass kostenfreies Parken für E-Fahrzeuge auch zu zusätzlichen Belastungen der Kommunen führt. So müssen die Gemeinden derzeit nach § 13, Abs. 2 Satz 2 der STVO gezielt Schilder an den Parkplätzen anbringen, die die Ausnahmeregelung für Elektrofahrzeuge ausweisen. Alternativ kennzeichnen manche Städte ihre Parkflächen in Form flächiger Bodenmarkierungen zumindest durch das Signet eines E-Fahrzeugs. Neben zusätzlichen finanziellen Belastungen erhöht sich der Kontrollaufwand. Hinzu kommen Einnahmeausfälle aus der Parkraumbewirtschaftung.

Ein weiteres Problem in der Umsetzung der Privilegierung besteht darin, dass es keine Verpflichtung zur Verwendung des E-Kennzeichens gibt. Bei den für E-Fahrzeugen geschaffenen Parkplätzen beklagen nicht wenige Kommunen eine hohe Zahl von Fehlbelegungen, die gleichzeitig mit einer Rechtsunsicherheit bei entsprechenden Sanktionierungen (Abschleppen oder Strafzettel) einhergeht. Dies gilt sowohl für spezielle Parkplätze für Elektrofahrzeuge als auch für Stellflächen an Ladesäulen, wo die Bevorrechtigung im Gesetz nicht explizit an das Aufladen bzw. die Dauer des Aufladens der Elektrofahrzeuge gekoppelt ist (Parken ohne Laden, da der Ladevorgang nicht eindeutig identifizierbar ist).

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass derzeit außer an E-Ladesäulen kein tatsächlicher Bedarf für die Bevorrechtigung von E-Fahrzeugen in Emmerich gegeben ist, zumal dadurch bezogen auf Emmerich kein wirklicher Anreiz für die weitere Verbreitung der Elektromobilität gegeben wird. Gleichzeitig wäre damit ein höherer Verwaltungsaufwand verbunden, der zu höheren Kosten führt, ohne dass eine belastbare Rechtssicherheit gegeben ist.

In größeren Städten wie Amsterdam wurde nach kurzer Zeit die Privilegierung von E-Fahrzeugen aufgrund des hohen Parkdrucks wieder abgeschafft.

 

zu 8.    Die Stadt Emmerich am Rhein verfügt derzeit über 3 öffentliche (Gaemsgasse, Geist-markt, Embricana) und demnächst über 3 halböffentliche Ladesäulen im Stadtgebiet (auf dem Parkplatz der Stadtwerke), Tendenz zunehmend; der weitere Ausbau der Ladeinfrastruktur ist vorgesehen, als mögliche Standorte kommen der Eltener Markt, Hochelten sowie weitere Ladeeinrichtungen auf dem Neumarkt oder dem ehem. Kasernenstandort in Frage. Eine neuere Untersuchung der Parkkapazitäten in der Innenstadt hat ergeben, dass zu jeder Zeit des Tages ca. 35% der Stellplätze frei sind. In der Diskussion um Parkdecks bzw. der Herrichtung des Parkplatzes am kleinen Wall wird die Errichtung von Ladesäulen zu berücksichtigen sein.

Derzeit können die vorhandenen Ladesäulen noch unentgeldlich genutzt werden, für 2020 planen die Stadtwerke, die Stromentnahme zu bepreisen.

Er weitere Ausbau der Ladeinfrastruktur wird bei größeren Planungsvorhaben grundsätzlich mit geprüft.

 

zu 9.    Die Verwaltung erarbeitet derzeit ein neues Mobilitätskonzept, welches Verkehrslösungen für den städtischen Fuhrpark aufzeigen wird. Sobald dies vorliegt und seine Vorschläge evaluiert worden sind, wird es der örtlichen Politik vorgestellt werden.

 

 

III.  Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (vom 26.08. 2019)

 

  1. Der zur Umsetzung der Energiewende einzusetzende Klimaschutzmanager soll folgende Handlungsfelder abdecken:

·         Öffentlichkeitsarbeit, Bewusstseinswandel herbeiführen,

·         Bildung von Netzwerken, Qualitätssicherung,

·         Antreiber bei der Umsetzung von beschlossenen Klimaschutzmaßnahmen,

·         Projekte in der Umweltbildung in Zusammenarbeit mit Kindergärten und Schulen,

·         Bestandsaufnahmen, Monitoring bei Klimaschutzmaßnahmen,

·         Bindeglied zu politischen Institutionen,

·         Stellungnahme zu klimatischen Auswirkungen bei Ratsvorlagen,

·         Finanzielle Umsetzung der Energiewende (Stichwort Förderscout),

·         Aufbau verschiedener Infrastrukturen, z.B. einer Energieagentur.

  1. Es soll eine regionale Energieagentur gegründet werden Dafür sollen Fördermittel eruiert werden und Erkundigungen bei bestehenden Energieagenturen eingeholt werden.
  2. Prüfung folgender Eckpunkte der Energiewende:

·         Beauftragung eines Energiemanagers,

·         Aufbau einer regionalen Energieversorgung,

·         Kommunalisierung der Netzwerke in Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden des Kreises Kleve,

·         Projektplan zur Durchführung von Umweltbildungsmaßnahmen,

·         Erstellen eines Energienutzungsplanes,

·         Verpflichtung des Rates und seiner Parteien zum Beitrag für die Energiewende,

·         Unterstützung der Energieagentur bei allen CO2-bildenden Maßnahmen.

  1. Der Rat beschließt eine energieeffiziente und nachhaltige Bauleitplanung für die Stadt Emmerich am Rhein. Dazu werden Leitlinien erstellt und verabschiedet, um bereits im Vorfeld von Baulandausweisungen und Erstellen von Bebauungsplänen etc. die Möglichkeiten und Spieleräume zum Klimaschutz auszuschöpfen. (Südausrichtung von Baugebieten, Begrünung von Parkplätzen und Innenstadt, Stromland aufwerten etc.)
  2. Die Stadt Emmerich fördert eine nachhaltige und effiziente Altbausanierung. Gefördert wird die fachgerechte Ausführung energetischer Sanierungsmaßnahmen an Altbauten, die zum Wohnen genutzt werden. Dabei sollen insbesondere nachhaltige und natürliche Baumaterialien und Dämmstoffe bevorzugt werden.
  3. Die Stadt Emmerich setzt sich grundsätzlich das Ziel, künftige Bauvorhaben und Sanierungen der eigenen Gebäude nach energieeffizienten, wirtschaftlichen und nachhaltigen Kriterien auszurichten. Bei jedem Neubau und jeder Generalsanierung soll eine Wirtschaftlichkeitsberechnung zwischen den jeweils möglichen Lösungsmöglichkeiten erstellt werden.
  4. Es sollen Sanierungsfahrpläne für Stadtviertel und Ortsteile erstellt werden.

 

 

Die Haltung der Verwaltung zu den Maßnahmenvorschlägen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

 

zu 1.    Die einzurichtende ‚Stabsstelle für Klimaschutz‘ befasst sich mit der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Integrierten Klimaschutzkonzept, dem Klimaanpassungs-konzept und den Teilkonzepten. Sie betreibt Öffentlichkeitsarbeit und Networking im Bereich Klimaschutz, arbeitet dem noch einzurichtenden Klimabeirat zu, vertritt die Stadt Emmerich im Rahmen der Klimapartnerschaft der Städte und Gemeinden im Kreis Kleve, beteiligt sich an Maßnahmen der Umweltbildung und kann bei Bedarf Stellung nehmen zu den klimatischen Auswirkungen politischer Beschlüsse.                                                                                                                                                 

 

zu 2.    Regionale, kommunal – getragene, Energieagenturen gibt es bisher in Bayern, jedoch nicht in NRW. Die EnergieAgentur NRW, mit der die Stadt Emmerich am Rhein zusammenarbeitet, stellt den Kommunen als neutrale Beratungsstelle eine Fülle an Informationen bereit und bietet den Kommunen eine Reihe von Programmen und Weiterbildungsmöglichkeiten, die keine Wünsche offenlassen. Damit wird der regionale Energieberatungsbedarf, auch auf lokalem Niveau bei weitem abgedeckt. Nach Ansicht der Verwaltung, ist die Gründung einer regionalen Energieagentur nicht notwendig und außerdem keine kommunale Aufgabe.

 

 zu 3.   Nach Auffassung der Verwaltung ist eine Umstrukturierung der vorhandenen Energieversorgungsstrukturen wie sie hier am Niederrhein bestehen, nicht erforderlich. Dort, wo die Stadt Emmerich am Rhein Einfluss nehmen kann in Fragen der Energiewende wie z. B. bei stadteigenen Immobilien oder in ihrem Bildungsauftrag ihren Bürgern gegenüber, nimmt sie ihre Verantwortlichkeit war.

 

zu 4.    Mit der Erstellung des Klimaanpassungskonzeptes der Stadt Emmerich am Rhein hat der Rat der Stadt der Verwaltung den Auftrag erteilt, die Bauleitplanung der Stadt klimagerecht, energieeffizient und nachhaltig zu gestalten. Gerade für den Bereich der Stadtplanung ist dieses Konzept ins Leben gerufen worden. Unabhängig davon, ob es um die Erstbeplanung von Freiraumarealen geht, um städtebauliche Entwicklungen im Innenbereich oder um die Frage einer Optimierung der Lebensqualität in Wohnquartieren, legt das Klimaanpassungskonzept das Prozedere und den Ablauf von Planungsschritten fest. Zunächst werden mögliche Konfliktpotentiale ermittelt, dann die Einordnung in klimatische Belastungsgebiete vorgenommen und anschließend gemäß den Belastungsarten Vorschläge entwickelt, wie mit den Einschränkungen umgegangen wird oder ob Planungsabsichten zugunsten übergeordneter Ziele (wie z.B. Frischluftschneisen) nicht weiter fortentwickelt werden. Im innerstädtischen Bereich werden die Anliegen des Klimaschutzes oder der Energieeffizienz über Festsetzungen in Bebauungsplänen im Sinne der Nachhaltigkeit festgelegt. Grundlegende Überlegungen wie die Südausrichtung von neu anzulegenden Baugebieten etc. sind bereits seit Jahren gängige Praxis.

 

zu 5.    Die Stadt Emmerich am Rhein engagiert sich im Rahmen ihrer Bauberatung auf Nachfrage von Umbauwilligen in Fragen der energieeffizienten Altbausanierung. Grundsätzlich erfahren die Besitzer von Altimmobilien bei der Sanierung auch eine Beratung durch den begleitenden Architekten wie auch durch die Stadtwerke.

 

zu 6.    Die Verwaltung überprüft die Energieeffizienz von städtischen Gebäuden anlass-bezogen. Bei erforderlichen Investitionen in die Gebäudesubstanz sowie bei erforderlichen Erneuerungen der technischen Gebäudeausstattung werden alle möglichen Lösungsansätze in Bezug auf erneuerbare Energien, Dach- oder Fassadenbegrünung sowie Schaffung von Nahwärmenetzen eingehend geprüft. Unter der Berücksichtigung von technischen du wirtschaftlichen Aspekten werden entsprechende Maßnahmen dann umgesetzt. 

 

Im Rahmen der Baumaßnahmen für die Gesamtschule Emmerich wird ein leistungsfähiges Nahwärmenetz errichtet. Dazu wird eine neue Nahwärmezentrale gebaut. Diese wird die Gebäude Paaltjessteege und den Neubau des Brinkgebäudes mit Heizwärme versorgen. Die Versorgung des Neubaukomplexes am Neumarkt wird angestrebt und kann für die 80 Wohnungen als gesichert angesehen werden. Der Anschluss von Wohnungen der Wohnungsbaugenossenschaft Emmerich im Bereich der Baustraße befindet sich noch in der Prüfungsphase. Die Wärmezentrale wird u.a. mit Blockheizkraftwerken modular aufgebaut. Somit kann die Zentrale bei weiteren Anschlussmöglichkeiten angepasst werden.

 

zu 7.    Sanierungsfahrpläne für ganze Stadtviertel bzw. Ortsteile, bieten sich selten an, werden aber, wie z.B. beim Katjes Quartier - wo eine Klimaschutzsiedlung entsteht -, zum Anlass genommen, um die Versorgung mit Wärme und erneuerbarer Energie möglichst klimaschonend und energieeffizient zu gestalten.

 

             

Fazit

 

            In der kommunalen Klimaschutzinitiative legen die Fraktionen die Einstellung eines Klimaschutzmanagers fest sowie die Einrichtung eines Klimabeirates, der die Verwaltung berät und der dem Ausschuss für Stadtentwicklung als zuständigem Fachausschuss Vorschläge für eine klima- und umweltfreundliche Stadtentwicklung unterbreiten kann.

 

            Nach Einrichtung des Beirates und der Installation einer Stabsstelle für Klimaschutz obliegt es den Beteiligten, Maßnahmenvorschläge für künftige Verbesserungen im kommunalen Klimaschutz im Klimabeirat zu entwickeln.

 

            Viele kleinteilige Maßnahmen sind schon durch die vergangenen Klimakonzepte vorbereitet oder begonnen. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2020 wurden weitere kleinteilige Maßnahmen vorgeschlagen. Die Umsetzung erfolgt somit nicht erst mit der Einrichtung der Stabsstelle Klimaschutz, sondern läuft bereits seit mehreren Jahren.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.1.6.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter