hier: Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen
Kenntnisnahme (kein
Beschluss)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Sachdarstellung :
In der Sitzung des Ausschusses für
Stadtentwicklung (ASE) am 11.09.2019 haben sich die im Rat vertretenen
Fraktionen darauf verständigt, ihre Vorschläge für einen besseren Klimaschutz
zu bündeln.
Die Verwaltung wurde beauftragt
„eine kommunale Klimaschutzinitiative unter Berücksichtigung der
inhaltlichen Punkte der Anträge der CDU, der SPD der BGE
und der Bündnis 90/Die Grünen bis zu den Haushaltsplanberatungen 2020 zu
erarbeiten“.
Ferner wurde der Bürgermeister beauftragt
„sobald wie möglich in seinem Verantwortungsbereich eine ‚Stabsstelle
Umwelt und Klima‘ mit einem hauptamtlichen Klimaschutzmanager und unter seiner
Leitung einen lokalen Klimabeirat zu bilden und einen Klimaworkshop unter
Beteiligung lokaler Akteure und der Bevölkerung als Partizipationsprojekt
durchzuführen“.
Der Vorsitzende machte in diesem
Zusammenhang deutlich, dass
„zeitnah ein Klimaschutzbeauftragter seitens der Verwaltung eingestellt
würde, da dieser vorrangig die weiteren Planungen und Entwicklungen zu
begleiten habe.“
Um möglichst alle Grundsatzforderungen und
Maßnahmenvorschläge abzubilden, nimmt diese Vorlage Bezug auf die folgenden
Anträge:
- auf den gemeinsamen Antrag der CDU- und der BGE-Fraktion vom
03.09.2019, der jedoch nicht
mehr rechtzeitig als eigenständiger Punkt auf die Tagesordnung der Sitzung
am 11.09.2019 gelangte (in Anlage 1)
- auf den seinerzeitigen Antrag der SPD-Fraktion vom 23. Juni 2019
(in Anlage 2)
- auf den Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 26.08. 2019
(in Anlage 3)
Die in den Anträgen formulierten
Vorstellungen fanden - dem Grunde nach, wenn auch nicht im Detail -, bereits
Eingang in die generelle Beschlussfassung vom 11.09.2019, die das Ergebnis
einer kurz vor der Sitzung erfolgten interfraktionellen Beratung gewesen war.
Aus diesen zahlreichen Maßnahmenvorschlägen
eine gemeinsame ‚Kommunale
Klima-schutzinitiative‘ zu formen, wird nun die Aufgabe der Verwaltung,
insbesondere des Klimaschutzmanagers sein. Dazu stellt die Vorlage noch einmal
alle Maßnahmenvorschläge vor und ordnet sie, wo das erforderlich ist, ein in
das bereits vorhandene Klimaengagement der Verwaltung.
I. Antrag der SPD (vom 23. 06. 2019)
Nachdem sich der Ausschuss für
Stadtentwicklung in seiner Sitzung am 11.09.2019 gegen die Ausrufung des
Klimanotstandes ausgesprochen hat, bleiben folgende Anträge der SPD-Fraktion zu
erörtern:
- Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein berücksichtigt ab sofort die
Auswirkungen auf das Klima bei jeglichen Entscheidungen und bevorzugt
Lösungen, die sich positiv auf Klima-, Umwelt- und Artenschutz auswirken.
- Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein fordert den Bürgermeister auf,
dem Rat und der Öffentlichkeit alle sechs Monate über Fortschritte und
Schwierigkeiten bei der Reduktion der Emissionen Bericht zu erstatten.
- Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein richtet zunächst einen
Klimabeirat ein. Der Klimabeirat verfolgt das Ziel, ein Klimaschutzkonzept
zu entwickeln und die Umsetzung zu begleiten.
Die Haltung der Verwaltung zu den Anträgen der SPD
zu 1. Die Verwaltung teilt die Ansicht, politische
Entscheidungen im Einzelfall in Zukunft
stärker auf ihre Klimarelevanz hin zu prüfen und die Interessen
untereinander
abzuwägen. Dies ist beispielsweise im Rahmen von Bauleitplanung bereits
vorgegeben. Darüber hinaus werden bereits viele Klimafreundliche und
Klimaschützende Ratsentscheidungen getroffen. Um künftig Entscheidungen mit
Blick auf Klimarelevanz treffen zu können, müssen im Rahmen des Klimabeirates
Maßstäbe für die Bewertung erarbeitet werden.
zu 2. Eine geregelte Berichterstattung über den Fortschritt bei der Reduktion
der Emis-
sionen gibt es in Form der ‚EEA - Berichte‘ bereits. Die Erfahrungen
hier legen
jedoch auch nahe, solche ‚Monitoringsberichte‘ in deutlich längeren
Abständen an-
zufertigen als alle halbe Jahre (1x jährlich).
zu 3. Die Forderung nach der Einrichtung eines
Klimabeirates wird von allen Fraktionen
mitgetragen. Er ist Teil der
beabsichtigten Klimaschutzinitiative und damit Teil der
Öffentlichkeitsarbeit, die durch die Einstellung eines
Klimaschutzmanagers intensi-
viert werden soll. Der Bürgermeister richtet den Klimabeirat ein,
zeitnah zur Ein -
richtung der Stabsstelle für Klimaschutz. Ziel des Klimabeirates ist
primär, die Um-
setzung der schon bestehenden Klimaschutzkonzepte zu begleiten. Die
Erarbei -
tung eines weiteren Konzeptes ist zur Zeit nicht erforderlich.
II.
Gemeinsamer Antrag der CDU -
und BGE - Fraktion (vom 03.09.2019)
In dem gemeinsamen Antrag von CDU und BGE,
bringen die Parteien in der vorangestellten Präambel ihre Zielvorstellung zum
Ausdruck, die Kommune ganzheitlich ökologisch und klimagerecht entwickeln zu
wollen. Gleichzeitig betonen sie, dass die bereits bestehenden Maßnahmen und
Konzepte zwar zum Klimaschutz beigetragen haben, jedoch i. E. einer weiteren
Ergänzung und einer konsequenteren Umsetzung bedürfen. Nach Auffassung der
beiden Fraktionen “fehlt im Rat und in
der Verwaltung die spezielle fachliche Expertise, ein geeignetes
Maßnahmenbündel für den kommunalen Klimaschutz als Masterplan zu entwickeln und
mit Haushaltszahlen zu hinterlegen….“.
Im darauffolgenden Antrag wird die Verwaltung
damit beauftragt, mit Hilfe der Beratung des Service - und Kompetenzzentrums
Kommunaler Klimaschutz nach Fördermöglichkeiten zu suchen.
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Exkurs
zu den Fördermöglichkeiten der Stelle eines Klimaschutzmanagers
Die
Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums sieht verschiedene
Fördermöglichkeiten vor, sofern das Klimaschutz - bzw.-anpassungskonzept nicht
älter als 36 Monate ist. Im Fall der Stadt Emmerich am Rhein sind beide Konzept
älter als drei Jahre.
Entscheidend
ist, dass das integrierte Klimaschutzkonzept; - weil es das weitergehende ist
-, zunächst auf eigene Kosten fortgeschrieben werden müsste; hier werden
Klimaschutzmanager und Klimabeirat gefordert sein. Das bedeutet, die Energie-
und Treibhausgasbilanz muss fortgeschrieben werden, die Potentialanalyse
aktualisiert werden, über Workshops sollte bei dessen Erarbeitung auch die
Akteursbeteiligung wieder sichergestellt werden. Notwendig wäre es auch, die
seinerzeitigen Maßnahmen auf ihre bisherige Umsetzung hin zu überprüfen bzw.
fortzuschreiben und eine Anpassung an neuere, gesetzliche Rahmenbedingungen
vorzunehmen. Der Rat hat dann das novellierte Konzept erneut zu beschließen.
Verbunden damit ist auch die Einführung eines Controlling-Konzeptes, welches
vom Klimaschutzmanager umgesetzt werden soll. Der Zeitaufwand für die
Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes wird in etwa auf 1,5 Jahre taxiert.
Unter
dieser Voraussetzung kann die Stadt in einem sog. ‚Anschlussvorhaben‘ für die
Dauer von zwei Jahren die Personalkosten eines einzustellenden
Klimaschutzmanagers (TÖVD 11-13) zu 40% finanziert bekommen. Hinzu kommen ca.
10.000 Euro an Sachmittel sowie die Förderung von 5 Weiterbildungstagen. Bei
der Beantragung der Mittel für die einzurichtende Stabsstelle ist jedoch zu
berücksichtigen, dass alleine die Bearbeitung eines Antrages nach der
Einreichung ca. 5 Monate dauert. Somit wäre insgesamt mit einer Besetzung der
Stabsstelle anhand von Fördermitteln frühestens im Jahr 2022 zu rechnen.
Unter
Abwägung des zu leistenden finanziellen und zeitlichen Aufwands zur
Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes mit dem vorhanden Personal und dem
voraussichtlichen Zeitbedarf von über 2 Jahren, zur Besetzung der Stabsstelle
Klimaschutz, ist es zielführender, dem gemeinsamen politischen Willen der
Bildung einer „Stabsstelle Umwelt und Klima“ sobald wie möglich zu entsprechen.
Dies schließt die Förderung des Klimaschutzmanagers aus.
Unabhängig
von der Förderung der Personalkosten des Klimaschutzmanagers gibt es die
Möglichkeit, die Durchführung einer ausgewählten investiven Maßnahme aus dem dann
fortgeschriebenen Konzept gefördert zu bekommen, wie z.B. die Sanierung von
Gebäuden oder die Einrichtung eines Nahwärmenetzes. Diese Maßnahme würde dann
zu 50 % gefördert bis zu einer Höchstsumme von 200.000,- Euro, vorausgesetzt,
die Stadt kann die personelle Betreuung des Projektes für die Dauer der
Laufzeit sicherstellen und das Projekt wird innerhalb von 36 Monaten nach
Bewilligung fertiggestellt.
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Der gemeinsame Antrag der beiden Fraktionen
beinhaltet 5 Grundsatzforderungen und neun Maßnahmenvorschläge,
die die Verwaltung auf ihre Machbarkeit und ihre Finanzierbarkeit hin prüfen
soll.
Die Grundsatzforderungen
lauten:
- Der Bürgermeister richtet bei Bedarf eine Stabsstelle „Umwelt &
Klimaschutz“ als Klimaschutzmanager, möglichst zum Haushalt 2020, ein.
- Die Verwaltung berichtet quartalsweise im Ausschuss zum Stand der
Umsetzung des Klimaanpassungskonzeptes,
- Der Bürgermeister richtet einen Klimabeirat ein, der
vierteljährlich tagt. Die Verwaltung erarbeitet einen Vorschlag zu dessen
Zusammensetzung.
- Zu den Aufgaben der Stabsstelle für Klimaschutz zählt es, die
Maßnahmen der Klimafolgenanpassung einer breiten Öffentlichkeit näher zu
bringen, sich im Falle sog. Workshops, die durch den Bürgermeister
moderiert werden für eine breite Bürgerbeteiligung zu engagieren, und
dessen Inhalte mit der Wirtschaftsförderung abzustimmen.
- In der Übergangszeit, bis die Stabsstelle eingerichtet und
arbeitsfähig ist, beauftragt der Rat den Bürgermeister mit der
kommissarischen Wahrnehmung der Aufgaben, wie sie u.a. den
Maßnahmenvorschlägen zu entnehmen sind.
Die
Haltung der Verwaltung zu den Grundsatzforderungen der CDU- und BGE-Fraktion
zu I. Die im Rat vertretenen Fraktionen haben
sich einheitlich für die Einrichtung einer zusätzlichen Stabsstelle
ausgesprochen. Überschneidungen mit dem bestehenden Sachgebiet Umwelt im
Fachbereich 5 des Dezernates II sind durch Abgrenzung der Zuständigkeiten zu
vermeiden, sehr wohl ist hier eine intensive Zusammenarbeit erforderlich. Die
neu einzurichtende Stelle ‚Stabsstelle für Klimaschutz‘ soll auf Wunsch dem
Dezernat I zugeordnet werden.
zu II. Die bisherigen Erfahrungen mit der Umsetzung
der vorliegenden Klimaschutz-konzepte legen es nahe, eine regelmäßige
Berichterstattung über den jeweiligen Stand in deutlich längeren Abständen (1 x
jährlich) vorzusehen.
zu III. Die im Rat vertretenen Fraktionen haben sich
einheitlich für die Einrichtung eines Klimabeirates ausgesprochen. Die
Verwaltung wurde gebeten, einen Vorschlag zur personellen Zusammensetzung des
Klimabeirates unter Beteiligung lokaler Akteure auszuarbeiten. Der Beirat soll
dem ASE als zuständigem Fachausschuss Vorschläge für eine klima- und
umweltfreundliche Stadtentwicklung unterbreiten. Die Organisation des Beirates
obliegt dem Klimaschutzmanager.
Der
Vorschlag der Verwaltung zur Zusammensetzung des Klimabeirates lautet:
jeweils ein Vertreter der im Rat vertretenen Fraktionen, Bürgermeister, Erster
Beigeordneter, Fachbereichsleiter 5, Energieteamleiterin bzw. Sachbearbeiterin
Umweltschutz, Klimaschutzmanager, KBE, Wirtschaftsförderung, NABU,
Naturschutzzentrum im Kreis Kleve, Baumfreunde).
zu IV. Es gehört zu den elementaren Aufgaben einer
Stabsstelle für Klimaschutz, in der Bürgerschaft das für Klimaschutz und
Klimafolgenanpassung notwendige Bewusstsein zu schaffen bzw. zu stärken (u.a.
auch durch die Beteiligung breiter Bevölkerungsschichten an themenorientierten
Workshops unter der Führung des Bürgermeisters - vergleichbar den sog.
‚Klimatischen‘ früherer Jahre).
zu V. Die dem nachfolgenden Maßnahmenkatalog zu entnehmenden
Vorschläge richten sich bis zur Einrichtung einer Stabsstelle an den
Bürgermeister. Die Verwaltung wird die Vorschläge auf ihre Realisierung hin
prüfen.
Zu den Maßnahmenvorschlägen zählen:
- Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat in absehbarer Zeit ein
Konzept zur Aufforstung vorzulegen und dafür Haushaltsmittel für 2020
einzuplanen,
- Der Rat verpflichtet sich, bei neu aufzustellenden Bebauungsplänen
zukünftig Festsetzungen zu treffen, die vollversiegelten Flächen in
Vorgärten, in Form von Steingärten ausschließen. Das Beratungs- und
Informationsangebot für die Bürger zur Gestaltung von Vorgärten soll
ausgebaut werden.
- Der Rat beauftragt die Verwaltung, nach dem Beispiel der Stadt
Gütersloh ein städtisches Förderprogramm für Fassaden- und Dachbegrünung
aufzulegen, das bis zu 4.000,- € städtischer Förderung pro Gebäude
vorsieht.
- Der Rat beauftragt die Verwaltung und die Erschließungsgesellschaft
Emmerich (EGE), im Bereich der Innenstadt in Anlehnung an das
Bundesprogramm Biologische Vielfalt und dessen Förderschwerpunkt sog.
„Stadtnaturprojekte“ zu realisieren.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Begrünung von städtischen
Bushaltestellen zu prüfen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Energieeffizienz von
städtischen Gebäuden zu prüfen und ggfs. Maßnahmen wie Dach- und
Fassadenbegrünung bzw. die Installation von Solaranlagen zu prüfen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, das Gesetz zur Bevorrechtigung der
Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge (Elektromobilitätsgesetz –
EmoG) auf seine Anwendung in Emmerich hin zu prüfen. Für Elektroautos soll
das Parken in der Innenstadt grundsätzlich kostenfrei gestellt werden.
- Der Rat beauftragt die Verwaltung, zusammen mit den Stadtwerken die
Ladeinfrastruktur für E-Mobilität im gesamten Stadtgebiet kurzfristig zu
analysieren und deren Ausbau voran zu treiben.
- Der Rat beauftragt die Verwaltung, neue innovative
Mobilitätskonzepte und Verkehrs-lösungen für den Fuhrpark der Verwaltung
zu entwickeln.
Die
Haltung der Verwaltung zu den Maßnahmenvorschlägen der CDU- und BGE-Fraktion:
zu 1. Aufforstungen sind üblicherweise Maßnahmen,
die im Freiraum außerhalb der Siedlungsbereiche oder in räumlicher
Nachbarschaft zu bestehenden Waldparzellen stattfinden. Die Stadt Emmerich am
Rhein hat im Rahmen ihrer Ausgleichsmaßnahmen auch schon Waldparzellen
wiederaufgeforstet, bzw. alleenartige Neupflanzungen an Straßen im Außenbereich
vorgenommen. Eine Überprüfung sämtlicher stadteigenen Flächen im Außenbereich
auf evtl. mögliche und sinnvolle Aufforstungen hat bereits stattgefunden. Im
Ergebnis verfügt die Stadt derzeit über keine eigenen Flächen, die sich für
eine Aufforstung anbieten. Die Verwaltung ist in Verhandlungen zum Erwerb von
landwirtschaftlichen Flächen, von denen sich ein Teil ggfs. für eine
Wiederaufforstung eignet. Mittel wurden bereits in Höhe von 150.000 Euro
angemeldet.
zu 2. Die Verwaltung trifft mittlerweile in
einzelnen, neu aufzustellenden Bebauungsplänen wie z.B. dem Bebauungsplan Dornick
2/1 Festsetzungen, die sog. Steinvorgärten verhindern. Bislang unterliegt das
jedoch der Einzelfallregelung. Eine grundsätzliche Selbstverpflichtung des
Rates, derartige Festsetzungen zum Bestandteil aller zukünftigen Bebauungspläne
zu machen, gibt es bislang noch nicht und ist grundsätzlich planungsrechtlich
nicht zulässig (Abwägungsmangel).
Denkbar wären weniger verbindliche Instrumente in Form gezielter
Maßnahmenvorschlägen des Klimakonzeptes, die Herausgabe einer sog.
Gestaltungsfibel oder aber Empfehlungen des Klimabeirates. Eine Aufklärung der
Bauherren oder Hauseigentümer über pflegeleichte Begrünungsalternativen ist
schon bestehende Broschüren zu entnehmen, die bei Bedarf über den
Grünflächenverantwortlichen beim städtischen Bauhof bezogen werden können.
zu 3. Die Stadt Emmerich am Rhein hat in den
Jahren 1987 – 1990 diverse Erfahrungen mit Fassaden- und Dachbegrünungen
gemacht (u.a. auf Antrag der ‚Grünen‘), im Ergebnis wurden bereitgestellte
Fördermittel kaum nachgefragt. Mittlerweile hat sich die Dringlichkeit von
Dach-, Fassaden- und Innenhofbegrünungen, vor allem in der Innenstadt bzw. in
den Industrie- und Gewerbegebieten insofern geändert, als die Klimafolgen immer
öfter und stärker in Erscheinung treten und auch das Klimaanpassungskonzept
angesichts der zunehmenden Fälle sommerlicher Überhitzung der Innenstadt und
der Gewerbegebiete die kühlende und, befeuchtend wirkende, kleinklimatische
Wirkung von Begrünungsmaßnahmen für unverzichtbar hält. In den meisten Fällen
entscheiden sich die Bürger auch heute noch dagegen, weil sie den
Unterhaltungsaufwand scheuen, den Zutritt von Spinnen und andere Kleintiere in
ihre Wohnungen befürchteten bzw. bei Selbstklimmern eine Beschädigung des
Außenputzes annehmen oder den Aufwand einer Verankerung von Rankhilfen nicht
treiben wollen. Dachbegrünungen, gerade im gewerblichen Bereich, könnten
substanziell zum kleinklimatischen Ausgleich beitragen, werden jedoch wegen
ihrer aufwendigeren Unterkonstruktion, dem notwendigen Substrataufbau und der
aufwendigeren Unterhaltung eher als kostenintensiv wahrgenommen.
Im Rahmen des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes ISEK 2025 wurde
ein Hof- und Fassadenprogramm mit Begrünung von Innenhöfen und Fassaden
beschlossen. Dafür sollen seitens der Stadt Emmerich am Rhein Fördermittel für
Privateigentümer zur Verfügung gestellt werden. Das Programm soll im Jahr 2020
durch den Stadtteilarchitekten aufgelegt werden.
zu 4. Die Verwaltung wird prüfen, inwieweit das
Bundesprogramm Biologische Vielfalt und dessen Förderschwerpunkt, Möglichkeiten
bieten, zugeschnitten auf die Verhältnisse der Emmericher Innenstadt, gemeinsam
mit der EGE sog. ‚Stadtnaturprojekte“ zu realisieren. Das Ergebnis dieser
Prüfung wird dem Ausschuss für Stadtentwicklung in einer seiner Sitzungen
vorgestellt werden.
zu 5. Nach Ansicht der Verwaltung bieten die
Bushaltestellen im Stadtgebiet dann einen wirksamen Beitrag zur Begrünung
unserer Innenstadt, wenn im Zuge des gerade startenden, behindertengerechten
Umbaus städtischer Haltestellen die zugehörigen Fahrgastunterstände durch einen
Typ ersetzt würden, der neben transparenten Seitenwänden über eine Dachebene
verfügt, die begrünt werden kann. Die Maßnahme wird somit künftig sukzessive
umgesetzt.
zu 6. Die Verwaltung überprüft die
Energieeffizienz von städtischen Gebäuden anlass-bezogen. Bei erforderlichen
Investitionen in die Gebäudesubstanz sowie bei erforderlichen Erneuerungen der
technischen Gebäudeausstattung werden alle möglichen Lösungsansätze in Bezug auf
erneuerbare Energien, Dach- oder Fassaden-begrünung sowie Schaffung von
Nahwärmenetzen eingehend geprüft. Unter der Berücksichtigung von technischen
und wirtschaftlichen Aspekten werden entsprechende Maßnahmen dann umgesetzt.
zu 7. Das Elektromobilitätsgesetz (EmoG, 2015)
ermöglicht es in § 3, Abs.4, Nr. 1-4 den Kommunen, u.a. Maßnahmen zu ergreifen,
um gekennzeichnete E-Fahrzeuge im Straßenverkehr zu bevorrechtigen, z.B. durch
einen Erlass oder die Reduzierung von Gebühren bei der öffentlichen Parkraumbewirtschaftung
oder auch bei der Privilegierung des Parkens an Ladeinfrastruktursäulen (LIS).
Erfahrungen aus anderen Städten zeigen, dass kostenfreies Parken für
E-Fahrzeuge auch zu zusätzlichen Belastungen der Kommunen führt. So müssen die
Gemeinden derzeit nach § 13, Abs. 2 Satz 2 der STVO gezielt Schilder an den
Parkplätzen anbringen, die die Ausnahmeregelung für Elektrofahrzeuge ausweisen.
Alternativ kennzeichnen manche Städte ihre Parkflächen in Form flächiger
Bodenmarkierungen zumindest durch das Signet eines E-Fahrzeugs. Neben
zusätzlichen finanziellen Belastungen erhöht sich der Kontrollaufwand. Hinzu
kommen Einnahmeausfälle aus der Parkraumbewirtschaftung.
Ein weiteres Problem in der Umsetzung der Privilegierung besteht darin,
dass es keine Verpflichtung zur Verwendung des E-Kennzeichens gibt. Bei den für
E-Fahrzeugen geschaffenen Parkplätzen beklagen nicht wenige Kommunen eine hohe
Zahl von Fehlbelegungen, die gleichzeitig mit einer Rechtsunsicherheit bei
entsprechenden Sanktionierungen (Abschleppen oder Strafzettel) einhergeht. Dies
gilt sowohl für spezielle Parkplätze für Elektrofahrzeuge als auch für
Stellflächen an Ladesäulen, wo die Bevorrechtigung im Gesetz nicht explizit an
das Aufladen bzw. die Dauer des Aufladens der Elektrofahrzeuge gekoppelt ist
(Parken ohne Laden, da der Ladevorgang nicht eindeutig identifizierbar ist).
Die Verwaltung ist der Auffassung, dass derzeit außer an E-Ladesäulen
kein tatsächlicher Bedarf für die Bevorrechtigung von E-Fahrzeugen in Emmerich
gegeben ist, zumal dadurch bezogen auf Emmerich kein wirklicher Anreiz für die
weitere Verbreitung der Elektromobilität gegeben wird. Gleichzeitig wäre damit
ein höherer Verwaltungsaufwand verbunden, der zu höheren Kosten führt, ohne
dass eine belastbare Rechtssicherheit gegeben ist.
In größeren Städten wie Amsterdam wurde nach kurzer Zeit die
Privilegierung von E-Fahrzeugen aufgrund des hohen Parkdrucks wieder
abgeschafft.
zu 8. Die Stadt Emmerich am Rhein verfügt derzeit
über 3 öffentliche (Gaemsgasse, Geist-markt, Embricana) und demnächst über 3
halböffentliche Ladesäulen im Stadtgebiet (auf dem
Parkplatz der Stadtwerke), Tendenz zunehmend; der weitere Ausbau der
Ladeinfrastruktur ist vorgesehen, als mögliche Standorte kommen der Eltener
Markt, Hochelten sowie weitere Ladeeinrichtungen auf dem Neumarkt oder dem
ehem. Kasernenstandort in Frage. Eine neuere Untersuchung der Parkkapazitäten
in der Innenstadt hat ergeben, dass zu jeder Zeit des Tages ca. 35% der
Stellplätze frei sind. In der Diskussion um Parkdecks bzw. der Herrichtung des
Parkplatzes am kleinen Wall wird die Errichtung von Ladesäulen zu
berücksichtigen sein.
Derzeit können die vorhandenen Ladesäulen noch unentgeldlich genutzt
werden, für 2020 planen die Stadtwerke, die Stromentnahme zu bepreisen.
Er weitere Ausbau der Ladeinfrastruktur wird bei größeren
Planungsvorhaben grundsätzlich mit geprüft.
zu 9. Die Verwaltung erarbeitet derzeit ein neues
Mobilitätskonzept, welches Verkehrslösungen für den städtischen Fuhrpark aufzeigen
wird. Sobald dies vorliegt und seine Vorschläge evaluiert worden sind, wird es
der örtlichen Politik vorgestellt werden.
III. Antrag der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen (vom 26.08. 2019)
- Der zur Umsetzung der Energiewende einzusetzende Klimaschutzmanager
soll folgende Handlungsfelder abdecken:
·
Öffentlichkeitsarbeit,
Bewusstseinswandel herbeiführen,
·
Bildung
von Netzwerken, Qualitätssicherung,
·
Antreiber
bei der Umsetzung von beschlossenen Klimaschutzmaßnahmen,
·
Projekte
in der Umweltbildung in Zusammenarbeit mit Kindergärten und Schulen,
·
Bestandsaufnahmen,
Monitoring bei Klimaschutzmaßnahmen,
·
Bindeglied
zu politischen Institutionen,
·
Stellungnahme
zu klimatischen Auswirkungen bei Ratsvorlagen,
·
Finanzielle
Umsetzung der Energiewende (Stichwort Förderscout),
·
Aufbau
verschiedener Infrastrukturen, z.B. einer Energieagentur.
- Es soll eine regionale Energieagentur gegründet werden Dafür sollen
Fördermittel eruiert werden und Erkundigungen bei bestehenden Energieagenturen
eingeholt werden.
- Prüfung folgender Eckpunkte der Energiewende:
·
Beauftragung
eines Energiemanagers,
·
Aufbau
einer regionalen Energieversorgung,
·
Kommunalisierung
der Netzwerke in Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden des Kreises Kleve,
·
Projektplan
zur Durchführung von Umweltbildungsmaßnahmen,
·
Erstellen
eines Energienutzungsplanes,
·
Verpflichtung
des Rates und seiner Parteien zum Beitrag für die Energiewende,
·
Unterstützung
der Energieagentur bei allen CO2-bildenden Maßnahmen.
- Der Rat beschließt eine energieeffiziente und nachhaltige
Bauleitplanung für die Stadt Emmerich am Rhein. Dazu werden Leitlinien
erstellt und verabschiedet, um bereits im Vorfeld von Baulandausweisungen
und Erstellen von Bebauungsplänen etc. die Möglichkeiten und Spieleräume
zum Klimaschutz auszuschöpfen. (Südausrichtung von Baugebieten, Begrünung
von Parkplätzen und Innenstadt, Stromland aufwerten etc.)
- Die Stadt Emmerich fördert eine nachhaltige und effiziente
Altbausanierung. Gefördert wird die fachgerechte Ausführung energetischer
Sanierungsmaßnahmen an Altbauten, die zum Wohnen genutzt werden. Dabei
sollen insbesondere nachhaltige und natürliche Baumaterialien und
Dämmstoffe bevorzugt werden.
- Die Stadt Emmerich setzt sich grundsätzlich das Ziel, künftige
Bauvorhaben und Sanierungen der eigenen Gebäude nach energieeffizienten,
wirtschaftlichen und nachhaltigen Kriterien auszurichten. Bei jedem Neubau
und jeder Generalsanierung soll eine Wirtschaftlichkeitsberechnung
zwischen den jeweils möglichen Lösungsmöglichkeiten erstellt werden.
- Es sollen Sanierungsfahrpläne für Stadtviertel und Ortsteile
erstellt werden.
Die
Haltung der Verwaltung zu den Maßnahmenvorschlägen der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen:
zu 1. Die einzurichtende ‚Stabsstelle für
Klimaschutz‘ befasst sich mit der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Integrierten
Klimaschutzkonzept, dem Klimaanpassungs-konzept und den Teilkonzepten. Sie
betreibt Öffentlichkeitsarbeit und Networking im Bereich Klimaschutz, arbeitet
dem noch einzurichtenden Klimabeirat zu, vertritt die Stadt Emmerich im Rahmen
der Klimapartnerschaft der Städte und Gemeinden im Kreis Kleve, beteiligt sich
an Maßnahmen der Umweltbildung und kann bei Bedarf Stellung nehmen zu den
klimatischen Auswirkungen politischer Beschlüsse.
zu 2. Regionale, kommunal – getragene,
Energieagenturen gibt es bisher in Bayern, jedoch nicht in NRW. Die
EnergieAgentur NRW, mit der die Stadt Emmerich am Rhein zusammenarbeitet,
stellt den Kommunen
als neutrale Beratungsstelle eine Fülle an
Informationen bereit und bietet den Kommunen eine Reihe von Programmen und
Weiterbildungsmöglichkeiten, die keine Wünsche offenlassen. Damit wird der
regionale Energieberatungsbedarf, auch auf lokalem Niveau bei weitem abgedeckt.
Nach Ansicht der Verwaltung, ist die Gründung einer regionalen Energieagentur
nicht notwendig und außerdem keine kommunale Aufgabe.
zu 3. Nach Auffassung der Verwaltung
ist eine Umstrukturierung der vorhandenen Energieversorgungsstrukturen wie sie
hier am Niederrhein bestehen, nicht erforderlich. Dort, wo die Stadt Emmerich
am Rhein Einfluss nehmen kann in Fragen der Energiewende wie z. B. bei
stadteigenen Immobilien oder in ihrem Bildungsauftrag ihren Bürgern gegenüber,
nimmt sie ihre Verantwortlichkeit war.
zu 4. Mit der Erstellung des
Klimaanpassungskonzeptes der Stadt Emmerich am Rhein hat der Rat der Stadt der
Verwaltung den Auftrag erteilt, die Bauleitplanung der Stadt klimagerecht,
energieeffizient und nachhaltig zu gestalten. Gerade für den Bereich der
Stadtplanung ist dieses Konzept ins Leben gerufen worden. Unabhängig davon, ob
es um die Erstbeplanung von Freiraumarealen geht, um städtebauliche
Entwicklungen im Innenbereich oder um die Frage einer Optimierung der
Lebensqualität in Wohnquartieren, legt das Klimaanpassungskonzept das Prozedere
und den Ablauf von Planungsschritten fest. Zunächst werden mögliche
Konfliktpotentiale ermittelt, dann die Einordnung in klimatische
Belastungsgebiete vorgenommen und anschließend gemäß den Belastungsarten
Vorschläge entwickelt, wie mit den Einschränkungen umgegangen wird oder ob
Planungsabsichten zugunsten übergeordneter Ziele (wie z.B. Frischluftschneisen)
nicht weiter fortentwickelt werden. Im innerstädtischen Bereich werden die
Anliegen des Klimaschutzes oder der Energieeffizienz über Festsetzungen in
Bebauungsplänen im Sinne der Nachhaltigkeit festgelegt. Grundlegende
Überlegungen wie die Südausrichtung von neu anzulegenden Baugebieten etc. sind
bereits seit Jahren gängige Praxis.
zu 5. Die Stadt Emmerich am Rhein engagiert sich
im Rahmen ihrer Bauberatung auf Nachfrage von Umbauwilligen in Fragen der
energieeffizienten Altbausanierung. Grundsätzlich erfahren die Besitzer von
Altimmobilien bei der Sanierung auch eine Beratung durch den begleitenden
Architekten wie auch durch die Stadtwerke.
zu 6. Die Verwaltung überprüft die
Energieeffizienz von städtischen Gebäuden anlass-bezogen. Bei erforderlichen
Investitionen in die Gebäudesubstanz sowie bei erforderlichen Erneuerungen der
technischen Gebäudeausstattung werden alle möglichen Lösungsansätze in Bezug
auf erneuerbare Energien, Dach- oder Fassadenbegrünung sowie Schaffung von
Nahwärmenetzen eingehend geprüft. Unter der Berücksichtigung von technischen du
wirtschaftlichen Aspekten werden entsprechende Maßnahmen dann umgesetzt.
Im Rahmen der Baumaßnahmen für die Gesamtschule Emmerich wird ein
leistungsfähiges Nahwärmenetz errichtet. Dazu wird eine neue Nahwärmezentrale
gebaut. Diese wird die Gebäude Paaltjessteege und den Neubau des Brinkgebäudes
mit Heizwärme versorgen. Die Versorgung des Neubaukomplexes am Neumarkt wird
angestrebt und kann für die 80 Wohnungen als gesichert angesehen werden. Der
Anschluss von Wohnungen der Wohnungsbaugenossenschaft Emmerich im Bereich der
Baustraße befindet sich noch in der Prüfungsphase. Die Wärmezentrale wird u.a.
mit Blockheizkraftwerken modular aufgebaut. Somit kann die Zentrale bei
weiteren Anschlussmöglichkeiten angepasst werden.
zu 7. Sanierungsfahrpläne für ganze Stadtviertel
bzw. Ortsteile, bieten sich selten an, werden aber, wie z.B. beim Katjes
Quartier - wo eine Klimaschutzsiedlung entsteht -, zum Anlass genommen, um die
Versorgung mit Wärme und erneuerbarer Energie möglichst klimaschonend und
energieeffizient zu gestalten.
Fazit
In der kommunalen
Klimaschutzinitiative legen die Fraktionen die Einstellung eines
Klimaschutzmanagers fest sowie die Einrichtung eines Klimabeirates, der die
Verwaltung berät und der dem Ausschuss für Stadtentwicklung als zuständigem Fachausschuss Vorschläge für eine klima- und
umweltfreundliche Stadtentwicklung unterbreiten kann.
Nach Einrichtung des
Beirates und der Installation einer Stabsstelle für Klimaschutz obliegt es den
Beteiligten, Maßnahmenvorschläge für künftige Verbesserungen im kommunalen
Klimaschutz im Klimabeirat zu entwickeln.
Viele kleinteilige
Maßnahmen sind schon durch die vergangenen Klimakonzepte vorbereitet oder
begonnen. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2020 wurden weitere
kleinteilige Maßnahmen vorgeschlagen. Die Umsetzung erfolgt somit nicht erst
mit der Einrichtung der Stabsstelle Klimaschutz, sondern läuft bereits seit
mehreren Jahren.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.1.6.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter