Betreff
1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. E 18/13 - VEP Neumarkt -;
hier: Beschluss zur beschränkten erneuten Offenlage
Vorlage
05 - 16 2144/2020
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gem. § 4a Abs. 3 BauGB, den Entwurf des Bebauungsplans E 18/13 -VEP Neumarkt- in seinen geänderten Teilen erneut gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Gleichzeitig sollen die Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 2 BauGB erneut von den betroffenen Behörden eingeholt werden. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird auf zwei Wochen verkürzt.

 

Sachdarstellung :

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 19.03.2019 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. E 18/13 -VEP Neumarkt- gefasst sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden beschlossen.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand in Form einer Einsichtnahme in den Planvorentwurf im Rathaus Emmerich in der Zeit vom 18.06.2019 bis einschließlich zum 18.07.2019 statt.

 

Im gleichen Zeitraum wurden die Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB im Rahmen des o.g. Aufstellungsverfahrens beteiligt.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschloss in seiner Sitzung am 06.11.2019 gem. § 3 Abs. 2 BauGB, den Bebauungsplanentwurf öffentlich auszulegen. Die Offenlage fand vom 21.11.2019 bis zum 23.12.2019 statt.

 

Im gleichen Zeitraum wurden die Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Aus der Beteiligung heraus ist lediglich die Stellungnahme des Kreises Kleve (s. Anlage 1) relevant. Es wird vorgetragen, dass im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplans die Stellungnahme des TÜV Nord vom 16.04.2019 vorgelegt wurde. Hierin werden die Änderungen in der Bewertung der Schallbelastung auf dem Neumarkt und Umgebung beurteilt. Die Stellungnahme basiert auf dem Gutachten des TÜV Nord vom 05.01.2017 zum Bebauungsplan E 18/13 -VEP Neumarkt-. Im Rahmen der Baugenehmigung für das Vorhaben auf dem Neumarkt wurde dieses Gutachten mit Datum 13.09.2017 in Abstimmung mit dem Kreis überarbeitet (s. Anlage 2). Dieses Gutachten ist somit der letzte zu betrachtende Sachstand. Zudem müsse die geplante Öffnung eines Backshops am Sonntag gutachterlich bewertet werden.

 

Seitens des TÜV Nord wurde daraufhin die Stellungnahme zum Schallschutz mit Datum 11.12.2019 auf Grundlage des letzten Gutachtens aktualisiert (s. Anlage 3). Inhaltlich ergeben sich in der Bewertung des Bauvorhabens keine Änderungen.

 

Um die Belangen des Kreises Kleve zu entsprechen, sollen sowohl das aktualisierte Schallgutachten vom 13.09.2017 sowie die aktualisierte Stellungnahme zu den geplanten Änderungen des Bauvorhabens vom 11.12.2019 Gegenstand des Bauleitplanverfahrens werden. Hierfür soll gem. § 4a Abs. 3 BauGB die Möglichkeit einer beschränkten erneuten Offenlage, die sich nur auf die geänderten Teile bezieht, genutzt werden. Die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 wird somit nur für die beiden genannten Unterlagen zum Schallschutz wiederholt.

 

Im Rahmen der erneuten Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 wird nur der Kreis Kleve als Untere Immissionsschutzbehörde beteiligt.

 

Aufgrund der bereits erfolgten Vorabstimmung auf Ebene der Baugenehmigung und der geringfügigen Änderung der Unterlagen ohne Auswirkungen auf die Grundzüge der Planung ist eine Verkürzung der Frist für Stellungnahmen auf zwei Wochen angebracht.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 2.2.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter