hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt, die Veröffentlichung einer quartalsmäßig
aktualisierten Baumfällliste auf der Homepage der Kommunalbetriebe Emmerich am
Rhein.
Sachdarstellung :
Gemäß dem Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen wünscht sich die
Fraktion eine transparente und sachgerechte Information der Bürger und
Bürgerinnen hinsichtlich der geplanten Fällungen durch die Verwaltung im
Stadtgebiet.
Die Kommunalbetriebe Emmerich zuständig für die Unterhaltung der
städtischen Straßenbäume stellt daher zeitnah in den nächsten Tagen eine
Baumfällliste auf ihre Homepage, die alle Bäume auflistet, die bis zum
29.02.2020 gefällt werden sollen. Ausgenommen sind hier von Bäume, die aus
verkehrssicherungspflichtigen Gründen kurzfristig gefällt werden müssen.
Die Baumfällliste enthält Angaben über den Baumstandort, Baumart, Grund
der Fällung, Anlagentyp und dem Stammumfang der Bäume.
Ziel der Baumfällungen ist der Erhalt eines gesunden und verkehrssicheren
Baumbestandes.
Alle städtischen Bäume werden regelmäßig im Rahmen der
FLL-Baumkontrollrichtlinien von zwei zertifizierten Baumkontrolleuren
kontrolliert.
Die hierbei festgestellten Schäden können in Abwägung des Standortes und
der vom Bürger zu erwartender Verkehrssicherheit zu einer Fällung des Baumes
führen.
Gründe für eine Fällung sind:
- Absterbe-Erscheinungen bedingt durch
Trockenheit der letzten Jahre
- Pilzbefall, durch den der
Holzkörper/Standfestigkeit des Baumes stark durch Fäule beeinträchtigt
wird (Lackporlinge, Birkenporling, Brandkrustenpilz, Eschenbaumschwamm,
Schwefelporling, Pflaumenfeuerschwamm, Schillerporling, Hallimasch)
- Schädlingsbefall (z.B. Borkenkäfer)
- Krankheiten (Kastaniensterben,
Eschentriebsterben, Russrindenkrankheit an Ahorn)
- Bäume sind stark geschädigt
- Ausbruchsgefährdete Zwiesel (Gabelung
von 2 Trieben)
- Durch Sturmschäden verursachte
irreparable Schäden
- Bestandspflege
- Baummaßnahmen der Stadt Emmerich am
Rhein und der Eigenbetriebe
- Irreparable Wurzelanhebungen innerhalb der
begehbaren Baumscheibe
Die
Baumfällliste wird quartalsweise aktualisiert, die Liste bezieht sich aber nur
auf städtische Bäume. Beantragte Fällgenehmigungen von Privatpersonen sind in
der Baumfällliste nicht aufgeführt.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.1.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter