Betreff
Veröffentlichung einer Baumfällliste;
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
Vorlage
05 - 16 2145/2020
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die Veröffentlichung einer quartalsmäßig aktualisierten Baumfällliste auf der Homepage der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein.

 

Sachdarstellung :

 

Gemäß dem Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen wünscht sich die Fraktion eine transparente und sachgerechte Information der Bürger und Bürgerinnen hinsichtlich der geplanten Fällungen durch die Verwaltung im Stadtgebiet.

 

Die Kommunalbetriebe Emmerich zuständig für die Unterhaltung der städtischen Straßenbäume stellt daher zeitnah in den nächsten Tagen eine Baumfällliste auf ihre Homepage, die alle Bäume auflistet, die bis zum 29.02.2020 gefällt werden sollen. Ausgenommen sind hier von Bäume, die aus verkehrssicherungspflichtigen Gründen kurzfristig gefällt werden müssen.

 

Die Baumfällliste enthält Angaben über den Baumstandort, Baumart, Grund der Fällung, Anlagentyp und dem Stammumfang der Bäume.

 

Ziel der Baumfällungen ist der Erhalt eines gesunden und verkehrssicheren Baumbestandes.

 

Alle städtischen Bäume werden regelmäßig im Rahmen der FLL-Baumkontrollrichtlinien von zwei zertifizierten Baumkontrolleuren kontrolliert.

Die hierbei festgestellten Schäden können in Abwägung des Standortes und der vom Bürger zu erwartender Verkehrssicherheit zu einer Fällung des Baumes führen.

 

Gründe für eine Fällung sind:

  • Absterbe-Erscheinungen bedingt durch Trockenheit der letzten Jahre
  • Pilzbefall, durch den der Holzkörper/Standfestigkeit des Baumes stark durch Fäule beeinträchtigt wird (Lackporlinge, Birkenporling, Brandkrustenpilz, Eschenbaumschwamm, Schwefelporling, Pflaumenfeuerschwamm, Schillerporling, Hallimasch)
  • Schädlingsbefall (z.B. Borkenkäfer)
  • Krankheiten (Kastaniensterben, Eschentriebsterben, Russrindenkrankheit an Ahorn)
  • Bäume sind stark geschädigt
  • Ausbruchsgefährdete Zwiesel (Gabelung von 2 Trieben)
  • Durch Sturmschäden verursachte irreparable Schäden
  • Bestandspflege
  • Baummaßnahmen der Stadt Emmerich am Rhein und der Eigenbetriebe
  • Irreparable Wurzelanhebungen innerhalb der begehbaren Baumscheibe

 

Die Baumfällliste wird quartalsweise aktualisiert, die Liste bezieht sich aber nur auf städtische Bäume. Beantragte Fällgenehmigungen von Privatpersonen sind in der Baumfällliste nicht aufgeführt.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.1.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter