Betreff
Antrag auf Straßennamenfestsetzung für die neu erstellte Stichstraße zur Erschließung des Baugebietes Pioniergelände Dornick;
hier: Eingabe Nr. 2/2020 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
05 - 16 2179/2020
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss (Delegierung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW) der Stadt Emmerich am Rhein beschließt die öffentliche Verkehrsfläche zur Erschließung des Baugebietes Pioniergelände Dornick (Gemarkung Dornick, Flur 2, Flurstück 337) erstmalig zu benennen.

 

Die Verkehrsfläche erhält die Bezeichnung:

 

An der Bienenwiese

 

Sachdarstellung:

 

Mit eingegangenen Schreiben vom 15.07.2019 hat der Dorf- und Verschönerungsverein Dornick e. V. angeregt, die neue öffentliche, zur Erschließung des Neubaugebietes Pioniergelände Dornick dienende, Verkehrsfläche mit dem Namen „Bienenwiese“ zu benennen.

 

Nach bisheriger Einschätzung der Verwaltung ist eine Benennung der besagten Verkehrsfläche im Neugebiet nicht erforderlich, da es sich bei der Stichstraße um keine eigenständige Straße im Sinne des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen handelt. Vielmehr handelt es sich um einen unselbständigen Bestandteil der bestehenden Straße „Haus-Wenge-Weg“.

Dies liegt darin begründet, dass es sich bei der zu benennenden Verkehrsfläche um eine Sackgasse mit einer Länge von 57 m handelt, die eine geringe Anzahl von Grundstücken (sieben Stück) erschließt und auch keine Erschließung von zwei oder mehr Straßen im städtischen Straßennetz vornimmt.

 

Gleichwohl besteht die Möglichkeit, sofern es Wille der Politik und des Stadtrates ist, Straßennamen auch für unselbständige Straßenteile zu vergeben.

 

Mit Antrag vom 20.01.2020 hat der Ortsverband die Anregung des Dorf- und Verschönerungsverein Dornick e.V. aufgenommen und den Antrag gestellt die öffentliche Verkehrsfläche entsprechend der Anregung des Dorf- und Verschönerungsvereines zu benennen.

 

Aus Sicht der Verwaltung wird die Verwendung des Namens „Bienenwiese“ im Zuge der einheitlichen Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen als nicht ausreichend erachtet. Dies begründet sich mit dem Umstand, dass bei bisherigen Straßenbenennung im Stadtgebiet, die auf eine Örtlichkeit verweisen oder in Bezug mit einer Örtlichkeit stehen, diese grundsätzlich mit Präpositionen ergänzt wurden. Beispiele hierfür sind u.a. die Straßen „Zur Wildwiese“, „An der Landwehr“, „Am Stadtgarten“, usw. 

Dementsprechend regt die Verwaltung im Zuge der gesamteinheitlichen Benennung von Straßen an, die zu benennende öffentliche Verkehrsfläche mit dem Straßennamen „An der Bienenwiese“ zu bezeichnen.

 

Der Emmericher Geschichtsverein wurde zur Stellungnahme zum o. a. Vorschlag gebeten. Es wurden keine Bedenken oder Einwände vorgetragen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild:

 

Die Maßnahme wird von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter