Betreff
Eintragung eines Bodendenkmals in die Denkmalliste der Stadt Emmerich am Rhein;
hier: Mittelalterliche bis neuzeitliche Burg und Hof Haus Offenberg (KLE 093)
Vorlage
05 - 16 2213/2020
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass für das Bodendenkmal Mittelalterliche bis neuzeitliche Burg und Hof Haus Offenberg die Voraussetzungen nach § 2 des Gesetzes zum Schutz und zu Pflege der Denkmäler im Land Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz – DSchG NRW) zum Eintrag als ortsfestes Bodendenkmal in die Liste der geschützten Denkmäler erfüllt sind und beschließt die Unterschutzstellung entsprechend dem Bodendenkmalblatt KLE 093.

 

Sachdarstellung :

 

Das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland hat einen Antrag auf Eintragung eines Bodendenkmals in die Denkmalliste gestellt. Es handelt sich hierbei um die mittelalterlichen bis neuzeitlichen Überreste der Burg und des Hof „Haus Offenberg“ einschließlich seiner großen zweiteiligen Grabenanlage.

 

Der Schutzbereich des ortsfesten Bodendenkmals umfasst die Grundstücke

 

Gemarkung Praest, Flur 2, Flurstück 92,

Gemarkung Praest, Flur 6, Flurstücke 424, 427, 514, 524, 525, 528, 538, 544, 554, 557, 558, 559, 560, 561 und 562.

 

Das Bodendenkmalblatt KLE 093 einschließlich einer Liegenschaftskarte des Schutzbereiches ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Aus ihm gehen die Einzelheiten zur Denkmalbeschreibung, historischen Grundlagen, zur archäologischen Situation und Befunderwartung, zur denkmalrechtlichen Begründung und zur Lange des Schutzbereiches hervor.

 

Verwaltungsseitig wurden die betroffenen Grundstückseigentümer im Rahmen des vorlaufenden Anhörungsverfahrens informiert.

 

Dem beigefügten Denkmalblatt ist zu entnehmen, dass die Voraussetzungen nach § 2 DSchG NRW zum Eintrag als ortsfestes Bodendenkmal in die Liste der geschützten Denkmäler erfüllt sind und an der Unterschutzstellung ein öffentliches Interesse besteht.

 

Daher ist das Bodendenkmal gemäß § 3 Abs. 2 DSchG NRW in die Denkmalliste einzutragen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und hauswirtschaftliche Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme wird von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter