hier: Mittelalterliche bis neuzeitliche Burg und Hof Haus Offenberg (KLE 093)
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass für das
Bodendenkmal Mittelalterliche bis neuzeitliche Burg und Hof Haus Offenberg die
Voraussetzungen nach § 2 des Gesetzes zum Schutz und zu Pflege der Denkmäler im
Land Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz – DSchG NRW) zum Eintrag als
ortsfestes Bodendenkmal in die Liste der geschützten Denkmäler erfüllt sind und
beschließt die Unterschutzstellung entsprechend dem Bodendenkmalblatt KLE 093.
Sachdarstellung :
Das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland hat einen Antrag auf
Eintragung eines Bodendenkmals in die Denkmalliste gestellt. Es handelt sich
hierbei um die mittelalterlichen bis neuzeitlichen Überreste der Burg und des
Hof „Haus Offenberg“ einschließlich seiner großen zweiteiligen Grabenanlage.
Der Schutzbereich des ortsfesten Bodendenkmals umfasst die Grundstücke
Gemarkung Praest, Flur 2, Flurstück 92,
Gemarkung Praest, Flur 6, Flurstücke 424, 427, 514, 524, 525, 528, 538,
544, 554, 557, 558, 559, 560, 561 und 562.
Das Bodendenkmalblatt KLE 093 einschließlich einer Liegenschaftskarte
des Schutzbereiches ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Aus ihm gehen die Einzelheiten zur Denkmalbeschreibung, historischen
Grundlagen, zur archäologischen Situation und Befunderwartung, zur
denkmalrechtlichen Begründung und zur Lange des Schutzbereiches hervor.
Verwaltungsseitig wurden die betroffenen Grundstückseigentümer im Rahmen
des vorlaufenden Anhörungsverfahrens informiert.
Dem beigefügten Denkmalblatt ist zu entnehmen, dass die Voraussetzungen
nach § 2 DSchG NRW zum Eintrag als ortsfestes Bodendenkmal in die Liste der
geschützten Denkmäler erfüllt sind und an der Unterschutzstellung ein
öffentliches Interesse besteht.
Daher ist das Bodendenkmal gemäß § 3 Abs. 2 DSchG NRW in die Denkmalliste
einzutragen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und hauswirtschaftliche Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme wird
von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster Beigeordneter