hier: 1) Bericht über die Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden nach §§ 3 (2) und
4 (2) BauGB
2) Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Der Haupt- und Finanzausschuss (Delegierung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW) nimmt die Ergebnisse der Beteiligungen nach den §§ 3 und 4 BauGB zur Kenntnis.
Zu 2)
Der Haupt- und Finanzausschuss (Delegierung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW) beschließt den Entwurf der 1. Vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes E 9/3 Sternstraße Ost- mit der Begründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Sachdarstellung :
Zu 1) ÖFFENTLICHKEITS-
UND BEHÖRDENBETEILIGUNGEN
Das Verfahren zur 1. Vereinfachten Änderung des Bebauungsplan E9/3 -Sternstraße Ost- wird nach den Bestimmungen des § 13 BauGB als vereinfachtes Verfahren mit einer einstufigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die parallel laufende Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB wurden in der Zeit vom 13. Februar 2020 bis 18. März 2020 einschließlich durchgeführt. Hierbei wurden keine Anregungen und Bedenken vorgetragen, über die der Rat eine abschließende Entscheidung unter Abwägung der öffentlichen und privaten Interessen gegeneinander zu treffen hat.
Zu
2) Satzungsbeschluss
Beiliegender Bebauungsplanentwurf der Offenlage mit der Begründung wird zum Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB vorgelegt.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1, Ziel 2.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter