hier: Eingabe Nr. 3/2020 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführung der Verwaltung
zur Kenntnis.
Sachdarstellung :
Die Stadt Emmerich ist an der Förderung des
öffentlichen Personennahverkehrs interessiert und unterstützt diese. Sie setzt
hier die Priorität auf einen, auch vom Gesetzgeber aufgegebenen, barrierefreien
Umbau.
So wurden in den letzten Jahren schon einige
Bushaltestellen barrierefrei umgebaut. Hier liegt das Hauptaugenmerk auf
Schulbushaltestellen bzw. Haltestellen mit einem hohen Anteil an Wartenden,
keine Aussteigehaltestellen. Der Umbau wird durch das Land NRW mittels
Festbetragsförderung unterstützt.
So wurden nachfolgende Haltestellen barrierefrei
umgebaut:
- Stadttheater
- Realschule
- Am Kapaunenberg
Für Mitte 2020 ist der Umbau dieser
Haltestellen geplant:
- Hansastraße (Goebelstraße)
- Vrasselt Kirche / L7
- Pionierstraße / L7
- Von-der-Recke-Straße / L7
- Praest Kirche / L7
Förderanträge für 8 weitere Haltestellen
befinden sich in Arbeit.
Auch im Zuge von
Straßenbaumaßnahmen wurden z. B. die Haltestellen am Nollenburger Weg und der
Goebelstraße barrierefrei umgebaut.
Bei der Haltestelle Hoher Weg handelt es sich
um eine, nach Aussagen der NIAG, Haltestelle mit keiner bis geringer Nutzung,
dies bedeutet eine Frequentierung von 0-10 Ein-, Aussteigenden je Tag. Infolge
dessen wird diese Haltestelle nicht zeitnah barrierefrei umgebaut und ggfls.
mit einem Unterstand versehen werden.
Auch wäre der Standort insofern
problematisch, dass sich dort eine Mulde zur Versickerung des anfallenden
Straßenwassers des Hohen Weges befindet. Da ein Unterstand, bedingt durch
Sichtbeziehungen und Aufstellflächen nicht direkt am Straßenrand sondern von
ihm entfernt (also mittig der Mulde) platziert werden würde, scheidet hier die
Möglichkeit eines Unterstandes aus.
Als Lösung wäre jedoch die Befestigung einer
Aufstellfläche durch die Kommunalbetriebe Emmerich (KBE) eine mögliche
Maßnahme.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.3.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter