Beschlussvorschlag:
Der ASE beschließt
für seine heutige Sitzung, die maximale Redezeit im Sinne des § 12 Abs. 6 Satz
1 der Geschäftsordnung auf höchstens 3 Minuten zu verkürzen.
Sachdarstellung:
§ 12 Abs. 6 Satz 1 der Geschäftsordnung für den Rat und seine Ausschüsse
der Stadt Emmerich am Rhein legt die Redezeit im Regelfall auf höchstens fünf
Minuten fest. Gem. Satz 3 kann diese durch Beschluss verlängert oder verkürzt
werden.
Die Begrenzung der Redezeit bietet sich neben Präventionsmaßnahmen wie
Sicherstellung einer guten Durchlüftung, Bereitstellung von
Desinfektionsmöglichkeiten, Kapazitätsbeschränkungen für und Registrierung von
Besuchern, sowie Sicherstellung ausreichender Abstände aller Anwesenden als
eine weitere Handlungsoption bei der Durchführung von Präsenz-Sitzungen in
epidemischer Lage an.
Es wird daher empfohlen, die max. Redezeit des jeweiligen
Gremiumsmitgliedes in der aktuellen Lage auf jeweils drei Minuten pro
Tagesordnungspunkt zu begrenzen. In der heutigen Sitzung des HFA (hier: Delegierung
gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW) ist die grundsätzliche Beschlussfassung der
Redezeitbegrenzung für alle Sitzungen in epidemischer Lage vorgesehen. In den
dieser Sitzung vorausgehenden Ausschusssitzungen bedarf es jeweils einer gesonderten
Beschlussfassung zur Redezeitbegrenzung.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild:
Die Maßnahme wird
von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter