Betreff
Beschränkung der Redezeit in epidemischer Lage
Vorlage
05 - 16 2256/2020
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der ASE beschließt für seine heutige Sitzung, die maximale Redezeit im Sinne des § 12 Abs. 6 Satz 1 der Geschäftsordnung auf höchstens 3 Minuten zu verkürzen.

 

 

Sachdarstellung:

 

§ 12 Abs. 6 Satz 1 der Geschäftsordnung für den Rat und seine Ausschüsse der Stadt Emmerich am Rhein legt die Redezeit im Regelfall auf höchstens fünf Minuten fest. Gem. Satz 3 kann diese durch Beschluss verlängert oder verkürzt werden.

 

Die Begrenzung der Redezeit bietet sich neben Präventionsmaßnahmen wie Sicherstellung einer guten Durchlüftung, Bereitstellung von Desinfektionsmöglichkeiten, Kapazitätsbeschränkungen für und Registrierung von Besuchern, sowie Sicherstellung ausreichender Abstände aller Anwesenden als eine weitere Handlungsoption bei der Durchführung von Präsenz-Sitzungen in epidemischer Lage an.

 

 

Es wird daher empfohlen, die max. Redezeit des jeweiligen Gremiumsmitgliedes in der aktuellen Lage auf jeweils drei Minuten pro Tagesordnungspunkt zu begrenzen. In der heutigen Sitzung des HFA (hier: Delegierung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW) ist die grundsätzliche Beschlussfassung der Redezeitbegrenzung für alle Sitzungen in epidemischer Lage vorgesehen. In den dieser Sitzung vorausgehenden Ausschusssitzungen bedarf es jeweils einer gesonderten Beschlussfassung zur Redezeitbegrenzung.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild:

 

Die Maßnahme wird von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter