Beschlussvorschlag
Der Rat nimmt die
Ausführungen der Kämmerin zur Kenntnis und schließt sich den in Anlage 1
dargestellten Konsolidierungsmaßnahmen an.
Sachverhalt :
Die Ratsfraktion CDU beantragt aufgrund
der nicht absehbaren finanziellen Folgen der Corona-Krise auf den Haushalt der
Stadt Emmerich am Rhein ein sofortiges Moratorium für alle nicht notwendigen
Maßnahmen, Beauftragungen und Projekte bis vorerst Oktober 2020.
In der Vorlage zum Antrag Nr. XI 2020 der SPD-Ratsfraktion
Emmerich am Rhein zur Prüfung der finanziellen Belastungen aus der Coronakrise
für den städtischen Haushalt zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
(Delegierung gem. § 60 Abs. 1 S. 2 GO NW) am 12.05.2020 wurde bereits
dargelegt, dass die einzelnen Budgetverantwortlichen (die
einzelnen Fachbereichs-, Stabsstellen- und Eigenbetriebsleiter/innen) sowie die
Geschäftsführerin der Eigengesellschaft Wirtschaftsförderungs- und
Stadtmarketinggesellschaft mbH Anfang April informiert wurden, dass die
Finanzlage der Stadt Emmerich am Rhein zum momentanen Zeitpunkt zwar noch nicht
gänzlich dargestellt werden kann, jedoch aktuell mit stärkeren Auswirkungen als
in der Finanz- und Wirtschaftskrise 2009 gerechnet wird. Die Budgetverantwortlichen
wurden zudem aufgefordert, bis auf weiteres davon abzusehen, Aufwendungen zu
tätigen, denen keine gesetzlichen oder sonstigen vertraglichen Verpflichtungen
bzw. Erträge in gleicher Höhe gegenüberstehen. Des Weiteren wurden die Budgetverantwortlichen
aufgefordert, dem Fachbereich Finanzen in Vorbereitung eines
Nachtragshaushaltes eine Übersicht aller freiwilligen bzw. zurückzustellenden
Aufwendungen zu übermitteln.
Diese Übersicht ist als Anlage 1
der Vorlage beigefügt. Die Budgetverantwortlichen haben die Mitteilung
erhalten, die in dieser Übersicht enthaltenen Maßnahmen bis auf weiteres nicht
durchzuführen. Diese Minderaufwendungen wurden im Rahmen des Finanzberichts zum
31.05.2020 selbstredend bei der Prognose zum Jahresende berücksichtigt.
Bereits am 31. März 2020 hat das
Landeskabinett Nordrhein-Westfalen einen Acht-Punkte-Plan zum Schutz der
Kommunen in Nordrhein-Westfalen im Zusammenhang mit der Ausbreitung von
SARS-CoV-2 beschlossen, um eine erneute finanzielle Schieflage der Kommunen nach
der Finanz- und Wirtschaftskrise der Jahre 2008 ff. abzumildern und deren
Handlungsfähigkeit auch perspektivisch abzusichern. Mit dem zwischenzeitlich
vorliegenden Entwurf für ein „Gesetz zur Isolierung der aus der
COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in den kommunalen Haushalten und zur
Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit sowie zur Anpassung weiterer
landesrechtlicher Vorschriften (NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz – NKF-CIG)“
sollen die Ziffern 1 und 2 des von Seiten des Landeskabinetts beschlossenen
„Kommunalschutz-Paket“ Umsetzung erfahren.
Der Entwurf des
NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz sieht u.a. vor, die Notwendigkeit zur
Aufstellung von Nachtragssatzungen gemäß § 81 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2
für das Haushaltsjahr 2020 außer Kraft zu setzen, da die aktuelle
Haushaltswirtschaft der Kommunen von einer besonderen Unsicherheit in Bezug auf
eine verlässliche Prognostizierung von Erträgen und Aufwendungen bzw. Ein- und
Auszahlungen geprägt ist. Zusätzliche Aufwendungen und Mehraufwendungen, für die
im Haushaltsplan 2020 keine oder keine ausreichenden Ansätze vorhanden sind,
sollen vielmehr – ungeachtet ihrer Höhe – als überplanmäßige und
außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 GO NRW behandelt
werden.
In der Folge dieser Gesetzesänderung
sieht der Entwurf des NKF-COVID-19-Isolierungsgesetzes nun auch eine Änderung
des § 25 KomHVO NRW vor. Durch das Anfügen des Absatzes 3 wird das Erlassen
einer Haushaltssperre durch eine Kämmerin oder einen Kämmerer für das
Haushaltsjahr 2020 ausgeschlossen. Davon unberührt bleiben Anordnungen der
Kämmerin oder des Kämmerers zur Steuerung der Bewirtschaftung der Haushaltsansätze.
Die v. g. Aufforderungen und
Mitteilungen an die Budgetverantwortlichen sind als Anordnungen der Kämmerin
zur Steuerung der Bewirtschaftung der Haushaltsansätze zu werten, an denen vor
dem Hintergrund der finanziellen Lage der Stadt Emmerich am Rhein zwingend
festgehalten werden sollte.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die dargestellten Maßnahmen führen zu einem geringeren Defizit des
voraussichtlichen Jahresergebnis 2020 sowie zu geringeren Kreditaufnahmen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Peter Hinze
Bürgermeister