Betreff
Moratorium für alle nicht notwendigen finanzwirksamen Maßnahmen, Beauftragungen und Projekte; hier: Antrag Nr. XVI/2020 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
02 - 16 2261/2020
Art
Antrag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat nimmt die Ausführungen der Kämmerin zur Kenntnis und schließt sich den in Anlage 1 dargestellten Konsolidierungsmaßnahmen an.

 

Sachverhalt :

 

 

Die Ratsfraktion CDU beantragt aufgrund der nicht absehbaren finanziellen Folgen der Corona-Krise auf den Haushalt der Stadt Emmerich am Rhein ein sofortiges Moratorium für alle nicht notwendigen Maßnahmen, Beauftragungen und Projekte bis vorerst Oktober 2020.

 

In der Vorlage zum Antrag Nr. XI 2020 der SPD-Ratsfraktion Emmerich am Rhein zur Prüfung der finanziellen Belastungen aus der Coronakrise für den städtischen Haushalt zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Delegierung gem. § 60 Abs. 1 S. 2 GO NW) am 12.05.2020 wurde bereits dargelegt, dass die einzelnen Budgetverantwortlichen (die einzelnen Fachbereichs-, Stabsstellen- und Eigenbetriebsleiter/innen) sowie die Geschäftsführerin der Eigengesellschaft Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketinggesellschaft mbH Anfang April informiert wurden, dass die Finanzlage der Stadt Emmerich am Rhein zum momentanen Zeitpunkt zwar noch nicht gänzlich dargestellt werden kann, jedoch aktuell mit stärkeren Auswirkungen als in der Finanz- und Wirtschaftskrise 2009 gerechnet wird. Die Budgetverantwortlichen wurden zudem aufgefordert, bis auf weiteres davon abzusehen, Aufwendungen zu tätigen, denen keine gesetzlichen oder sonstigen vertraglichen Verpflichtungen bzw. Erträge in gleicher Höhe gegenüberstehen. Des Weiteren wurden die Budgetverantwortlichen aufgefordert, dem Fachbereich Finanzen in Vorbereitung eines Nachtragshaushaltes eine Übersicht aller freiwilligen bzw. zurückzustellenden Aufwendungen zu übermitteln.

 

Diese Übersicht ist als Anlage 1 der Vorlage beigefügt. Die Budgetverantwortlichen haben die Mitteilung erhalten, die in dieser Übersicht enthaltenen Maßnahmen bis auf weiteres nicht durchzuführen. Diese Minderaufwendungen wurden im Rahmen des Finanzberichts zum 31.05.2020 selbstredend bei der Prognose zum Jahresende berücksichtigt.

 

Bereits am 31. März 2020 hat das Landeskabinett Nordrhein-Westfalen einen Acht-Punkte-Plan zum Schutz der Kommunen in Nordrhein-Westfalen im Zusammenhang mit der Ausbreitung von SARS-CoV-2 beschlossen, um eine erneute finanzielle Schieflage der Kommunen nach der Finanz- und Wirtschaftskrise der Jahre 2008 ff. abzumildern und deren Handlungsfähigkeit auch perspektivisch abzusichern. Mit dem zwischenzeitlich vorliegenden Entwurf für ein „Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in den kommunalen Haushalten und zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit sowie zur Anpassung weiterer landesrechtlicher Vorschriften (NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz – NKF-CIG)“ sollen die Ziffern 1 und 2 des von Seiten des Landeskabinetts beschlossenen „Kommunalschutz-Paket“ Umsetzung erfahren.

Der Entwurf des NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz sieht u.a. vor, die Notwendigkeit zur Aufstellung von Nachtragssatzungen gemäß § 81 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2 für das Haushaltsjahr 2020 außer Kraft zu setzen, da die aktuelle Haushaltswirtschaft der Kommunen von einer besonderen Unsicherheit in Bezug auf eine verlässliche Prognostizierung von Erträgen und Aufwendungen bzw. Ein- und Auszahlungen geprägt ist. Zusätzliche Aufwendungen und Mehraufwendungen, für die im Haushaltsplan 2020 keine oder keine ausreichenden Ansätze vorhanden sind, sollen vielmehr – ungeachtet ihrer Höhe – als überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 GO NRW behandelt werden.

 

In der Folge dieser Gesetzesänderung sieht der Entwurf des NKF-COVID-19-Isolierungsgesetzes nun auch eine Änderung des § 25 KomHVO NRW vor. Durch das Anfügen des Absatzes 3 wird das Erlassen einer Haushaltssperre durch eine Kämmerin oder einen Kämmerer für das Haushaltsjahr 2020 ausgeschlossen. Davon unberührt bleiben Anordnungen der Kämmerin oder des Kämmerers zur Steuerung der Bewirtschaftung der Haushaltsansätze.

 

Die v. g. Aufforderungen und Mitteilungen an die Budgetverantwortlichen sind als Anordnungen der Kämmerin zur Steuerung der Bewirtschaftung der Haushaltsansätze zu werten, an denen vor dem Hintergrund der finanziellen Lage der Stadt Emmerich am Rhein zwingend festgehalten werden sollte.

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die dargestellten Maßnahmen führen zu einem geringeren Defizit des voraussichtlichen Jahresergebnis 2020 sowie zu geringeren Kreditaufnahmen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister