Betreff
Dringliche Anschaffung einer noch zu ermittelnden Anzahl von Tablets;
hier: Antrag Nr. XX/2020 an den Rat der Stadt Emerich am Rhein
Vorlage
04 - 16 2280/2020
Art
Antrag

Kenntnisnahme(kein Beschlussvorschlag)

 

Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Begründung:

 

Aufgrund der Corona-Pandemie musste in den letzten Wochen ein Großteil des Unterrichts in den Schulen ausfallen. Die Schülerinnen und Schüler (SuS) wurden von ihren Lehrkräften mit Unterrichtsmaterial und Aufgaben für das Selbststudium zuhause versorgt. Für den Kontakt zwischen den Schulen und den SuS wurden verschiedene Wege eingeschlagen. Soweit auf digitalem Wege Unterrichtsmaterialien bereitgestellt, Aufgaben für eine Online-Recherche verteilt wurden oder per Video-Chat kommuniziert werden sollte, mussten die SuS über digitale Endgeräte und einen Internetzugang verfügen.

 

Aufgrund von Rückmeldungen aus den Schulen und direkt von einigen Eltern, dass für diese Art des Unterrichts nicht die erforderliche Ausstattung vorhanden sei, hatte die Verwaltung bereits Anfang Mai eine Abfrage an die Schulleitungen aller Schulen vorbereitet und gestartet, um kurzfristig weitergehende Erkenntnisse zur Ausstattung in den Elternhäusern zu bekommen. Da Interesse an einer kurzfristigen Auskunft bestand, wurde auf eine zentral angelegte Befragung verzichten. An einigen Schulen lagen bereits Informationen aus eigenen Befragungen vor.

 

Aufgrund der von den Schulen auf unterschiedlichem Wege durchgeführten Befragungen, mussten Antworten mit unterschiedlicher Qualität bewertet werden. Von knapp 2.700 SuS lagen der Verwaltung nur ca. 1.750 Rückmeldungen vor. Obwohl dadurch keine belastbaren Ergebnisse erzielt werden konnten, kann doch ein grober Überblick gewährt werden.

 

 

Für die Arbeit der SuS zuhause sind entsprechende Endgeräte erforderlich. Obwohl auch über ein Smartphone und dessen Internetzugang auf die Unterrichtsinhalte zu gegriffen werden kann, wurden die Haushalte nach (größeren) Endgeräten, wie Tablet, Notebook oder PC gefragt. In 20 % der Haushalte hatten die SuS keinen Zugriff zu den abgefragten Endgeräten, um die schulische Heimarbeit zu erledigen.

 

 

Etwas besser sieht es bei der WLAN-Versorgung in den Haushalten aus. Entsprechend der Abfrage sollten 94 % der SuS zuhause Zugriff auf ein WLAN-Netz haben.

 

Die Bereitstellung von Tablets für SuS, in deren häuslichem Umfeld entsprechende Geräte fehlen, ist bereits von der Bundesregierung aufgenommen worden. Ein Betrag von ca. 500 Millionen Euro ist bundesweit zur Verfügung gestellt worden (DigitalPakt Schule II) und soll über die Länder an die Kommunen/Schulen für diesen Zweck verteilt werden. Eine Ausführungsrichtlinie liegt dafür jedoch noch nicht vor. Eine gewisse Eigenbeteiligung der Schulträger, wie dies beim DigitalPakt Schule I vorgegeben wurde, steht dabei im Raum.

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Ausführungsrichtlinien abzuwarten und ggf. erforderliche Anpassungen für die Umsetzung des DigitalPakt Schule II im Schulausschuss zu beraten, um dann in Absprache mit den Schulen mit der Umsetzung des DigitalPakt Schule II zu beginnen.

Sachverhalt :

 

Sh. Anlage

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist in der Haushaltsplanung 2020 nicht vorgesehen. Auswirkungen auf den kommunalen Haushalt können noch nicht beziffert werden.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister