Betreff
Hälftiger Erlass der Elternbeiträge für die Monate Juni und Juli 2020 wegen des eingeschränkten Regelbetriebes in Kita und Kindertagespflege aufgrund der Corona-Pandemie;
hier: Genehmigung einer dringlichen Entscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
Vorlage
04 - 16 2285/2020
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat genehmigt die der Vorlage beigefügte dringliche Entscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 5 GO NW.

 

Sachdarstellung :

 

 

Im Rahmen der Dringlichkeit wurde gem. § 60 Abs. 1 GO NW am 28.05.2020 die Entscheidung „Hälftiger Erlass der Elternbeiträge für die Monate Juni und Juli 2020 wegen des eingeschränkten Regelbetriebes in Kita und Kindertagespflege aufgrund der Corona-Pandemie“ getroffen.

 

Die Dringliche Entscheidung ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Die Gründe der Dringlichkeit sind in der Entscheidung dargelegt. Die politischen Entscheidungsträger wurden nach Maßgabe des § 8 a Satz 2 der Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein unmittelbar nach der dringlichen Entscheidung durch Übermittlung des gefassten Beschlusses (hier: E-Mail vom 29.05.2020 an die Mitglieder des Rates) über die Entscheidung informiert.

 

Gem. § 60 Abs. 1 Satz 5 GO NW sind dringliche Entscheidungen dem Rat in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.

 

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Sh. dringliche Entscheidung

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister