hier: Genehmigung einer dringlichen Entscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
Beschlussvorschlag
Der Rat genehmigt die der Vorlage beigefügte dringliche Entscheidung gem. § 60
Abs. 1 Satz 5 GO NW.
Sachdarstellung :
Im Rahmen der Dringlichkeit wurde gem. § 60
Abs. 1 GO NW am 28.05.2020 die Entscheidung „Hälftiger Erlass der
Elternbeiträge für die Monate Juni und Juli 2020 wegen des eingeschränkten
Regelbetriebes in Kita und Kindertagespflege aufgrund der Corona-Pandemie“
getroffen.
Die Dringliche Entscheidung ist der Vorlage
als Anlage beigefügt.
Die Gründe der Dringlichkeit sind in der
Entscheidung dargelegt. Die politischen Entscheidungsträger wurden nach Maßgabe
des § 8 a Satz 2 der Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein unmittelbar nach
der dringlichen Entscheidung durch Übermittlung des gefassten Beschlusses
(hier: E-Mail vom 29.05.2020 an die Mitglieder des Rates) über die Entscheidung
informiert.
Gem. § 60 Abs. 1 Satz 5 GO NW sind
dringliche Entscheidungen dem Rat in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung
vorzulegen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Sh. dringliche
Entscheidung
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Peter Hinze
Bürgermeister