Betreff
Beiträge Offener Ganztag im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
Vorlage
04 - 16 2300/2020
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

 

Der Rat beschließt, dass die Stadt Emmerich am Rhein die auf Grundlage der örtlichen Satzung für die Inanspruchnahme von Angeboten zur Betreuung von Kindern im Rahmen der Maßnahmen ‚Offenen Ganztagsschule‘ und ‚Schule plus‘ an Grundschulen erhobenen Elternbeiträge für den Zeitraum vom 01.06. bis 31.07.2020 erlässt.

 

 

Sachdarstellung :

 

Seit Beginn der Coronapandemie mussten die Eltern von Grundschülerinnen und Grundschülern, die für Ihre Kinder die Betreuungsmaßnahmen ‚Offene Ganztagsschule‘ und ‚Schule plus‘ beantragt hatten, die Betreuung aufgrund der Schulschließungen selbst in die Hand nehmen. Erst mit der teilweisen Wiederöffnung der Grundschulen (pro Schultag durfte nur ein Jahrgang beschult werden) konnte an den Präsenztagen das Betreuungsangebot wieder angenommen werden. Für die Eltern war das nur eine geringfügige Entlastung.

Per Dringlichkeitsbeschluss hatte die Stadt bereits für die Monate April und Mai den Eltern die Entrichtung von Elternbeiträgen erlassen. Die entfallenen Einnahmen teilten sich dabei das Land und die Stadt hälftig.

Für den Monat Juni hatte die Landesregierung lange auf eine Entscheidung über die Fortführung der Kostenteilung warten lassen. Jedoch wurde an den Grundschulen die Aufnahme des täglichen Unterrichts für alle Schülerinnen und Schüler (SuS) zum 15. Juni angeordnet. Gleichzeitig sollten die Betreuungsangebote wieder anlaufen.

Unter den besonderen Hygienerichtlinien – gerade im Hinblick auf den Verzicht der Vermischung der Lerngruppen – ergaben sich an den Schulen gerade auch im Betreuungsbereich verschiedene Probleme. Eine im Hinblick auf die Hygienerichtlinien sinnvolle Gliederung nach Lerngruppe = Betreuungsgruppe hätte ein so große Vielzahl an Betreuungsgruppen ergeben, dass mit dem zur Verfügung stehenden Personal nicht umsetzbar gewesen wäre. Die Schulaufsicht hatte daher die jahrgangsmäßige Vermischung erlaubt.

Da diese neuen Kontaktgruppen auch Gefahren für die SuS bedeuten, haben nur ein Teil der Eltern das Betreuungsangebot wahrgenommen. Hinzu kam auch noch, dass das Land den Schulen zur ersten tageweisen Öffnung aufgetragen hatte, den Eltern bis zum Ferienbeginn die Schul- und Betreuungstage mitzuteilen. Aufgrund dessen hatten viele Eltern bereits für die verbleibenden zwei Wochen die Betreuung ihrer Kinder organisiert.

Die Nachbarkommunen Rees und Kleve haben bereits entsprechende Beschlüsse verfasst, nachdem den Erziehungsberechtigten bis zum Ende des Schuljahres die Beiträge zu den Schulbetreuungsmaßnahmen erlassen wird.

Die Zahlungspflicht der Eltern besteht für das laufende Schuljahr noch bis zum 31. Juli 2020, da die errechneten Elternbeträge Jahresbeiträge sind, die in zwölf gleichen Monatsraten gezahlt werden müssen. Dabei spielt die Anzahl der jeweiligen Betreuungstage keine Rolle.

Entsprechend den Erläuterungen des Städte- und Gemeindebundes steht eine abschließende Klärung zur hälftigen Übernahme der Elternbeiträge für die Monate Juni und Juli 2020 noch aus. Das Angebot des Landes basiert bisher auf dem Erstattungsprinzip für die Kindertageseinrichtungen, nach dem die Eltern 50 % und das Land und die Kommunen jeweils 25 % der Einnahmeausfälle übernimmt. Für die Berechnung der durch den Beschlussvorschlag auf die Stadt entfallende Einnahmeausfall wurden daher 75 % der üblichen Elternbeiträge zugrunde gelegt.

 

Einnahmen                                                Land                         Kommune                     Eltern

OGS 06/20        23.092,50 €                       5.773,13 €                        17.319,37 €              0,00 €

Schule + 06/20    8.920,00 €                       2.230,00 €                          6.690,00 €              0,00 €

OGS 07/20        23.092,50 €                       5.773,13 €                        17.319,37 €              0,00 €

Schule + 07/20    8.920,00 €                       2.230,00 €                          6.690,00 €              0,00 €

Summen           64.025,00 €                     16.006,26 €                        48.018,74 €              0,00 €

 

Nach vorstehender Berechnung muss nach derzeitiger Regulierungslage von einem Einnahmenausfall von insgesamt 48.018,74 € für die Monate Juni und Juli 2020 ausgegangen werden.

Die Monatspauschalen für Juni und Juli 2020 für die Finanzierung des Mittagessens (OGS) wird nicht eingezogen und an den Träger weitergeleitet. Hier sind aber auch entsprechende Minderausgaben zu erwarten. In diesem Punkt erfolgt die Reduzierung nicht zu Lasten der Stadt.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist in der Haushaltsplanung 2020 nicht vorgesehen. Die Mindereinnahmen von 48.018,74 EUR können zum jetzigen Zeitpunkt innerhalb des Budgets voraussichtlich gedeckt werden. Für den Fall einer Aufstellung eines Nachtrags werden diese Mindereinnahmen berücksichtigt

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister