Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt, dass die Stadt Emmerich am Rhein die auf Grundlage
der örtlichen Satzung für die Inanspruchnahme von Angeboten zur Betreuung von
Kindern im Rahmen der Maßnahmen ‚Offenen Ganztagsschule‘ und ‚Schule plus‘ an
Grundschulen erhobenen Elternbeiträge für den Zeitraum vom 01.06. bis
31.07.2020 erlässt.
Sachdarstellung :
Seit Beginn der Coronapandemie mussten die Eltern von Grundschülerinnen
und Grundschülern, die für Ihre Kinder die Betreuungsmaßnahmen ‚Offene
Ganztagsschule‘ und ‚Schule plus‘ beantragt hatten, die Betreuung aufgrund der
Schulschließungen selbst in die Hand nehmen. Erst mit der teilweisen
Wiederöffnung der Grundschulen (pro Schultag durfte nur ein Jahrgang beschult
werden) konnte an den Präsenztagen das Betreuungsangebot wieder angenommen
werden. Für die Eltern war das nur eine geringfügige Entlastung.
Per Dringlichkeitsbeschluss hatte die Stadt bereits für die Monate April
und Mai den Eltern die Entrichtung von Elternbeiträgen erlassen. Die
entfallenen Einnahmen teilten sich dabei das Land und die Stadt hälftig.
Für den Monat Juni hatte die Landesregierung lange auf eine Entscheidung
über die Fortführung der Kostenteilung warten lassen. Jedoch wurde an den
Grundschulen die Aufnahme des täglichen Unterrichts für alle Schülerinnen und
Schüler (SuS) zum 15. Juni angeordnet. Gleichzeitig sollten die Betreuungsangebote
wieder anlaufen.
Unter den besonderen Hygienerichtlinien – gerade im Hinblick auf den
Verzicht der Vermischung der Lerngruppen – ergaben sich an den Schulen gerade
auch im Betreuungsbereich verschiedene Probleme. Eine im Hinblick auf die
Hygienerichtlinien sinnvolle Gliederung nach Lerngruppe = Betreuungsgruppe
hätte ein so große Vielzahl an Betreuungsgruppen ergeben, dass mit dem zur
Verfügung stehenden Personal nicht umsetzbar gewesen wäre. Die Schulaufsicht
hatte daher die jahrgangsmäßige Vermischung erlaubt.
Da diese neuen Kontaktgruppen auch Gefahren für die SuS bedeuten, haben
nur ein Teil der Eltern das Betreuungsangebot wahrgenommen. Hinzu kam auch
noch, dass das Land den Schulen zur ersten tageweisen Öffnung aufgetragen
hatte, den Eltern bis zum Ferienbeginn die Schul- und Betreuungstage
mitzuteilen. Aufgrund dessen hatten viele Eltern bereits für die verbleibenden
zwei Wochen die Betreuung ihrer Kinder organisiert.
Die Nachbarkommunen Rees und Kleve haben bereits entsprechende
Beschlüsse verfasst, nachdem den Erziehungsberechtigten bis zum Ende des
Schuljahres die Beiträge zu den Schulbetreuungsmaßnahmen erlassen wird.
Die Zahlungspflicht der Eltern besteht für das laufende Schuljahr noch
bis zum 31. Juli 2020, da die errechneten Elternbeträge Jahresbeiträge sind,
die in zwölf gleichen Monatsraten gezahlt werden müssen. Dabei spielt die
Anzahl der jeweiligen Betreuungstage keine Rolle.
Entsprechend den Erläuterungen des Städte- und Gemeindebundes steht eine
abschließende Klärung zur hälftigen Übernahme der Elternbeiträge für die Monate
Juni und Juli 2020 noch aus. Das Angebot des Landes basiert bisher auf dem
Erstattungsprinzip für die Kindertageseinrichtungen, nach dem die Eltern 50 %
und das Land und die Kommunen jeweils 25 % der Einnahmeausfälle übernimmt. Für
die Berechnung der durch den Beschlussvorschlag auf die Stadt entfallende
Einnahmeausfall wurden daher 75 % der üblichen Elternbeiträge zugrunde gelegt.
Einnahmen Land Kommune Eltern
OGS 06/20 23.092,50 € 5.773,13 € 17.319,37 € 0,00 €
Schule + 06/20 8.920,00 € 2.230,00 € 6.690,00 € 0,00 €
OGS 07/20 23.092,50 € 5.773,13 € 17.319,37 € 0,00 €
Schule + 07/20 8.920,00 € 2.230,00
€ 6.690,00 € 0,00 €
Summen 64.025,00 € 16.006,26 € 48.018,74
€ 0,00 €
Nach vorstehender Berechnung muss nach derzeitiger Regulierungslage von
einem Einnahmenausfall von insgesamt 48.018,74 € für die Monate Juni und Juli
2020 ausgegangen werden.
Die Monatspauschalen für Juni und Juli 2020 für die Finanzierung des
Mittagessens (OGS) wird nicht eingezogen und an den Träger weitergeleitet. Hier
sind aber auch entsprechende Minderausgaben zu erwarten. In diesem Punkt
erfolgt die Reduzierung nicht zu Lasten der Stadt.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist in der Haushaltsplanung 2020 nicht vorgesehen. Die Mindereinnahmen von 48.018,74 EUR können zum jetzigen Zeitpunkt innerhalb des Budgets voraussichtlich gedeckt werden. Für den Fall einer Aufstellung eines Nachtrags werden diese Mindereinnahmen berücksichtigt
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Peter Hinze
Bürgermeister