Sitzung: 24.11.2009 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 2, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 15 0046/2009
Beschlussvorschlag :
Der Rat beschließt,
dem beiliegenden Vertragsentwurf als öffentlich-rechtlichem landesplanerischem
Vertrag zur Entwicklung und zur Realisierung des „Virtuellen
Gewerbeflächenpools“ im Sinne eines Modells der regionalplanerischen
Mengensteuerung der Siedlungsflächenentwicklung im Kreis Kleve zuzustimmen.
Protokoll:
Vorsitzender Jansen heißt Frau Schiffers und Frau Blinde von
der Bezirksregierung Düsseldorf willkommen.
Einleitend gibt erster Beigeordneter Dr. Wachs einen kurzen
Rückblick über die Sitzung Mitte Juli 2005, bei der die Verwaltungen der
kreisangehörigen Gemeinden auf Wunsch der HGB Konferenz in Goch zusammen trafen
und sich mit dem Thema Gewerbeflächen im Kreisgebiet beschäftigten. Dieses
Treffen fand auf Grund der Erkenntnis verschiedener Kommunen statt, dass bei
der Gewerbeansiedlung die Standorte, die nachgefragt worden sind und die Möglichkeiten
Gewerbeflächen auszuweisen, abweichen. Dies führte dazu, dass verschiedene
Unternehmen aus der Region abgewandert sind. Das Resultat war, von der
gemeindlichen Betrachtungsweise eine regionale Ansicht schaffen zu wollen, um
so Nachfrage und Angebot deckungsgleich zu verwirklichen, was der momentanen
regionalplanerischen Praxis widerspricht. Die Gewerbeflächen werden nach dem
GEP und den GIP-Flächen und in einem aufwändigen Verfahren der
Regionalplanänderung gehändelt.
Daraus entstand die Idee zur Erstellung eines Flächenkontos
für das Kreisgebiet, in dessen Prozess die Regionalplanungsbehörde einbezogen
wurde.
In der Vorlage wurde die Umsetzung für das Gebiet Emmerich
dargelegt. Betrachtet man das Gemeindegebiet, hat die Umsetzung des
Flächenkontos für die Stadt Emmerich eine marginale Bedeutung, insbesondere auf
Grund der Restriktionen.
Letztendlich soll die regionale Betrachtungsweise,
insbesondere auch die Schaffung von Arbeitsplätzen in der Region, welche auch
den Emmericher Bürgern von Nutzen sein werden, als Argument ausreichen.
Für das Verfahren ist es notwendig, einen so genannten
Landesplanerischen Vertrag abzuschließen, eine Änderung des Regionalplanes
herbeizuführen und später das Flächenkonto zu aktivieren.
Frau Blinde stellt nunmehr anhand einer
Power-Point-Präsentation die Details eingehend dar.
Nachdem der Erste Beigeordneter Dr. Wachs auf die Historie
eingegangen ist, erläutert sie dass die Regionalplanung seit 2004/05 mit dem
Versuch beschäftigt ist, interkommunal zusammen zu arbeiten und begrüßt den
Fortschritt, dass inzwischen ein Entwurf vorliegt.
Frau Blinde stellt den Inhalt der Präsentation vor. Sie ist
der Ansicht, dass die Vorlage der Verwaltung sehr aussagekräftig und zutreffend
ist und hat diesbezüglich nichts zu ergänzen.
Die Präsentation beginnt sie mit der Ausgangslage des
Projektes.
Dies war seinerseits, dass es im Kreisgebiet Kleve im
Regionalplan sowie den 16 Flächennutzungsplänen der Städte und Gemeinden über
500 ha Gewerbeflächenreserven gibt. Diese 500 ha sind nach Angabe der Gemeinden
verfügbar und bislang noch nicht für konkrete Vorhaben genutzt. Gleichzeitig
gab es in einigen Gemeinden eine angespannte Situation und möglichen
Flächenengpass, welcher einer Lösung bedurfte.
Eine klassische Lösung wäre eine Regionalplanänderung für
die Gemeinden, für die eine größere gewerbliche Baufläche vorgesehen würde.
Dabei muss man jedoch die Ziele der Raumordnung auf
Landesebene, welche im Landesentwicklungsplan NRW (LEP) niedergelegt sind,
berücksichtigen. Dort besagt das Kapitel „Bauland für die Wirtschaft“, dass bei
der Darstellung von weiteren Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereichen in den
Regionalplänen vorrangig auch Möglichkeiten eines übergemeindlichen
Flächenausgleichs genutzt werden sollen. Dort gibt es bereits Vorbehalte auf
kommunaler Ebene, da bei solch einem Flächentausch jemand Flächen bereitstellen
muss, wobei natürlich jede Gemeinde auf die beste Situation hofft. Auf Grund
dieser Einschränkung wurde der Gedanke des virtuellen Gewerbepools gefasst. Die
Grundidee ist, dass die nicht genutzten Bauflächen für Gewerbe als Größe in
einen virtuellen Pool kommen und sich jede Gemeinde bei Bedarf dort bedienen
kann, d. h. eine Flächengröße entnehmen kann. Dies soll ein transparentes
Verfahren mit „Spielregeln“ darstellen, auf die sich alle Beteiligten im
Vorfeld einigen. In der Vorlage liegt ein erster Entwurf dieser „Spielregeln“
vor, die in einem Arbeitskreis und aus einer gutachterlichen Prüfung entstanden
sind.
Der Gewerbeflächenpool würde auf zwei Säulen beruhen; zum
einen dem Landesplanerischen Vertrag, welcher von den Kommunen des Kreises, dem
Kreis Kleve sowie die Bezirksregierung unterzeichnet wird. Gleichzeitig wird es
eine Regionalplanänderung durch den Regionalrat geben, da zur Zeit bereits
Ziele der Raumordnung gelten, wobei für
das Pilotprojekt ein neues Ziel erstellt werden müsse. Es würde ein textliches
Ziel für den Kreis Kleve und nur für dieses Projekt erstellt werden.
Anschließend geht Frau Blinde auf die vier wichtigsten
Eckpunkte des Vertrages ein.
Erstens regelt der Vertrag die Verpflichtung der Kommunen,
Flächen in den Pool einzubuchen und gleichzeitig das Recht Flächen daraus
entnehmen zu dürfen.
Zweitens regelt er die Verpflichtung der Bezirksregierung,
dem Regionalrat die notwendige Regionalplanänderung vorzuschlagen. Weiterhin
eine Beschlussvorlage zur Wiederauffüllung vorzulegen, sollte ein Leerlauf des
Pools drohen.
Drittens regelt er eine Befristung des Vertrages. Diese
beläuft sich auf fünf Jahre. Nach vier Jahren ist eine Evaluierung vorgesehen,
um zu sehen, ob alle gesetzten Ziele erreicht werden. Zudem enthält er
Regelungen zur Rückabwicklung, sollte der Vertrag nach fünf Jahren gekündigt
werden oder der Regionalrat das erforderliche Ziel nicht beschließen. Sie
betont, dass niemand nach diesem Projekt schlechter dastehen soll als vorher.
In der Vorbereitung des landesplanerischen Vertrages wurden
die einzelnen Gewerbeflächenreserven in ihrer unterschiedlichen Qualität
unterschiedlichen Kategorien zugeordnet, um festzustellen, welche Flächen in
den Pool eingebucht werden müssen.
Frau Blinde weist dazu auf eine Karte hin, welche der
Vorlage beiliegt, in der die kategorisierten Flächen in Emmerich gekennzeichnet
sind.
Zum einen sind dies Flächen der Kategorie1, welche lediglich
im Regionalplan dargestellt sind. Diese Flächen sind in Emmerich nicht
vorhanden, denn alle Gewerbeflächenreserven, die der Regionalplan vorgesehen
hat, wurden auch im Flächennutzungsplan konkretisiert.
Dieses sind Flächen der Kategorie 2. Beide Kategorien müssen
zu Anfang in den Pool eingebucht werden.
Flächen der Kategorie 3 sind solche, die auch im
Flächennutzungsplan bereits für eine gewerbliche Nutzung vorgesehen werden und
für die bereits ein Bebauungsplan vorliegt.
Dieser Bebauungsplan muss bereits älter sein, so dass die
Plangewährleistung nach § 42 Baugesetzbuch abgelaufen ist. Das heißt die
Gemeinde kann den Bebauungsplan ändern, ohne dass sie entschädigungspflichtig
gegenüber dem Eigentümer wird. Solange bei diesen gewerblichen Reserven noch
keine Erschließung erfolgt ist und sie ebenfalls nicht in kommunalen Besitz
sind, sind auch diese in den Pool einzubuchen.
Alle anderen gewerblichen Reserven gehören der Kategorie 4
an und sind bei Vertragsabschluss nicht in den Pool einzubuchen. Hier handelt
es sich um Flächen, für die bereits finanzielle Mittel für Erschließung
getätigt wurden und die Gemeinde eine Erlöserwartung hat, da sich die Flächen
in kommunalen Besitz befinden oder weil dort neue Bebauungspläne vorliegen, die
eine Entschädigungspflicht begründen.
Die Kategorisierung ist ein dynamischer Prozess, das heißt
die Flächen können, sobald eine Änderung stattfindet, neu kategorisiert werden.
Für jede Gemeinde wird eine Tabelle erstellt, wo Details des
Gewerbegebietes, wie z.B. der Name oder die Größe, festgehalten werden.
Im Hinblick auf Emmerich würden rund 6 ha eingebucht werden.
Fast 80 ha Reserven verbleiben aufgrund laufender und rechtskräftiger
Bebauungsplanverfahren im Flächennutzungsplan, weil sie in einem Bereich für
die gewerbliche und industrielle Entwicklung mit Zweckbindung liegen oder weil
klare planerische Absichtserklärungen vorliegen, dass dort in kürze eine
Entwicklung erfolgt.
Nun folgen Erläuterungen, wann die Stadt ausbuchen kann. Für
eine gewerbliche Ansiedlung kleiner als 10 ha, die außerhalb des
Restriktionsraumes liegt, die an das bestehende Siedlungsgefüge angebunden ist
und für die ein konkretes Nutzungsinteresse eines Investors dargelegt wird,
genügt eine Abbuchungsanzeige. Einer regionalplanerischen Bedarfsprüfung und
dem klassischen Verfahren würde es nicht mehr bedürfen.
Es soll eine Lösung gefunden werden, die allen gerecht wird
und vor allem genehmigungsfähig ist, da eine Regionalplanänderung vom Land NRW
genehmigt werden muss.
Flächen, die größer als 10 ha sind, müssen über eine
Regionalplanänderung dargestellt werden, was auch beim Gewerbeflächenpool
fortwährend besteht, jedoch würde diese konkrete Ansiedlung auf diese Poolgröße
angerechnet werden.
In Emmerich bestehen viele Restriktionsräume, wie
Wasserschutzzonen oder Vogelschutzgebiete, die für eine Entnahme aus dem Pool
nicht zur Verfügung stehen. Für die restlichen Gebiete würde sich ergeben, dass
auf mehr Standorte zurück gegriffen werden kann als derzeitig.
Die sonstigen Vorteile liegen darin, ein effektives Planungssystem
zu entwickeln. Es soll Abstand genommen werden von einer reinen Angebotsplanung
oder Vorratshaltung für Gewerbe, hin zu einer konkreten vorhabensbezogenen
Planung. So dass gute Standorte, die konkret nachgefragt werden, gezielt und
schnell aktiviert werden können.
Gleichzeitig ist der Gewerbeflächenpool ein Instrument der
Wirtschaftsförderung.
Die Bezirksregierung hofft, dass durch die Planung eine
effektive interkommunale Zusammenarbeit hergestellt wird und damit den Kreis
Kleve stärkt.
Es gibt keinen vergleichbaren Pool in Deutschland; lediglich
vergleichbare, die jedoch eher den räumlichen Ansatz verfolgen und nicht um den
interkommunalen Ausgleich und die Kontingentierung.
Frau Blinde geht nun auf den weiteren Verfahrensgang ein.
Momentan setzen sich die Räte der Kommunen mit dem Vertrag auseinander, wobei
bereits sieben positive Ratsbeschlüsse vorliegen und die restlichen neun
terminiert sind. Demnach setzt Frau Blinde in Aussicht, das im Februar 2010
alle Beschlüsse vorliegen, so dass anschließend der Vertrag unterzeichnet
werden kann. Anschließend würde der Regionalrat über das Ziel der
Regionalplanänderung entscheiden, was ca. 1 Jahr dauern würde.
Zuletzt müsste das Ziel der Raumordnung durch die
Landesplanungsbehörde genehmigt werden, woran das Umwelt- und das
Städtebauministerium beteiligt werden, welche auch bereits im Arbeitskreis
involviert sind.
Der Vertrag liegt im Entwurf vor. Da man sich jedoch am
Anfang des Verfahrens befindet, besteht laut Frau Blinde die Möglichkeit, dass
noch Änderungen vorgenommen werden können.
Herr Jansen bedankt sich im Namen des Ausschusses für die
Ausführungen.
Mitglied Jessner ist der Ansicht, dass es sich hierbei um
ein Modellprojekt handelt, da es etwas in dieser Form noch nicht gegeben hat.
Es wird beobachtet und kann auch in anderen Bereichen Modell für eine
landesplanerische Bewirtschaftung von Flächen werden. Insofern sind die Städte
des Kreises Kleve sowie die Bezirksregierung Vorläufer. Betrachtet man die
Wirkung, bedeutet es, dass mehr Eigenverantwortung bei den Städten und
Gemeinden bei der Darstellung von Flächen für Gewerbeansiedlungen liegt. Die
Bezirksregierung wird weniger Einfluss nehmen, was in bestimmten Bereichen
konkrete Ausweisungen angeht. Weiterhin wird ein regionaler Flächenausgleich
erstellt, um eine sparsame und vernünftige Bewirtschaftung von Flächenreserven
zu ermöglichen, dabei nicht nur auf ein Gemeindegebiet bezogen, sondern auf das
gesamte Kreisgebiet.
Er weist auf das Ziel hin, aktivierte „Planleichen“ zur
effektiven Nutzung zu verfolgen. Er würde es begrüßen, wenn im gesamten
Kreisgebiet dem Versuch zugestimmt würde und regional gedacht wird. Er hofft,
dass dieses Projekt eine Chance hat.
Mitglied Sloot bedankt sich für den Vortrag und steht dem
Projekt positiv gegenüber. Sie sieht dies unter dem Aspekt der Schaffung von
Arbeitsplätzen in der Region. Wichtig ist dies im Wettbewerb mit anderen
Regionen, wobei gerade der Kreis Kleve
Potential hat. Sie wünscht sich mehr Qualität vor Quantität im
Wettbewerb um diese Flächen. Ferner fragt sie an, was nach Vertragsablauf
geschieht, sollten sich die Vertragspartner während der Laufzeit nicht
vertragen haben. Bei welchen Aspekten
könnten Probleme auftreten, um diese Entwicklung positiv zu begleiten. Sie
weist darauf hin, dass eventuell Kriterien hervortreten, die man nicht erwartet
bzw. nicht gesehen hat.
Frau Blinde entgegnet, dass das Projekt davon lebt, dass die
Kommunen fair miteinander umgehen, sowie mit den Möglichkeiten und auch den
Problemen, die sich erst im Detail ergeben werden.
In der Vorabstimmung stellt sich die Frage welche Flächen
eingebucht werden, wo man als Gemeinde egoistisch sein kann und für jede
Reserve einen Satzungsbeschluss erstellen könnte. Dabei würde jedoch das Ziel
des Projektes, das Flächensparen, sowie das Interesse des Landes zerstört
werden, obwohl es weiterhin einen
positiven Effekt auf die Wirtschaftsförderung hätte. Diese Entwicklung würde in
der Evaluierung eine Rolle spielen. Sind diese zwei Ziele, die zum einen
effektive Wirtschaftsförderung und gute Standorte fördern und gleichzeitig die
Vorratshaltung abbremsen.
Mitglied Sloot stellt darauf die Zusatzfrage, ob die
Wirtschaftsförderung für den Gesamtkreis auch über die
Kreiswirtschaftsförderung laufen wird.
Frau Blinde möchte diese Frage an den ersten Beigeordneten
Dr. Wachs weitergeben, da dies nicht in ihre Zuständigkeit fällt und dieser mit
im Arbeitskreis involviert ist.
Zu Anfang des Projektes hat man sich im Arbeitskreis diese
Frage gestellt, ob eine gemeinsame Vermarktung geben wird, wobei man sich
geeinigt hat, dass dies vorerst nicht geschehen soll.
Zuletzt bittet Mitglied Sloot darum, bereits vor den vier
Jahren Zwischenberichte zu erhalten.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs geht nun noch auf die Frage
der Wirtschaftsförderung ein. Anfangs wurde diese Thematik mitdiskutiert. Fakt
ist aber, dass es sich um eine Abkehr eines althergebrachten jahrzehntelangen
geübten Modells handelt, was ein gesamtes Umdenken erfordert. Im Arbeitskreis
hat man eine geraume Zeit damit verbracht, den Denkprozess von kommunaler Ebene
auf die regionale Ebene zu erarbeiten. Genau wird die Frage des gemeinsamen
Umgehens wachsen müssen. Bis heute gibt es kein gemeinsames Konzept für den
virtuellen Gewerbeflächenpool. Bei der Kreiswirtschaftsförderung gibt es
Ansätze, wie Flächen überkommunal zu vermarkten sein könnten. Man kann davon
ausgehen, dass dieser Prozess auf der nächsten Ebene gehändelt wird, damit die
Idee in der Praxis tragfähig wird.
Mitglied Sickelmann teilt mit, dass es sich bei dem Projekt
ihrer Meinung nach um ein landesplanerisches Experiment mit Verfallsdatum
handelt. Sie fragt an, ob die einzubringenden 250 ha grundsätzlich für eine
Bebauung über einen Zeitraum von 8,3 Jahren ausreichen würde (jährl.
Flächenverbrauch ca. 30 ha), so dass dies über den Zeitraum von 5 Jahren
hinausgehen würde. Warum wird dann eine Klausel eingebracht, dass zu keinem
Zeitpunkt 60 ha unterschritten werden dürfen. Wer also viel Fläche verbraucht
bekommt sie schnell nachgelegt (wie beim Kiesabbau). Ferner kommt hinzu, dass
Bund, Länder und Kommunen derzeit über eine nationale Nachhaltigkeitsstrategie
diskutieren, wo überlegt wird, wie das Ziel von 30 ha von der Bundesregierung
auf die Gemeinden heruntergebrochen werden soll. In diesem Modell sieht sie das
genaue Gegenteil. Für sie stellt sich also die Frage, wie das Ziel von 30 ha in
die Klausel dieses Modells integriert werden kann. Die letzte Frage zielt
dahin, dass ein Grundsatz vorliegt, dass Brachflächen und Innenentwicklung vor
Außenentwicklung geht. Sie fragt an, ob die Bezirksregierung eine Übersicht
darüber hat, was die Gemeinden insgesamt einbringen, ob der Anteil Brachflächen
damit berücksichtigt ist und was mit den Reserveflächen ist, die von den
Kreditinstituten gesichert wurden. Bei den von der Stadt Emmerich am Rhein
eingebrachten 6,3 ha handelt es sich um die Ladenhüter, die bislang nicht
vermarktet werden konnten. Sie sieht die Ausgangsbedingungen für dieses Modell
als sehr schwierig an, auch unter der Voraussetzung dass noch rd. 500 ha Reserveflächen
im Kreis Kleve liegen, die für den Pool keine Berücksichtigung finden. Ihrer
Meinung nach wird durch die Einrichtung des Gewerbeflächenpools eine Steuerung
des Flächenverbrauchs schwer möglich ist.
Frau Blinde teilt hinsichtlich des Schwellenwertes von 60 ha
mit, dass man anfangs davon ausgegangen war, ein Schwellenwert wäre nicht
erforderlich, da man davon ausgegangen ist, dass 250 ha und die Idee des
revolvierenden Pools ausreicht. Fakt ist aber, dass verschiedene Beteiligte am
Tisch sitzen und nicht überall das entsprechende Vertrauen gewonnen wurde.
Von kommunaler Seite wurde immer wieder die Forderung nach
einer Absicherung gestellt. Auch auf Landesebene gibt es Ziele, wie den LEP,
die sagen, dass, wenn Bedarf für eine gewerbliche Entwicklung besteht, die
Regionalplanung den Kommunen den Spielraum geben muss. Ein entsprechender
Bedarfsnachweis wird dann erforderlich. Durch den Pool müsste sich für alle
Seiten die Situation verbessert haben, denn durch die kontinuierliche
Raumbeobachtung wird ein sehr guter Bedarfsnachweis geführt.
Persönlich ist sie der Meinung, dass der Pool niemals leer
sein wird, da durch das alle 3 Jahre durchgeführte Siedlungsmonitoring
festgestellt wird, dass zwar eine erhebliche Flächeninanspruchnahme zu
beobachten ist, aber die Reserven selten geringer werden. Man kann also nicht
davon ausgehen, dass der Pool jedes Jahr um 30 ha kleiner wird. Meistens
handelt es sich um Brachflächen oder Betriebsverlagerungen, wodurch
gleichzeitig wieder Flächen freigemacht werden. Aus diesem Grund hat man die
Frist von 5 Jahren angesetzt, damit entsprechende Untersuchungen und
Beobachtungen stattfinden können. Die
Aussage, wer viel braucht bekommt auch viel, ist so. Es gibt keinen besseren
Weg, wie in der Planung Gewerbeflächenbedarf berechnet wird. Ihrer Meinung nach
ist das 30 ha-Ziel nur über einen solchen Ansatz denkbar. Würde es zu einem
Zeitpunkt konkret werden, hätte man eine Kontingentierung.
Ferner teilt sie auf Anfrage von Mitglied Sickelmann
hinsichtlich Innen- vor Außenentwicklung mit, dass im Siedlungsmonitoring
festgestellt wird, dass das was von den Reserveflächen weggeht nicht dem
entspricht, was in Anspruch genommen wird. Auch heute haben Brachflächen
bereits eine große Bedeutung und werden dies auch zukünftig haben. Durch das
kontinuierliche Monitoring hofft man darauf, durch den Gewerbeflächenpool an
die Brachflächen heranzukommen.
Hinsichtlich der Flächen der Kreditinstitute teilt sie mit,
dass auch diese Flächen in den Pool eingebracht werden müssen. Hierauf erwidert
Mitglied Sloot, dass dies für Emmerich nicht erfolgt ist.
Auch Mitglied Beckschaefer bedankt sich für seine Fraktion
für den Vortrag und schließt sich der Meinung von Mitglied Jessner an. Ein
solches Projekt gibt es weder in NRW noch im Bundesgebiet, so dass auch für ihn
der Eindruck entsteht, dass man als Versuchskaninchen herhalten muss. Trotz
allem plädiert er für einen virtuellen Gewerbeflächenpool. Hinsichtlich der
Beteiligten im Gewerbeflächenpool hofft er, dass sich die rechte und linke
Rheinseite fair behandeln. Dennoch hat er zwei Fragen an Frau Blinde. Er fragt
nach, ob er es richtig verstanden habe, dass für Flächen, die für einen
bestimmten Zweck vorgesehen waren und seit mehreren langen Jahren brach liegen,
und nunmehr zurückgenommen werden, seitens des Eigentümers keine
Entschädigungsansprüche geltend gemacht werden können. Die zweite Frage richtet
sich nach dem Finanzausgleich. Er hat die Aussage so verstanden, dass Flächen,
die für etwas Bestimmtes verplant gewesen sind und letztendlich nicht benötigt
wurden, aus der Planung herausgenommen werden.
Hierauf teilt Frau Blinde mit, dass im § 42 Baugesetzbuch
geregelt ist, wann eine Kommune einen Bebauungsplan ändern oder aufheben darf,
ohne entschädigungspflichtig zu werden. Wenn eine gemeindliche Planung getätigt
wurde, die eine bestimmte Nutzung für ein Baugrundstück in Form eines
Bebauungsplanes vorsieht, so erfährt der Eigentümer einen gewissen
Vertrauensschutz dahin gehend, eine solche bauliche Entwicklung zu tätigen. In
der Schweiz erlischt ein solches Baurecht nie; in Deutschland ist es so, dass
zumindest der Rat der Stadt die Möglichkeit hat, die Planung nach Ablauf einer
bestimmten Zeit zu ändern. Wenn der Grundstückseigentümer nach 7 Jahren keinen
Bauantrag gestellt hat, so kann der Rat eine entsprechende
Bebauungsplanänderung herbeiführen.
Mitglied Beckschaefer erklärt, dass er nicht die private
Seite gemeint habe, sondern vielmehr die Flächen, die für eine
Gewerbeansiedlung vorgesehen sind und noch im Besitz einer Privatperson stehen.
Er fragt an, ob nach Ablauf der 7 Jahre die vorgesehene mögliche Planung für
diesen Bereich erloschen ist. Hierauf teilt Frau Blinde mit, dass dem nicht so
ist. Nur der Rat der Stadt kann einen entsprechenden Beschluss zur Änderung
fassen.
Mitglied Sickelmann äußert, dass man, je nach Sichtweise,
froh oder besorgt sein kann, dass die Restriktionen der Landesregierung auf
diese Weise ausgehebelt werden, vor allem, da die vorgesehene 30 ha-Klausel
eingebracht wurde. Ihrer Meinung nach werden einige Aspekte diskutiert, die
nochmals zu überdenken wären, um eine positive Entwicklung einzuleiten.
Andererseits muss man auch deutlich sagen, dass dies eine Belohnung für den
Flächenverbrauch bedeutet, wenn die 30 ha-Klausel unterschritten wird. Ihre
Fraktion befürchtet, dass sich auf diese Weise Emmerich in Salami-Taktik in
Gebiete z. B. für Infrastruktur an der A 3 entwickelt, die derzeit noch unter
Landschaftsschutz stehen. Alle anderen Gemeinden, die nicht über eine so gute
Infrastruktur verfügen, haben das Nachsehen, so dass eine ungleiche Entwicklung
im Kreis Kleve entsteht. Sie ist deswegen besorgt, weil der Rat der Stadt
Emmerich keine Diskussion über die „Kosten des Bauens auf der Grünen Wiese“
führen will. Wollte man die Infrastruktur erweitern, müsste vorher eine
Kosten-Nutzen-Analyse erfolgen, da die Kosten auf immer weniger Bürger verteilt
werden. Dies sind Dinge, die im Gewerbeflächenpool nicht zu Ende gedacht sind.
Abschließend teilt sie für ihre Fraktion mit, dass der
Diskussionsprozess einseitig gelaufen ist und somit die Vorlage abgelehnt wird.
Vorsitzender Jansen lässt über den Antrag von Mitglied
Beckschaefer, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.