Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 2, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag :

Der Rat beschließt, dem beiliegenden Vertragsentwurf als öffentlich-rechtlichem landesplanerischem Vertrag zur Entwicklung und zur Realisierung des „Virtuellen Gewerbeflächenpools“ im Sinne eines Modells der regionalplanerischen Mengensteuerung der Siedlungsflächenentwicklung im Kreis Kleve zuzustimmen.


Protokoll:

Vorsitzender Jansen heißt Frau Schiffers und Frau Blinde von der Bezirksregierung Düsseldorf willkommen.

Einleitend gibt erster Beigeordneter Dr. Wachs einen kurzen Rückblick über die Sitzung Mitte Juli 2005, bei der die Verwaltungen der kreisangehörigen Gemeinden auf Wunsch der HGB Konferenz in Goch zusammen trafen und sich mit dem Thema Gewerbeflächen im Kreisgebiet beschäftigten. Dieses Treffen fand auf Grund der Erkenntnis verschiedener Kommunen statt, dass bei der Gewerbeansiedlung die Standorte, die nachgefragt worden sind und die Möglichkeiten Gewerbeflächen auszuweisen, abweichen. Dies führte dazu, dass verschiedene Unternehmen aus der Region abgewandert sind. Das Resultat war, von der gemeindlichen Betrachtungsweise eine regionale Ansicht schaffen zu wollen, um so Nachfrage und Angebot deckungsgleich zu verwirklichen, was der momentanen regionalplanerischen Praxis widerspricht. Die Gewerbeflächen werden nach dem GEP und den GIP-Flächen und in einem aufwändigen Verfahren der Regionalplanänderung gehändelt.

Daraus entstand die Idee zur Erstellung eines Flächenkontos für das Kreisgebiet, in dessen Prozess die Regionalplanungsbehörde einbezogen wurde.

In der Vorlage wurde die Umsetzung für das Gebiet Emmerich dargelegt. Betrachtet man das Gemeindegebiet, hat die Umsetzung des Flächenkontos für die Stadt Emmerich eine marginale Bedeutung, insbesondere auf Grund der Restriktionen.

Letztendlich soll die regionale Betrachtungsweise, insbesondere auch die Schaffung von Arbeitsplätzen in der Region, welche auch den Emmericher Bürgern von Nutzen sein werden, als Argument ausreichen.

Für das Verfahren ist es notwendig, einen so genannten Landesplanerischen Vertrag abzuschließen, eine Änderung des Regionalplanes herbeizuführen und später das Flächenkonto zu aktivieren. 

 

Frau Blinde stellt nunmehr anhand einer Power-Point-Präsentation die Details eingehend dar.

Nachdem der Erste Beigeordneter Dr. Wachs auf die Historie eingegangen ist, erläutert sie dass die Regionalplanung seit 2004/05 mit dem Versuch beschäftigt ist, interkommunal zusammen zu arbeiten und begrüßt den Fortschritt, dass inzwischen ein Entwurf vorliegt.

Frau Blinde stellt den Inhalt der Präsentation vor. Sie ist der Ansicht, dass die Vorlage der Verwaltung sehr aussagekräftig und zutreffend ist und hat diesbezüglich nichts zu ergänzen.

Die Präsentation beginnt sie mit der Ausgangslage des Projektes.

Dies war seinerseits, dass es im Kreisgebiet Kleve im Regionalplan sowie den 16 Flächennutzungsplänen der Städte und Gemeinden über 500 ha Gewerbeflächenreserven gibt. Diese 500 ha sind nach Angabe der Gemeinden verfügbar und bislang noch nicht für konkrete Vorhaben genutzt. Gleichzeitig gab es in einigen Gemeinden eine angespannte Situation und möglichen Flächenengpass, welcher einer Lösung bedurfte.

Eine klassische Lösung wäre eine Regionalplanänderung für die Gemeinden, für die eine größere gewerbliche Baufläche vorgesehen würde.

Dabei muss man jedoch die Ziele der Raumordnung auf Landesebene, welche im Landesentwicklungsplan NRW (LEP) niedergelegt sind, berücksichtigen. Dort besagt das Kapitel „Bauland für die Wirtschaft“, dass bei der Darstellung von weiteren Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereichen in den Regionalplänen vorrangig auch Möglichkeiten eines übergemeindlichen Flächenausgleichs genutzt werden sollen. Dort gibt es bereits Vorbehalte auf kommunaler Ebene, da bei solch einem Flächentausch jemand Flächen bereitstellen muss, wobei natürlich jede Gemeinde auf die beste Situation hofft. Auf Grund dieser Einschränkung wurde der Gedanke des virtuellen Gewerbepools gefasst. Die Grundidee ist, dass die nicht genutzten Bauflächen für Gewerbe als Größe in einen virtuellen Pool kommen und sich jede Gemeinde bei Bedarf dort bedienen kann, d. h. eine Flächengröße entnehmen kann. Dies soll ein transparentes Verfahren mit „Spielregeln“ darstellen, auf die sich alle Beteiligten im Vorfeld einigen. In der Vorlage liegt ein erster Entwurf dieser „Spielregeln“ vor, die in einem Arbeitskreis und aus einer gutachterlichen Prüfung entstanden sind.

Der Gewerbeflächenpool würde auf zwei Säulen beruhen; zum einen dem Landesplanerischen Vertrag, welcher von den Kommunen des Kreises, dem Kreis Kleve sowie die Bezirksregierung unterzeichnet wird. Gleichzeitig wird es eine Regionalplanänderung durch den Regionalrat geben, da zur Zeit bereits Ziele der Raumordnung gelten,  wobei für das Pilotprojekt ein neues Ziel erstellt werden müsse. Es würde ein textliches Ziel für den Kreis Kleve und nur für dieses Projekt erstellt werden.

Anschließend geht Frau Blinde auf die vier wichtigsten Eckpunkte des Vertrages ein.

Erstens regelt der Vertrag die Verpflichtung der Kommunen, Flächen in den Pool einzubuchen und gleichzeitig das Recht Flächen daraus entnehmen zu dürfen.

Zweitens regelt er die Verpflichtung der Bezirksregierung, dem Regionalrat die notwendige Regionalplanänderung vorzuschlagen. Weiterhin eine Beschlussvorlage zur Wiederauffüllung vorzulegen, sollte ein Leerlauf des Pools drohen.

Drittens regelt er eine Befristung des Vertrages. Diese beläuft sich auf fünf Jahre. Nach vier Jahren ist eine Evaluierung vorgesehen, um zu sehen, ob alle gesetzten Ziele erreicht werden. Zudem enthält er Regelungen zur Rückabwicklung, sollte der Vertrag nach fünf Jahren gekündigt werden oder der Regionalrat das erforderliche Ziel nicht beschließen. Sie betont, dass niemand nach diesem Projekt schlechter dastehen soll als vorher.

In der Vorbereitung des landesplanerischen Vertrages wurden die einzelnen Gewerbeflächenreserven in ihrer unterschiedlichen Qualität unterschiedlichen Kategorien zugeordnet, um festzustellen, welche Flächen in den Pool eingebucht werden müssen.

Frau Blinde weist dazu auf eine Karte hin, welche der Vorlage beiliegt, in der die kategorisierten Flächen in Emmerich gekennzeichnet sind.

Zum einen sind dies Flächen der Kategorie1, welche lediglich im Regionalplan dargestellt sind. Diese Flächen sind in Emmerich nicht vorhanden, denn alle Gewerbeflächenreserven, die der Regionalplan vorgesehen hat, wurden auch im Flächennutzungsplan konkretisiert.

Dieses sind Flächen der Kategorie 2. Beide Kategorien müssen zu Anfang in den Pool eingebucht werden.

Flächen der Kategorie 3 sind solche, die auch im Flächennutzungsplan bereits für eine gewerbliche Nutzung vorgesehen werden und für die bereits ein Bebauungsplan vorliegt.

Dieser Bebauungsplan muss bereits älter sein, so dass die Plangewährleistung nach § 42 Baugesetzbuch abgelaufen ist. Das heißt die Gemeinde kann den Bebauungsplan ändern, ohne dass sie entschädigungspflichtig gegenüber dem Eigentümer wird. Solange bei diesen gewerblichen Reserven noch keine Erschließung erfolgt ist und sie ebenfalls nicht in kommunalen Besitz sind, sind auch diese in den Pool einzubuchen.

Alle anderen gewerblichen Reserven gehören der Kategorie 4 an und sind bei Vertragsabschluss nicht in den Pool einzubuchen. Hier handelt es sich um Flächen, für die bereits finanzielle Mittel für Erschließung getätigt wurden und die Gemeinde eine Erlöserwartung hat, da sich die Flächen in kommunalen Besitz befinden oder weil dort neue Bebauungspläne vorliegen, die eine Entschädigungspflicht begründen.

Die Kategorisierung ist ein dynamischer Prozess, das heißt die Flächen können, sobald eine Änderung stattfindet, neu kategorisiert werden.

Für jede Gemeinde wird eine Tabelle erstellt, wo Details des Gewerbegebietes, wie z.B. der Name oder die Größe, festgehalten werden.

Im Hinblick auf Emmerich würden rund 6 ha eingebucht werden. Fast 80 ha Reserven verbleiben aufgrund laufender und rechtskräftiger Bebauungsplanverfahren im Flächennutzungsplan, weil sie in einem Bereich für die gewerbliche und industrielle Entwicklung mit Zweckbindung liegen oder weil klare planerische Absichtserklärungen vorliegen, dass dort in kürze eine Entwicklung erfolgt.

Nun folgen Erläuterungen, wann die Stadt ausbuchen kann. Für eine gewerbliche Ansiedlung kleiner als 10 ha, die außerhalb des Restriktionsraumes liegt, die an das bestehende Siedlungsgefüge angebunden ist und für die ein konkretes Nutzungsinteresse eines Investors dargelegt wird, genügt eine Abbuchungsanzeige. Einer regionalplanerischen Bedarfsprüfung und dem klassischen Verfahren würde es nicht mehr bedürfen. 

Es soll eine Lösung gefunden werden, die allen gerecht wird und vor allem genehmigungsfähig ist, da eine Regionalplanänderung vom Land NRW genehmigt werden muss.

Flächen, die größer als 10 ha sind, müssen über eine Regionalplanänderung dargestellt werden, was auch beim Gewerbeflächenpool fortwährend besteht, jedoch würde diese konkrete Ansiedlung auf diese Poolgröße angerechnet werden.

In Emmerich bestehen viele Restriktionsräume, wie Wasserschutzzonen oder Vogelschutzgebiete, die für eine Entnahme aus dem Pool nicht zur Verfügung stehen. Für die restlichen Gebiete würde sich ergeben, dass auf mehr Standorte zurück gegriffen werden kann als derzeitig.

Die sonstigen Vorteile liegen darin, ein effektives Planungssystem zu entwickeln. Es soll Abstand genommen werden von einer reinen Angebotsplanung oder Vorratshaltung für Gewerbe, hin zu einer konkreten vorhabensbezogenen Planung. So dass gute Standorte, die konkret nachgefragt werden, gezielt und schnell aktiviert werden können.

Gleichzeitig ist der Gewerbeflächenpool ein Instrument der Wirtschaftsförderung.

Die Bezirksregierung hofft, dass durch die Planung eine effektive interkommunale Zusammenarbeit hergestellt wird und damit den Kreis Kleve stärkt.

Es gibt keinen vergleichbaren Pool in Deutschland; lediglich vergleichbare, die jedoch eher den räumlichen Ansatz verfolgen und nicht um den interkommunalen Ausgleich und die Kontingentierung.

Frau Blinde geht nun auf den weiteren Verfahrensgang ein. Momentan setzen sich die Räte der Kommunen mit dem Vertrag auseinander, wobei bereits sieben positive Ratsbeschlüsse vorliegen und die restlichen neun terminiert sind. Demnach setzt Frau Blinde in Aussicht, das im Februar 2010 alle Beschlüsse vorliegen, so dass anschließend der Vertrag unterzeichnet werden kann. Anschließend würde der Regionalrat über das Ziel der Regionalplanänderung entscheiden, was ca. 1 Jahr dauern würde.

Zuletzt müsste das Ziel der Raumordnung durch die Landesplanungsbehörde genehmigt werden, woran das Umwelt- und das Städtebauministerium beteiligt werden, welche auch bereits im Arbeitskreis involviert sind.

Der Vertrag liegt im Entwurf vor. Da man sich jedoch am Anfang des Verfahrens befindet, besteht laut Frau Blinde die Möglichkeit, dass noch Änderungen vorgenommen werden können.

 

Herr Jansen bedankt sich im Namen des Ausschusses für die Ausführungen.

 

Mitglied Jessner ist der Ansicht, dass es sich hierbei um ein Modellprojekt handelt, da es etwas in dieser Form noch nicht gegeben hat. Es wird beobachtet und kann auch in anderen Bereichen Modell für eine landesplanerische Bewirtschaftung von Flächen werden. Insofern sind die Städte des Kreises Kleve sowie die Bezirksregierung Vorläufer. Betrachtet man die Wirkung, bedeutet es, dass mehr Eigenverantwortung bei den Städten und Gemeinden bei der Darstellung von Flächen für Gewerbeansiedlungen liegt. Die Bezirksregierung wird weniger Einfluss nehmen, was in bestimmten Bereichen konkrete Ausweisungen angeht. Weiterhin wird ein regionaler Flächenausgleich erstellt, um eine sparsame und vernünftige Bewirtschaftung von Flächenreserven zu ermöglichen, dabei nicht nur auf ein Gemeindegebiet bezogen, sondern auf das gesamte Kreisgebiet.

Er weist auf das Ziel hin, aktivierte „Planleichen“ zur effektiven Nutzung zu verfolgen. Er würde es begrüßen, wenn im gesamten Kreisgebiet dem Versuch zugestimmt würde und regional gedacht wird. Er hofft, dass dieses Projekt eine Chance hat.

 

Mitglied Sloot bedankt sich für den Vortrag und steht dem Projekt positiv gegenüber. Sie sieht dies unter dem Aspekt der Schaffung von Arbeitsplätzen in der Region. Wichtig ist dies im Wettbewerb mit anderen Regionen, wobei gerade der Kreis Kleve  Potential hat. Sie wünscht sich mehr Qualität vor Quantität im Wettbewerb um diese Flächen. Ferner fragt sie an, was nach Vertragsablauf geschieht, sollten sich die Vertragspartner während der Laufzeit nicht vertragen haben.  Bei welchen Aspekten könnten Probleme auftreten, um diese Entwicklung positiv zu begleiten. Sie weist darauf hin, dass eventuell Kriterien hervortreten, die man nicht erwartet bzw. nicht gesehen hat.

 

Frau Blinde entgegnet, dass das Projekt davon lebt, dass die Kommunen fair miteinander umgehen, sowie mit den Möglichkeiten und auch den Problemen, die sich erst im Detail ergeben werden.

In der Vorabstimmung stellt sich die Frage welche Flächen eingebucht werden, wo man als Gemeinde egoistisch sein kann und für jede Reserve einen Satzungsbeschluss erstellen könnte. Dabei würde jedoch das Ziel des Projektes, das Flächensparen, sowie das Interesse des Landes zerstört werden,  obwohl es weiterhin einen positiven Effekt auf die Wirtschaftsförderung hätte. Diese Entwicklung würde in der Evaluierung eine Rolle spielen. Sind diese zwei Ziele, die zum einen effektive Wirtschaftsförderung und gute Standorte fördern und gleichzeitig die Vorratshaltung abbremsen.

Mitglied Sloot stellt darauf die Zusatzfrage, ob die Wirtschaftsförderung für den Gesamtkreis auch über die Kreiswirtschaftsförderung laufen wird.

 

Frau Blinde möchte diese Frage an den ersten Beigeordneten Dr. Wachs weitergeben, da dies nicht in ihre Zuständigkeit fällt und dieser mit im Arbeitskreis involviert ist.

Zu Anfang des Projektes hat man sich im Arbeitskreis diese Frage gestellt, ob eine gemeinsame Vermarktung geben wird, wobei man sich geeinigt hat, dass dies vorerst nicht geschehen soll.

 

Zuletzt bittet Mitglied Sloot darum, bereits vor den vier Jahren Zwischenberichte zu erhalten.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs geht nun noch auf die Frage der Wirtschaftsförderung ein. Anfangs wurde diese Thematik mitdiskutiert. Fakt ist aber, dass es sich um eine Abkehr eines althergebrachten jahrzehntelangen geübten Modells handelt, was ein gesamtes Umdenken erfordert. Im Arbeitskreis hat man eine geraume Zeit damit verbracht, den Denkprozess von kommunaler Ebene auf die regionale Ebene zu erarbeiten. Genau wird die Frage des gemeinsamen Umgehens wachsen müssen. Bis heute gibt es kein gemeinsames Konzept für den virtuellen Gewerbeflächenpool. Bei der Kreiswirtschaftsförderung gibt es Ansätze, wie Flächen überkommunal zu vermarkten sein könnten. Man kann davon ausgehen, dass dieser Prozess auf der nächsten Ebene gehändelt wird, damit die Idee in der Praxis tragfähig wird.

 

Mitglied Sickelmann teilt mit, dass es sich bei dem Projekt ihrer Meinung nach um ein landesplanerisches Experiment mit Verfallsdatum handelt. Sie fragt an, ob die einzubringenden 250 ha grundsätzlich für eine Bebauung über einen Zeitraum von 8,3 Jahren ausreichen würde (jährl. Flächenverbrauch ca. 30 ha), so dass dies über den Zeitraum von 5 Jahren hinausgehen würde. Warum wird dann eine Klausel eingebracht, dass zu keinem Zeitpunkt 60 ha unterschritten werden dürfen. Wer also viel Fläche verbraucht bekommt sie schnell nachgelegt (wie beim Kiesabbau). Ferner kommt hinzu, dass Bund, Länder und Kommunen derzeit über eine nationale Nachhaltigkeitsstrategie diskutieren, wo überlegt wird, wie das Ziel von 30 ha von der Bundesregierung auf die Gemeinden heruntergebrochen werden soll. In diesem Modell sieht sie das genaue Gegenteil. Für sie stellt sich also die Frage, wie das Ziel von 30 ha in die Klausel dieses Modells integriert werden kann. Die letzte Frage zielt dahin, dass ein Grundsatz vorliegt, dass Brachflächen und Innenentwicklung vor Außenentwicklung geht. Sie fragt an, ob die Bezirksregierung eine Übersicht darüber hat, was die Gemeinden insgesamt einbringen, ob der Anteil Brachflächen damit berücksichtigt ist und was mit den Reserveflächen ist, die von den Kreditinstituten gesichert wurden. Bei den von der Stadt Emmerich am Rhein eingebrachten 6,3 ha handelt es sich um die Ladenhüter, die bislang nicht vermarktet werden konnten. Sie sieht die Ausgangsbedingungen für dieses Modell als sehr schwierig an, auch unter der Voraussetzung dass noch rd. 500 ha Reserveflächen im Kreis Kleve liegen, die für den Pool keine Berücksichtigung finden. Ihrer Meinung nach wird durch die Einrichtung des Gewerbeflächenpools eine Steuerung des Flächenverbrauchs schwer möglich ist.

Frau Blinde teilt hinsichtlich des Schwellenwertes von 60 ha mit, dass man anfangs davon ausgegangen war, ein Schwellenwert wäre nicht erforderlich, da man davon ausgegangen ist, dass 250 ha und die Idee des revolvierenden Pools ausreicht. Fakt ist aber, dass verschiedene Beteiligte am Tisch sitzen und nicht überall das entsprechende Vertrauen gewonnen wurde.

Von kommunaler Seite wurde immer wieder die Forderung nach einer Absicherung gestellt. Auch auf Landesebene gibt es Ziele, wie den LEP, die sagen, dass, wenn Bedarf für eine gewerbliche Entwicklung besteht, die Regionalplanung den Kommunen den Spielraum geben muss. Ein entsprechender Bedarfsnachweis wird dann erforderlich. Durch den Pool müsste sich für alle Seiten die Situation verbessert haben, denn durch die kontinuierliche Raumbeobachtung wird ein sehr guter Bedarfsnachweis geführt.

Persönlich ist sie der Meinung, dass der Pool niemals leer sein wird, da durch das alle 3 Jahre durchgeführte Siedlungsmonitoring festgestellt wird, dass zwar eine erhebliche Flächeninanspruchnahme zu beobachten ist, aber die Reserven selten geringer werden. Man kann also nicht davon ausgehen, dass der Pool jedes Jahr um 30 ha kleiner wird. Meistens handelt es sich um Brachflächen oder Betriebsverlagerungen, wodurch gleichzeitig wieder Flächen freigemacht werden. Aus diesem Grund hat man die Frist von 5 Jahren angesetzt, damit entsprechende Untersuchungen und Beobachtungen stattfinden können.  Die Aussage, wer viel braucht bekommt auch viel, ist so. Es gibt keinen besseren Weg, wie in der Planung Gewerbeflächenbedarf berechnet wird. Ihrer Meinung nach ist das 30 ha-Ziel nur über einen solchen Ansatz denkbar. Würde es zu einem Zeitpunkt konkret werden, hätte man eine Kontingentierung.

Ferner teilt sie auf Anfrage von Mitglied Sickelmann hinsichtlich Innen- vor Außenentwicklung mit, dass im Siedlungsmonitoring festgestellt wird, dass das was von den Reserveflächen weggeht nicht dem entspricht, was in Anspruch genommen wird. Auch heute haben Brachflächen bereits eine große Bedeutung und werden dies auch zukünftig haben. Durch das kontinuierliche Monitoring hofft man darauf, durch den Gewerbeflächenpool an die Brachflächen heranzukommen.

Hinsichtlich der Flächen der Kreditinstitute teilt sie mit, dass auch diese Flächen in den Pool eingebracht werden müssen. Hierauf erwidert Mitglied Sloot, dass dies für Emmerich nicht erfolgt ist.

 

Auch Mitglied Beckschaefer bedankt sich für seine Fraktion für den Vortrag und schließt sich der Meinung von Mitglied Jessner an. Ein solches Projekt gibt es weder in NRW noch im Bundesgebiet, so dass auch für ihn der Eindruck entsteht, dass man als Versuchskaninchen herhalten muss. Trotz allem plädiert er für einen virtuellen Gewerbeflächenpool. Hinsichtlich der Beteiligten im Gewerbeflächenpool hofft er, dass sich die rechte und linke Rheinseite fair behandeln. Dennoch hat er zwei Fragen an Frau Blinde. Er fragt nach, ob er es richtig verstanden habe, dass für Flächen, die für einen bestimmten Zweck vorgesehen waren und seit mehreren langen Jahren brach liegen, und nunmehr zurückgenommen werden, seitens des Eigentümers keine Entschädigungsansprüche geltend gemacht werden können. Die zweite Frage richtet sich nach dem Finanzausgleich. Er hat die Aussage so verstanden, dass Flächen, die für etwas Bestimmtes verplant gewesen sind und letztendlich nicht benötigt wurden, aus der Planung herausgenommen werden.

Hierauf teilt Frau Blinde mit, dass im § 42 Baugesetzbuch geregelt ist, wann eine Kommune einen Bebauungsplan ändern oder aufheben darf, ohne entschädigungspflichtig zu werden. Wenn eine gemeindliche Planung getätigt wurde, die eine bestimmte Nutzung für ein Baugrundstück in Form eines Bebauungsplanes vorsieht, so erfährt der Eigentümer einen gewissen Vertrauensschutz dahin gehend, eine solche bauliche Entwicklung zu tätigen. In der Schweiz erlischt ein solches Baurecht nie; in Deutschland ist es so, dass zumindest der Rat der Stadt die Möglichkeit hat, die Planung nach Ablauf einer bestimmten Zeit zu ändern. Wenn der Grundstückseigentümer nach 7 Jahren keinen Bauantrag gestellt hat, so kann der Rat eine entsprechende Bebauungsplanänderung herbeiführen.

Mitglied Beckschaefer erklärt, dass er nicht die private Seite gemeint habe, sondern vielmehr die Flächen, die für eine Gewerbeansiedlung vorgesehen sind und noch im Besitz einer Privatperson stehen. Er fragt an, ob nach Ablauf der 7 Jahre die vorgesehene mögliche Planung für diesen Bereich erloschen ist. Hierauf teilt Frau Blinde mit, dass dem nicht so ist. Nur der Rat der Stadt kann einen entsprechenden Beschluss zur Änderung fassen.

 

Mitglied Sickelmann äußert, dass man, je nach Sichtweise, froh oder besorgt sein kann, dass die Restriktionen der Landesregierung auf diese Weise ausgehebelt werden, vor allem, da die vorgesehene 30 ha-Klausel eingebracht wurde. Ihrer Meinung nach werden einige Aspekte diskutiert, die nochmals zu überdenken wären, um eine positive Entwicklung einzuleiten. Andererseits muss man auch deutlich sagen, dass dies eine Belohnung für den Flächenverbrauch bedeutet, wenn die 30 ha-Klausel unterschritten wird. Ihre Fraktion befürchtet, dass sich auf diese Weise Emmerich in Salami-Taktik in Gebiete z. B. für Infrastruktur an der A 3 entwickelt, die derzeit noch unter Landschaftsschutz stehen. Alle anderen Gemeinden, die nicht über eine so gute Infrastruktur verfügen, haben das Nachsehen, so dass eine ungleiche Entwicklung im Kreis Kleve entsteht. Sie ist deswegen besorgt, weil der Rat der Stadt Emmerich keine Diskussion über die „Kosten des Bauens auf der Grünen Wiese“ führen will. Wollte man die Infrastruktur erweitern, müsste vorher eine Kosten-Nutzen-Analyse erfolgen, da die Kosten auf immer weniger Bürger verteilt werden. Dies sind Dinge, die im Gewerbeflächenpool nicht zu Ende gedacht sind.

Abschließend teilt sie für ihre Fraktion mit, dass der Diskussionsprozess einseitig gelaufen ist und somit die Vorlage abgelehnt wird.

 

Vorsitzender Jansen lässt über den Antrag von Mitglied Beckschaefer, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.