Beschlussvorschlag :

Zu 1)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB, den Bebauungsplan Nr. P 3/1 – Raiffeisenstraße / Nord – im Wege eines vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB dahin gehend zu ändern, dass die überbaubare Fläche auf dem Grundstück Grüne Str. 150, Gemarkung Praest, Flur 3, Flurstück 74, unter Beibehaltung ihrer Tiefe von 16,0 m auf die östliche Grundstücksteilfläche ausgedehnt und mit der überbaubaren Fläche auf dem Nachbargrundstück Grüne Str. 156, Gemarkung Praest, Flur 3, Flurstück 1156, zusammengefasst wird.

 

Zu 2)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, eine öffentliche Auslegung des Bebauungsplanänderungsentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.