Sitzung: 15.03.2011 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 05 - 15 0397/2011
Zu 1)
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt den Bericht zur
Bürgerinformation zur Kenntnis.
Zu 2)
Zu 2)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung gibt ohne Empfehlung an
den HFA und Rat weiter.
Ferner beauftragt der Ausschuss für Stadtentwicklung die Verwaltung, bis zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses oder bis zur Sitzung des Rates zu prüfen, welche privat-rechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Instrumente zur Verfügung stehen, um die Anbindung an die Kaßstraße sicherstellen zu können.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass zum Jahresende
vom Ausschuss beschlossen wurde, wie weiter vorgegangen wird. Somit fand am
15.02.2011 eine Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung statt, wo
ausführlich die Gutachten vorgestellt wurden. Am 23.02.2011 fand die
Bürgerinformation im PAN statt; die entsprechende Niederschrift ist der Vorlage
beigefügt. Nunmehr gibt er das Wort an die Investoren ab.
Herr Welmans erläutert, dass zu Beginn der Planung die
nachfolgenden 6 Planungsziele erarbeitet wurden:
· Keine
Verwerfungen im Emmericher Einzelhandel
Es soll kein Verdrängungswettbewerb stattfinden, um nicht
noch mehr Leerstände zu bekommen. Je größer die Leerstandssituation, umso mehr
verfallen die Immobilienwerte. Dies wiederum hätte Auswirkungen auf die gesamte
Stadt, was nicht im Interesse Aller liegt.
· Berücksichtigung
des bestehenden Einzelhandelskonzeptes
In der Planung hat man sich auf die Unterversorgungsbereiche
beschränkt; es sollkein Verdrängungswettbewerb erfolgen.
· Schaffung
von generationsübergreifendem Wohnen
Aufgrund der demographischen Entwicklung hat man sich sowohl
für Seniorenwohnungen als auch für Wohnungen für junge Menschen,
Alleinerziehende, Behinderte entschieden. Ferner soll das ‚Betreute Wohnen’
angeboten werden; dem Investor liegt ein schriftliches Angebot der Caritas
Kleve vor. Die an ihn herangetragene Sorge, dass die Wohnungen nicht vermietbar
sein könnten, kann er nicht teilen. In der Emmericher Innenstadt ist das
Angebot an barrierefreien Wohnungen und an Wohnungen mit Aufzug zu gering. Eine
vom Investor geführte Interessenliste wird immer mehr von Interessierten
gefüllt.
· Schnelle
Realisierung des Projektes
Mit dem Konzept in 2 Phasen ist man in der Lage, das größere
Projekt zu realisieren.
Sicherlich ist man bemüht, den Durchstich zur Kaßstraße
zeitgleich zu realisieren.
· Keine
Entstehung einer Spezialimmobilien
Bei der Planung war gewollt, dass man keine Immobilie
entwickelt, die ausschließlich nur von Handelsunternehmen genutzt wird. Die
Planung sieht eine Kombination von Handel und Wohnen vor.
· Beibehaltung
des Wochenmarkts auf dem Neumarkt
Nunmehr stellt Herr Schoofs die Planung vor. Es entsteht ein
rechteckiger Baukörper mit dem Angebot von ebenerdigen 90 Stellplätzen im
Bereich zum jetzigen DM-Markt/Deichmann. Der Platz vor dem Baukörper bietet
Raum für den Wochenmarkt. Geplant ist in Ergänzung zur bereits vorhandenen
Anbindung zur Kaßstraße eine weitere großzügige Anbindung. Die Realisierung der
Anbindung ist von den Einverständnissen der jeweiligen Eigentümer abhängig.
Derzeit sieht es sehr realistisch aus, dass die Verbindung realisiert werden
kann.
In den Perspektiven ist zu erkennen, dass sich die
Gebäudeformen, Dächer und Gebäudehöhen in die vorhandene Gebäudelandschaft
einfügen. Es handelt sich im 1. OG um eine Randbebauung, in dessen Mitte ein
Innenhof mit Grün geplant ist, der von verschiedenen Gebäudeseiten erreichbar
ist. Die Anlieferung und Zufahrt erfolgt über den „Neuen Steinweg“. Geplant ist
die Ansiedlung von Netto, einer Frischearena und Medimax. Der Wochenmarkt ist
in der Planung gut untergebracht.
Bei der Planung des Grundrisses für das Erdgeschoss sind
bewusst die Wände ausgelassen worden, um zu demonstrieren, dass man zu späteren
Zeitpunkten bei möglichen anderen Nutzern auch zukünftig über eine Fläche
verfügen kann, die frei zur Verfügung steht.
Die Zu-/Aufgänge zu den Wohnungen sind dem Baukörper
vorgelagert, so dass der Grundriss des Marktes nicht gestört wird.
Die geplante zweite Anbindung an die Kaßstraße ist auf einer
Seite mit kleineren Geschäftseinheiten und auf deren anderen Seite mit einem
größeren Geschäft von ca. 400 qm für Textilien geplant.
Im Kerngebäude oberhalb der Einzelhandelsflächen ist das
Wohnen in verschiedenen Formen denkbar; möglicherweise auch kleine
Reihenhausbebauung in 2-geschossiger Form mit vor- und hintergelagerten
Grünflächen. Die endgültige Planung wird den Bedürfnissen angepasst werden.
Ferner ist im 1. OG die Ansiedlung der Caritas-Station geplant.
Hinsichtlich der Tiefgarage teilt er mit, dass diese Fläche
durch Stützen aufgeteilt ist und somit variabel aufteilbar bleiben kann. Es
soll zukünftig erreicht werden, dass sowohl der öffentliche Bedarf als auch der
private Bedarf für Mieter und der private Bedarf für auswärtige Nutzer variabel
abgeteilt wird.
Weiterhin teilt er mit, dass innerhalb der nächsten 12
Monate das Bebauungsplanverfahren, die Bauantragsplanung und Ausführungsplanung
auf den Weg gebracht werden sollen, so dass im Frühjahr 2012 der Baubeginn
erfolgen kann. Die Bauzeit wird 12 Monate betragen.
Die Verbindung zur Kaßstraße ist sehr wichtig. Jedes Projekt
hat Zukunft, wenn Betreiber und Mieter zufrieden sind. Beim damaligen REWE war
diese Zufriedenheit nicht gegeben, so dass der Umzug in ein anderes Objekt
erfolgte. Es gilt also, zu verhindern, dass so etwas nochmals geschieht. Für
den Vermieter ist es daher von größter Wichtigkeit, dass eine möglichst große
Akzeptanz und Anbindung für die erdgeschossigen Geschäfte an das Leben in der
Kaßstraße und Rhein-Center erfolgt. Allerdings kann es sein, dass diese
Anbindung nicht auf Anhieb umgesetzt werden kann. Die Verhandlungen mit den
Eigentümern stehen noch aus. Man ist bemüht, das Verfahren im Laufe des
nächsten Jahres zu klären. Er stellt aber deutlich klar, dass er sich als
Investor dazu nicht verpflichten lassen wird.
Eine bisherige Zusage (kein Mietvertrag) als Mieter liegt
von Netto vor. Medi-Max hat starkes Interesse an Emmerich, hat sich jedoch so
lange zurückgezogen, bis der endgültige Zuschlag erteilt worden ist. Er ist mit
Mietern in Kontakt und sobald klare Verhältnisse geschaffen sind, wird ein
entsprechender Mietvertrag unterzeichnet werden.
Hinsichtlich möglicher Mieter in dem Bereich der
Frischearena mit ca. 350 qm/400 qm (Metzgerei, Bäckerei, Imbiss, Speisen, Cafe)
wurden von Herrn Welmans und ihm einige
Gespräche geführt.
Nunmehr geht Herr Völker kurz auf die allen Beteiligten
bereits bekannte Konzeptbewertung des WELASA-Projektes ein. Die Einordnung des
Konzeptes erfolgte dabei unter Heranziehung von Zielsetzungen der Stadt
Emmerich am Rhein bzw. maßgeblichen Beurteilungsgrößen (städtebauliche
Einbindung, städtebauliche Verträglichkeit. Die detaillierte Konzeptbewertung
wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung am 15.02.2011 und der Bürgerinformation
am 23.02.2011 vorgestellt. Die Realisierung des WELASA-Projektes mit den
klassischen Bausteinen Wohnen und Geschäfte bietet den Vorteil einer
Kombination von 2 elementaren Innenstadtfunktionen (Einzelhandels- und
Wohnfunktion). Aus Sicht seines Büros kann durch die angestrebte Entwicklung am
Neumarkt eine Wunde in der Emmericher Stadtstruktur geheilt werden. Der
Neumarkt soll mit Leben gefüllt werden und kann u. a. durch die Arrondierung
des Einzelhandels zur Attraktivitätssteigerung der Emmericher Innenstadt
beitragen. Der Neumarkt stellt für die Einzelhandelslagen der Kaßstraße und
Steinstraße eine wichtige Gelenkfunktion dar. Die heutige räumliche und
funktionale Wegestruktur ist aus seiner Sicht unzureichend gelöst und
insbesondere für nicht ortskundige Personen stellt sich der zentrale
innerstädtische Ort unklar und diffus dar. Die Realisierung durch das
WELASA-Projekt zeigt hier eine deutliche Verbesserung. Unabdingbar für das
Projekt ist sicherlich die weitere Anbindung in Form einer Passage an die
Kaßstraße. Die Passage bietet den weiteren Vorteil, dass neben dem geplanten
Lebensmittelanbieter, Elektroanbieter und Frischearena weitere Geschäftsflächen
für Textilanbieter geschaffen werden.
Die Bewertungskriterien setzen sich aus städtebaulichen
Aspekten, verkehrlichen Aspekten, Aspekten des Einzelhandels/Wohnen und der
Machbarkeit des Projektes zusammen. Er betont, dass nicht einzelne Aspekte aus
der Bewertung herausgegriffen werden können, sondern die Gesamtheit der
Bewertungskriterien eine positive Beurteilung des WELASA-Projektes darstellt.
Nunmehr stellt er aus seiner Sicht die elementaren Vorteile
der einzelnen Aspekte vor. Im städtebaulichen Bereich ist hier die gute
angepasste Maßstäblichkeit und Architektur und die Integration in die
bestehende Stadtstruktur hervorzuheben. Durch das Projekt können bislang
unattraktive Rückseiten des Neumarktes geschlossen werden und die bisherige
Hofsituation revitalisiert werden. Im verkehrlichen Bereich ist die Anordnung
der ebenerdigen Stellplätze positiv hervorzuheben, da durch diese die
Erreichbarkeit der Emmericher
Einzelhandel profitieren kann. Wichtig im Einzelhandelsbereich ist, dass
das WELASA-Projekt zu einer Erhöhung der Zentralität führen wird (oberhalb von
1; derzeit liegt Emmerich unterhalb von 1). Ferner ist hervorzuheben, dass
durch das Projekt ein angemessenes Verkaufsflächenwachstum erfolgt und somit
verträgliche Umsatzumverteilungsquoten zu erwarten sind. Das Projekt bietet die
Möglichkeit, vorhandene Sortimentslücken zu schließen und das
Einzelhandelsangebot verträglich zu erweitern. Ferner haben die Aspekte des
barrierefreien innerstädtischen Wohnens und eine gewisse Flexibilität in der
Realisierung/Machbarkeit des Projektes zu einer positiven Bewertung geführt.
In Gesamtheit der Kriterien kann aus gutachterlicher Sicht
nur zu einer Realisierung des WELASA-Projektes geraten werden.
Nunmehr gehen die Ausschussmitglieder in die Diskussion.
Mitglied Jessner ist der Auffassung, dass das städtebauliche
Grundkonzept ausreichend beschrieben ist. Man befindet sich derzeit nicht im
Stadium der Bauleitplanung oder Baugenehmigung, sondern das Projekt muss in den
nächsten Wochen und Monaten konkretisiert werden. Es ist die Frage zu klären,
ob das Projekt mit dem städtebaulichen Grundkonzept für realisierbar gehalten
wird.
Es ist bedauerlich, dass nunmehr nur noch ein Konzept
vorliegt, da die Konkurrenz auch die Investoren zu möglichen Anstrengungen
beflügeln könnte. Für seine Fraktion teilt er mit, dass von Anfang an der
Konzept-Maßstab des WELASA-Konzeptes befürwortet wurde. Hauptvoraussetzung für
die Realisierung war, dass der Einzelhandel ergänzt und nicht ersetzt werden
soll. Auch das Angebot der barrierefreien Wohnungen findet in seiner Fraktion
Anklang. Die Zukunft wird zeigen, dass der Bedarf an solchen Wohnungen steigen
wird. Für den Wochenmarkt bietet sich durch das WELASA-Konzept die Chance, dass
er neu belebt wird.
Allerdings besteht das Problem der Anbindung an die
Kaßstraße. Beim damaligen Projekt „Rhein-Center“ war anfangs die Anbindung an
die Kaßstraße an den Anwohnern gescheitert, worunter das Rhein-Center sehr
gelitten hat. Erst mit der später realisierten Anbindung hat sich das
verbessert. Ein solcher Fehler darf nicht noch einmal gemacht werden. Seine
Fraktion hält es für eine unverzichtbare Voraussetzung zur Realisierung des
Projektes, dass eine verbesserte
Anbindung an die Kaßstraße geschaffen wird. Dies möchte seine Fraktion
entweder öffentlich-rechtlich oder privat-rechtlich sichergestellt haben. Seine
Fraktion bittet die Verwaltung, bis zur Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses - spätestens bis zur Sitzung des Rates - die rechtlichen
Möglichkeiten für eine solche Verpflichtung zu prüfen.
Mitglied Spiertz beantragt für seine Fraktion die getrennte
Abstimmung der beiden Punkte. Ergänzend führt er aus, dass aufgrund des
demographischen Wandels nicht nur seniorengerechte Wohnungen sondern auch
Wohnungen für junge Menschen geplant werden. Seine Fraktion wird nach heutigem
stand dem Konzept in der vorliegenden Form nicht zustimmen. Die Anbindung zur
Kaßstraße ist auch für ihn sehr wichtig. Er stimmt in diesem Punkt Mitglied
Jessner zu, dass diese Anbindung vertraglich festgehalten werden muss. Nunmehr
geht er auf die Treppenaufgänge zu den Wohnungen ein. Diese sind nicht seniorengerecht
und es wäre zu überlegen, ob man nicht mit einem Aufzug arbeiten sollte.
Abschließend fragt er nach, um welchen Anbieter es sich im Textilbereich
handelt.
Herr Schoofs teilt hinsichtlich dem Wohnungsmix mit, dass
bei entsprechendem Bedarf durchaus Häuser in Reihenhauscharakter für junge
Familien entstehen könnten. Hinsichtlich der Zugänge und Erreichbarkeit des. 1.
OG führt er aus, dass die vorgelagerten Zugänge zu den Wohnungen und die
Zugänge im hinteren Bereich mit Aufzügen ausgestattet werden sollen.
Hinsichtlich der Anbindung an die Kaßstraße führt er aus, dass zu einer
Verpflichtung natürlich immer 2 Parteien gehören. Entscheidet er sich gegen
diese Verpflichtung kommt auch kein Vertrag zustande. Er wird diese
Verpflichtung erst dann eingehen, wenn er sie auch tatsächlich erfüllen kann.
Abschließend teilt er zur Frage des Textilbereiches mit, dass er sich mit
einigen Betreibern im Gespräch befindet. Erst wenn klar ist, welcher Betreiber
es ist und er sein Einverständnis gibt, wird der Name bekannt gegeben werden.
Mitglied Schagen fragt an, die Verbindung vorübergehend
durch eine Aufpflasterung von der Kirchstraße in Richtung Kaßstraße eine
Wegführung vorzunehmen. Herr Schoofs antwortet, dass dies sicherlich
grundsätzlich machbar sei.
Ferner weist Mitglied Schagen darauf hin, dass die geplanten
seniorengerechten Wohnungen bezahlbar sein müssen. Das neue Objekt an der
Wallstraße, welches mit barrierefreien Wohnungen gebaut wurde, steht zu 70 %
leer, weil die Wohnungen nicht bezahlbar seien. Herr Welmans erklärt, dass es
sich nach seinem Kenntnisstand um 14
Eigentumswohnungen handelt, wovon seines Wissens 5 noch nicht verkauft sind.
Im Namen ihrer Fraktion lobt Mitglied Sickelmann die
Verwaltung für die fachlich gute Vorbereitung der Entscheidung. Den
städtebaulichen Aspekten schließt man sich an. Was die Auswirkungen bezüglich
Leerstand von Immobilien, Verfall von Immobilien, möglicher Leerstandssituation
Rhein-Center und Wochenmarkt bei einer großen Lösung betrifft, hat man die
Aussagen angenommen. Dennoch kam bei der großen Lösung die Verkehrsanbindung in
der Diskussion zu kurz. Bei der großen Lösung hätte die Anbindung über die
Steinstraße, Agnetenstraße, Tempelstraße erfolgen müssen, was sich aufgrund des
Altstadtbereiches als problematisch dargestellt hätte.
Dennoch ist es so, dass sich die städtebaulich gute
Bewertung für das WELASA-Projekt nur vor dem Hintergrund ergab, dass die
Anbindung zur Kaßstraße geschaffen wird. Auch für ihre Fraktion ist diese
Verbindung unverzichtbar und somit erwartet man ein verbindliches
Gesamtkonzept. Sie teilt ferner mit, dass man sich aus diesem Grund bei der
Beschlussfassung zu 2) enthalten wird. Es gibt sicherlich mehrere Möglichkeiten
zur Realisierung der Phase 2 des WELASA-Projektes, um evtl. eine größere
Verbindlichkeit zugesichert zu bekommen. Sie sagt ganz deutlich, dass ohne die
Verbindlichkeit der Schaffung dieser Verbindung die Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen dem Projekt nicht zustimmt. Bedauerlich ist natürlich auch, dass nunmehr
nur noch 1 Projekt im Rennen ist. Dies hat den Nachteil, dass die kleinere
Lösung nicht die Strahlkraft wie eine größere Lösung hat. Die Risiken der
größeren ITG-Lösung sind nicht mehr präsent. Hieraus entsteht ein
Ungleichgewicht in der weiteren Diskussion.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs teilt mit, dass die Thematik
der Anbindung der Kaßstraße für alle Beteiligten unabdingbar ist. Die Frage des
Sicherstellens nach dieser Forderung stellt sich allerdings erst dann, wenn ein
Bebauungsplanentwurf und der Entwurf eines städtebaulichen Vertrages vorliegen.
Sowohl der Investor als auch die Stadt Emmerich am Rhein wird mit den
entsprechenden Eigentümern in Verhandlung treten, um zu einer Lösung zu
gelangen. Sollte dies nicht der Fall sein, würde sich das auch im
städtebaulichen Vertrag widerspiegeln, über den der Ausschuss für
Stadtentwicklung zu beschließen hat. Die damit verbundenen rechtlichen Fragen
sind seitens der Verwaltung im Vorfeld abzuklären.
Herr Schoofs erklärt, dass, wenn das Projekt nächstes Jahr
begonnen werden soll, in den nächsten Monaten hohe Investitionen in der
Planung, Ausführung, Gutachten etc. zu tätigen sind. Ist allerdings von Beginn
an eine solche Bedingung an das Objekt geknüpft, die womöglich nicht erfüllbar
ist, wenn die Eigentümer nicht zustimmen, wäre die getätigte Investition
verloren; man spricht von etlichen 100.000 €. In diese Abhängigkeit lässt er
sich nicht bringen. Er macht ferner deutlich, dass, wenn an dieser Bedingung
festgehalten wird, die Realisierung des Projektes in Stufe 1 gefährdet ist.
Daher würde er vorschlagen, erst die Verhandlungen mit den möglichen
Eigentümern zu führen, um die Einverständnisse zu bekommen und bis dahin das
eigentliche Verfahren erstmal ruhend zu stellen.
Mitglied ten Brink macht deutlich, dass keine kurzfristige Entscheidung
zu diesem Thema gefällt werden soll. Dieses Thema wurde in etlichen Sitzungen
diskutiert. Die ersten Planungsschritte von beiden Investoren waren bereits vor
Oktober 2010 gemacht worden. Danach wurden die Planungen von der Verwaltung
begleitet und in einer Sitzung im Januar und im Februar hat sich der Ausschuss
für Stadtentwicklung damit beschäftigt. Die Lenkungsgruppe hat sich ebenfalls
in 3 weiteren Sitzungen begleitend mit dem Projekt beschäftigt. Die
Lenkungsgruppe besteht aus der Emmericher Werbegemeinschaft, der
Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketinggesellschaft, der Politik, dem
Planungsbüro Junker & Kruse und der Verwaltung.
Die derzeitige Situation sieht so aus, dass die Stadt
Emmerich über eine unattraktive Stadtmitte mit einer Ruine verfügt. Fakt ist
auch, dass eine Planung nunmehr nur noch mit einem Investor verwirklicht werden
kann. Eine eindeutige Bewertung des WELASA-Projektes erfolgte durch das Büro
Junker & Kruse und der IHK. Bei dem WELASA-Projekt werden Grundstücksflächen
mit geklärten Eigentumsverhältnissen überplant. Nur aus diesem Grundstück ist
das Projekt in der 1. Stufe kurzfristig umsetzbar. Weiterhin berücksichtigt das
WELASA-Projekt die vom Ausschuss für Stadtentwicklung beschlossenen
Plankonzepte, wie Leitbild, Masterplan, Einzelhandelskonzept 2005. Alle
Voraussetzungen für die Entscheidung des städtebaulichen Grundkonzeptes mit
Darstellung beider Verbindungen zur Kaßstraße sind gegeben. Ferner wird die
Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen, wo das Konzept hineinpasst. Im
weiteren Verfahren der Bebauungsplanaufstellung können die noch offen stehenden
Fragen beantwortet werden.
Er stellt für die CDU-Fraktion den Antrag, nach Vorlage zu
beschließen.
Mitglied Jessner kann durchaus die Sichtweise des Investors
nachvollziehen. Somit gibt es derzeit auch noch keinen Vertrag, wo eine solche
Verpflichtung enthalten ist. Für seine Fraktion macht er deutlich, dass es zu
keiner Vertragsunterschrift kommt, wenn die Verbindung zur Kaßstraße nicht
enthalten ist. Es ist seiner Meinung nach nur fair und ehrlich, wenn man eine
solche Bedingung ausspricht. Wird diese Bedingung nicht erfüllt, kippt die
ganze Planung.
Mitglied Nellissen schließt sich den beiden Wortbeiträgen
von Mitglied Jessner vollinhaltlich an. Sollte die Verbindung zur Kaßstraße
nicht realisiert werden können erhält man keine verbesserte Situation gegenüber
dem alten REWE-Center. Ferner fragt er das Büro Junker & Kruse, ob die
städtebauliche Bewertung ohne die Verbindung anders ausfallen würde.
Herr Völker antwortet, dass die Verbindung ein Unterpunkt in
der städtebaulichen Bewertung ist und als neutral bewertet wurde. Die positive
Bewertung der anderen Punkte wird sich dadurch nicht verändern.
Herr Schoofs wiederholt, dass er sich als Investor in keinem
Dilemma befindet. Von Anfang an war das Projekt in 2 Stufen geplant. Ferner
geht er keine Verpflichtung und Verträge ohne das Einverständnis der
Grundstückseigentümer ein. Würde man in der jetzigen Situation eine Bedingung
festlegen wollen, würde es Monate dauern, bis eine geeignete Planungsgrundlage
geschaffen ist. Es werden von seiner Seite keine weiteren Investitionen in die
weitere Entwicklung getätigt, wenn er in dieser Abhängigkeit steht. Man kann
nicht davon ausgehen, dass innerhalb weniger Wochen klare Verhältnisse mit den
Eigentümern geschaffen werden, da es auch Mieter gibt, die entsprechende
Mietverträge haben.
Mitglied Sickelmann stellt den Antrag, die Vorlage ohne
Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss und den Rat weiterzugeben. Es
werden Fronten verhärtet und aufgebaut, die unnötig sind. Auf Wortäußerung von
Mitglied ten Brink erwidert sie, dass die Bürgerinformation über eine andere
Fragestellung erfolgen muss. Zu Beginn standen 2 Varianten zur Verfügung und
nunmehr wird ein wesentlicher davon Teil nicht erfüllt. Es muss demnach nur die
Frage geklärt werden, ob in der kleinen Lösung eine Attraktivierung des
Neumarktes gesehen wird oder nicht. Allerdings steht die Anbindung an die Kaßstraße
damit in den Sternen. Dies wäre eine neue Abwägung über die erneut in einer
Bürgerinformation entschieden werden müsste. Ihrer Meinung nach ist die
städtebauliche Bewertung mit der Anbindung an die Kaßstraße erfolgt.
Mitglied Jessner schließt sich diesem Vorschlag an. Dennoch
ändert sich nichts an der grundsätzlichen Haltung.
Vorsitzender Jansen lässt nunmehr wie folgt abstimmen:
Beratungsergebnis:
zu 1) 21 Stimmen dafür, 0 Stimmen
dagegen, 0 Enthaltungen
zu 2) 21 Stimmen dafür, 0 Stimmen
dagegen, 0 Enthaltungen