Sitzung: 05.04.2011 Rat
Vorlage: 05 - 15 0397/2011
Zu 1)
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
nimmt den Bericht zur Bürgerinformation zur Kenntnis.
Nunmehr lässt
der Vorsitzende über den Punkt 2 geheim abstimmen.
Nach der
geheimen Abstimmung teilt der Vorsitzende das Ergebnis mit.
Zu 2)
a) Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt die Planung der WELASA/Schoofs-Gruppe als
städtebauliches Grundkonzept für die Entwicklung des Neumarktes.
b) Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein erachtet eine weitere Anbindung des “Neumarktes“ an die
“Kaßstraße“ als stadtfunktional wichtig. Dementsprechend beauftragt er die
Verwaltung, die Schoofs-Gruppe, vertreten durch den Geschäftsführer Dipl.-Ing.
Josef Schoofs, vertraglich dergestalt zu binden, dass diese sich verpflichtet,
das Grundstück Gemarkung Emmerich, Flur 18, Flurstück Nr. 516 und Teile des
Nachbarflurstückes, so diese zum Kauf angeboten werden, auf Basis des
Verkehrswertes zu erwerben und sodann die vorgestellte Passagenlösung zu
realisieren.
Darüber hinaus
soll die vertragliche Regelung auch die Pflicht zu weiteren Verhandlungen
bezüglich alternativer Flurstücke / Passagenlösungen mit umfassen.
Schließlich soll
der Investor erklären – was er nach eigenem Bekunden auch tun wird – dass es
sein ausdrückliches Ziel in Absicht und Tun ist, die Neumarktbebauung und die
Passagenlösung zeitgleich zu realisieren. Eine zeitlich versetzte Realisierung
beider Bauabschnitte lässt sich dabei aus heutiger Sicht nicht gänzlich
ausschließen.
c) Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beauftragt die Verwaltung, im Sinne der Realisierung der
Passagenlösung die notwendigen Gespräche zwischen Investor und Eigentümern
aktiv zu begleiten.
d) Weiterhin
beschließt der Rat der Stadt Emmerich am Rhein, auf Basis des Konzeptes der
WELASA/ Schoofs-Gruppe ein Bebauungsplanaufstellungsverfahren als Grundlage für
die Umsetzung der Planung durchzuführen.
Beratungsergebnis: 19 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen, 4
Enthaltungen
Erster Beigeordneter
Dr. Wachs erläutert kurz den Beschlussvorschlag.
Mitglied
Beckschaefer wünscht im Namen seiner Fraktion über den Beschlussvorschlag
getrennt abzustimmen. Seine Fraktion stimmt dem Punkt 2 des Beschlussvorschlages
nicht zu. Er bezieht sich kurz bei seinen Erläuterungen auf die Beratungen und
Beschlüsse zum Rheincenter. Seine Fraktion hat zum damaligen Zeitpunkt auch
diesem Beschluss nicht zugestimmt. Die BGE hat damals davor gewarnt, dass durch
das Rheincenter der Neumarkt zu einem
"toten Markt" werden wird. Dieses ist auch eingetreten und Emmerich
lebt damit nun schon seit 12 Jahren.
Durch den Bau
der Passage und den Anschluss an die Kaßstraße entwickelte sich das Rheincenter
zu seiner heutigen Bedeutung. Heute will die gleiche Koalition die einzig übrig
gebliebene Alternative für die Neumarkt-Bebauung beschließen und damit den
Fehler der Vergangenheit wiederholen, da die butterweichen Formulierungen zum
Bau der unbedingt notwendigen Passage zur Kaßstraße den Investor zu nichts
verpflichten. Diese schwachen Absichtserklärungen mögen für den Investor gut
sein, jedoch nicht für die Stadt Emmerich, da
durch derartig schwammige Vertragsbedingungen eine Kaßstraßenanbindung
nicht verpflichtend sicherstellt wird. Er stellt für seine Fraktion den Antrag,
über den Punkt 2 geheim abzustimmen.
Mitglied Diekman
teilt für die SPD mit, dass seine Fraktion dem vorliegenden Beschlussvorschlag
zustimmt. Ein weiteres Aufhalten dieses Objekts sieht seine Fraktion für nicht
glücklich an.
Mitglied Siebers
erklärt für ihre Fraktion, dass sie einerseits dieses städtebauliche
Grundkonzept für gut heißen, anderseits haben sie den Eindruck, dass die
Anbindung, wie vom Investor vorgestellt, nicht durchführbar oder bezahlbar ist. Der heute hier vorgelegte
Beschluss ist ihrer Meinung nach kein Kompromiss, sondern lediglich eine
Absichtserklärung, die nicht praktikabel ist. Weiterhin bedauern sie, dass
ihre Anregung aus der Sitzung des
HFA, eine Art Treuhandkonto einzurichten,
auf das der Investor die benötigte Summe einzahlt, damit mittelfristig die
Anbindung an die Kaßstraße geschaffen werden kann, von der Verwaltung nicht
aufgegriffen wurde.
Mitglied Gertsen
stellt im Namen seiner Fraktion den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen. Die
CDU ist an dem Punkt angelangt, an dem sie sagen kann, heute eine Entscheidung
zu treffen. Zwischenzeitlich haben Gespräche mit Eigentümern auf der Kaßstraße
stattgefunden, die ihre Grundstücke für einen Durchstich nicht zur Verfügung
stellen werden. Aus diesem Grunde ist seine Fraktion auch zu dem Schluss gekommen,
dass das Projekt der ITG gar nicht zu realisieren ist. Im Gegensatz dazu
errichtet die Welasa-Gruppe eigenständig auf dem Gelände ein Objekt, was dort
städtebaulich hineinpasst, eine Ergänzung für die Emmericher Geschäftswelt ist
und den hier ansässigen Emmericher Geschäftsleuten ein Stück Planungssicherheit
gibt, da sie wissen, in welcher Größenordnung dieses hier stattfindet. Seine
Fraktion glaubt, dass das in Rede stehende Projekt zum Erfolg für Emmerich
werden kann. Aus diesem Grunde bittet er dem vorliegenden Beschlussvorschlag zu
folgen.
Mitglied
Kukulies unterstützt den Antrag der BGE auf geheime Abstimmung. Seine Fraktion
lehnt den Beschluss zu dem Punkt 2
ebenfalls ab.
Mitglied Bartels
erkärt für die BGE, dass die vorgelegte Planung zu wenig Fixpunkte enthält. Eine
Stadt werde auch durch ihre Angebote attraktiv; das Konzept Welasa lasse dieses
attraktivitätssteigernde Angebot vermissen.
Aus diesem Grund schlägt er ein sog. Moratorium von 3
Monaten vor; diese Zeit soll dazu genutzt werden, neue Investoren vorstellig
werden zu lassen bzw. der Schoofs-Gruppe Nachbesserungen ihres Konzeptes zu
ermöglichen.
Auch ist er der
Auffassung, dass die Formulierung des Beschlusses für niemanden eine
Verpflichtung enthält. Weiterhin ist noch anzumerken, dass es das übliche
Vorgehen der Schoofs-Gruppe ist, gebaute Immobillien nach kurzer Zeit wieder zu
veräußern. Er wünscht für seine Fraktion eine Aufschiebung des Beschlusses.
Abschließend merkt er noch an, dass es der Politik überlassen werden sollte,
wie das Gebäude dort gestaltet werden soll und auszusehen hat und nicht bei der
Verwaltung. Er befürchtet, dass das Ergebnis nachher zu stark von den bisher
vorgelegten Plänen abweicht.
Auch Mitglied
Nellissen hält eine Anbindung an die Kaßstraße für dringend notwendig. Er stört
sich an die Formulierung im Beschlussvorschlag zu Punkt 2 b), dass
Nachbarflurstücke auf der Basis des Verkehrswertes erworben werden. Er kann
sich nicht vorstellen, dass Eigentümer ihr Grundstück zum Verkehrswert
verkaufen. Er fragt nach, ob hier nicht eine andere Formulierung gefunden
werden kann. Weiterhin kann er sich vorstellen, dass eine zeitlich versetzte
Ralisierung beider Bauabschnitte aus heutiger Sicht nicht auszuschließen ist.
Erster
Beigeordneter Dr. Wachs erklärt hierzu, dass der Investor Verpflichtungen
eingegangen ist, soweit er sie aus seiner Sicht eingehen kann.
Die Frage nach
dem Verkehrswert beantwortet er dahin gehend, dass der Eigentümer den Preis
verlangen kann, über den er sich mit dem Investor einigt. Hier ist letztlich
die Pflicht des Investors abgebildet, wenn dieser Preis angeboten wird, zu
kaufen.
Der Vorsitzende
lässt über den Antrag von Mitglied Beckschaefer auf geheime Abstimmung zu Punkt
2) abstimmen.
Der Rat
beschließt gemäß § 15 Abs. 6 der Geschäftsordnung geheime Abstimmung zu Punkt 2.
Beratungsergebnis: 14 Stimmen dafür, 19 Stimmen dagegen, 0
Enthaltungen