Zu 1)

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt den Bericht zur Bürgerinformation zur Kenntnis.

 

Nunmehr lässt der Vorsitzende über den Punkt 2 geheim abstimmen.

 

Nach der geheimen Abstimmung teilt der Vorsitzende das Ergebnis mit.

 

Zu 2)

 

a)         Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt die Planung der WELASA/Schoofs-Gruppe als städtebauliches Grundkonzept für die Entwicklung des Neumarktes.

 

b)        Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein erachtet eine weitere Anbindung des “Neumarktes“ an die “Kaßstraße“ als stadtfunktional wichtig. Dementsprechend beauftragt er die Verwaltung, die Schoofs-Gruppe, vertreten durch den Geschäftsführer Dipl.-Ing. Josef Schoofs, vertraglich dergestalt zu binden, dass diese sich verpflichtet, das Grundstück Gemarkung Emmerich, Flur 18, Flurstück Nr. 516 und Teile des Nachbarflurstückes, so diese zum Kauf angeboten werden, auf Basis des Verkehrswertes zu erwerben und sodann die vorgestellte Passagenlösung zu realisieren.

 

            Darüber hinaus soll die vertragliche Regelung auch die Pflicht zu weiteren Verhandlungen bezüglich alternativer Flurstücke / Passagenlösungen mit umfassen.

 

            Schließlich soll der Investor erklären – was er nach eigenem Bekunden auch tun wird – dass es sein ausdrückliches Ziel in Absicht und Tun ist, die Neumarktbebauung und die Passagenlösung zeitgleich zu realisieren. Eine zeitlich versetzte Realisierung beider Bauabschnitte lässt sich dabei aus heutiger Sicht nicht gänzlich ausschließen.

 

c)         Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beauftragt die Verwaltung, im Sinne der Realisierung der Passagenlösung die notwendigen Gespräche zwischen Investor und Eigentümern aktiv zu begleiten.

 

d)        Weiterhin beschließt der Rat der Stadt Emmerich am Rhein, auf Basis des Konzeptes der WELASA/ Schoofs-Gruppe ein Bebauungsplanaufstellungsverfahren als Grundlage für die Umsetzung der Planung durchzuführen.

 

 

Beratungsergebnis: 19 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen

 

 


 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erläutert kurz den Beschlussvorschlag.

 

Mitglied Beckschaefer wünscht im Namen seiner Fraktion über den Beschlussvorschlag getrennt abzustimmen. Seine Fraktion stimmt dem Punkt 2 des Beschlussvorschlages nicht zu. Er bezieht sich kurz bei seinen Erläuterungen auf die Beratungen und Beschlüsse zum Rheincenter. Seine Fraktion hat zum damaligen Zeitpunkt auch diesem Beschluss nicht zugestimmt. Die BGE hat damals davor gewarnt, dass durch das Rheincenter  der Neumarkt zu einem "toten Markt" werden wird. Dieses ist auch eingetreten und Emmerich lebt damit nun schon seit 12 Jahren.

 

Durch den Bau der Passage und den Anschluss an die Kaßstraße entwickelte sich das Rheincenter zu seiner heutigen Bedeutung. Heute will die gleiche Koalition die einzig übrig gebliebene Alternative für die Neumarkt-Bebauung beschließen und damit den Fehler der Vergangenheit wiederholen, da die butterweichen Formulierungen zum Bau der unbedingt notwendigen Passage zur Kaßstraße den Investor zu nichts verpflichten. Diese schwachen Absichtserklärungen mögen für den Investor gut sein, jedoch nicht für die Stadt Emmerich, da  durch derartig schwammige Vertragsbedingungen eine Kaßstraßenanbindung nicht verpflichtend sicherstellt wird. Er stellt für seine Fraktion den Antrag, über den Punkt 2 geheim abzustimmen.

 

Mitglied Diekman teilt für die SPD mit, dass seine Fraktion dem vorliegenden Beschlussvorschlag zustimmt. Ein weiteres Aufhalten dieses Objekts sieht seine Fraktion für nicht glücklich an.

 

Mitglied Siebers erklärt für ihre Fraktion, dass sie einerseits dieses städtebauliche Grundkonzept für gut heißen, anderseits haben sie den Eindruck, dass die Anbindung, wie vom Investor vorgestellt, nicht durchführbar oder  bezahlbar ist. Der heute hier vorgelegte Beschluss ist ihrer Meinung nach kein Kompromiss, sondern lediglich eine Absichtserklärung, die nicht praktikabel ist. Weiterhin bedauern sie, dass ihre  Anregung aus der Sitzung des HFA,  eine Art Treuhandkonto einzurichten, auf das der Investor die benötigte Summe einzahlt, damit mittelfristig die Anbindung an die Kaßstraße geschaffen werden kann, von der Verwaltung nicht aufgegriffen wurde.

 

Mitglied Gertsen stellt im Namen seiner Fraktion den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen. Die CDU ist an dem Punkt angelangt, an dem sie sagen kann, heute eine Entscheidung zu treffen. Zwischenzeitlich haben Gespräche mit Eigentümern auf der Kaßstraße stattgefunden, die ihre Grundstücke für einen Durchstich nicht zur Verfügung stellen werden. Aus diesem Grunde ist seine Fraktion auch zu dem Schluss gekommen, dass das Projekt der ITG gar nicht zu realisieren ist. Im Gegensatz dazu errichtet die Welasa-Gruppe eigenständig auf dem Gelände ein Objekt, was dort städtebaulich hineinpasst, eine Ergänzung für die Emmericher Geschäftswelt ist und den hier ansässigen Emmericher Geschäftsleuten ein Stück Planungssicherheit gibt, da sie wissen, in welcher Größenordnung dieses hier stattfindet. Seine Fraktion glaubt, dass das in Rede stehende Projekt zum Erfolg für Emmerich werden kann. Aus diesem Grunde bittet er dem vorliegenden Beschlussvorschlag zu folgen.

 

Mitglied Kukulies unterstützt den Antrag der BGE auf geheime Abstimmung. Seine Fraktion lehnt den Beschluss zu dem Punkt 2  ebenfalls ab.

 

Mitglied Bartels erkärt für die BGE, dass die vorgelegte Planung zu wenig Fixpunkte enthält. Eine Stadt werde auch durch ihre Angebote attraktiv; das Konzept Welasa lasse dieses attraktivitätssteigernde Angebot vermissen.

Aus diesem Grund schlägt er ein sog. Moratorium von 3 Monaten vor; diese Zeit soll dazu genutzt werden, neue Investoren vorstellig werden zu lassen bzw. der Schoofs-Gruppe Nachbesserungen ihres Konzeptes zu ermöglichen.

Auch ist er der Auffassung, dass die Formulierung des Beschlusses für niemanden eine Verpflichtung enthält. Weiterhin ist noch anzumerken, dass es das übliche Vorgehen der Schoofs-Gruppe ist, gebaute Immobillien nach kurzer Zeit wieder zu veräußern. Er wünscht für seine Fraktion eine Aufschiebung des Beschlusses. Abschließend merkt er noch an, dass es der Politik überlassen werden sollte, wie das Gebäude dort gestaltet werden soll und auszusehen hat und nicht bei der Verwaltung. Er befürchtet, dass das Ergebnis nachher zu stark von den bisher vorgelegten Plänen abweicht.

 

Auch Mitglied Nellissen hält eine Anbindung an die Kaßstraße für dringend notwendig. Er stört sich an die Formulierung im Beschlussvorschlag zu Punkt 2 b), dass Nachbarflurstücke auf der Basis des Verkehrswertes erworben werden. Er kann sich nicht vorstellen, dass Eigentümer ihr Grundstück zum Verkehrswert verkaufen. Er fragt nach, ob hier nicht eine andere Formulierung gefunden werden kann. Weiterhin kann er sich vorstellen, dass eine zeitlich versetzte Ralisierung beider Bauabschnitte aus heutiger Sicht nicht auszuschließen ist.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt hierzu, dass der Investor Verpflichtungen eingegangen ist, soweit er sie aus seiner Sicht eingehen kann.

Die Frage nach dem Verkehrswert beantwortet er dahin gehend, dass der Eigentümer den Preis verlangen kann, über den er sich mit dem Investor einigt. Hier ist letztlich die Pflicht des Investors abgebildet, wenn dieser Preis angeboten wird, zu kaufen.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag von Mitglied Beckschaefer auf geheime Abstimmung zu Punkt 2) abstimmen.

 

Der Rat beschließt gemäß § 15 Abs. 6 der Geschäftsordnung  geheime Abstimmung zu Punkt 2.

 

Beratungsergebnis:  14 Stimmen dafür, 19 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen