Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt den Bericht zur 2. Projektbegleitenden Lenkungsgruppe zur Kenntnis.

 

Zu 2)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt den vorgestellten Entwurf des Einzelhandelskonzeptes zur Kenntnis.

 


Vorsitzender Jansen erklärt, dass über den Tagesordnungspunkt 3 nicht abgestimmt wird, sondern er lediglich der Kenntnisnahme dient. Er weist auf das in der Sitzung verteilte Handout der Präsentation des Büros Junker & Kruse hin. Zusätzlich kommt der Vorlage ein Schreiben der Niederrheinischen Industrie- und Handelskammer hinzu.  Anschließend gibt er das Wort an den ersten Beigeordneten Dr. Wachs weiter.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass das Thema Einzelhandelskonzept schon mehrfach in diesem Ausschuss und in anderen Kreisen erwähnt und diskutiert wurde. Er führt aus, dass Mitte Januar und Mitte März die Treffen der Projektbegleitende Lenkungsgruppen stattfanden. Zusätzlich hat ein weiteres Treffen mit den Vertretern der Emmericher Werbegemeinschaft stattgefunden, an dem Herr Kruse das Konzept inhaltlich noch einmal dargestellt hat. Seitens der Einzelhandelstreibenden sind dort keine wesentlichen Anmerkungen zu dem Konzept hinsichtlich des Inhaltes gemacht worden. Nunmehr gibt er das Wort an Herrn Kruse weiter.

 

Herr Kruse erklärt, dass er zunächst die wesentlichen Eckpunkte des aktualisierten Einzelhandelskonzeptes vorstellen möchte. Zur Einstimmung in die Terminologie möchte er ein paar wesentliche Erkenntnisse erläutern.

Es wurde eine umfassende Bestandsanalyse von Seite des Büros durchgeführt, da das Konzept auf der Bewertung der Ist-Situation basiert. Die derzeitige Ist-Situation ist grundlegend für die Formulierung von Perspektiven und Rahmenbedingungen einer Stadt. Dies wird zusätzlich von der Rechtsprechung gefordert.

Anschließend beginnt Herr Kruse mit seiner Präsentation und fasst die wesentlichen Fakten der Analyseergebnisse der Stadt Emmerich am Rhein zusammen. Mit 54.300 m² gesamtstädtischer Verkaufsfläche beträgt die durchschnittliche Verkaufsfläche 1,7 m² pro Einwohner. Deutschlandweit beträgt der Schnitt 1,4 m². Emmerich am Rhein liegt also leicht über dem Bundesdurchschnitt. Im Vergleich zu anderen Städten dieser Größenordnung ist Emmerich am Rhein jedoch unterdurchschnittlich, da diese meist eine Verkaufsfläche von 2,0 m² oder mehr pro Einwohner aufweisen.

Der sortimentsspezifische Schwerpunkt der Stadt Emmerich am Rhein liegt, wie auch in anderen Städten, im Bereich Nahrungs- und Genussmittel sowie im Bereich Bau- und Gartenmarktsortimente. Auffällig ist jedoch, dass Emmerich am Rhein im Bereich der mittelfristigen Warengruppen, zu denen beispielsweise Bekleidung und Elektrowaren zählen, ein leicht unterdurchschnittliches Ausstattungsniveau hat. Das deutet auf Kaufkraftverluste in diesem Bereich hin. Mit einer Verkaufsfläche von 0,14 m² liegt man unter dem Durchschnitt von über 0,2 m².

Bei der Lebensmittelausstattung ist vor allem auf die fußläufige Nahversorgung zu achten. Mit 0,39 m² Verkaufsfläche pro Einwohner liegt Emmerich am Rhein genau im Durchschnitt von 0,35 m² bis 0,4 m². Emmerich am Rhein verfügt somit  in diesem Bereich über eine gute und zufriedenstellende Ausstattungsstruktur. Sehr positiv ist die Tatsache, dass Emmerich am Rhein in der Innenstadt einen sehr hohen Verkaufsflächenanteil hat. In den beiden Zentren Elten und Emmerich befinden sich 30 % der Verkaufsfläche. In Großstädten liegt der Wert in der Regel unter 20 %. Demnach wurde in der Vergangenheit richtigerweise versucht, den Einzelhandel in die Innenstadt zu lenken. Jedoch ist der Leerstand in Emmerich am Rhein wiederum ein Problem. Insbesondere in der Steinstraße hat man ein sogenanntes Leerstandsproblem.

In Zusammenarbeit mit dem Emmericher Einzelhandel hat die Firma Junker und Kruse eine Kundenherkunftserhebung durchgeführt. Dazu lagen in dem Zeitraum von einer Woche in den teilnehmenden Ladenlokalen, welche 14 % aller Betriebe waren, Listen aus, in denen zahlende Kunden ihre Postleitzahl bzw. ihren Wohnort eintragen konnten. Letztendlich wurden 6.200 Kundenkontakte gemessen, woraus sich ergab, dass zwei von zehn Kunden nicht aus Emmerich am Rhein kommen. Somit kommen 80 % der Kunden aus Emmerich  am Rhein selbst. Die restlichen Kundenanteile kommen aus Kalkar, Isselburg, Rees und Kleve und auch aus niederländischen Ortschaften. Jedoch ist die regionale Ausstrahlungskraft des Emmericher Einzelhandels derzeit begrenzt. Demnach wäre das Ziel für die Zukunft, diese regionale Ausstrahlungskraft weiter zu verbessern. Rein rechnerisch betrachtet ergibt sich aus den verschiedenen Einzugsgebieten ein fiktives Gesamteinzugsgebiet von 270.00 Einwohnern.

Die Tatsache, dass es der Emmericher Einzelhandel nicht in Gänze schafft, regionale Kaufkraft nach Emmerich am Rhein zu ziehen, kann man auch an der Zentralität sehen. Die Zentralität, welche in Emmerich am Rhein bei 0,9 liegt, ist der Verhältniswert zwischen dem erzielten Umsatz im Einzelhandel und der vorhandenen lokalen Kaufkraft. Die Zentralität von 0,9 bedeutet, dass saldiert betrachtet Kaufkraft für Emmerich am Rhein verloren geht. Rechnet man die Zahlen der Kunden, die von außerhalb kommen, in die 0,9 mit ein, so ergibt sich die Tatsache, dass der Emmericher Einzelhandel umgerechnet nur etwa 50 bis 60 % von der eigenen Kaufkraft binden kann. Der restliche Teil fließt in andere Städte ab, was bedeutet, dass ein gewisses Nachholpotenzial an Verkaufsfläche vorhanden ist. Dies wurde von der Firma Junker und Kruse zum Anlass genommen, Perspektiven zu analysieren und zu diskutieren. Dabei wurde ein Prognosemodell entwickelt, was darauf zielt, natürlich bestehende Kaufkraftabflüsse, welche in Emmerich am Rhein schon in einem größeren Umfang vorhanden sind, zu reduzieren. Zusätzlich soll regionale Kaufkraft nach Emmerich  am Rhein geholt werden, was jedoch durch die Entwicklungen in den Nachbarstädten begrenzt ist. Aufgrund der positiven Bevölkerungsentwicklung in Emmerich am Rhein ergeben sich für so eine Prognose wiederum positive Rahmenbedingungen. Dies bedeutet, dass es für die meisten Branchen perspektivische Verkaufsflächen geben kann.

Herr Kruse erläutert, dass eine Stadt wie Emmerich am Rhein als Mittelzentrum einen Versorgungsauftrag für seine eigene Bevölkerung hat. Ziel muss es demnach für Emmerich  am Rhein sein, bei dem kurzfristigen Bedarf eine Zentralität von 1,0 zu erreichen. Dieser Wert wird zur Zeit noch nicht erreicht, woraus sich ein gewisses Nachholpotenzial ableitet. Bei den mittelfristigen und langfristigen Bedarfsgütern sollte die Zentralität bei 1,2 liegen, was voraussetzt, dass die gesamte Kaufkraft in Emmerich am Rhein verbleibt und von außerhalb noch mal 20 % dazu kommen. Dies wäre eine Erfüllung des mittelzentralen Versorgungsauftrages, den die Stadt Emmerich am Rhein heute im Einzelhandel noch nicht entsprechend ausfüllen kann. Demnach besteht über fast alle Branchen betrachtet ein Entwicklungsspielraum, den man für zukünftige Entwicklungen nutzen kann. Wenn jedoch gewisse Vorhaben an die Stadt herangetragen werden, müssen diese abgewogen werden. Zukünftige Vorhaben oder auch Betriebskonzepte müssen zunächst im Rahmen des Einzelhandelskonzeptes bewertet werden.

Auf die Frage, wo man in Emmerich am Rhein zukünftig größere Vorhaben unterbringen könnte, hat man mit dem Neumarkt ein gewisses Standortpotenzial. Doch auch in den Leerständen der Stadt kann der Einzelhandel weiter entwickelt werden. Standorte in nicht integrierten Lagen verfügen unter anderem hinsichtlich der Erreichbarkeit und der Parkmöglichkeiten über gewisse Vorteile gegenüber den Innenstadtstandorten. Jedoch haben Ansiedlungen in diesen Lagen zur Folge, dass die Innenstadt erheblich gefährdet wird. Daraus wurde dann letztendlich das Leitbild für das Einzelhandelskonzept abgeleitet. Demnach muss und soll, auf bundesrechtlichen und landesrechtlichen Vorgaben basierend, Einzelhandelsentwicklung in Emmerich am Rhein stattfinden. Es wurde herausgearbeitet, dass es Entwicklungserforderlichkeiten in Emmerich am Rhein gibt, um die Kaufkraft binden zu können. Der Einzelhandel soll jedoch in Abhängigkeit von Sortiments- und Größenstrukturen an die entsprechenden Standorte, womit die Innenstadt gemeint ist, gelenkt werden. Einzelhandel außerhalb der Innenstadt, hat sich daran bewerten zu lassen, ob er positive oder negative Auswirkungen auf den Innenstadtkern hat.

Somit geht es im Einzelhandelskonzept darum, eine gewisse Standortstruktur zu definieren, übergeordnete Entwicklungsziele festzulegen, eine Sortimentsliste zu erstellen und zentrale Versorgungsbereiche, Sonderstandorte und Ergänzungsstandorte zu definieren.

Zu den übergeordneten Entwicklungszielen gehört einerseits die Sicherung der landesplanerischen Funktion der Stadt Emmerich am Rhein als Mittelzentrum, die die Stadt teilweise im Einzelhandelsbereich nicht wahrnehmen kann. Andererseits geht es um die Sicherung und die sowohl quantitative als auch qualitative Stärkung eines attraktiven Einzelhandelsangebotes. Dabei steht die Innenstadt immer im Fokus. Demnach sind zukünftige Entwicklungen daran zu messen, wie sie sich auf die Innenstadt auswirken. Liegen diese in der Innenstadt, so stärken sie diese. Liegen sie jedoch außerhalb der Innenstadt, muss bewertet werden, ob sie sich negativ auf diese auswirken.

Neben der Innenstadt ist auch das Nahversorgungszentrum Elten zu betrachten. Die Nahversorgung, welche in der Regel die Lebensmittelversorgung beinhaltet, kann zukünftig nicht nur über die Zentren gewährleistet werden. Demnach werden auch Standorte außerhalb der Zentren benötigt, um die Fußläufigkeit gewährleisten zu können.

Der großflächige und zentrenrelevante Einzelhandel jedoch soll nur noch in der Innenstadt stattfinden. Dies liefert Planungs- und Rechtssicherheit für die Stadt und Investitionssicherheit für Neuankömmlinge bzw. vorhandene Gewerbetreibende, die sich verändern wollen.

Somit gibt es im  Modell mit der Innenstadt ein Hauptzentrum und in Elten ein Nahversorgungszentrum mit einer lokalen Bedeutung. Darüber hinaus gibt es weitere Einzelhandelsstandorte, welche jedoch nicht die Kriterien erfüllen, die die Rechtssprechung vorgibt, wie man zentrale Versorgungsbereiche zu definieren hat. Zusätzlich gibt es noch besondere Nahversorgungsstandorte und weitere städtebaulich integrierte und auch  nicht – integrierte Standorte, welche die Struktur abrunden.

Auch bei den rechtlichen Rahmenbedingungen, welche in § 11 (3) BauNVO, §§ 2 (2) Satz 2, 34 (3), 9 (2a) BauGB geregelt sind, geht es immer um die Frage, ob diese Einzelhandelsvarianten möglicherweise Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche haben. Zusätzlich hat auch der Landesgesetzgeber die neuen bundesrechtlichen Vorgaben in dem Landesentwicklungsprogramm umgesetzt, welches als Grundsatz der Landesplanung immer noch rechtskräftig ist. Aber auch da gibt es entsprechende Kriterien, die man zugrunde legen kann. Diese stehen immer in Verknüpfung zu den unterschiedlichen Rechtsebenen.

Bei der Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs wurden die funktionalen und die städtebaulichen Kriterien berücksichtigt. Ein wesentliches funktionales Kriterium ist die Einzelhandelsdichte. Dabei spielt jedoch auch die Zuordnung der Funktionen zueinander eine wichtige Rolle. Dies wird mit den Passantenfrequenzen abgebildet. Daraus ergibt sich für die Stadt Emmerich am Rhein eine L—Struktur, bestehend aus der Steinstraße und der Kaßstraße. Auffallend dabei ist die hohe Passantenfrequenz mit über 600 Passanten in der Stunde um das Rheincenter herum. Wichtig ist jedoch nicht die absolute Anzahl der Passanten, sondern das Verhältnis der einzelnen Bereiche zueinander. Somit existiert im Bereich des Rathauses noch etwa ein drittel von der Passantenfrequenz in der Steinstraße, was einen deutlichen Verlust an Passantenfrequenz im westlichen Bereich der Innenstadt darstellt. Im nord-östlichen Bereich der Kaßstraße beträgt die Passantenfrequenz mit 336 Passanten in der Stunde noch etwas mehr als die Hälfte der Passantenfrequenz des Kernbereiches. Auffällig ist dann jedoch der Bereich der Mennonitenstraße, welcher mit 66 Passanten je Stunde nur ein zehntel der Passantenfrequenz im Kernbereich beträgt. Dieser Bereich hat somit wenig mit dem eigentlichen Innenstadtbereich zu tun, da kein Austausch von Kundenfrequenzen stattfindet. Demnach ist man letztendlich zu der vorliegenden Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches gekommen. Auch wurden die rückwärtigen Bereiche, wie die Gasthausstraße oder Wollenweberstraße, angeschaut. Dort befinden sich zum Teil kleinere Einzelhandelsnutzungen. Daraus hat sich die klassische L-Struktur mit dem Gelenk in der Mitte, dem Neumarkt, ergeben. Die Mennonitenstraße gehört nicht mehr mit zum Hauptzentrum, da dort, trotz des vorhandenen Aldi-Marktes, kein Kundenaustausch mehr stattfindet. Im westlichen Bereich des Hauptzentrums übernehmen das Rathaus, die Kirche und das Postamt eine wichtige Funktion, welche klare Bausteine der Begrenzung sind.

In Elten existiert mit der Klosterstraße, dem Eltener Markt und der Schmidtstraße eine deutlich kleinere Struktur, wobei die Lebensmittelmärkte Rewe und Netto die Eckpunkte bilden und die Abgrenzung vorgeben. Dazwischen liegen verstreut Einzelhandel und Dienstleistungsanbieter, welche auch ein Abgrenzungskriterium sind.

Anschließend geht Herr Kruse auf die Emmericher Sortimentsliste ein, welche sich aus der Situation vor Ort herausgebildet hat. Dabei spielen zwei Faktoren eine Rolle. Zum einen ist die Ist-Situation zu betrachten.  Zum anderen sind Perspektiv-Überlegungen für den zukünftigen Einzelhandel zu machen.

Die Emmericher Sortimentsliste ist in zentrenrelevante und nicht zentrenrelevante Sortimente aufgeteilt. Jedoch findet man bei den zentrenrelevanten Sortimenten zusätzlich einen gesonderten Teil mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten. Bei den nahversorgungsrelevanten Sortimenten ist es wichtig, dass diese Betriebe, in der Regel Lebensmittelmärkte, auch außerhalb der Zentrenstandorte zu finden sind.

Eine Besonderheit ist, dass neben den Erotik- oder auch Campingartikeln auch der Bereich zoologische Artikel/lebende Tiere zu den nicht zentrenrelevanten Sortimenten gezogen wurde. Bundesweit ist hier zu beobachten, dass eine Fachmarktentwicklung zunimmt, während die Fachgeschäftsentwicklung deutlich zurückgeht.

Zu beachten ist jedoch, dass Sortimente der nicht zentrenrelevanten Sortimente sehr wohl in den Zentren angesiedelt werden können. Wo hingegen Betriebe mit zentrenrelevanten Sortimenten nicht außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche angesiedelt werden dürfen, insbesondere dann, wenn sie gewisse Größenordnungen überschreiten.

Anschließend kommt Herr Kruse zu dem letzten Punkt, den sogenannten Grundsätzen zur Einzelhandelsentwicklung, welche der Stadt Emmerich am Rhein den Umgang und die Bewertung mit den verschiedenen Aspekten und Facetten des Einzelhandelskonzeptes zukünftig erleichtern sollen. Die Grundsätze fassen die ganzen Facetten, die erarbeitet wurden, sehr prägnant zusammen. Dabei muss sich die Stadt Emmerich am Rhein an der Sortimentslistensystematik orientieren. Es handelt sich um Betriebe mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten, mit zentren- und mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten. Grundsatz 1 besagt, dass Standorte für Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten in den zentralen Versorgungsbereichen liegen sollen. Dies ist unabhängig davon, ob sie großflächig (über 800 m² Verkaufsfläche) oder kleinflächig (unter 800m² Verkaufsfläche) sind. Wichtig ist, dass Betriebe mit nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten nicht in Gewerbe- und Industriegebieten angesiedelt werden. Eine Ausnahme sollte hier ein Gebietsversorger sein. Zusätzlich können bei einer atypischen Fallgestaltung entsprechende Betriebe auch außerhalb dieser Zentren angesiedelt werden, wenn sie der Nahversorgung dienen. Hier ist dann eine Einzelfallprüfung erforderlich. Eine weitere Ausnahme ist das „Handwerkerprivileg“. Dies gilt für Gewerbetreibende, die z. B. in einem Gewerbegebiet liegen und dort untergeordnet einen kleines Ladenlokal machen wollen, um die von ihnen produzierten Sortimente zu veräußern.

Der Grundsatz 2 beschäftigt sich mit dem zentrenrelevanten Kernsortiment, wie Bekleidung oder Unterhaltungselektronik. Diese sollen in den zentralen Versorgungsbereichen, also im Emmericher Hauptzentrum und im Nahversorgungszentrum Elten, liegen. Des weiteren sollen Betriebe mit zentrenrelevantem Kernsortiment nicht in Gewerbe- und Industriegebieten angesiedelt werden, unabhängig davon, wie groß sie sind. Auch hier können kleinflächige Betriebe mit zentrenrelevantem Kernsortiment zugelassen werden, wenn sie der Versorgung des umliegenden Gebietes dienen. Zusätzlich gilt auch hier wieder das „Handwerkerprivileg“.

Gemäß dem Grundsatz 3 können großflächige Einzelhandelsbetriebe mit nicht-zentrenrelevantem Kernsortiment innerhalb und außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche liegen. Für großflächige Einzelhandelbetriebe mit nicht zentrenrelevantem Kernsortiment  im zentrenrelevanten Versorgungsbereich könnten jedoch die Grundstückspreise  schwierig sein. Da diese Betriebe in der Regel immer zusätzlich ein gewisses Randsortiment mit zentrenrelevanten Sortimenten haben, ist darauf zu achten, dass der vorhandene Einzelhandel  im zentrenrelevanten Kernsortiment nicht davon beeinflusst wird. Somit müssen die zentrenrelevanten Sortimente dort entsprechend begrenzt werden. Neben dem „Handwerkerprivileg“, kann auch Kfz-  und Motorradhandel ausnahmsweise außerhalb der definierten Entwicklungsbereiche zulässig sein.

Zum Abschluss erläutert Herr Kruse den § 1 Abs. 6 BauGB, welcher besagt, dass bei der Aufstellung der Bauleitpläne insbesondere die Ergebnisse eines von der Gemeinde beschlossenen städtebaulichen Entwicklungskonzeptes oder einer von ihr beschlossenen sonstigen städtebaulichen Planung zu berücksichtigen sind.

 

Nunmehr gehen die Ausschussmitglieder in die Diskussion über.

Mitglied Sickelmann erklärt, dass das Konzept für ihre Fraktion schlüssig und somit ein Schritt in die richtige Richtung ist. Sie fragt bezüglich der zukünftigen Tendenzen an, ob man auch eine Steuerung verschiedener Dienstleister in Zukunft andenken muss. Dabei erläutert sie, dass beispielsweise das Gewerbegebiet mit seinen Spielhallen die Ansätze eines Entertainment - Centers hat. Des weiteren erwähnt sie Schülernachhilfen, Seminarräume, Bildungseinrichtungen und den Trend zu Großpraxen, die zum Teil in der Innenstadt nicht mehr ihre Räumlichkeiten finden. Sie fragt Herrn Kruse ob es seinerseits Aussagen dazu gibt. Herr Kruse antwortet, dass seit einigen Jahren modern geworden ist, neben den Einzelhandelskonzepten und Gewerbe-Verkehrs-Konzepten, sogenannte Vergnügungsstättenkonzepte aufgestellt werden, um dem Wildwuchs der Spielhallen, Sex-Shops oder auch der Wett-Büros Einhalt zu gebieten. Dies hat jedoch mit dem Einzelhandel nichts zu tun. Viele Kommunen denken über dieses Konzept nach, da der Markt sich dies bezüglich in den letzten Jahren massiv verändert hat. Wenn das in Emmerich am Rhein ein Problem darstellt, sollte man über dieses Konzept nachdenken. Zu den anderen von Mitglied Sickelmann genannten Einrichtungen gibt es keine Konzepte. Diese lassen sich nur mit städtebaulichen Gründen steuern. Herr Kemkes ergänzt, dass das Thema Spielhallen zur Zeit durch das Bauamt bearbeitet wird, um dort ein Konzept zu entwickeln, welches die Spielhallenansiedlung steuern soll.

 

Mitglied Spiertz macht deutlich, dass, obwohl eingangs gesagt wurde, dass das Konzept nur zur Kenntnis genommen wird, die BGE das Konzept nach wie vor ablehnt. Er ist der Auffassung, dass es nicht sein kann, dass ein dm-Markt, Deichmann und das Rhein-Center als Magneten gesehen werden. Zusätzlich ist er nicht davon überzeugt, dass der Neumarkt zukünftig auch als Magnet bezeichnet werden soll. Demnach kann die BGE dem Konzept heute nicht zustimmen, nimmt es aber zur Kenntnis.

Des weiteren erklärt Mitglied Spiertz, dass anfangs der Präsentation gesagt wurde, dass die Stadt Emmerich am Rhein im Bereich Bekleidung einen Mangel aufweist. Auf Seite 36 des Konzeptes steht, dass die Stadt Emmerich am Rhein bei Bekleidung und Textilien eine Verkaufsfläche von 4.370 m² hat und 0,14 % an einwohnerbezogener Verkaufsflächenausstattung. Auf Seite 70 des Konzeptes steht jedoch, dass die Stadt Emmerich am Rhein in diesem Bereich mit einer Kaufkraft von 12,7 Mio € einen Umsatz von 13,5 Mio  € macht. Für ihn heißt das, dass die Stadt Emmerich am Rhein keine Bekleidung mehr benötigt. Herr Kruse antwortet daraufhin, dass Mitglied Spiertz dieses in Teilen falsch und in Teilen richtig sieht. Er erklärt, dass die einwohnerbezogene Verkaufsflächenausstattung, welche über alle Betriebskonzepte geht, besagt, dass Emmerich am Rhein im Vergleich zu anderen Städten dieser Größenordnung ein unterdurchschnittliches Ausstattungsniveau hat. Dies wird auch durch die Zentralität, welche mit 1,06 knapp über dem Wert der eigenen Kaufkraft liegt, gezeigt.  Dies ist für ein Mittelzentrum unterdurchschnittlich. Dort müsste die Stadt Emmerich am Rhein eigentlich einen höheren Wert erreichen. Es sind somit keine gegensätzlichen Aussagen. Er erläutert, dass man eine unterdurchschnittliche Verkaufsflächenausstattung im Vergleich zu anderen Städten, die Werte von ca. 0,2 erreichen, hat. Auch der Umsatz ist, obwohl er eine Zentralität von über 1,0 erreicht, noch verbesserungswürdig und –bedürftig. Als Mittelzentrum braucht man in diesem zentrenprägenden Sortiment eine Zentralität deutlich höher als 1,0.

 

Mitglied ten Brink merkt an, dass er den Begriff „Getränkemarkt“ in dem Konzept nicht vorfinden kann, was bei der Stadt immer ein etwas strittiger Fall war. Im Gegensatz zu früher liegt dieser heute nicht mehr im Zentrum. Er fragt an, wo die Firma Junker und Kruse diesen angesiedelt hat. Herr Kruse erläutert daraufhin, dass der Getränkemarkt nicht in der Sortimentsliste steht, da der Getränkemarkt eine Betriebsform ist. Es geht demnach um das Sortiment Getränke. Getränke gehören zu den Nahrungs- und Genussmitteln, welche bei den nahversorgungsrelevanten Sortimenten stehen.

 

Mitglied Jessner teilt mit, dass man im Zusammenhang mit dem Einzelhandelskonzept viele verschiedene Fragen diskutieren kann, die keine Bedeutung für das Problem haben, welches zu lösen ist. Hier geht es lediglich um die Frage, wie das Zentrum gestärkt werden kann. Der Weg wird so aufgezeigt, wie er in den vergangenen Jahren angegangen wurde. Man muss zentrumsrelevante Sortimente konzentrieren, Kaufkraft binden, Frequenz erzeugen und sich davon ausgehend weiter entwickeln. Dies hat in der Vergangenheit noch nicht ausreichend gezündet und funktioniert. Dies ist also ein Anlass, die Bemühungen der vergangenen Jahre zu verstärken und somit nicht nachzulassen. Er erklärt, dass man mehr tun muss, um eine funktionierende, lebendige und attraktive Innenstadt zu erreichen. Er teilt für seine Fraktion mit, dass sie den Entwurf als einen weiteren Schritt in diese Richtung sehen, diesen zur Kenntnis nehmen und diesem auch zustimmen würden.

 

Mitglied Nellissen erklärt, dass das Konzept methodisch und in der Zielrichtung völlig in Ordnung ist. Er teilt jedoch auch mit, dass er einige Probleme mit der Passantenfrequenz in der Mennonitenstraße hat. Er fragt an, wie diese gemessen worden ist und welche Bedeutung diese hat. Des weiteren spricht er die nahversorgungsrelevanten Supermärkte an. Er führt aus, dass in Emmerich drei- oder viermal Netto existiert, welche passiven Bestandsschutz haben, wenn das Konzept festgelegt wird. Dies bezüglich fragt er an, was mit dem aktiven Bestandschutz ist, wenn eine Filiale schließt. Er fragt an, ob in dieses Gebäude andere Supermärkte dürfen, was jedoch nicht dem Ziel entsprechen würde, die Innenstadt zu stärken. Herr Kruse antwortet, dass die vorhandenen Märkte, egal an welchem Ort sie liegen, Bestandsschutz haben, wenn sie legal errichtet wurden. Der Immobilienbesitzer kann sich somit auf die erteilte Baugenehmigung berufen. Dies bedeutet, dass, wenn eine Baugenehmigung für einen Lebensmittelmarkt vorliegt, dort auch immer wieder ein Lebensmittelmarkt hin kann. Wenn jedoch ein Nutzungsänderungsantrag gestellt wird, welches beispielsweise auch eine Erweiterung des Marktes sein kann, muss die Stadt diesem nicht zustimmen. Umnutzungen können so definitiv verhindert werden. Dies ist städtebaulich mit dem Konzept begründbar. Der Markt ist somit auf den passiven Bestandsschutz reduziert. Jedoch weist Herr Kruse auch auf die bestehende Gefahr hin, dass, wenn in der Baugenehmigung beispielsweise nicht Lebensmittelmarkt sondern Einzelhandel festgelegt wurde, dort auch ein Nicht-Lebensmittelmarkt hinein könnte. Es hängt also davon ab, was in der Baugenehmigung vereinbart wurde.

 

Mitglied Spiertz zitiert aus dem Konzept S. 96, 2. Absatz „In den folgenden Karten werden die zentralen Versorgungsbereiche der Stadt Emmerich am Rhein auf mikroräumlicher Ebene möglichst parzellenscharf abgegrenzt.“ Auf die Karte 17, S. 97, bezogen, fällt ihm auf, dass an der Mennonitenstraße zwei Dienstleistungsbetriebe der Karte nach nicht mehr zur Innenstadt zählen, nach oben hingesehen gehört der auf der anderen Straßenseite liegende  Dienstleistungsbetrieb jedoch wieder zum Hauptzentrum. Hinsichtlich der Passantenfrequenz ist dies nicht ganz schlüssig, da die Passanten nicht nur auf einer Straßenseite laufen. Des weiteren bittet Mitglied Spiertz die Verwaltung um einen größeren Kartenausdruck (als Anlage beigefügt). Herr Kruse erläutert auf die Frage bezogen, dass es nicht so ist, dass der Passant auf der einen Straßenseite läuft und auf der anderen nicht. Es hat in der Regel mit der Zuordnung der Eingangsbereiche der einzelnen Gebäude zu tun. Erster Beigeordneter Dr. Wachs ergänzt, dass die Betriebe ihre Eingänge zur Hühnerstraße ausgerichtet haben.

 

Mitglied Beckschaefer stellt fest, dass der in Karte 17 abgegrenzte zentrale Versorgungsbereich im Gegensatz zum vorherigen Einzelhandelskonzept deutlich kleiner geworden ist. Die vorgelegten Daten und Fakten sind für ihn als zukünftiges Bauleitplankonzept für die Stadt Emmerich zu verstehen. Bezogen auf die derzeitigen Diskussionen über das Wemmer & Janssen Grundstücks, kann dieses jedoch an einigen Stellen Ärger bringen. Er stellt das Szenario auf, dass Karstadt nach Emmerich am Rhein in die Wallstraße auf dem Parkplatz gegenüber dem Getränkemarkt kommen will. Die Frage ist nun, ob Karstadt nach dem Einzelhandelskonzept sich dort ansiedeln dürfe. Seiner Meinung nach würde dieser Plan verhindern, dass Betriebe wie Karstadt oder C&A nach Emmerich kommen. Herr Kruse antwortet daraufhin, dass größere Betriebe wie Karstadt oder C&A nur in eine optimale zentrale Lage mit der höchsten Fußgängerfrequenz ziehen würden. Eine solche Lage käme für sie nicht in Frage.

 

Mitglied Spiertz bezieht sich auf die Karte 18 auf Seite 103, welche den zentralen Versorgungsbereich Elten darstellt. Dort ist im südlichen Teil Rewe und im nördlichen Teil Netto mit einbezogen. Dass Rewe als Vollsortimenter zu dem zentralen Versorgungsbereich zählt, ist für ihn schlüssig. Nicht schlüssig ist jedoch, dass Netto als Discounter zum zentralen Versorgungsbereich zählt, da Aldi in Emmerich am Rhein auch nicht innenstadtnah ist. Herr Kruse erklärt, dass dieses nichts mit der Betriebsform zu tun habe. Es geht hierbei nur um die Funktion, die dieser Supermarkt für das Zentrum hat. In Emmerich am Rhein wurde Aldi als reiner zielorientierter Einkaufsstandort nachgewiesen. In Elten sind die Supermärkte auch zielorientierte Einkaufsbereiche, diese sind jedoch wichtig für die Frequenz der anderen kleineren Einzelhandelsbetriebe. Somit haben Rewe und Netto in Elten eine ganz andere Funktion als Aldi im Kerngebiet von Emmerich am Rhein.

 


Abstimmungsergebnis:

 

21 Stimmen Dafür, 0 Stimmen Dagegen, 0 Enthaltungen