Sitzung: 10.05.2011 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 05 - 15 0416/2011
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt
den Bericht zur 2. Projektbegleitenden Lenkungsgruppe zur Kenntnis.
Zu 2)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt
den vorgestellten Entwurf des Einzelhandelskonzeptes zur Kenntnis.
Vorsitzender Jansen erklärt, dass über den
Tagesordnungspunkt 3 nicht abgestimmt wird, sondern er lediglich der
Kenntnisnahme dient. Er weist auf das in der Sitzung verteilte Handout der
Präsentation des Büros Junker & Kruse hin. Zusätzlich kommt der Vorlage ein
Schreiben der Niederrheinischen Industrie- und Handelskammer hinzu. Anschließend gibt er das Wort an den ersten
Beigeordneten Dr. Wachs weiter.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass
das Thema Einzelhandelskonzept schon mehrfach in diesem Ausschuss und in
anderen Kreisen erwähnt und diskutiert wurde. Er führt aus, dass Mitte Januar
und Mitte März die Treffen der Projektbegleitende Lenkungsgruppen stattfanden.
Zusätzlich hat ein weiteres Treffen mit den Vertretern der Emmericher
Werbegemeinschaft stattgefunden, an dem Herr Kruse das Konzept inhaltlich noch
einmal dargestellt hat. Seitens der Einzelhandelstreibenden sind dort keine
wesentlichen Anmerkungen zu dem Konzept hinsichtlich des Inhaltes gemacht
worden. Nunmehr gibt er das Wort an Herrn Kruse weiter.
Herr Kruse erklärt, dass er zunächst die
wesentlichen Eckpunkte des aktualisierten Einzelhandelskonzeptes vorstellen
möchte. Zur Einstimmung in die Terminologie möchte er ein paar wesentliche
Erkenntnisse erläutern.
Es wurde eine umfassende Bestandsanalyse von
Seite des Büros durchgeführt, da das Konzept auf der Bewertung der
Ist-Situation basiert. Die derzeitige Ist-Situation ist grundlegend für die
Formulierung von Perspektiven und Rahmenbedingungen einer Stadt. Dies wird
zusätzlich von der Rechtsprechung gefordert.
Anschließend beginnt Herr Kruse mit seiner
Präsentation und fasst die wesentlichen Fakten der Analyseergebnisse der Stadt
Emmerich am Rhein zusammen. Mit 54.300 m² gesamtstädtischer Verkaufsfläche
beträgt die durchschnittliche Verkaufsfläche 1,7 m² pro Einwohner.
Deutschlandweit beträgt der Schnitt 1,4 m². Emmerich am Rhein liegt also leicht
über dem Bundesdurchschnitt. Im Vergleich zu anderen Städten dieser
Größenordnung ist Emmerich am Rhein jedoch unterdurchschnittlich, da diese
meist eine Verkaufsfläche von 2,0 m² oder mehr pro Einwohner aufweisen.
Der sortimentsspezifische Schwerpunkt der
Stadt Emmerich am Rhein liegt, wie auch in anderen Städten, im Bereich
Nahrungs- und Genussmittel sowie im Bereich Bau- und Gartenmarktsortimente.
Auffällig ist jedoch, dass Emmerich am Rhein im Bereich der mittelfristigen
Warengruppen, zu denen beispielsweise Bekleidung und Elektrowaren zählen, ein
leicht unterdurchschnittliches Ausstattungsniveau hat. Das deutet auf
Kaufkraftverluste in diesem Bereich hin. Mit einer Verkaufsfläche von 0,14 m²
liegt man unter dem Durchschnitt von über 0,2 m².
Bei der Lebensmittelausstattung ist vor
allem auf die fußläufige Nahversorgung zu achten. Mit 0,39 m² Verkaufsfläche
pro Einwohner liegt Emmerich am Rhein genau im Durchschnitt von 0,35 m² bis 0,4
m². Emmerich am Rhein verfügt somit in
diesem Bereich über eine gute und zufriedenstellende Ausstattungsstruktur. Sehr
positiv ist die Tatsache, dass Emmerich am Rhein in der Innenstadt einen sehr
hohen Verkaufsflächenanteil hat. In den beiden Zentren Elten und Emmerich
befinden sich 30 % der Verkaufsfläche. In Großstädten liegt der Wert in der
Regel unter 20 %. Demnach wurde in der Vergangenheit richtigerweise versucht,
den Einzelhandel in die Innenstadt zu lenken. Jedoch ist der Leerstand in Emmerich
am Rhein wiederum ein Problem. Insbesondere in der Steinstraße hat man ein
sogenanntes Leerstandsproblem.
In Zusammenarbeit mit dem Emmericher
Einzelhandel hat die Firma Junker und Kruse eine Kundenherkunftserhebung
durchgeführt. Dazu lagen in dem Zeitraum von einer Woche in den teilnehmenden
Ladenlokalen, welche 14 % aller Betriebe waren, Listen aus, in denen zahlende
Kunden ihre Postleitzahl bzw. ihren Wohnort eintragen konnten. Letztendlich
wurden 6.200 Kundenkontakte gemessen, woraus sich ergab, dass zwei von zehn
Kunden nicht aus Emmerich am Rhein kommen. Somit kommen 80 % der Kunden aus
Emmerich am Rhein selbst. Die restlichen
Kundenanteile kommen aus Kalkar, Isselburg, Rees und Kleve und auch aus niederländischen
Ortschaften. Jedoch ist die regionale Ausstrahlungskraft des Emmericher
Einzelhandels derzeit begrenzt. Demnach wäre das Ziel für die Zukunft, diese
regionale Ausstrahlungskraft weiter zu verbessern. Rein rechnerisch betrachtet
ergibt sich aus den verschiedenen Einzugsgebieten ein fiktives
Gesamteinzugsgebiet von 270.00 Einwohnern.
Die Tatsache, dass es der Emmericher
Einzelhandel nicht in Gänze schafft, regionale Kaufkraft nach Emmerich am Rhein
zu ziehen, kann man auch an der Zentralität sehen. Die Zentralität, welche in
Emmerich am Rhein bei 0,9 liegt, ist der Verhältniswert zwischen dem erzielten
Umsatz im Einzelhandel und der vorhandenen lokalen Kaufkraft. Die Zentralität
von 0,9 bedeutet, dass saldiert betrachtet Kaufkraft für Emmerich am Rhein
verloren geht. Rechnet man die Zahlen der Kunden, die von außerhalb kommen, in
die 0,9 mit ein, so ergibt sich die Tatsache, dass der Emmericher Einzelhandel umgerechnet nur etwa 50 bis 60
% von der eigenen Kaufkraft binden kann. Der restliche Teil fließt in andere
Städte ab, was bedeutet, dass ein gewisses Nachholpotenzial an
Verkaufsfläche vorhanden ist. Dies wurde von der Firma Junker und Kruse zum
Anlass genommen, Perspektiven zu analysieren und zu diskutieren. Dabei wurde
ein Prognosemodell entwickelt, was darauf zielt, natürlich bestehende
Kaufkraftabflüsse, welche in Emmerich am Rhein schon in einem größeren Umfang
vorhanden sind, zu reduzieren. Zusätzlich soll regionale Kaufkraft nach Emmerich am Rhein geholt werden, was jedoch durch die
Entwicklungen in den Nachbarstädten begrenzt ist. Aufgrund der positiven
Bevölkerungsentwicklung in Emmerich am Rhein ergeben sich für so eine Prognose
wiederum positive Rahmenbedingungen. Dies bedeutet, dass es für die meisten
Branchen perspektivische Verkaufsflächen geben kann.
Herr Kruse erläutert, dass eine Stadt wie
Emmerich am Rhein als Mittelzentrum einen Versorgungsauftrag für seine eigene
Bevölkerung hat. Ziel muss es demnach für Emmerich am Rhein sein, bei dem kurzfristigen Bedarf
eine Zentralität von 1,0 zu erreichen. Dieser Wert wird zur Zeit noch nicht
erreicht, woraus sich ein gewisses Nachholpotenzial ableitet. Bei den
mittelfristigen und langfristigen Bedarfsgütern sollte die Zentralität bei 1,2
liegen, was voraussetzt, dass die gesamte Kaufkraft in Emmerich am Rhein
verbleibt und von außerhalb noch mal 20 % dazu kommen. Dies wäre eine Erfüllung
des mittelzentralen Versorgungsauftrages, den die Stadt Emmerich am Rhein heute
im Einzelhandel noch nicht entsprechend ausfüllen kann. Demnach besteht über
fast alle Branchen betrachtet ein Entwicklungsspielraum, den man für zukünftige
Entwicklungen nutzen kann. Wenn jedoch gewisse Vorhaben an die Stadt
herangetragen werden, müssen diese abgewogen werden. Zukünftige Vorhaben oder
auch Betriebskonzepte müssen zunächst im Rahmen des Einzelhandelskonzeptes
bewertet werden.
Auf die Frage, wo man in Emmerich am Rhein
zukünftig größere Vorhaben unterbringen könnte, hat man mit dem Neumarkt ein
gewisses Standortpotenzial. Doch auch in den
Leerständen der Stadt kann der Einzelhandel weiter entwickelt werden. Standorte
in nicht integrierten Lagen verfügen unter anderem hinsichtlich der
Erreichbarkeit und der Parkmöglichkeiten über gewisse Vorteile gegenüber den
Innenstadtstandorten. Jedoch haben Ansiedlungen in diesen Lagen zur Folge, dass
die Innenstadt erheblich gefährdet wird. Daraus wurde dann letztendlich das
Leitbild für das Einzelhandelskonzept abgeleitet. Demnach muss und soll, auf
bundesrechtlichen und landesrechtlichen Vorgaben basierend,
Einzelhandelsentwicklung in Emmerich am Rhein stattfinden. Es wurde
herausgearbeitet, dass es Entwicklungserforderlichkeiten in Emmerich am Rhein
gibt, um die Kaufkraft binden zu können. Der Einzelhandel soll jedoch in
Abhängigkeit von Sortiments- und Größenstrukturen an die entsprechenden
Standorte, womit die Innenstadt gemeint ist, gelenkt werden. Einzelhandel
außerhalb der Innenstadt, hat sich daran bewerten zu lassen, ob er positive
oder negative Auswirkungen auf den Innenstadtkern hat.
Somit geht es im Einzelhandelskonzept darum,
eine gewisse Standortstruktur zu definieren, übergeordnete Entwicklungsziele
festzulegen, eine Sortimentsliste zu erstellen und zentrale
Versorgungsbereiche, Sonderstandorte und Ergänzungsstandorte zu definieren.
Zu den übergeordneten Entwicklungszielen
gehört einerseits die Sicherung der landesplanerischen Funktion der Stadt
Emmerich am Rhein als Mittelzentrum, die die Stadt teilweise im
Einzelhandelsbereich nicht wahrnehmen kann. Andererseits geht es um die
Sicherung und die sowohl quantitative als auch qualitative Stärkung eines attraktiven
Einzelhandelsangebotes. Dabei steht die Innenstadt immer im Fokus. Demnach sind
zukünftige Entwicklungen daran zu messen, wie sie sich auf die Innenstadt
auswirken. Liegen diese in der Innenstadt, so stärken sie diese. Liegen sie
jedoch außerhalb der Innenstadt, muss bewertet werden, ob sie sich negativ auf
diese auswirken.
Neben der Innenstadt ist auch das
Nahversorgungszentrum Elten zu betrachten. Die Nahversorgung, welche in der
Regel die Lebensmittelversorgung beinhaltet, kann zukünftig nicht nur über die
Zentren gewährleistet werden. Demnach werden auch Standorte außerhalb der
Zentren benötigt, um die Fußläufigkeit gewährleisten zu können.
Der großflächige und zentrenrelevante
Einzelhandel jedoch soll nur noch in der Innenstadt stattfinden. Dies liefert
Planungs- und Rechtssicherheit für die Stadt und Investitionssicherheit für
Neuankömmlinge bzw. vorhandene Gewerbetreibende, die sich verändern wollen.
Somit gibt es im Modell mit
der Innenstadt ein Hauptzentrum und in Elten ein Nahversorgungszentrum mit
einer lokalen Bedeutung. Darüber hinaus
gibt es weitere Einzelhandelsstandorte, welche jedoch nicht die Kriterien
erfüllen, die die Rechtssprechung vorgibt, wie man zentrale Versorgungsbereiche
zu definieren hat. Zusätzlich gibt es noch besondere Nahversorgungsstandorte
und weitere städtebaulich integrierte und auch
nicht – integrierte Standorte, welche die Struktur abrunden.
Auch bei den rechtlichen Rahmenbedingungen,
welche in § 11 (3) BauNVO, §§ 2 (2) Satz 2, 34 (3), 9 (2a) BauGB geregelt sind,
geht es immer um die Frage, ob diese Einzelhandelsvarianten möglicherweise
Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche haben. Zusätzlich hat auch
der Landesgesetzgeber die neuen bundesrechtlichen Vorgaben in dem
Landesentwicklungsprogramm umgesetzt, welches als Grundsatz der Landesplanung
immer noch rechtskräftig ist. Aber auch da gibt es entsprechende Kriterien, die
man zugrunde legen kann. Diese stehen immer in Verknüpfung zu den
unterschiedlichen Rechtsebenen.
Bei der Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs
wurden die funktionalen und die städtebaulichen Kriterien berücksichtigt. Ein
wesentliches funktionales Kriterium ist die Einzelhandelsdichte. Dabei spielt
jedoch auch die Zuordnung der Funktionen zueinander eine wichtige Rolle. Dies wird
mit den Passantenfrequenzen abgebildet. Daraus ergibt sich für die Stadt
Emmerich am Rhein eine L—Struktur, bestehend aus der Steinstraße und der
Kaßstraße. Auffallend dabei ist die hohe Passantenfrequenz mit über 600
Passanten in der Stunde um das Rheincenter herum. Wichtig ist jedoch nicht die absolute Anzahl der Passanten, sondern das Verhältnis
der einzelnen Bereiche zueinander. Somit existiert im Bereich des Rathauses
noch etwa ein drittel von der Passantenfrequenz in der Steinstraße, was einen
deutlichen Verlust an Passantenfrequenz im westlichen Bereich der Innenstadt
darstellt. Im nord-östlichen Bereich der Kaßstraße beträgt die
Passantenfrequenz mit 336 Passanten in der Stunde noch etwas mehr als die
Hälfte der Passantenfrequenz des Kernbereiches. Auffällig ist dann jedoch der
Bereich der Mennonitenstraße, welcher mit 66 Passanten je Stunde nur ein
zehntel der Passantenfrequenz im Kernbereich beträgt. Dieser Bereich hat somit
wenig mit dem eigentlichen Innenstadtbereich zu tun, da kein Austausch von
Kundenfrequenzen stattfindet. Demnach ist man letztendlich zu der vorliegenden
Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches gekommen. Auch wurden die
rückwärtigen Bereiche, wie die Gasthausstraße oder Wollenweberstraße,
angeschaut. Dort befinden sich zum Teil kleinere Einzelhandelsnutzungen. Daraus
hat sich die klassische L-Struktur mit dem Gelenk in der Mitte, dem Neumarkt,
ergeben. Die Mennonitenstraße gehört nicht mehr mit zum Hauptzentrum, da dort,
trotz des vorhandenen Aldi-Marktes, kein Kundenaustausch mehr stattfindet. Im
westlichen Bereich des Hauptzentrums übernehmen das Rathaus, die Kirche und das
Postamt eine wichtige Funktion, welche klare Bausteine der Begrenzung sind.
In Elten existiert mit der Klosterstraße,
dem Eltener Markt und der Schmidtstraße eine deutlich kleinere Struktur, wobei
die Lebensmittelmärkte Rewe und Netto die Eckpunkte bilden und die Abgrenzung
vorgeben. Dazwischen liegen verstreut Einzelhandel und Dienstleistungsanbieter,
welche auch ein Abgrenzungskriterium sind.
Anschließend geht Herr Kruse auf die
Emmericher Sortimentsliste ein, welche sich aus der Situation vor Ort
herausgebildet hat. Dabei spielen zwei Faktoren eine Rolle. Zum einen ist die
Ist-Situation zu betrachten. Zum anderen
sind Perspektiv-Überlegungen für den zukünftigen Einzelhandel zu machen.
Die Emmericher Sortimentsliste ist in
zentrenrelevante und nicht zentrenrelevante Sortimente aufgeteilt. Jedoch
findet man bei den zentrenrelevanten Sortimenten zusätzlich einen gesonderten
Teil mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten. Bei den nahversorgungsrelevanten
Sortimenten ist es wichtig, dass diese Betriebe, in der Regel
Lebensmittelmärkte, auch außerhalb der Zentrenstandorte zu finden sind.
Eine Besonderheit ist, dass neben den
Erotik- oder auch Campingartikeln auch der Bereich zoologische Artikel/lebende
Tiere zu den nicht zentrenrelevanten Sortimenten gezogen wurde. Bundesweit ist
hier zu beobachten, dass eine Fachmarktentwicklung zunimmt, während die
Fachgeschäftsentwicklung deutlich zurückgeht.
Zu beachten ist jedoch, dass Sortimente der
nicht zentrenrelevanten Sortimente sehr wohl in den Zentren angesiedelt werden
können. Wo hingegen Betriebe mit zentrenrelevanten Sortimenten nicht außerhalb
der zentralen Versorgungsbereiche angesiedelt werden dürfen, insbesondere dann,
wenn sie gewisse Größenordnungen überschreiten.
Anschließend kommt Herr Kruse zu dem letzten
Punkt, den sogenannten Grundsätzen zur Einzelhandelsentwicklung, welche der
Stadt Emmerich am Rhein den Umgang und die Bewertung mit den verschiedenen
Aspekten und Facetten des Einzelhandelskonzeptes zukünftig erleichtern sollen.
Die Grundsätze fassen die ganzen Facetten, die erarbeitet wurden, sehr prägnant
zusammen. Dabei muss sich die Stadt Emmerich am Rhein an der
Sortimentslistensystematik orientieren. Es handelt sich um Betriebe mit
nahversorgungsrelevanten Sortimenten, mit zentren- und mit nicht
zentrenrelevanten Sortimenten. Grundsatz 1 besagt, dass Standorte für
Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten in den zentralen
Versorgungsbereichen liegen sollen. Dies ist unabhängig davon, ob sie
großflächig (über 800 m² Verkaufsfläche) oder kleinflächig (unter 800m²
Verkaufsfläche) sind. Wichtig ist, dass Betriebe mit nahversorgungsrelevanten
Kernsortimenten nicht in Gewerbe- und Industriegebieten angesiedelt werden.
Eine Ausnahme sollte hier ein Gebietsversorger sein. Zusätzlich können bei
einer atypischen Fallgestaltung entsprechende Betriebe auch außerhalb dieser
Zentren angesiedelt werden, wenn sie der Nahversorgung dienen. Hier ist dann
eine Einzelfallprüfung erforderlich. Eine weitere Ausnahme ist das
„Handwerkerprivileg“. Dies gilt für Gewerbetreibende, die z. B. in einem
Gewerbegebiet liegen und dort untergeordnet einen kleines Ladenlokal machen
wollen, um die von ihnen produzierten Sortimente zu veräußern.
Der Grundsatz 2 beschäftigt sich mit dem
zentrenrelevanten Kernsortiment, wie Bekleidung oder Unterhaltungselektronik.
Diese sollen in den zentralen Versorgungsbereichen, also im Emmericher
Hauptzentrum und im Nahversorgungszentrum Elten, liegen. Des weiteren sollen
Betriebe mit zentrenrelevantem Kernsortiment nicht in Gewerbe- und
Industriegebieten angesiedelt werden, unabhängig davon, wie groß sie sind. Auch
hier können kleinflächige Betriebe mit zentrenrelevantem Kernsortiment
zugelassen werden, wenn sie der Versorgung des umliegenden Gebietes dienen.
Zusätzlich gilt auch hier wieder das „Handwerkerprivileg“.
Gemäß dem Grundsatz 3 können großflächige
Einzelhandelsbetriebe mit nicht-zentrenrelevantem Kernsortiment innerhalb und
außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche liegen. Für großflächige
Einzelhandelbetriebe mit nicht zentrenrelevantem Kernsortiment im zentrenrelevanten Versorgungsbereich
könnten jedoch die Grundstückspreise
schwierig sein. Da diese Betriebe in der Regel immer zusätzlich ein
gewisses Randsortiment mit zentrenrelevanten Sortimenten haben, ist darauf zu
achten, dass der vorhandene Einzelhandel
im zentrenrelevanten Kernsortiment nicht davon beeinflusst wird. Somit
müssen die zentrenrelevanten Sortimente dort entsprechend begrenzt werden.
Neben dem „Handwerkerprivileg“, kann auch Kfz-
und Motorradhandel ausnahmsweise außerhalb der definierten
Entwicklungsbereiche zulässig sein.
Zum Abschluss erläutert Herr Kruse den § 1
Abs. 6 BauGB, welcher besagt, dass bei der Aufstellung der Bauleitpläne
insbesondere die Ergebnisse eines von der Gemeinde beschlossenen
städtebaulichen Entwicklungskonzeptes oder einer von ihr beschlossenen
sonstigen städtebaulichen Planung zu berücksichtigen sind.
Nunmehr gehen die Ausschussmitglieder in die
Diskussion über.
Mitglied Sickelmann erklärt, dass das
Konzept für ihre Fraktion schlüssig und somit ein Schritt in die richtige
Richtung ist. Sie fragt bezüglich der zukünftigen Tendenzen an, ob man auch
eine Steuerung verschiedener Dienstleister in Zukunft andenken muss. Dabei
erläutert sie, dass beispielsweise das Gewerbegebiet mit seinen Spielhallen die
Ansätze eines Entertainment - Centers hat. Des weiteren erwähnt sie
Schülernachhilfen, Seminarräume, Bildungseinrichtungen und den Trend zu
Großpraxen, die zum Teil in der Innenstadt nicht mehr ihre Räumlichkeiten
finden. Sie fragt Herrn Kruse ob es seinerseits Aussagen dazu gibt. Herr Kruse
antwortet, dass seit einigen Jahren modern geworden ist, neben den Einzelhandelskonzepten
und Gewerbe-Verkehrs-Konzepten, sogenannte Vergnügungsstättenkonzepte
aufgestellt werden, um dem Wildwuchs der Spielhallen, Sex-Shops oder auch der
Wett-Büros Einhalt zu gebieten. Dies hat jedoch mit dem Einzelhandel nichts zu
tun. Viele Kommunen denken über dieses Konzept nach, da der Markt sich dies
bezüglich in den letzten Jahren massiv verändert hat. Wenn das in Emmerich am
Rhein ein Problem darstellt, sollte man über dieses Konzept nachdenken. Zu den
anderen von Mitglied Sickelmann genannten Einrichtungen gibt es keine Konzepte.
Diese lassen sich nur mit städtebaulichen Gründen steuern. Herr Kemkes ergänzt,
dass das Thema Spielhallen zur Zeit durch das Bauamt bearbeitet wird, um dort
ein Konzept zu entwickeln, welches die Spielhallenansiedlung steuern soll.
Mitglied Spiertz macht deutlich, dass,
obwohl eingangs gesagt wurde, dass das Konzept nur zur Kenntnis genommen wird,
die BGE das Konzept nach wie vor ablehnt. Er ist der Auffassung, dass es nicht
sein kann, dass ein dm-Markt, Deichmann und das Rhein-Center als Magneten
gesehen werden. Zusätzlich ist er nicht davon überzeugt, dass der Neumarkt
zukünftig auch als Magnet bezeichnet werden soll. Demnach kann die BGE dem
Konzept heute nicht zustimmen, nimmt es aber zur Kenntnis.
Des weiteren erklärt Mitglied Spiertz, dass
anfangs der Präsentation gesagt wurde, dass die Stadt Emmerich am Rhein im
Bereich Bekleidung einen Mangel aufweist. Auf Seite 36 des Konzeptes steht,
dass die Stadt Emmerich am Rhein bei Bekleidung und Textilien eine
Verkaufsfläche von 4.370 m² hat und 0,14 % an einwohnerbezogener
Verkaufsflächenausstattung. Auf Seite 70 des Konzeptes steht jedoch, dass die
Stadt Emmerich am Rhein in diesem Bereich mit einer Kaufkraft von 12,7 Mio €
einen Umsatz von 13,5 Mio € macht. Für
ihn heißt das, dass die Stadt Emmerich am Rhein keine Bekleidung mehr benötigt.
Herr Kruse antwortet daraufhin, dass Mitglied Spiertz dieses in Teilen falsch
und in Teilen richtig sieht. Er erklärt, dass die einwohnerbezogene
Verkaufsflächenausstattung, welche über alle Betriebskonzepte geht, besagt,
dass Emmerich am Rhein im Vergleich zu anderen Städten dieser Größenordnung ein
unterdurchschnittliches Ausstattungsniveau hat. Dies wird auch durch die
Zentralität, welche mit 1,06 knapp über dem Wert der eigenen Kaufkraft liegt,
gezeigt. Dies ist für ein Mittelzentrum
unterdurchschnittlich. Dort müsste die Stadt Emmerich am Rhein eigentlich einen
höheren Wert erreichen. Es sind somit keine gegensätzlichen Aussagen. Er
erläutert, dass man eine unterdurchschnittliche Verkaufsflächenausstattung im
Vergleich zu anderen Städten, die Werte von ca. 0,2 erreichen, hat. Auch der
Umsatz ist, obwohl er eine Zentralität von über 1,0 erreicht, noch
verbesserungswürdig und –bedürftig. Als Mittelzentrum braucht man in diesem
zentrenprägenden Sortiment eine Zentralität deutlich höher als 1,0.
Mitglied ten Brink merkt an, dass er den
Begriff „Getränkemarkt“ in dem Konzept nicht vorfinden kann, was bei der Stadt
immer ein etwas strittiger Fall war. Im Gegensatz zu früher liegt dieser heute
nicht mehr im Zentrum. Er fragt an, wo die Firma Junker und Kruse diesen
angesiedelt hat. Herr Kruse erläutert daraufhin, dass der Getränkemarkt nicht
in der Sortimentsliste steht, da der Getränkemarkt eine Betriebsform ist. Es
geht demnach um das Sortiment Getränke. Getränke gehören zu den Nahrungs- und
Genussmitteln, welche bei den nahversorgungsrelevanten Sortimenten stehen.
Mitglied Jessner teilt mit, dass man im
Zusammenhang mit dem Einzelhandelskonzept viele verschiedene Fragen diskutieren
kann, die keine Bedeutung für das Problem haben, welches zu lösen ist. Hier
geht es lediglich um die Frage, wie das Zentrum gestärkt werden kann. Der Weg
wird so aufgezeigt, wie er in den vergangenen Jahren angegangen wurde. Man muss
zentrumsrelevante Sortimente konzentrieren, Kaufkraft binden, Frequenz erzeugen
und sich davon ausgehend weiter entwickeln. Dies hat in der Vergangenheit noch
nicht ausreichend gezündet und funktioniert. Dies ist also ein Anlass, die
Bemühungen der vergangenen Jahre zu verstärken und somit nicht nachzulassen. Er
erklärt, dass man mehr tun muss, um eine funktionierende, lebendige und
attraktive Innenstadt zu erreichen. Er teilt für seine Fraktion mit, dass sie
den Entwurf als einen weiteren Schritt in diese Richtung sehen, diesen zur
Kenntnis nehmen und diesem auch zustimmen würden.
Mitglied Nellissen erklärt, dass das Konzept
methodisch und in der Zielrichtung völlig in Ordnung ist. Er teilt jedoch auch
mit, dass er einige Probleme mit der Passantenfrequenz in der Mennonitenstraße
hat. Er fragt an, wie diese gemessen worden ist und welche Bedeutung diese hat.
Des weiteren spricht er die nahversorgungsrelevanten Supermärkte an. Er führt
aus, dass in Emmerich drei- oder viermal Netto existiert, welche passiven
Bestandsschutz haben, wenn das Konzept festgelegt wird. Dies bezüglich fragt er
an, was mit dem aktiven Bestandschutz ist, wenn eine Filiale schließt. Er fragt
an, ob in dieses Gebäude andere Supermärkte dürfen, was jedoch nicht dem Ziel
entsprechen würde, die Innenstadt zu stärken. Herr Kruse antwortet, dass die
vorhandenen Märkte, egal an welchem Ort sie liegen, Bestandsschutz haben, wenn
sie legal errichtet wurden. Der Immobilienbesitzer kann sich somit auf die
erteilte Baugenehmigung berufen. Dies bedeutet, dass, wenn eine Baugenehmigung
für einen Lebensmittelmarkt vorliegt, dort auch immer wieder ein
Lebensmittelmarkt hin kann. Wenn jedoch ein Nutzungsänderungsantrag gestellt
wird, welches beispielsweise auch eine Erweiterung des Marktes sein kann, muss
die Stadt diesem nicht zustimmen. Umnutzungen können so definitiv verhindert
werden. Dies ist städtebaulich mit dem Konzept begründbar. Der Markt ist somit
auf den passiven Bestandsschutz reduziert. Jedoch weist Herr Kruse auch auf die
bestehende Gefahr hin, dass, wenn in der Baugenehmigung beispielsweise nicht
Lebensmittelmarkt sondern Einzelhandel festgelegt wurde, dort auch ein
Nicht-Lebensmittelmarkt hinein könnte. Es hängt also davon ab, was in der
Baugenehmigung vereinbart wurde.
Mitglied Spiertz zitiert aus dem Konzept S.
96, 2. Absatz „In den folgenden Karten werden die zentralen Versorgungsbereiche
der Stadt Emmerich am Rhein auf mikroräumlicher Ebene möglichst parzellenscharf
abgegrenzt.“ Auf die Karte 17, S. 97, bezogen, fällt ihm auf, dass an der Mennonitenstraße
zwei Dienstleistungsbetriebe der Karte nach nicht mehr zur Innenstadt zählen,
nach oben hingesehen gehört der auf der anderen Straßenseite liegende Dienstleistungsbetrieb jedoch wieder zum
Hauptzentrum. Hinsichtlich der Passantenfrequenz ist dies nicht ganz schlüssig,
da die Passanten nicht nur auf einer Straßenseite laufen. Des weiteren bittet
Mitglied Spiertz die Verwaltung um einen größeren Kartenausdruck (als Anlage
beigefügt). Herr Kruse erläutert auf die Frage bezogen, dass es nicht so ist,
dass der Passant auf der einen Straßenseite läuft und auf der anderen nicht. Es
hat in der Regel mit der Zuordnung der Eingangsbereiche der einzelnen Gebäude
zu tun. Erster Beigeordneter Dr. Wachs ergänzt, dass die Betriebe ihre Eingänge
zur Hühnerstraße ausgerichtet haben.
Mitglied Beckschaefer stellt fest, dass der
in Karte 17 abgegrenzte zentrale Versorgungsbereich im Gegensatz zum vorherigen
Einzelhandelskonzept deutlich kleiner geworden ist. Die vorgelegten Daten und
Fakten sind für ihn als zukünftiges Bauleitplankonzept für die Stadt Emmerich
zu verstehen. Bezogen auf die derzeitigen Diskussionen über das Wemmer &
Janssen Grundstücks, kann dieses jedoch an einigen Stellen Ärger bringen. Er
stellt das Szenario auf, dass Karstadt nach Emmerich am Rhein in die Wallstraße
auf dem Parkplatz gegenüber dem Getränkemarkt kommen will. Die Frage ist nun,
ob Karstadt nach dem Einzelhandelskonzept sich dort ansiedeln dürfe. Seiner
Meinung nach würde dieser Plan verhindern, dass Betriebe wie Karstadt oder C&A
nach Emmerich kommen. Herr Kruse antwortet daraufhin, dass größere Betriebe wie
Karstadt oder C&A nur in eine optimale zentrale Lage mit der höchsten
Fußgängerfrequenz ziehen würden. Eine solche Lage käme für sie nicht in Frage.
Mitglied Spiertz bezieht sich auf die Karte
18 auf Seite 103, welche den zentralen Versorgungsbereich Elten darstellt. Dort
ist im südlichen Teil Rewe und im nördlichen Teil Netto mit einbezogen. Dass
Rewe als Vollsortimenter zu dem zentralen Versorgungsbereich zählt, ist für ihn
schlüssig. Nicht schlüssig ist jedoch, dass Netto als Discounter zum zentralen
Versorgungsbereich zählt, da Aldi in Emmerich am Rhein auch nicht innenstadtnah
ist. Herr Kruse erklärt, dass dieses nichts mit der Betriebsform zu tun habe.
Es geht hierbei nur um die Funktion, die dieser Supermarkt für das Zentrum hat.
In Emmerich am Rhein wurde Aldi als reiner zielorientierter Einkaufsstandort
nachgewiesen. In Elten sind die Supermärkte auch zielorientierte
Einkaufsbereiche, diese sind jedoch wichtig für die Frequenz der anderen
kleineren Einzelhandelsbetriebe. Somit haben Rewe und Netto in Elten eine ganz
andere Funktion als Aldi im Kerngebiet von Emmerich am Rhein.
Abstimmungsergebnis:
21 Stimmen Dafür, 0 Stimmen Dagegen, 0 Enthaltungen