Beschluss

 

1.1       Der Rat beschließt, den Antrag auf Durchführung einer weiteren Planänderung betreffend Abrücken der Bauflächen in den Änderungsbereichen von der Pionierstraße auf der Grundlage der Ausführungen der Verwaltung zurückzuweisen.

 

1.2       Der Rat beschließt, den Hinweis im Bebauungsplan betreffend Zulässigkeit der Grundwassernutzung den Ergebnissen im Gutachten der Fa. TAUW vom 20.06.2008 anzupassen.

 

2          Der Rat beschließt den Entwurf der gemäß § 13 BauGB durchgeführten 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. P 3/2 -Pionierstraße / Nordost- mit Entwurfsbegründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

 

 


 

Mitglied Gertsen stellt den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen.