Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt gemäß § 4 c EigVO:
 1. den Jahresabschluss der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zum 31.12.2010

     festzustellen,
2. den Jahresabschluss wie folgt zu verwenden:
    a) Abführung eines Betrages in Höhe von 981.732,00 € an die Stadt Emmerich am Rhein
        im Rahmen der Eigenkapitalverzinsung und
    b) Einstellung eines Betrages in Höhe von 109.039,04 € in die allgemeine Rücklage (Ge-
       winnrücklage) und
3. den Betriebsausschuss zu entlasten
.


 


Mitglied Bartels bittet um getrennte Abstimmung der Punkte 1 und 3 sowie Punkt 2 a) und b).

 


Zu Pkt.  1 und 3                       Stimmen dafür 30 Stimmen dagegen 0 Enthaltungen 0

Zu Pkt.  2 a) und b)                 Stimmen dafür 25 Stimmen dagegen 5 Enthaltungen 0